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Betreff des Beitrags: Meinungsfreiheit |
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Bitte nicht Falschverstehen, ich würde aber gerne wissen was ihr Unter Meinungsfreiheit Versteht.
Da kann man ja so einiges dazu Lesen und die Berichte Unterscheiden sich sehr!
Soweit ich herausgefunden habe, ist diese Anfangs nur gegenüber der Judikative, Exikutive und Legistative, gedacht gewesen.
Vor einigen Jahren wurde diese aber mit in die Menschenrechte aufgenommen und die Grundrechte wurden soweit wie Anwendbar auch vom BGH und BVG als Allgemeinverbindlich erklärt!
Wie weit kann man das Persönlichkeitsrecht auf Meiungsfreiheit beschneiden?
Sind Zitate des Götz von Berlechingen durch die Meinungsfreiheit gedeckt!
Warum werden Bürger die vielleicht im Falschen Moment das "A" wort nutzen Bestraft, aber Staatsanwälte dürfen die Beklagten "ArSchlöcher" benennen ohne dafür auf die Finder zu bekommen.
Wie ist es mit der Meinungsfreiheit in Foren, darf dieses Gurnd Rechts durch Forenregeln beschnitten werden und wer hat das für das Passende Mass, woran wird das gemessen, KB, beiträge, sinn und unsinn der Inhalte?
Klar bei Rechtsverstößen usw. oder gegen die Guten sitten bzw. Treu und Glauben, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, da muss man einschreiten!
Aber wen sagen wir nur eine Diskussion Unangenehm Verläuft, sagen wir den Moderator, Sysop, Forenmaster, oder normalen Usern, nicht in den Kram passt, kann man dann einfach die Meinung andere Aussperren, threads Schließen? Wo ist hier das Mass der Dinge?
Würde das nicht einer Primären Gesichts oder Geistekontrolle gleich kommen?
Ich nehme mal den Art 3 GG als Beispiel, aber ich weis das einige gleicher sind und das andere für andere wieder gleichgültig sind, obwohl das so nicht Gedacht und auch nicht Geschieben ist!
Wo sollte man den Cutter ansetzen, bevor einem etwas Aufstöst, oder nach dem unangenehen Geschmak der Differenzierten Meinung, oder sollte sich die Meinungsfreiheit austoben können bis diese vor lauter Freiheit in der ewigkeit sich selbst Liquidiert?
Nochmal, es ist eine Sachliche Frage und die bitte um Sachliche Themenorientierte Beiträge, eben HAM like...
73 Dave
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7e44
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Betreff des Beitrags: Re: Meinungsfreiheit |
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[quote] Wie ist es mit der Meinungsfreiheit in Foren, darf dieses Gurnd Rechts durch Forenregeln beschnitten werden und wer hat das für das Passende Mass, woran wird das gemessen, KB, beiträge, sinn und unsinn der Inhalte? Klar bei Rechtsverstößen usw. oder gegen die Guten sitten bzw. Treu und Glauben, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, da muss man einschreiten! Aber wen sagen wir nur eine Diskussion Unangenehm Verläuft, sagen wir den Moderator, Sysop, Forenmaster, oder normalen Usern, nicht in den Kram passt, kann man dann einfach die Meinung andere Aussperren, threads Schließen? Wo ist hier das Mass der Dinge? [/quote]
So ein Forum ist eine ganz private Spielwiese von dem Forenbetreiber. Der Forenbetreiber entscheidet selbst was er an Topic zulässt und wer mit ihm und den anderen zusammen auf dieser Wiese spielen darf. Er kann und darf Regeln aufstellen, diese Regeln brauchen sich nicht an geltendes Recht zu stützen solange sie kein geltendes Recht verletzen. Er kann tun und lassen was er will solange er nicht bestehende Gesetze missachtet und er kann nach Gutsherrenart in SEINEM Forum regieren.
Es besteht kein Anspruch auf Meinungsfreiheit und es wird kein Grundrecht beschnitten wenn man ausgesperrt wird. So ein Forum ist wie die Wohnstube des Betreibers, in dieser kann er selber entscheiden wer bei ihm zu Gast ist, ja sogar wie der Gast sich zu verhalten hat oder wo er platz zu nehmen hat, darf kann er bestimmen.
Wer mit den aufgestellten Regeln nicht leben kann, dem steht es frei zu gehen und sich eine Spielwiese zu suchen die ihm besser gefällt.
Das mag vielen nicht gefallen aber es ist so. Zur Ehrenrettung der Forenbetreiber muss man aber sagen, das es nur ganz wenige Forenbetreiber gibt die ein bisschen neben der Spur liegen. Die meisten lassen in meinen Augen viel zu viel durchgehen und nehmen zuviel Rücksicht auf die Trolle
Es grüßt ein Forenbetreiber
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1a82
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Hauke das haste gut gesagt, wenn jeder sich als Gast benimmt kann eigentlich nichts passieren. da braucht man keine Gesetzesbücher wälzen, es reicht ein Satz. "Was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem andern zu."
73 Funkenrudi
[i:1mbsrhuc]Gutsherrenart[/i:1mbsrhuc]: Irgendwo hab ich diesen Begriff schon mal gehört.
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7e44
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[quote] [i:1srh7cc2]Gutsherrenart[/i:1srh7cc2]: Irgendwo hab ich diesen Begriff schon mal gehört. [/quote]
Moin Rudi, das kann ich dir genau erklären Es gab mal einen Österreicher der mir das in seiner liebenswürdigen Art kurz vor seinem Rauswurf vorwarf... du erinnerst dich?
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1a82
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geeenauuuu
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1787
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Betreff des Beitrags: Re: Meinungsfreiheit |
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[quote] Es besteht kein Anspruch auf Meinungsfreiheit und es wird kein Grundrecht beschnitten wenn man ausgesperrt wird. So ein Forum ist wie die Wohnstube des Betreibers, in dieser kann er selber entscheiden wer bei ihm zu Gast ist, ja sogar wie der Gast sich zu verhalten hat oder wo er platz zu nehmen hat, darf kann er bestimmen. [/quote]
Moin Moin
Also dann will ich mal meine Admin erfahrung mit einbringen, hat mich ja auch Lehrgeld gekostet und das kann man vermeiden wenn man die Rechtslage kennt.
Admin's und Moderatoren scheinen sich ihrer Aufgaben und Positionen manches mal nicht bewust zu sein. Ging mir am Anfang auch so und ich habe in meinen Plattformen durch die Strenge Regelung mit der Zeit eben meine Prügel bekommen.
Ihre Aufgabe ist es zumindest nicht geltende Rechtsprechung durch eigen Forenregeln zu Umgehen oder ander damit in ihren Rechten einzuschränken.
Auch wenn die Positzion der Admin's und Mod's nicht einfach ist, rechtfertigt dies nicht eigene Gesetze oder auslegung dieser umzusetzen.
Forenregeln, sind ein Virtueller Verhaltenscodex und keine Gesetzesbestimmung oder nach §§AGB,BGB,HGB usw. und nicht als Vertragsbestimmung anzusehen!
Selbst eine Vereinbahrung zu einem Verhaltenscodex, berechtigt nicht zur Verweigerung der Rechtsansprüche!
Äußerungen in Internetforum werden von der Meinungsfreiheit gedeckt - LG Münster, Az.: 8 O 407/07 und OLG Köln "Meinungsfreiheit im Internet" (Az.: 6 U 152/99)
Es ist daher anzuzweifeln ob eine Regelung in einem Verhaltenscodex bestand hat, wenn diese der Rechtsprechung widerspricht!
Weiterhin währe anzunehmen das solch Unlautere Vereinbarungen die gesamte freiwillige Regelvereinbarung ausser kraft setzt!
Es währe also Festzuhalten, das ein Betreiber einer Öffentlichen Plattform zwar Bestimmen darf wer an seinem Virtuellen Angebot teilhaben kann!
Er darf auch eine Verhaltensregel aufstellen, diese darf aber nicht gegen geltendes Recht Verstoßen!
Er darf aber auch nicht in die Beiträge einzelner oder der Gemeinschaft seiner Meinung unterwerfen, sondern muss vielmehr sich von den meinungen dritter in einem Haftungsausschluß distanzieren.
Auch ist es Schwer Vorstellbar das Virtuelle Personen eine Beleidigung erleiden, selbst wenn diese offensichtlich auf die Natürliche oder Juristische Person,
die sich zur wahrung der Anonymität hinter dem Nutzernamen verbirgt, abzielt!
Es ist jedem selbst überlassen ob er sich den Schuh anzieht oder sich davon Abwendet.
Das ist nicht die Aufgabe von Administratoren oder Moderatoren!
Die Verwaltungsaufgaben der Administratoren und Moderatoren umfasst keines falls die aufgabe anderen Vorzugeben was diese Schreiben oder Lesen, Denken oder Wissen dürfen, solange keine Rechtswidrigkeit oder Gesetzes Verstoß vorliegt!
Auch ist es diesen Personen nicht gestattet nach eigener Willkür zu entscheiden welcher Beitrag zu den Positiven und Welcher zu den Negativen zählt und diese zu Verändern oder zu Entfernen!
Die Aufsichtfunktion kann sich nur auf den Zugang und auf die Rechtliche bzw. Gesetzliche beschränung beziehen, jedoch nicht auf die Subjekidentität der eigenen Meinung der Admin/MOD's!
Selbst die Zugangskontrolle ist Rechtlich nicht ganz einfach, in einer Geschlossenen Benutzergruppe kann die Aufsichtsperson entscheiden wer wann zugang zu den Virtuellen angeboten erhält.
Bei einer öffentlichen und offenen Gestalltung des Virtuellen angebotes ist eine Filterung durch Ausschluß von Personen nicht Rechtens!
Hier sind nur die Rechtsmittel gegeben die eine Sanktionsmöglichkeit bieten können!
Jedoch nicht die möglichkeit für die Aufsichtspersonen Eigenmächtig zu entscheiden "Du kommt hier net rein!" getreu dem motto "alle oder keiner!"
Hierzu auch § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG
AG Frankfurt, Az. 31 C 2575/07
LG Muenchen Az.: 30 O 11973/05 - Hausrecht bei Internet-Foren
LG Köln, Az. 28 O 344/07
LG Düsseldorf, Az. 2 a O 314/07
LG Karlsruhe, Az. 9 S 564/06
Der Tenor dazu lautet, solange kein Betroffener einen Rechtsanspruch geltend machen kann, ist auch keine einschränkung zulässig!
Ich will damit betonen das es nicht darum geht Rechts und Gesetzeswidrigkeiten zu Unterstützen, sondern nur um die umsetzung der Meinungsfreiheit gemäß Art 5.GG und das sich hieraus Pflichten für alle beteiligten ergeben!
Nur weil einer Unschön Schreibt oder Brisante Themen aufnimmt o.ä., hat keiner das Recht ihn zu Zensieren, Editieren oder zu Löschen, auch wenn er sich dieses Recht in die Nutzungsregeln Schreibt, ein solches vorgehen ist und bleibt Rechtswidrig und kann auch entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen!
Der mündige Bürger darf also schreiben was er will.
Wir Moderatoren und Admins dürfen niemandes Meinung beschneiden, wir sorgen nur dafür, dass es unser Board erhalten bleibt.
73 Dave
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Betreff des Beitrags: Re: Meinungsfreiheit |
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[quote] Der mündige Bürger darf also schreiben was er will. Wir Moderatoren und Admins dürfen niemandes Meinung beschneiden, wir sorgen nur dafür, dass es unser Board erhalten bleibt.
73 Dave[/quote]
Mit Verlaub, das ist kappes. Ich kenne die von dir zitierten Urteile nicht und ich hab auch keine Meinung die zu suchen und auseinander zu dröseln aber du kannst sicher sein das dies wenn überhaupt nur im Kontext zu einem Rechtsbruch steht und nichts damit zutun hat was ein Forenadmin darf oder nicht darf.
Du als User hast in einem Forum erst ein mal keinerlei Rechte denn ein Forum ist kein öffentliches Dienstleistungsunternehmen oder eine Behörde. Es gibt kein Rest das der User an einem Forum teilnehmen darf.
Und um den Bogen zum AFU zu kriegen, auch ein Relaisbetreiber darf dich ohne Angabe von Gründen vom Relaibetrieb ausschliessen... einfach so, durch aussprechen eines Betriebsverbot oder durch Abschalten. Ich nenne sowas gesunder Menschenverstand und Hausrecht. Da helfen dir auch deine falsch verstandenen Urteile nicht weiter.
Edit: ich habs mir doch gedacht...
In zwei auf die schnelle gescheckte Urteile die du zitiert hast ging es um den Schutz der Forenbetreiber. In einem anderen Fall von Vorabzensur eines Webblog. Also kalter Kaffee weil es mit der von dir angesprochenen Materie nichts aber rein gar nichts zu tun hat.
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Da fällt mir nur ein: [color=darkred:jaogdxob]WOW[/color:jaogdxob]
Funkenrudi
Nachtrag: ich bezog mich auf den Beitrag von "wow". Ehrlich gesagt, ich will mich normal in einem Funk-Forum unterhalten über technische Dinge und auch was damit zusammenhängt, auch darf es mal etwas abschweifen. Was mir auf den Sack geht, sind juristische Spitzfíndigkeiten. Wenn ihr Paragrafenreiter so weitermacht, brauch ich morgens beim Erwerb meiner Brötchen bald einen Rechtsanwalt.
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Funkenrudi
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7e44
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Es ist immer wieder erstaunlich das es Leute gibt, die ein Forum als ein Informationsmedium ansehen, bei dem ein Recht auf mitmischen bestehen würde.
Ich betreibe seit über 10 Jahren das ein oder andere Forum und bin nebenher in einem noch als Admin und Moderator tätig und immer wieder gibt es Leute die meinen das ihnen das Internet gehört... ach was, das sie es erfunden hätten.
Hausrecht ist die Devise, ich kann auch meine Internetseite nur einem ganz kleinen ausgesuchten Kreis zur Verfügung stellen wenn ich es so möchte ohne das es da auch nur ein Problem gibt. Ein Forum ist nichts anderes als eine Internetseite die einer ausgesuchten Benutzergruppe die Möglichkeit einräumt daran teilzunehmen.
Glaub es einfach, ich bin in einem großen Fotoforum aktiv welches über 20.000 eingetragene User hat und da gibt es immer mal so Trolle die mit ihrer Aussperrung nicht klar kommen. Die wurden bisher allesamt abgewatscht...
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Betreff des Beitrags: Re: Meinungsfreiheit |
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Admin's und Moderatoren scheinen sich ihrer Aufgaben und Positionen manches mal nicht bewust zu sein. Ging mir am Anfang auch so und ich habe in meinen Plattformen durch die Strenge Regelung mit der Zeit eben meine Prügel bekommen.
[color=red:r5zhmieo][i:r5zhmieo]Das wundert mich bei deinem Ehrenkodex nicht. Du solltest viel mehr Prügel kriegen.[/i:r5zhmieo][/color:r5zhmieo]
Ihre Aufgabe ist es zumindest nicht geltende Rechtsprechung durch eigen Forenregeln zu Umgehen oder ander damit in ihren Rechten einzuschränken.
[color=red:r5zhmieo][i:r5zhmieo]Das hat bisher auch niemand behauptet.[/i:r5zhmieo][/color:r5zhmieo]
Auch wenn die Positzion der Admin's und Mod's nicht einfach ist, rechtfertigt dies nicht eigene Gesetze oder auslegung dieser umzusetzen.
[color=red:r5zhmieo][i:r5zhmieo]Auch das hat bisher niemand behauptet.[/i:r5zhmieo][/color:r5zhmieo]
Forenregeln, sind ein Virtueller Verhaltenscodex und keine Gesetzesbestimmung oder nach §§AGB,BGB,HGB usw. und nicht als Vertragsbestimmung anzusehen!
Selbst eine Vereinbahrung zu einem Verhaltenscodex, berechtigt nicht zur Verweigerung der Rechtsansprüche!
[color=red:r5zhmieo][i:r5zhmieo]Und auch das hat bisher niemand behauptet.[/i:r5zhmieo][/color:r5zhmieo]
Äußerungen in Internetforum werden von der Meinungsfreiheit gedeckt - LG Münster, Az.: 8 O 407/07 und OLG Köln "Meinungsfreiheit im Internet" (Az.: 6 U 152/99)
[color=red:r5zhmieo][i:r5zhmieo]Solange sie nicht Rechtsverletzungen tangieren.[/i:r5zhmieo][/color:r5zhmieo]
Es ist daher anzuzweifeln ob eine Regelung in einem Verhaltenscodex bestand hat, wenn diese der Rechtsprechung widerspricht!
[color=red:r5zhmieo][i:r5zhmieo]Das hat bisher niemand angezweifelt.[/i:r5zhmieo][/color:r5zhmieo]
Weiterhin währe anzunehmen das solch Unlautere Vereinbarungen die gesamte freiwillige Regelvereinbarung ausser kraft setzt! Es währe also Festzuhalten, das ein Betreiber einer Öffentlichen Plattform zwar Bestimmen darf wer an seinem Virtuellen Angebot teilhaben kann! Er darf auch eine Verhaltensregel aufstellen, diese darf aber nicht gegen geltendes Recht Verstoßen!
[color=red:r5zhmieo][i:r5zhmieo]Na endlich hast du es begriffen.[/i:r5zhmieo][/color:r5zhmieo]
Er darf aber auch nicht in die Beiträge einzelner oder der Gemeinschaft seiner Meinung unterwerfen, sondern muss vielmehr sich von den meinungen dritter in einem Haftungsausschluß distanzieren.
[color=red:r5zhmieo][i:r5zhmieo]Das ist völliger Blödsinn. Das schützt ihn vor garnichts. [/i:r5zhmieo][/color:r5zhmieo]
Auch ist es Schwer Vorstellbar das Virtuelle Personen eine Beleidigung erleiden, selbst wenn diese offensichtlich auf die Natürliche oder Juristische Person, die sich zur wahrung der Anonymität hinter dem Nutzernamen verbirgt, abzielt!
Es ist jedem selbst überlassen ob er sich den Schuh anzieht oder sich davon Abwendet. Das ist nicht die Aufgabe von Administratoren oder Moderatoren!
Die Verwaltungsaufgaben der Administratoren und Moderatoren umfasst keines falls die aufgabe anderen Vorzugeben was diese Schreiben oder Lesen, Denken oder Wissen dürfen, solange keine Rechtswidrigkeit oder Gesetzes Verstoß vorliegt!
Auch ist es diesen Personen nicht gestattet nach eigener Willkür zu entscheiden welcher Beitrag zu den Positiven und Welcher zu den Negativen zählt und diese zu Verändern oder zu Entfernen!
Die Aufsichtfunktion kann sich nur auf den Zugang und auf die Rechtliche bzw. Gesetzliche beschränung beziehen, jedoch nicht auf die Subjekidentität der eigenen Meinung der Admin/MOD's!
Selbst die Zugangskontrolle ist Rechtlich nicht ganz einfach, in einer Geschlossenen Benutzergruppe kann die Aufsichtsperson entscheiden wer wann zugang zu den Virtuellen angeboten erhält.
Bei einer öffentlichen und offenen Gestalltung des Virtuellen angebotes ist eine Filterung durch Ausschluß von Personen nicht Rechtens! Hier sind nur die Rechtsmittel gegeben die eine Sanktionsmöglichkeit bieten können! Jedoch nicht die möglichkeit für die Aufsichtspersonen Eigenmächtig zu entscheiden "Du kommt hier net rein!" getreu dem motto "alle oder keiner!"
Hierzu auch § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG AG Frankfurt, Az. 31 C 2575/07 LG Muenchen Az.: 30 O 11973/05 - Hausrecht bei Internet-Foren LG Köln, Az. 28 O 344/07 LG Düsseldorf, Az. 2 a O 314/07 LG Karlsruhe, Az. 9 S 564/06
Der Tenor dazu lautet, solange kein Betroffener einen Rechtsanspruch geltend machen kann, ist auch keine einschränkung zulässig!
Ich will damit betonen das es nicht darum geht Rechts und Gesetzeswidrigkeiten zu Unterstützen, sondern nur um die umsetzung der Meinungsfreiheit gemäß Art 5.GG und das sich hieraus Pflichten für alle beteiligten ergeben!
[color=red:r5zhmieo][i:r5zhmieo]Du hast deine Meinungsfreiheit hier schon reichlich umgesetzt und niemand hat dich bisher daran gehindert. Was willst du also? [/i:r5zhmieo][/color:r5zhmieo]
Nur weil einer Unschön Schreibt oder Brisante Themen aufnimmt o.ä., hat keiner das Recht ihn zu Zensieren, Editieren oder zu Löschen, auch wenn er sich dieses Recht in die Nutzungsregeln Schreibt, ein solches vorgehen ist und bleibt Rechtswidrig und kann auch entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen!
[color=red:r5zhmieo][i:r5zhmieo]Absoluter Unsinn. Der Admin hat das Recht zu zensieren, zu editieren und zu löschen. Es ist mitunter sogar seine Pflicht, wenn geltendes Recht angetastet wird.[/i:r5zhmieo][/color:r5zhmieo]
Der mündige Bürger darf also schreiben was er will.
[color=red:r5zhmieo][i:r5zhmieo]Nein, das darf er nicht, wenn...... ich denke du weisst wenn.[/i:r5zhmieo][/color:r5zhmieo]
Wir Moderatoren und Admins dürfen niemandes Meinung beschneiden, wir sorgen nur dafür, dass es unser Board erhalten bleibt.
73 Dave[/quote]
Ich glaube, du willst hier nur ein bisschen rumstenkern.[/quote]
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[quote]Da fällt mir nur ein: [color=darkred:3h4auhip]WOW[/color:3h4auhip] Funkenrudi Nachtrag: ich bezog mich auf den Beitrag von "wow". Ehrlich gesagt, ich will mich normal in einem Funk-Forum unterhalten über technische Dinge und auch was damit zusammenhängt, auch darf es mal etwas abschweifen. Was mir auf den Sack geht, sind juristische Spitzfíndigkeiten. Wenn ihr Paragrafenreiter so weitermacht, brauch ich morgens beim Erwerb meiner Brötchen bald einen Rechtsanwalt. 73 Funkenrudi[/quote]
Immer die selben, was hat das alles mit dem thema zutun?
Ich habe den thread aufgemacht, weil ich heute ein Urteil erhalten habe, weil ich in einem meiner Foren einem User den zugang verweigert habe und auch dessen zugang gesperrt habe sobald er sich angemeldet hatte.
Er war nicht mal unhöflich, hat aber Propaganda für das Deutsche Reich verbreitet. Nein keine Nazistischen Parollen, aber immer dieses "wir vom DR werden hier Aufräumen und so Leute wie den Guidio entfernen!"
Ich dachte das ich solche Aussagen unterbinden muss.
Mein beitrag oben ist ein Auszug aus der Urteilsbegründung, das ich 1200 Euro Schmerzensgeld Zahlen soll ist noch die Krönung.
Recht haben und Recht bekommen...
Ich werde keine de Server mehr Verwenden, werde ins sichere Ausland wechseln wo mir keiner ans bein kann...
73 Dave
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Zitat:
[b:51mm4cds][i:51mm4cds]Ich glaube, du willst hier nur ein bisschen rumstenkern[/i:51mm4cds][/b:51mm4cds]
Ich glaube das nicht.........ich bin da ziemlich sicher.
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Funkenrudi
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7e44
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Scan das Urteil mal ein und stelle es hier ein. Die Urteilsbegründung würde mich sehr interessieren.
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Hallo Dave, wenn das so ist, ist es hart, da verstehe ich deinen Ärger.
Ich bin aber juristischer Laie und verstehe so manches nicht.
Gruß
Funkenrudi
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f508
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[quote] Ich werde keine de Server mehr Verwenden, werde ins sichere Ausland wechseln wo mir keiner ans bein kann...
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Mach das. Bis dahin bitte ich dich zu akzeptieren, dass deine maßlose Übertreibung im Verkaufs-Thread (du erinnerst dich.. Sendeanlagen sind deiner Meinung nach mit Waffen gleich zu stellen) durchaus das ein oder andere provkante Posting heraufbeschwörte und die Positionen mehr als deutlich ausgetauscht wurden. Du hast deine Meinung in aller Breite publizieren dürfen und niemand hat dich daran gehindert. Akzeptiere, dass du mit deiner Meinung ziemlich alleine bist.
Dass du wegen eines aufgrund von einer abgeschlossenen Diskussion geschlossenen Threads hier so ein Theater veranstaltest finde ich lächerlich.
Der Administrator hat in einer Community wie dieser hier ein Hausrecht und wenn es ihm nicht passt, was geschrieben wird, dann darf er die betreffenden Leute auch aussperren. Das ist hier noch nicht einmal ansatzweise passiert. Die Reaktionen auf deine Postings haben gezeigt, dass sich die Mehrheit der (ja eigentlich bis auf dich die gesamte) Community mit deinen Anschuldigungen, Weltuntergangs- und regelrechten Verschwörungstheorien nicht identifizieren kann. Zu dem von dir so vehement verfochtenen HamSpirit sollte nun auch zählen, dass du das einfach mal so hinnimmst.
Gruß,
Julian
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