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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: funkgerät für schiffsreise
hi @all!

ich hoffe ich nerv euch nicht mit meiner frage und ich hoffe das ich auch ds richtige forum für meine frage gewählt habe.

bei meiner mehr (ich hab euch gefunden) oder weniger (gab keine befriedigenden allgemeinen antworten) erfolgreichen suche im i-net schien es mir wohl das intelligenteste zu sein bei euch anzufragen, denn hier gibts offensichtlich leute die sich richtig mit sowas auskennen.

meine family und ich planen eine schiffsreise, und dafür wäre so ein walkie talkie nicht schlecht (wenn man sich mal nicht findet ist so ein kurzer anruf mit "wo bist du" "ich bin ..da-und-da.." doch etwas kostspielig).

wir machen eine karibikkreuzfahrt,... von ft.lauderdale über st.thomas, grand cayman, mexico usw...
die frage ist nun aber (jaaa ich bin ein absoluter laie :( ) wie siehts da mit den frequenzen aus, bzw. was ist stark genug um durch das schiff zu funken und vorallem auch... nehmens uns die dann in den -etwas komplizierteren - USA dann weg? :P

würde mich freuen wenn sich jemand erbarmt und mir vielleicht was dazu erzählen/erklären könne, oder mir vielleicht sogar gleich direkt ein bestimmtes gerät nennen könnte?!?

liebe grüße aus dem verschneiten wien,
astrid


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: funkgerät für schiffsreise
[quote]hi @all!

ich hoffe ich nerv euch nicht mit meiner frage und ich hoffe das ich auch ds richtige forum für meine frage gewählt habe.

bei meiner mehr (ich hab euch gefunden) oder weniger (gab keine befriedigenden allgemeinen antworten) erfolgreichen suche im i-net schien es mir wohl das intelligenteste zu sein bei euch anzufragen, denn hier gibts offensichtlich leute die sich richtig mit sowas auskennen.

meine family und ich planen eine schiffsreise, und dafür wäre so ein walkie talkie nicht schlecht (wenn man sich mal nicht findet ist so ein kurzer anruf mit "wo bist du" "ich bin ..da-und-da.." doch etwas kostspielig).

wir machen eine karibikkreuzfahrt,... von ft.lauderdale über st.thomas, grand cayman, mexico usw...
die frage ist nun aber (jaaa ich bin ein absoluter laie :( ) wie siehts da mit den frequenzen aus, bzw. was ist stark genug um durch das schiff zu funken und vorallem auch... nehmens uns die dann in den -etwas komplizierteren - USA dann weg? :P

würde mich freuen wenn sich jemand erbarmt und mir vielleicht was dazu erzählen/erklären könne, oder mir vielleicht sogar gleich direkt ein bestimmtes gerät nennen könnte?!?

liebe grüße aus dem verschneiten wien,
astrid[/quote]

Sicherheitshalber solltest Du Dich mal zuerst erkundigen ob Du an Bord eines Schiffes überhaupt ein Funkgerät ohne vorherige Genehmigung des Kapitäns betreiben darfst...
Naja - und mit so windigen PMR446- oder LPD-Krücken wirds mit der Funkerei quer durch den Schiffsrumpf nicht weit her sein - so meine persönliche Einschätzung.....und Freenet ist eben eine deutsche Lösung.

Ich würde es einfach lassen - sooo groß ist ein Kreuzfahrtschiff auch wieder nicht...
...aber vielleicht weiß hier jemand mehr....

Gruss Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Sehe ich auch so. Zum einen die Länderzulassungen auswendig lernen sonst machst du noch einen Abstecher nach Guantanamo, zum Anderen das Schiff als solches. Walkie Talkies werden auf Schiffen üblicherweise zur Kommunikation von der Brücke zur Deckmanschaft, innerhalb dieser oder im Ladebereich verwendet. Mit einem PMR wird das nur funktionieren solange alle auf dem selben Flur oder Treppenhaus sind. Und dann ist da noch der Kapitän den man normalerweise um Erlaubnis fragen muß. Lies dir mal die "Schiffsordnung" durch, die müßte Teil der Buchungsbestätigung sein, da wird mit Sicherheit was zu finden sein. Handy funktioniert da auch nur weil in den Decks Repeater installiert sind.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Walkie Talkies werden auf Schiffen üblicherweise zur Kommunikation von der Brücke zur Deckmanschaft, innerhalb dieser oder im Ladebereich verwendet.[/quote]

Ich war letztes Jahr auf einer Kreuzfahrt in der Karibik und kann Dir sagen, daß sich die Passagiere alle Nase lang mit PMR Geräten unterhalten haben.

Mein Tip: In Ft. Lauderdale ein "Radio Shack" Laden aufsuchen und entsprechend für wenige $ so ein Walkie-Talkie Set kaufen. Ab in den Koffer damit und gut. So lange Du auf dem Schiff bist, so lange bist Du in Amerika. Da die Dinger dort zugelassen sind, alles kein Problem. Mit an Land würde ich sie nicht unbedingt nehmen, zumindest nicht in jedem Land ... ggf. die Crew fragen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] So lange Du auf dem Schiff bist, so lange bist Du in Amerika. [/quote]Sofern der Kahn nicht wie bei 90% der Passagern üblich, unter Bahama Flagge fährt...


  
 
 Betreff des Beitrags:
FRS heißt das amerikanische Pendant, und da gibt es geräte, die FRS und GMRS können. GMRS darf dann bis zu 5 Watt, aber es braucht einen Lizenzinhaber, der dann aber die Geräte auch an die Famile (Mitglieder der Ranch, z.B.) geben darf, ohne dass die alle eine Lizenz brauchen. (sagt die deutsche wikipedia, heute)

Ergo: GMRS-Geräte billig kaufen, und gut ist.

dann am Ende verkaufen, am besten noch am Schiff, denn in Europa fängst Du damit nix an.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bin erstaunt. Mach das mal auf einer Fähre nach Norwegen...


  
 
 Betreff des Beitrags: Moinsen!
Also um mal meinen Senf dazuzutun! Ist das Schiff deutsch, würde ich sagen es gelten deutsche rechte also PMR. Ist es in "Bananenschiff" würde ich von PMR abraten.
Richti gerscheint mir mal bei der Reederei nachzufragen. BNA wäre auch nicht schlecht. Evebtuell dann die Geräte wie schon vorgeschlagen in Amerika "tauschen" [b:1ca8jhsg][i:1ca8jhsg][u:1ca8jhsg]Aber Vorsicht die Amerikateile sind in deutschland nicht zugelassen"[/u:1ca8jhsg][/i:1ca8jhsg][/b:1ca8jhsg] also hier in Deutschland wieder schön in den Schrank packen.

Mal ne Frage, welchen Funk darf ich auf nem Piratenschiff betreiben??? Nen Piratensender :busch: :busch: :busch: :?: :?: :!: :!: :D :D :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
hiho!

super! viiielen lieben dank für die schnellen, informativen udn ausführlichen antworten!!!!

habe eben auch gelesen, dass so einige leute auf schiffen mit funkgeräten/walkie talkies/uws unterwegs sind., viele machen das wegen ihrer kinder..
in dem fall is es so ähnlich *gg*, meine mutter wünscht sich sowas :)
waren vor 1 jahr shcon mal mitn schiff unterwegs, und manchmal wärs praktisch dann "anzurufen" weil man sich wo auf ne runde Uno spielen treffen will +gggg*

okay.. d.h. in Ft. Lauderdale in so nen laden spazieren.. son ding kaufen.. und was sag ich dem dann was das können muss? damits aufn schiff geht?
zu befürchten wäre, dass das sicher einige dort fragen (bin ja wohl sicher nicht die erste *gg*) und mir der dann vielleicht als tourie dann ein überteuertes gerät verkauft *g*
und am besten dann vor der rückreise nach ö (umsteigen indüsseldorf) noch irgendjemanden verchecken bzw. ansont halt herschenken *g*?

liebe grüße aus dem sonnigen wien,
astrid

ps. es ist die costa schiffsgesellschaft


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wegen dem Preis schau mal bei Google ;) Aha eine Wienerin aufm Wasser :D Naja, hoffen wir das sie nicht Seekrank wird :D

Aber die Frage des Funkgerätes auf ner Piratenjacht hab ich immer noch nicht beantwortet bekommen :( :) :) :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wegen dem Preis schau mal bei Google ;) Aha eine Wienerin aufm Wasser :D Naja, hoffen wir das sie nicht Seekrank wird :D

Aber die Frage des Funkgerätes auf ner Piratenjacht hab ich immer noch nicht beantwortet bekommen :( :) :) :D[/quote]

Ja, auf Piratenjachten darf man :D siehe [url=http://www.radiocaroline.co.uk/#home.html:2e36yszc]Radio Caroline[/url:2e36yszc]

Mit solchen geräten [url=http://www.radiocarolineinnovations.co.uk/products.php?product=BT-Freeway-Pro-Personal-Mobile-Radio-%28PMR%29:2e36yszc]BT Freeway Pro Personal Mobile Radio (PMR)[/url:2e36yszc] eventuell mal den genanten Händler
kontaktieren ob er die auch immer vorätig hat und zu welchen Preis. (Den Kapitän um
Funkerlaubnis fragen kann auch nicht schaden da bekanter weise Piratenkapitäne nicht
sehr zimperlich sind)

Und bitte keine schinken stören. :shock:

mfg
Josef Vukovic


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
okay.. d.h. in Ft. Lauderdale in so nen laden spazieren.. son ding kaufen.. und was sag ich dem dann was das können muss? damits aufn schiff geht?
zu befürchten wäre, dass das sicher einige dort fragen (bin ja wohl sicher nicht die erste *gg*) und mir der dann vielleicht als tourie dann ein überteuertes gerät verkauft *g*
und am besten dann vor der rückreise nach ö (umsteigen indüsseldorf) noch irgendjemanden verchecken bzw. ansont halt herschenken *g*?[/quote]

Warum so kompliziert?

Ja, einfach in ein "Radio Shack" Laden gehen. Die Preise sind ausgezeichnet und da nimmt keiner mehr als auf der Verpackung steht. Manchmal findet man die Teile auch noch reduziert bei "Ross", "Beals", ...

Entweder nimmst Du die Teile mit nach Hause für die nächste Reise, oder Du verkaufst sie über eBay. Es ist auch keine Investition für's Leben, also wenn die Dinger in der Tonne landen ist es auch verschmerzlich.

http://www.radioshack.com/family/index. ... 32071&pg=2


  
 
 Betreff des Beitrags:
dachte, der radio shack wär pleite?

In .ca heißt der jetzt "the source" und taucht nix.


  
 

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