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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 10 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: yaesu ft-767 gx warscheinlich endstufe defekt
hallo,
seid etwa 3 monaten befindet sich mein yaesu ft-767 gx tranciver in reparatur bei einem funktechniker der wohl keine ahnung hat vieleicht kann mir ja einer von euch helfen?der funktechnicker sagte mir das das rg174 kabel gequetscht ist und einen schluß verursacht hat,das hat er außgewachselt und die endschtufe macht jetzt 1 watt dann hat er die agc überbrückt dann waren es 20 watt.vieleicht kann mir da jemand helfen oder mir jemand nennen der so ein gerät günstig repariet. Rolling Eyes


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ein defektes Zuleitungskabel zur PA beschädigt höchstens die Treiberstufe, aber nicht die PA.

Und was eine AGC mit einem Sender zu tun hat, solltest Du Dir von dem Techniker auch mal erklären lassen...

Ergo: Hole das Gerät schnellstmöglich wieder ab und bringe es zu jemandem, der etwas davon versteht!

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin,
die Yaesu Werkstatt ist jetzt in Bielefeld, Firma Wrede, Gütersloherstrasse 245.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
TECHNIKER(':busch:') VORSICHT VORSICHT !!!!

Hatte mal ein KW-Gerät verliehen, kam nach 3 Wochen wieder zurück, Endstufe kaputt. Der liebe OM (seines Zeichens damals B-lizenziert) hatte auch noch die Frechheit besessen zu behaupten, das Gerät wäre schon defekt gewesen als ich es ihm ausgehändigt hätte... Na ja... so weit so schlimm.

Da kam die Firma S aus Speyer ins Spiel. Der Chef, Radio und FernsehTECHNIKER: kein Problem, geben Sie uns das Gerät in 3 Tagen haben Sie es wieder. Ich hatte mich sooo gefreut (':-)')...

Das Gerät war wirklich nach 3 Tagen fertig. Zitat"Es lag an der Mikrofonbuchse... die war falsch angeschlossen" Hä ????
60 Euro berappt, da angeblich durchgemessen und wieder funktionsfähig.
Zu Hause angekommen, angeschlossen, nix ging(':evil:')

Hab dann das gute Stück nach Mannheim geschickt zu einem echten Funktechniker. 3 Wochen Reparatur, 170 Euros für die ENDSTUFE und alles war wieder i.O.

Ich gebe meine Geräte keinem Radio und Fernsehfritzen mehr.

LG
Dirk

DD8PU


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt immer 2 Paar Schuhe.

Billig und Schnell, ist aber eine Kombination die nur selten vorkommt.

Gut ding braucht 2 Sachen, viel Zeit und Kapital!

Die Meisten gehen nicht selbst die Rep. an, sondern Versenden Zum Hersteller.

Beim Hersteller ist der Service aber eigentlich ein Minus Geschäft.

Angenommen man Schickt dem eine Gerät alla FT-857D mit einem sagen wir RX defekt, da wird nicht ewig Fehlersuche gemacht, neue Unit rein, Abgleich und Tschüss!

Der HAM freut sich und bemerkt keinen Unterschied, warum auch, das ergebniss zählt!

Dann gibt es da Tüftler die sehr viel Hinbekommen, aber meist nicht alle benötigten Geräte besitzen um alle Arbeiten Auszuführen, da muss der Tüftler erst Lösungen für finden.
Dann gibt es auch Montags geräte, Fehler die Offensichtlich sind, aber nur Schwer zu finden, wenn der Techniker die Messpunkte überprüft wird er keinen Fehler feststellen, da hilft dann nur das Klassiche "Elektronen hinterher Kricher!" bis man auf das Problem stösst!

Besonders Schlimm ist es wenn es um Geräte mit Mechanischen Problemen geht, Zuleitung "R174" Brücken, Kontakte, Schleifer, Potis usw. die keinen Totalschaden haben, sondern nur Teilfunktion, das sucht man sich nen Wolf dran. Mein Tip bei so was, alles Raus und neue Rein geht Schneller und ist meist auch billiger als Stundenlanges Suchen.

Dann ist es die Frage, ob der Techniker auch Fulltime daran geht,oder ob er nur in der Freizeit da dran kann?

Es gibt auch leute die nicht wissen was eine Automatik Gain Control ist, und das diese durchaus auch in der TX PA zum einsatz kommt um den Arbeitspunkt zu Stabilisieren und auch ein Übersteuern zu Vermeiden, aber ja sicher, nö niemals AGC, auf die Dauer hiflt nur POWER und es Regnet nur so HF Endstufen :P

Wer ohne Kompromisse ein Rep. braucht, kann sich beim Hersteller über die Prozedere Informieren!

Die TRX Hersteller haben sich einige Renomierte Händler Angeeigent die auch an entsprechende Ersatzteile kommen und auch die nötigen Messgeräte besitzen, bzw. zur Verfühgung gestellt bekommen.
Das kann etwas Teurer sein als der Feierabend Tüftler, aber dafür halt mit Anschlußgarantie zur Rep. das kann sonst keiner Bieten.

Das mit den Anschlußfehlern ist keine Seltenheit!
War lange selbst in so einem Service beim Hersteller und was haben die Leute zum teil für neue Probleme wenn das Gerät zurück ist, da kommen die Tollsten sachen zustande. Oder die kommen an und haben ganz andere Fehler als Beschrieben usw. das kein TX-Power mehr da ist ist dabei auch keine Ausnahme! Wie soll der Techniker das belegen, er hat eine Fehlerbeschreibung und Konzentriert sich darauf, im Laufe der Arbeiten kann er dann weitere Fehler entdecken, das ist doch nicht dessen Schuld, oder? Anderen Falls müsste man erst einen Kostenvoranschlag und ein Übernahmeprotokoll im Beisein des Besitzer machen um allen Gerüchten aus dem Weg zu gehen.

Ich vergleiche mal, ich bringe mein Auto in die Werkstatt, die Bremse Quietscht! Der Techniker übernimmt den Wagen und Schreibt in den Auftrag Bremsen Quietschen beheben!

Dann erhalte ich einen Anruf aus der Werkstatt, nun die Bremsbeläge sind Verschließen, aber auch die Bremsscheiben und das weil die Radlager zuviel Spiel haben und damit haben sich auch die Radbremszylinder Verkanntet und lassen sich nicht Zurückstellen!
Da hilft es nicht das ich Sage kann nicht sein, ausser einem Quietschen beim Bremsen war kein Problem!

Also wenn mir so jemand kommt, der kann sein Teil so wie es ist wieder haben und wenn er es auf der Straße zusammen Schrauben müsste!

73 Dave


  
 
 Betreff des Beitrags:
@wow: Du kennst schon den Unterschied zwischen einer ALC und einer AGC, oder?

<klugscheissmodus an>
Ich bin der Meinung, dass eine automatische Verstärkungsregelung (automatic gain control = AGC) nur in meinen Empfängern zu finden ist.

Eine automatische Pegelbegrenzung (automatic level control = ALC) findet man normalerweise in Sendern, damit die entsprechende Senderstufe nicht übersteuert und damit im unlinearen Bereich betrieben wird.

Die Wirkungsweisen beider Schaltungen unterscheiden sich, aber das solltest Du ja wissen, oder?
<klugscheissmodus aus>

Jetzt mal ehrlich: Ein Funkgerätetechniker sollte diese Unterschiede kennen, ansonsten braucht er in so einem Gerät nicht herumzubasteln!

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
OK <Klugscheissermodus an>
Auto Level Control , eine Technik, die die Lautstärke bei leisen Passagen automatisch erhöht bzw. bei lauten Passagen automatisch reduziert!

Eine Automatische Verstärkungsregelung (kurz AGC, von engl. automatic gain control) dient in elektronischen Geräten dazu, den Pegel eingehender, schwankungsbehafteter Signale auf ein bestimmtes Niveau zu normalisieren bzw. zu regeln. Damit wird die weitere Verarbeitung erleichtert, Übersteuerung wird vermieden und der Störabstand wird verbessert.

Im engeren Sinne dient die Automatische Verstärkungsregelung zur Stabilisierung des Arbeitspunktes in Hochfrequenz-Verstärkern.
<Klugscheissermodus aus>

Nun würde mich deine Lautstärkenreglung in der TX PA interessieren?

Oder wollen wir uns darauf einigen das es Ungleiche Schwestern sind, die eben auch nicht den gleichen Vornamen haben!

In beiden fällen wirkt die Regelung, meist durch gegen kopplung.
Du kannst eigentlich beides in beiden Fällen anwenden, egal ob HF oder NF ob RX oder TX und sich am Namen fest zu Klammern finde ich Affig, ist mehr Erbsenzählerei.

Vielleicht gab es auch ein Verständigungsproblem zwischen Techniker und OM, wie schnell hat man ALC und ALG Verwechselt!

Für mich ist das kein Indiz der Qualität eines Techniker, bei einer Schaltplan Besprechung wird er sicher den Richtigen Namen nennen, das haben wir alle so gelernt, beim Zitat aus dem FF kann da schon mal C gegen G vertauscht sein.

73 Dave


  
 
 Betreff des Beitrags:
Du hast nicht verstanden, was sich sagen wollte, oder?

Eine automatische Verstärkungsregelung ist etwas anderes als eine automatische Pegel[b:1g8hxnak]begrenzung[/b:1g8hxnak].

Und von Wikipedia zu zitieren, und das noch ohne die Quelle anzugeben, qualifiziert Dich nicht wirklich!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Du hast nicht verstanden, was sich sagen wollte, oder?

Eine automatische Verstärkungsregelung ist etwas anderes als eine automatische Pegel[b:37oyg2c0]begrenzung[/b:37oyg2c0].

Und von Wikipedia zu zitieren, und das noch ohne die Quelle anzugeben, qualifiziert Dich nicht wirklich!

Sven[/quote]

Warum muss ich mich Qualifiziern?

Das Reicht vollig das du deine Qualitäten zum besten gibst, ich habe nur meine Meinung zum Thread beigetragen und weder dich noch einen Anderen damit angreifen oder anzweifeln wollen!

Aber wenn eine Begrenzung keine Regelung ist...

Nun die Wikiseiten sind mir nicht bekannt, habe das aus einen PDF übernommen um es nicht in meinen Wirren Worten, sondern so Verständlich wie möglich zu fassen.

Falls Wiki den selben Text hat, möchte ich dich bitten den Link hier einzubringen. Wer da bei wem Abschreibt ist auch ziemlich Pillepalle, das ergebnis wird in vielen anderen Publikationen auftauchen und ist kein Physikalisches Geheimnis das unter Urheberschutz steht, es sei den jemand hat das Patent auf Natur und Physik.

Aber ich habe jetzt schon wieder zuviel zum thema beigtragen, ich bin dann mal wieder hier in bg...

73 Dave


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

zufällig hatte ich so einen "Bomber" grad auf dem Tisch mit gleichem Symptom- allerdings ohne Kabelquetschung. Meiner war schlicht und ergreifend so weit "gealtert", daß er von vorn bis hinten einen neuen Abgleich erforderte. Danach war die Leistung von wenigen Watt PEP auf über 140 W PEP gestiegen, so daß ich die ALC (Level-Controll, das ist der Sender, AGC - Gain-Controll ist der Empfänger!) sogar etwas abregeln mußte, da das eingebaute Netzteil zu brummen angefangen hatte... Natürlich kann man durch Umgehen der ALC aus einer Leiche den Saft rausquetschen - Abgleich ist aber besser und bringt auch das gewünschte Resultat.

Er soll sich einfach mal das Service-Manual nehmen und die Transmitter-Sektion vornehmen: etwa 7 oder 8 Spulen plus 3 Trimmer auf IF- und RF-Board (Unterseite, Spule alle zur Frontblende, Trimmer auf IF-Board etwa mittig) - und GEDULD. Bei mir waren einige bis zu zwei vollen Umdrehungen weg...

Wenn er schon 20 Watt raustut, ist die PA selbst in Ordnung. Ebenso die Treiberstufe, denn ohne Steuerleistung könnte sie überhaupt nichts verstärken (bestenfalls auf einem Level 200 bis 500 mW vor sich hin oszilieren!).

Auch gibts oft eine Fehlbedienung mit der Umschaltung der Ausgänge auf der Rückseite. Das hört man aber, wenn man die PTT drückt. Geht die PA mit, klackern 2 oder 3 Relais, bleibt die PA weg ist nur ein verhaltenes, einzelnes Klicken zu vernehmen ;-> Ja, da hab ich auch ne Weile gesucht, aber wenn man zu faul ist, das Handbuch zu lesen, muß man durch Schmerzen lernen...

Soweit ich das sehen konnte, ist ohne Einwirkung unnötiger Gewalt die Endstufe auch kaum zu killen. Die regelt, wie bei allen modernen TRX, automatisch so weit zu, daß sie in Fehlerfall nichtmal Handwarm wird. Vorausgesetzt natürlich, man hat dem 767 genau das nicht abgewöhnt ;-) Da muß schon was "von hinten" kommen.

73 und schönen Gruß an den Techniker...
Jörg


  
 

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