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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Wie verläuft die Nachprüfung ?
Hallo Forum..

Ich möchte im nächsten Jahr die Amateurfunkprüfung für Klasse A wagen. Lernen, tue ich ganz im Alleingang, mit einem Buch von Eckart Moltrecht, teilweise dem Fragenkatalog, viel per Afup, was mir sogar Spass beim lernen macht.

Da ich mir aber nicht sicher bin, ob ich die Prüfung im ersten Anlauf bestehe und auch durchaus die Nachprüfung in betracht ziehe um lizensiert werden zu können, würde ich gerne nachfragen, wie die Nachprüfung im Detail abläuft.

Man stellt einen Antrag auf Nachprüfung, zahlt eine Gebühr usw. aber, wie geht'S genau weiter?
Zum Bestehen der Prüfung bspw. in der Technik bedarf es 75% .. Angenommen, ich erreiche nur 60% im ersten Anlauf, welche Fragen bekomme ich dann beim Nachprüfungstermin gestellt? Sind es jene, die ich beim 1 Mal nicht richtig beantworten konnte oder wieder neue Fragen aus dem gesamten Pool ? Und vielleicht abschliessend noch... Wie oft kann man sich zu einer Nachprüfung überhaupt anmelden?

Danke und frohe Weihnachtstage..


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wie verläuft die Nachprüfung ?
[quote]

Zum Bestehen der Prüfung bspw. in der Technik bedarf es 75% .. Angenommen, ich erreiche nur 60% im ersten Anlauf, welche Fragen bekomme ich dann beim Nachprüfungstermin gestellt? Sind es jene, die ich beim 1 Mal nicht richtig beantworten konnte oder wieder neue Fragen aus dem gesamten Pool ? Und vielleicht abschliessend noch... Wie oft kann man sich zu einer Nachprüfung überhaupt anmelden?
[/quote]

Hallo,

natürlich bekommst du völlig andere Fragen aus dem Pool, wie jeder andere auch. Quasi wie als ob es deine erste Prüfung wäre.
Ich wüsste nicht, dass es eine Regel gäbe, die die Prüfungsversuche beschränkt.

Die Amateurfunkprüfung ist aber sehr gut abschätzbar. Im Grunde weißt du vorher zu 100%, ob du es eben kannst oder nicht.

Gruß,
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wie verläuft die Nachprüfung ?
[quote]
Hallo,

natürlich bekommst du völlig andere Fragen aus dem Pool, wie jeder andere auch. Quasi wie als ob es deine erste Prüfung wäre.
Ich wüsste nicht, dass es eine Regel gäbe, die die Prüfungsversuche beschränkt.

Die Amateurfunkprüfung ist aber sehr gut abschätzbar. Im Grunde weißt du vorher zu 100%, ob du es eben kannst oder nicht.

Gruß,
Julian[/quote]


Hallo Daniel,

bedeutet das dann, dass, wenn ich z.B die Technik mit 60% nicht bestanden hätte, dann bei der Nachprüfung den gesamten Technikbogen neu machen muss, oder wird das bereits zuvor geleistete angerechnet und ich bräuchte nur so viele Fragen beantworten wie zum erreichen der 75% notwendig ?
Da komme ich nämlich nicht ganz dahinter. Und wenn es auch kein Limit bei der Nachprüfung gibt, dann könnte theoretisch ja jeder, nur durch wahloses Ankreuzen, die Prüfung irgendwann bestehen.. :roll:

Gruss Markus


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]bedeutet das dann, dass, wenn ich z.B die Technik mit 60% nicht bestanden hätte, dann bei der Nachprüfung den gesamten Technikbogen neu machen muss, oder wird das bereits zuvor geleistete angerechnet und ich bräuchte nur so viele Fragen beantworten wie zum erreichen der 75% notwendig ?
[/quote]


Komplett neue Fragen bei der nächsten Prüfung.
Schaffste dann nur 50%.......................Pech, dann auf ein Neues
in einigen Wochen.
So lange bis du dein "Soll" erreicht hast.

Aber, wenn es um einige % geht,ca 1-2 Fragen, wirst du
noch ein mal reingeholt !
Eine mündliche Abfragung wird vorgenommen, es könnte ja sein
das Dir ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist.


Kenne ein Fall, bei 2 Fragen(mündlich) und insg. 8 möglichen Antworten
gab "einer" auch 8 Antworten,::::lach.... zum Schluss hies es >>>
Bestanden <<< Glückwunsch

Die Herren die Dir die Prüfung ab nehmen sind keine Unmenschen,
sondern auch Funkamateure. (in den meissten Fällen)


73 de Charly


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wie verläuft die Nachprüfung ?
[quote][quote]
. Quasi wie als ob es deine erste Prüfung wäre.



Gruß,
Julian[/quote]


Hallo Daniel,

bedeutet das dann, dass, wenn ich z.B die Technik mit 60% nicht bestanden hätte, dann bei der Nachprüfung den gesamten Technikbogen neu machen muss, oder wird das bereits zuvor geleistete angerechnet und ich bräuchte nur so viele Fragen beantworten wie zum erreichen der 75% notwendig ?
Da komme ich nämlich nicht ganz dahinter. Und wenn es auch kein Limit bei der Nachprüfung gibt, dann könnte theoretisch ja jeder, nur durch wahloses Ankreuzen, die Prüfung irgendwann bestehen.. :roll:

Gruss Markus[/quote]

Der Daniel, der eigentlich Julian heisst hat es doch eindeutig auf den Punkt gebracht: So, als ob es die erste Prüfung wäre, also nein: Das zuvor geleistete wird selbstverständlich nicht angerechnet, kenne auch keine Prüfung, wo das so gehandhabt wird.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein vollkommen Ahnungsloser auch nach dem 50sten Anlauf 75 % Trefferquote erreicht halte ich für eher gering, mal vom Lerneffekt bei der Prüfung selbst abgesehen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

wenn du mittels AFUP lernst, dann solltest du eigentlich schon ein gutes Gefühl darüber haben wo du stehst.

Ich habe auch mit AFUP gelernt und mich zur A-Lizenz angemeldet, nachdem ich 20 Prüfungen hintereinander bestanden hatte.

Einfach nur auf Verdacht in die Prüfung gehen finde ich ein wenig teuer.. Ein bestimmtes Maß an Sicherheit die Prüfung auch bestehen zu können sollte schon vorhanden sein.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi zusammen..

Erstmal sorry an Julian für den Daniel.. :oops:
Keine Ahnung, wie ich jetzt auf Daniel kam, ich sollte nicht zu vieles parallel tun... :roll: :wink:

Danke für Eure Erklärungen. Ich werd noch eine Weile weiter lernen müßen und den geplanten Prüfungstermin besser aufschieben.

Vor einigen Jahren, als es noch die C-Lizenz A und B gab, hat mir ein damals befreundeter Funkamateur mal erzählt, dass es so wäre, was man nicht bestanden hätte, könne man später nachliefern..
Entweder gildet das heute nicht mehr oder, ich habs damals schon falsch interpretiert..

Gruss Markus


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Danke für Eure Erklärungen. Ich werd noch eine Weile weiter lernen müßen und den geplanten Prüfungstermin besser aufschieben.

Vor einigen Jahren, als es noch die C-Lizenz A und B gab, hat mir ein damals befreundeter Funkamateur mal erzählt, dass es so wäre, was man nicht bestanden hätte, könne man später nachliefern..
Entweder gildet das heute nicht mehr oder, ich habs damals schon falsch interpretiert..

Gruss Markus[/quote]Das hast du sicherlich falsch verstanden. Den Teil den man vergeigt hatte, Technik, Betreibstechnik oder Gesetze, konnte man nachliefern aber dann eben in dem Teil die gesamte Prüfung und nicht nur die falschen Antworten ;)

Warum aufschieben? bisschen mehr lernen und hin da. Mehr als die Nachprüfungsgebühr hast du nicht zu verlieren.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

mein ich auch - ran an den Speck! Ich habs mir damals über JAHRE verschoben und dementsprechend nie richtig gelernt. Dann hab ich mich und einen Bekannten einfach angemeldet, wir haben sechs Wochen gebüffelt (er DO, ich wollte DL) und die Prüfungen mit - im Schnitt - 85% pro Fach gemacht! Nur bei CW hab ich damals gebockt und mußte dann nochmal 200km nach Eschborn fahren, um 5 Minuten rumzupiepsen... :-) Bis dahin "durfte" ich immerhin als DB VHF/UHF unsicher machen.

Also: Termin machen, dann hast Du ein Lernziel und erzeugst so auch den positiven Druck! Schieben bringt Verdruß.

Die Prüfung ist kein Hexenwerk und durchaus auch an einem schlechten Tag zu schaffen, wenn man aus dem Bücherwerk was ins Hirn übertragen hat. Immer dran denken: es hängt kein Beruf, keine Schule davon ab. Es ist einfach nur ein Hobby ...

Wann hast Du jetzt eigentlich Prüfung? ;-)

Gruß
Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Meines Wissens ist es immer noch möglich nach der Prüfungsordnung (und war früher üblich) , daß ein Kandidat, der um ein oder zwei Fragen "vergeigt" hatte, direkt nach der Auswertung zu einer mündlichen Nachprüfung reingerufen wurde. Das liegt allerdings voll im Ermessen der Prüfer. Außerdem fressen die niemanden.

Es kann auch durchaus sein, daß (mit hohem Anteil) die gleichen Fragen wieder kommen. Es gibt nicht x-beliebig viele Möglichkeiten und einige gleiche Fragen sind immer dabei (wichtige Themen und wenig Alternativen, z.Bspl. bei Vorschriften).

Ansonsten ist es Unsinn, gleich mit dem Gedanken an die Nachprüfung in die Prüfung zu gehen. Vielleicht mal etwas mehr daran denken, falls Du einiges als SWL bereits auf den Bändern gehört hast, wieviel Deppen bereits die Lizenz geschafft haben und "frei herumlaufen" dürfen. Wieso sollst Du das nicht auch schaffen ???? .. :-) ..

73 es 55 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hey der Afup ist gut :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Abgesehen davon, daß jeder Versuch kostet: Irgendwann ist der Prüfer Dein bester Freund! Und spätestens dann flüstert er Dir die Antworten ins Ohr ;-)

Don't worry, das ist zu schaffen. Ich habs mit 14 Jahren gemacht (schon über 20 Jahre her) und damals als Schüler gleich 77 % richtig gehabt. Nur mit dem CW hatte ich damals ein Problem. Aber das muß man heute ja nicht mehr machen.

Abgesehen davon macht es Spaß. :-) Ist halt was Digitales ;-)

73s
Markus


  
 

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