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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 34 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Rufzeichenmissbrauch
Rufzeichenmissbrauch auf Kurzwelle.
Seit ca. 10 Tagen wird das Rufzeichen DD7LP auf Kurzwelle überwiegend auf dem 80, 40 und 20 Meter Band missbraucht. Eine unbekannte Person benutzt mein Rufzeichen, um andere OM aus dem In- und Ausland auf übelste zu beschimpfen oder auch zu drohen. Es handelt sich bei dem Anruf um einen Mitschnitt von meinem Rufzeichen mit zusätzlichen Bemerkungen einer unbekannten Person. Der normale QSO-Betrieb wird fortwährend gestört. Die Messungen der Feldstärken und Modulation lassen darauf schließen, das die Station mit hoher Leistung arbeitet. Ich distanziere mich von diesen Übertragungen. Ich bitte alle OMs und YLs mir bitte eine Info über den Missbrauch mit Uhrzeit und Frequenz zukommen zu lassen. Die Behörden wurden eingeschaltet und es wird Strafanzeige erstellt..
dd7lp@t-online.de

DD7LP OM Christian OVV M04 Husum
:(


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

Würde Dir zur Schadensminimierung empfehlen auf Deiner Seite bei
QRZ.com vielleicht einen Hinweis zu plazieren sodass mögliche
Beschimpfungsopfer bei der Suche nach Dir den Hinweis finden.

Viel Glück und hoffentlich bekommt ihr den Typen!

73

Felix


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ist ja echt übel... Ich hoffe nicht das der Typ aus unseren Reihen kommt.
Wenn doch, sofortiger Einzug der Lizenz auf Lebenszeit, würde ich hoffen.

Kannst du uns sagen zu welchen Uhrzeiten der Übeltäter qrv ist oder war das immer unterschiedlich?

73
Dirk


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wenn doch, sofortiger Einzug der Lizenz auf Lebenszeit, würde ich hoffen. [/quote]

Jemand der sowas tut, dem ist das sch.egal, ob er ne Lizenz hat, oder nicht. Das hat man doch an anderer Stelle in Foren in den letzten Wochen gelesen... Bleibt nur zu hoffen, daß sie ggf. eine empflichdliche Strafe erhalten aufgrund ihrer Beleidigungen. Niedriger 4-stelliger Betrag tut jedem weh... Hilft dem Betroffenen zwar auch nicht, bringt den anderen aber eine ganze Weile zum Schweigen, wenn er weiß, daß es "monitäre Schmerzen" bereitet.

73 es gl!
Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, die monitären Schmerzen tun sicher weh aber früher war der Betrieb von Afu-Equipement ohne Lizenz (und davon gehe ich in dem Fall ert einmal aus) strafbar ...... Man hatte also einen bösen Eintrag im Strafregister ....

Sollte schnellst möglich wieder herbei solch eine Regelung. Wird zwar nicht alle Störer ausmerzen (früher gab es auch welche davon) aber zumindest drastisch einschränken. Wenn die Geräte dann von der BNetzA offiziell eingezogen werden dürfen (heute ja nicht mehr) und in öffentlichen Versteigerungen an Berechtigte versteigert werden hat sowohl Papa Staat als auch der "Gemeine Funkamateur" was davon .......

Warum man solche Sachen aus dem FAG nicht ins neue Gesetz übernommen hat ist mir schleierhaft ....... Wer "nur hören" will braucht dazu keinen Transceiver und Leute mit offiziellem DE-Kennzeichen könnte man von der Geschichte ja ausnehmen ......

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Warum man solche Sachen aus dem FAG nicht ins neue Gesetz übernommen hat ist mir schleierhaft ...[/quote]

Weil das mit dem GG nicht konform ging. Drogen sind ja per se verboten, Funkausrüstung nicht. Du kannst nicht den Besitzt von etwas verbieten, was keine Gefährdung (wie z.b. Waffen, Drogen) bedeutet. Und vom bloßen Funkgerät geht ja nunmal keine Gefahr aus, nur weil einer den Knopf drückt. Drückt man bei einer Waffe den "Knopf" siehts schon ganz anders aus ;->

Ich habs nicht mehr 100% im Kopf, wie das damals vor sich ging, jedoch ging die "Neuschaffung" des Gesetztes meines Wissens aus dem Nachdruck diversen eingereichten Klagen hervor. Und sicher auch aus der Tatsache, daß das Gesetz auf die Post zugeschnitten war, nicht auf die neue Konstellation im Fernmeldewesen...

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Sei es wie es sei aber in dem Fall ist das ein glatter Rückschritt ..... andere Länder stellen sowas auch unter Strafe zumal bei den heutigen Geräten fast immer der sog. MARS Standard möglich ist. Also kann man in dem Fall auch kommerzielle Dienste stören die u.U. Sicherheitsaufgaben haben und dann wäre es durchaus eine Gefährdung derselben .....

cu :!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das Rufzeichen kam mir doch sehr bekannt vor, wenn auch mit einer eher traurigen Nachricht verbunden. Ich gebe es mal an die KW-Funker aus meinem OV weiter ob die was hören.

Der Tipp mit qrz.com ist nicht schlecht und eine kleine Möglichkeit der "Klarstellung".

P.s. @admin: wenn du das liest, könntest du evt. meinen Nicknamen anpassen (DO2YAJ)

73 de DO2YAJ


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Und vom bloßen Funkgerät geht ja nunmal keine Gefahr aus, nur weil einer den Knopf drückt.[/quote][/quote]
das sehe ich anders, guck mal wieviel BOS funk bei ebay verkauft wird, da bekommste funkgeräte alarmgeber, einfach alles, möcht nicht wissen wieviel scheiß mit sowas gemacht wird, bei uns wurde auch schon ein paar mal sirenen usw ausgelöst und keiner weis woher es kam, man hörte zwar auf der aufzeichnung der funkdokumentation das ausgelöst wurde aber keiner weis wer, oder bestes beispiel, der typ der den rettungshubschrauber Von LX absichtlich gestört hat.....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei Sirenenauslösung muß ich persönlich etwas "feixen" -- jedenfalls nachträglich, obwohl QTH nur 50m Luftlinie weg und wir mit aus den Federn fliegen. Mir hat unser Bürgermeister (unmittelbarer Nachbar) etwas später nach erfolgreicher Suchaktion, die mir bis dahin unbekannt blieb, gebeichtet, daß ich wegen der Funkantennen auf der Liste den ersten Platz hatte. Es war dann ein "abgesoffener" Alarmknopf am Rathaus ......

Ansonsten ist das Thema überhaupt nicht lustig -- ich war ehrenamtlich im Rettungsdienst und Leereinsätze machen nicht unbedingt Freude und verhindern evtl. rechtzeitigen Rettungseinsatz. Es war in der Vergangenheit usus beim Verkauf von BOS-"Mobilar" die Quarze rauszuwerfen -- ist heute natürlich kein Thema mehr. Andererseits -- aber das Thema hatten wir schon -- man muß auch nicht an UnLiz verkaufen.

73 Peter (DB6ZH)


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ DB1VT

Korrekt ... verhaften, Geräte einziehen und Knete ohne Ende zahlen dann ist Frieden ansonten übertreibt es der MOB .....

Und wie Du schon sagst "Es gibt überall BOS-fähige" Geräte zu kaufen und das kann nach der derzeitigen Gesetzeslage noch nichtmal jemand verhindern ..... Da muss dringendst eine Anpassung des Gesetzes her, andere Staaten machen dasselbe und fahren sicher nicht schlecht damit ....

Weg mit der Nutzung von AFU-Equipement für nicht Lizenzierte !!! Das alte FAG gehört wieder zurück ....

Sehe ich ganz einfach so ... :!: :!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@ DB1VT

Korrekt ... verhaften, Geräte einziehen und Knete ohne Ende zahlen dann ist Frieden ansonten übertreibt es der MOB .....

[/quote]
wenn das so einfach wäre, erst mal herraus finden wer das war, so eine einfache alarmierung dauert noch keine sekunde, naja, bei ner sirene sinds schon ca 5, bischen kurz zum peilen


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]das sehe ich anders, guck mal wieviel BOS funk bei ebay verkauft wird, da bekommste funkgeräte alarmgeber[/quote]

Das mag schon sein, jedoch geht dennoch keine "unmittelbare" Gefahr davon aus. Er kann damit niemand "unmittelbar" verletzen oder töten (ums mal zu übertreiben). Mittelbar ja, wenn er stört und dadurch ein Hilfseinsatz nicht korrekt in die Gänge kommt. Solche müssen auch meiner Meinung nach lebenslang zu Wasser und Brot - das Wasser aber 2m VORS Gitter und das Brot heftig salzen...

Aber nur auf den VERDACHT, er KÖNNTE was haben - wie nach dem alten FAG - funktionierts halt nicht. DAS meinte ich.

Der Verkäufer sieht das heute zu Recht wirtschaftlich: er DARF verkaufen, also MACHT er es auch. Würde jeder machen. Spätestens, wenn die erste Gewerbesteuer fällig wird...

73, Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja! So ist das mit den "modernen" funkbasierten Sicherheitssystemen. Sie funktionieren einfach nicht wenn sie gebraucht werden. Ein Spinner kann funken das er stört, ein Saboteur kann mit einfachsten Mitteln ganze Frequenzbänder lahmlegen, ein UFO funkt gerade versehentlich auf der Frequenz der Freiwilligen Feuerwehr wenn diese zum Sammeln im Bierzelt rufen will u.s.w.
Die Verantwortlichen sollen endlich einmal mehr Geld in die Hand nehmen und die ganzen sicherheitsrelevanten Funktionen VERKABELN. Dann ist eine zufällige Fehlfunktion schon bedeutend unwarscheinlicher als über Funk.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dann verkabel mal einen Krankenwagen mit seiner Leitstelle! Oder ein Sicherheitsfahrzeug mit seiner Zentrale. Laß den dann mal von Freiburg nach Hannover fahren mit dem Kabel dran...

Bei Störungen ist es auch völlig wurscht, ob digital oder analog, verschlüsselt oder offen. Wenn einer schon die Verbindung stört, hat auch digital und verschlüssel ausgefunkt.


  
 

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