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 [ 35 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Ant. Rechtslage
Hallo Liebe Funkfreunde,
bin schon sehr lange hier am Mitlesen und habe nun auch mal die Verlegenheit mich Anzumelden um eine Frage an euch zu stellen!

Bin seit 1991 Lizensiert und hatte seit 1998 Ausgesetz und nun wieder, da mehr Freizeit, dabei das Hobby wieder hoch zu Fahren.

Habe mir im Garten zwischen 2 Bäumen einen 3 Fachdipol nach G5ESP/Rothammel für 40, 20, 15, 10m angebracht und damit beginnen nun meine Probleme!

Die Ant. ist wie schon erwähnt an den 2 Bäumen als Ausenpunkte befestigt, natürlich mit Spannseilen und in der mitte ist ein Entsprechendes Kantholz um das Durchhängen zu verhindern und den Speisepunkt zu Stabilisieren.
Das Kantholz, also die Mittenbefestigung, ist seitwärz mit ca. 45° zusätzlich Abgespannt und steht sehr nah am Shack (Gartenhütte), als Erdung verwende ich den 9m tiefen Brunnen der unmittelbar dabei ist.

Die einzige Verbindung zum Wohnhaus kommt über die Steckdose zustande.

Ich muss auch sagen das der Garten hinter dem Haus ist und von anderen Gärten und Häusern umgeben ist.

Umfragen bei der Nachbarschaft haben ergeben das es keine Störwirkungen gibt auch bei 100W TX, tut sich bei keinem was, weder TVI noch BCI.

Nun bekomme ich ein Schreiben der Gemeinde das ich mit der Antenne zwar ein genehmigungsfrei bin, aber nach §55. Anl. 2. // 5.1.1 HBO eine Mitteilung baugenehigungsfreier Vorhaben abgeben muß!

Nun meine Frage, wie kann die Rechtsgrundlage sein?
Ich meine ein 6m Kantholz in Schwebender (Abgespannter) Konstruktion, das in fast alle Richtungen freien Fall hat (bis auf den Shack als Hindernis) wie so sollte ich das irgend wie erklären müssen?
Das ist fast so als müsse man erklären warum der Genehmigungsfreie Pups nicht unter die Smok Verordung fällt!

Muss ich diese Mitteilung machen, ist doch wie die gemeinde Sagt, genehmigungsfrei!

Dann, 73 de Dave


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ant. Rechtslage
[quote]
Nun bekomme ich ein Schreiben der Gemeinde das ich mit der Antenne zwar ein genehmigungsfrei bin, aber nach §55. Anl. 2. // 5.1.1 HBO eine Mitteilung baugenehigungsfreier Vorhaben abgeben muß![/quote]

In der Hessischen Bauordnung

http://www.bds-kassel.de/fileadmin/Reda ... urecht.pdf

ist das doch alles genau erklärt. Du wohnst im falschen Bundesland ... ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die haben doch einen Schaden...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das solltest Du persönlich auf der Gemeinde klären. Irgend einer Deiner befragten Nachbarn (die hätte ich nicht befragt, die wären schon bei Störungen gekommen) "hat Dir in den Garten gep....." bzw. ist zur Gemeinde gegangen. Ich glaube nicht, daß die Gemeinde bei einer besseren Wäscheleine von sich aus aktiv geworden wäre. Es ist zu spät für Klimmzüge -- ich würde dort fragen, was die Gemeinde gerne an Erklärung hätte und in welcher Form. Nicht Meckern, aber durchaus auch (möglichst humorvoll) fragen, ob jetzt Wäscheleinen auch erklärt werden müßten.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Dave,
dann sendest Du Ihnen ein Schreiben, in dem Du aufzeigst, das Du nach §55. Anl. 2. // 5.1.1 HBO eine genehmigungsfreie Antenne zwischen 2 Bäumen auf Deinem Grundstück errichtet hast. Sonst droht Bußgeld.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ant. Rechtslage
Hallo,
[quote]

Habe mir im Garten zwischen 2 Bäumen einen 3 Fachdipol nach G5ESP/Rothammel für 40, 20, 15, 10m angebracht und damit beginnen nun meine Probleme!

Nun meine Frage, wie kann die Rechtsgrundlage sein?
Ich meine ein 6m Kantholz in Schwebender (Abgespannter) Konstruktion, [/quote]
Fragen zum Verständnis:

G5ESP-Dreifachdipol ist meinem Rothammel (1979) und mir nicht bekannt, gibt es dazu irgendwo einen Link?

6-m-Kantholz zur Unterstützung, heißt das, der Speisepunkt ist nur 6 m hoch?

Möglicherweise kann es (auch elektrisch betrachtet) sinnvoll sein, statt des schweren Dreifachdipols ein normales Doublet aufzuspannen, welches dann keine Mittelpunktunterstützung mehr braucht, denn ich nehme stark an, daß die Gemeinde nicht den zwischen zwei Bäumen gespannten Draht, sondern nur das "Kantholz-Stützbauwerk" moniert.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo OM's
danke für eure Beiträge.

Naja, mit den Nachbarn komme ich eigentlich gut zurecht, aber da scheint dann doch eine Falscher Fünfziger darunter zu sein, wäre auch zu schön gewesen wenn das alles ohne Neid ablaufen würde!

Das mit dem Schaden, war auch mein erster gedanke, als ich den Brief öffnete und Tatsächlich dachte ich, warum eine Wäscheleine zwischen 2 Bäumen Meldepflichtig sein sollte.
Aber dann hätten die mir Vielleicht zur Auflage gemacht, die 6m Leiter zum Wäscheanbringen extra zu Versicher oder sonstigen Unsinn zu erlassen!

Ich verstehe eben den Unsinn mit Genehmigungsfreien Bauvorhaben nicht! Das ist doch kein Bauvorhaben, oder doch? Ich meine es gibt keine Unnatürliche oder Statische belastung, die Bäume sind seit 50 Jahren da und wenn da halt mal ein Zugseil um einen Ast und Stamm herab geht dann ist daß doch kein Beinbruch.

Wie so sollte es ein Bußgeld geben, wenn es doch genehmigungsfrei ist?

Ich glaube es geht nur um den Begriff "Funkantenne" alles andere wäre sicher egal.

Ich werde da mal anfragen was Sache ist und wenn es nur am Mittelträger liegen sollte, dann Spann ich eben noch ein Zugsei (ich kann bei den Bäumen noch höher gehen, wollte die Mttenentlastung nur nicht überziehen) zur Mittelentlastung und lasse den Mttelträger eben weck. Eine Rein Schwebende Konstruktion kann kein Bauvorhaben sein.
Vielleicht dann auch ein Mehrband Strahler und keine homemade version aus Multidipolen.

Vielleicht sollte ich einen Antrag auf einen Baukran stellen.
Ein mir sehr gut bekannter Bauunternehmer hat noch einen Alten Baukran auf eigenen Fahrgestellt und für nen Faß Wahrsteiner kann der mir gehören, das ist dann gut 20m bis zur Spitze und wenn man den Ausleger aufrichtet kommen gut noch 15m dazu. Werde mal bei Bauamt Fragen ob ich so was in den Hof stellen darf. Ich müsste mal den Garten Renovieren aber der eingang ist nur 1m Breit und Gemauert und irgend wie muss der erdaushub usw. ja Raus und der Frische Mutterboden auch wieder rein! Das da dann an der Spitze ein Beam ist dürfte doch Sekundär sein?

Fragen kann man ja mal... hihihi

73, Dave


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Die haben doch einen Schaden...[/quote]

Der Amtsschimmel braucht auch seine Existenzberechtigung und will gefüttert werden ... ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Na dann soll der Amtsschimel doch Amtshafer zu sich nehmen, ich bin doch nicht deren HAM'el ....hihihi

Wenn man die Verordung liest, steht da, das alle Masten und Antennen wie auch alle Sat Schüsseln bis 1,2m gemeldet werden müssen.
Damit ist doch eben nichts frei, wenn es gemeldet werden müsste und ich denke mal 3/4 der Haushalte haben ihre Masten, Ant. und Sat Anlagen nicht gemeldet!

Ich denke das es hier doch Rechtlich sehr Zweifelhaft ist, wenn genehmigungsfrei nicht meldebefreit gleich steht!

73 Dave


  
 
 Betreff des Beitrags:
Frag nicht lange nach Recht hin oder her, da bist Du nur der Dumme und kämpfst gegen Windmühlen. Frag einfach ohne weitere Kommentare, was die Leute gerne hätten. Am besten nimmst Du eine Skizze mit Maßen mit und bittest um "Amtshilfe" bei der Erklärung, weil Du von solchen Sachen nichts verstehst. Da brauchst Du nicht einmal rot dabei werden -- oder verstehst Du es ?? :-) ... Mit etwas Glück und Freundlichkeit bist Du in 15 min wieder draußen und kannst es abhaken. Einen Versuch ist es wert -- und schlucke einfach alles andere runter !!!! Es ist überhaupt nicht gesagt, das der Beamte scharf auf den Papierkram ist und er es nur machen muß, weil jemand bei ihm war. Erzähl auch nicht mehr, als er wissen will !!!

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich denke das es hier doch Rechtlich sehr Zweifelhaft ist, wenn genehmigungsfrei nicht meldebefreit gleich steht!
[/quote]
In vielen Bereichen ist es üblich, dass genehmigungsfreie Handlungen meldepflichtig sind. Gewöhnlich ist die unterlassene Meldung eine Ordnungswidrigkeit. Das wird meist gemacht, wenn die Handlung generell erlaubt wird und die Behörde einen Überblick behalten muss.
Man kann z. B. ohne Genehmigung umziehen aber muss dennoch den Umzug melden.
Im konkreten Fall kann man wirklich nur raten den Sachbearbeiter freundlich und sachlich zu der Meldung zu fragen. Gewöhnlich wird der Sachbearbeiter dann ebenso freundlich und sachlich bei Erstellung helfen. Alles andere kostet absehbar mehr Zeit, Nerven und vielleicht auch Geld.


  
 
 Betreff des Beitrags:
frag doch nach dem Formularantrag für das Formular ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
ich hab mich in meinem Fall -wegen rechtlicher Unklarheit- kurz mit einem zuständigen Beamten persönlich kurzgeschlossen und alles war binnen ca. 5 min geklärt.
m. E. ist das der beste Weg um irgendlichen Problemen aus dem Wege zu gehen und die Zeit ist immer gut investiert.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ant. Rechtslage
WOW
vy tnx fr all

sind doch sehr interessante Antworten...

Ich bin zwar nicht der Type der den Hintern her hält wenn es Verlangt wird, aber ich werde den guten Menschen mal besuchen.

Mal sehen was er sagt wen wir gemeinsam die Verordung Lesen und dann mein nett Formulierter Antrag zur erfassung aller Dachantenne incl. Seitlich Baulich angebrachter Sat-Schüsseln zur Aufnahmen von Amtswegen ins Spiel kommt! :busch:

Das ist mein Mittelstück dann das kleinste Übel in der Gemeinde 8)

[quote]Hallo,
ein normales Doublet aufzuspannen, welches dann keine Mittelpunktunterstützung mehr braucht, denn ich nehme stark an, daß die Gemeinde nicht den zwischen zwei Bäumen gespannten Draht, sondern nur das "Kantholz-Stützbauwerk" moniert.

73[/quote]

Ja Super, welche Doublet geht ohne Tuner für 40-20-10m ?

73 Dave


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ant. Rechtslage
[quote]
[quote]Hallo,
ein normales Doublet aufzuspannen, welches dann keine Mittelpunktunterstützung mehr braucht, denn ich nehme stark an, daß die Gemeinde nicht den zwischen zwei Bäumen gespannten Draht, sondern nur das "Kantholz-Stützbauwerk" moniert.

73[/quote]

Ja Super, welche Doublet geht ohne Tuner für 40-20-10m ?

73 Dave[/quote]

Ein Doublet speist man Hüherrleiter und symmetrischem Koppler.

Du kannst aber auch einen 40m Dipol aus vernünftigem Material bauen und die anderen Dipole gleich mit einhängen.
Meine Bronzelitze ziehe ich mit einer 500kg Winde stramm und trotz 20m RG-217 hat der Dipol so gut wie keinen Durchhang.

73
Peter


  
 

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