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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 22 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Verlust des Rufzeichens bei Zahlungsstopp Bundesnetzagentur?
Hallo,

ich bin seit längerem Funkamateur. Allerdings derzeit passiv, hab nichtmal mehr eine Antenne, also kein betriebsbereites Equipment.

Jedoch zahle ich jedes Jahr an die Bundesnetzagentur um die 22 Euro. Was passiert, wenn ich diese Zahlung einstelle? Verliere ich dann mein Rufzeichen? Wenn ja, kann ich das Rufzeichen durch Fortsetzung der Zahlung ein paar Jahre später wieder erhalten oder wie läuft das?

Gruß,
der passive Amateurfunker


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn Du einfach die Zahlungen einstellst, wird das sogar noch komplizierter. Dann wird ein Ordnungswidrigskeitsverfahren eingeleitet. Das ganze läuft dann auf Mahnungen etc. raus. Am Schluss gibt es einen gerichtlichen Mahnbescheid (Bis dahin sind aus den 22,- EUR gut und gerne 200,- EUR geworden).

Deine Zulassung wirst Du auch verlieren und möglicherweise richtig probleme bekommen, sofern Du jemals in Deinem Leben nochmals eine solche haben möchtest.

Also wenn, dann musst Du schon die Zulassung zurück geben, also quasi kündigen.

Unabhängig davon, welchen weg Du wählst (den teuren oder den billigen), dann wird Deine Zulassung aufgehoben. Nach Aufhebung dieser Zulassung verlierst Du natürlich auch Dein Rufzeichen.

Das Rufzeichen wird ein Jahr lang reserviert. Innerhalb dieses Zeitraumes kannst Du, sofern Du nicht einfach die Zahlung eingestellt hast, dieses Rufzeichen wieder zugeteilt bekommen. Danach wird das Rufzeichen wieder dem Pool zurück gegeben. Danach ist es reine Glückssache, ob Du dieses Rufzeichen nochmals bekommst. Wenn jemand anderes dieses Rufzeichen zwischenzeitlich zugeteilt bekommt, hast Du Pech gehabt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ist in einem solchen Fall (Rückgabe der Genemigung, evtl. Verlust des Rufzeichens) eigentlich bei "Wiederinbetriebnahme" eine neue Lizenzprüfung notwendig?

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nein, wenn Du Deine Zulassung zurück gibst, ist das Amateurfunkzeugnis nicht davon betroffen. Du "verlierst" quasi nur die erlaubnis, zu funken. Diese kannst Du jederzeit durch Beantragung einer neuer Zulassung wiedererlangen. Kostet halt nur wieder Geld. Das Zeugnis selber kann nicht widerrufen werden. Allerdings kannst Du mit einer sperre belegt werden, wo Du keine neue Zulassung bekommen kannst.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nach den Prüfungsunterlagen verliert man durch Auslassung der Zahlung nichts, es hieß das würde so wie Schulden beim Staat behandelt und hat
nur entsprechende Folgen, ich glaube nicht im Bezug auf die Zulassung.

Bin mir da aber nicht sicher, Angaben ohne gewähr :wink:

73,DO1AGD :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Nach den Prüfungsunterlagen verliert man durch Auslassung der Zahlung nichts, es hieß das würde so wie Schulden beim Staat behandelt und hat
nur entsprechende Folgen, ich glaube nicht im Bezug auf die Zulassung.

Bin mir da aber nicht sicher, Angaben ohne gewähr :wink:

73,DO1AGD :wink:[/quote]

Genau, das sind quasi Staatsschulden. Bezahle mal Deine KFZ Steuer längere Zeit nicht. Und dann schau mal, wie lange es dauert, bis Du den Stempel vom Kennzeichen abgekratzt bekommst :D

Das dauert zwar einige Zeit, weil die Amtsmühlen langsam mahlen, aber auch dort bekommst Du irgendwann die Grundlage für das fahren eines KFZ's entzogen. Den Führerschein selber darfst Du natürlich behalten. Kann man ein wenig mit dem Amateurfunkzeungis und der Amateurfunkzulassung vergleichen.

Aber man sollte nicht in dem Irrtum leben, das man beim Staat einfach irgendwelche Zahlungen einstellen kann, und man trotzdem die entsprechende Leistung weiter nutzen kann :D

Was halt fehlt, wäre eine Art ruhende Zulassung im Amateurfunk (z.B. bei längerem Auslandsaufenthalt). Man würde dann die Zulassung zwar nicht verlieren, dürfte nur in der Zeit nicht funken.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Was halt fehlt, wäre eine Art ruhende Zulassung im Amateurfunk (z.B. bei längerem Auslandsaufenthalt). Man würde dann die Zulassung zwar nicht verlieren, dürfte nur in der Zeit nicht funken.[/quote]

Sowas würde uns das Hobby aber noch viel teuerer machen, als es eh schon von Amtsseite her ist:

Für eine "ruhende Zulassung" müsste ein extra Verwaltungsaufwand getrieben werden, der sicherlich sich in erhöhtem Personalaufwand und -kosten niederschlagen würde, die ihrerseits wieder umgelegt würden auf die Funkamateure.

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
Aber aus meiner Sicht eines passiven Funkamateurs ist es halt jetzt schon sehr teuer. Ich zahle seit Jahren für eine Leistung, die ich nicht nutzen kann und nur um mein Rufzeichen zu behalten, dass ich evtl. in ein paar Jahren erst wieder brauche.

Eine Funkerlaubnis brauche ich zur Zeit ja gar nicht mangels Equipment. Ich möchte eben nur die Möglichkeit haben, später wieder ohne großen Aufwand wieder einsteigen können.

Warum muss ich für mein Rufzeichen einen jährlichen Beitrag bezahlen? Das sehe ich irgendwie nicht ein. Ich hab ja bereits für die Prüfung und Zuteilung bezahlt etc.

Ich würde es verstehen, lediglich für die Nutzung zahlen zu müssen. Dann könnte man auch zwischendurch mal pausieren und später wieder mit seinem (alten) zugeteiltem Rufzeichen weiterfunken können.

Fazit: ich finde es mangelhaft, wie das gelöst wurde (man könnte es auch Abzocke nennen)... durch die Kombination von Rufzeichen und Zulassung ist man gezwungen beides oder gar nichts zu haben bzw. zu bezahlen.

Viele Grüße,
der passive Funkamateur


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Funkamateurs ist es halt Warum muss ich für mein Rufzeichen einen jährlichen Beitrag bezahlen? Das sehe ich irgendwie nicht ein. Ich hab ja bereits für die Prüfung und Zuteilung bezahlt etc.[/quote]

Warum muss man GEZ haben, nur weil im Keller noch ein funktionierender TV steht, der überhaupt nicht angeschlossen ist? Warum muss man auf alles und jedes Steuern zaheln ohne jegliche Gegenleistung? (Diese Liste kann man jetzt beliebig erweitern).

Die antowrt ist ganz einfach: Weil nun mal die Gesetze hier in Deutschland so sind. Man zahlt in Deutschland nicht wegen einer eventuellen Gegenleistung, sondern weil die Gesetze so sind. Ich bin da auch mit vielem nicht einverstanden, aber ich kann es nicht ändern. Auch wenn ich Deinen Standpunkt verstehen kann, und Dir auch im Grunde rechte gebe, es ist aber nun mal leider so.

Wenn Du später nochmals das Hobby aufgreifen möchtest, so ist das ja kein problem. Du meldest Dich einfach jetzt ordungsgemäß ab, und später einfach wieder an. Wenn Du allerdings Dein Rufzeichen behalten willst, dann wird Dir leider nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen.

Die ganze Debatte mit diesen Gebühren ist sowieso ein Thema für sich.

[quote]Fazit: ich finde es mangelhaft, wie das gelöst wurde (man könnte es auch Abzocke nennen)... durch die Kombination von Rufzeichen und Zulassung ist man gezwungen beides oder gar nichts zu haben bzw. zu bezahlen.[/quote]

Ich gebe Dir teilweise recht. Siehe es wie ein Auto. Wenn Du unbedingt das Auto nicht mehr nutzen willst, aber unbedingt Dein Kennzeichen behalten willst, so musst Du eben weiterhin Steuern zahlen. Oder Du meldest das Auto ab, und bekommst später bei einer Wiederanmeldung ein neues Kennzeichen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Bundesnetzagentur
your 59, bedeutet 59,.€ für 2 Jahre, 73 steht für 73,-€ für 3 Jahre, mitlerweile sind es knapp 78,-€ für 3 Jahre!!!! für CB-Funk auf 80m und 40m? für dieses also 59, thanks 73? Mitlerweile kann man 12 Watt SSB im 11m Band machen, also Gratis Kurzwelle, UKW gibt es auch Gratis, nennt sich LPD!!! Es gibt für vieles alternativen:Kabelfernsehgebühr:Satellit oder DVB-T, teure Benziner, günstige E Autos oder Zug, Fahrrad und laufen...warum soll man für was bezahlen, was man auch umsonst haben kann? In 5 Jahren Amateurfunk, habe ich viel für Ausbildung,Clubbeiträge, QSL-Karten, EMVG, DARC usw bezahlt, wofür? im 11m Band habe ich mit 4 Watt DX gemacht und hatte mehr Spaß!!! Warum, weil man das alles vorher genannte nicht brauchte, man hat echte Funkfreunde, die mehr bewegt haben, als es heute ganze Ortsverbände tun und jammern über Mitgliederschwund...ich ganze Nächte im 11m Band durchgefunkt...was im Amateurfunk nur theoretisch geht, geht im CB Praktisch noch besser!!! Funkamateure glauben sie haben den Dr. der Physik, CB-Funker sind frei und haben Spaß für Lau!!!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[admin: Dieser Post wurde auf Wunsch des Users gelöscht.]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote].... .... [/quote] Jetzt bin ich doch auf eine Leiche von 2006 reingefallen..........
Das Leben ist kurz und ungerecht.............. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bundesnetzagentur
[quote]im 11m Band habe ich mit 4 Watt DX gemacht und hatte mehr Spaß!!![/quote]

Na, darüber sprechen wir nochmals während des nächsten SS-Minimums

übrigens: félicitations zum Aufwärmen eines über 6 Jahre alten Threads


  
 
 Betreff des Beitrags:
[admin: Dieser Post wurde auf Wunsch des Users gelöscht.]


  
 
 Betreff des Beitrags:
DC2CG gräbt einen Thread aus 2006 aus und alle sind Feuer und Flamme .... Sommerloch ???


  
 

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