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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Morsetelegraf
Liebe Funkerinnen und Funker!

Wir sind bei uns an der Berufsschule an einem Projekt. Ich bau mit meinem Kollegen zusammen einen Morsetelegrafen.

Nun fragen wir uns, ob es möglich ist, diesen über eine Frequenz zu übertragen...

Wir sind beide Flugzeugmechaniker und kennen uns mit Funk einigermassen aus.

Nur bei den Elektroniken hapert es vielleicht ein bisschen... Könnt ihr uns helfen???

Viele Grüsse aus der wunderschönen Schweiz!

Yannick!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Morsetelegraf
[quote]Ich bau mit meinem Kollegen zusammen einen Morsetelegrafen.

Nun fragen wir uns, ob es möglich ist, diesen über eine Frequenz zu übertragen...
[/quote]
Ein uralter Hut - schau Dir mal die alten Folgen von Raumschiff Entenscheiß an. Die haben sogar komplette Personen über eine Frequenz übertragen.

Viel Erfolg und "Beam me up, Scotty"!
Joe DK7VW


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja, ich weiss, aber es ist trotzdem toll. :) Das Ziel ist es eine einfache Schaltung zu haben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
da ihr keine Amateurfunklizenz habt dürft ihr auch keine HF abstrahlen.
Man kann also Sender und Empfänger über ein Koaxkabel verbinden( nur paar mW Leistung ! ) oder einen kleinen Empfänger mit Ferritantenne neben den Oszilator stellen .
In Amerika sind Frequenzen im Mittelwellenbereich für "Heimradio" freigegeben da gibts auch einige Schaltungen im Netz.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

etwas ähnliches war doch hier gerade schon mal thema ?
ja, legal geht das mit ----------------------------------------
-------------------------------------------- (sorry, zuviel input)
dann sind 2-10m möglich und im rahmen.

den link lasse ich mal aus verständlichen grunden weg. :)
wäre zwar sehr lehrreich, aber verständnissvoll mit wissen umgehen ist ja
heutzutage uncool.
ihr seid noch nicht reif für die benutzung von keulen und feuersteinen.

mit ----------------- (edit) definitiv illegal und um zweifelsfall auch sehr teuer.
in dl ist das 1998 mit der änderung des tkg von straftat in ordnungswidrigkeit
mit 10000dm bis haftstrafe auf 20000dm ohne haft geändert worden.
einziehung der geräte mal außen vor.


73


sorry, aber solange 7jährige mit 3promille und 12jährige mit 100g gras
in der tasche aufgefunden werden ist die welt nicht reif genug.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielleicht arbeitet der ja in einer Firma die eine Lizenz hat? Schon mal darüber nachgedacht?

@BLACK HAWK Deine Frage ist einfach zu unspezifisch gestellt, was den Wellen... (rest zensuriert)

Also: Du wenn du deinen Morsetelegrafen über Funk übertragen willst, musst du doch bei der Enterprise ankopfen.

Wenn du allerdings das generierte Morsesignal über Funk übertragen willst, über Funkgeräte und die entsprechende Lizenz verfügst, überträgst du das "Gepiepse" am einfachsten über das Mikrofon.

Ich gehe mal nicht davon aus, dass du Sender und Empfänger bauen willst, denn das dürfte den Rahmen sprengen.

Ach ja noch was für die selbsternannten Juristen. Es ist NICHT grundsätzlich verboten Sender selbst zu bauen. Die Sendeleistung darf einfach einen bestimmten Wert (ich weiss nicht auswendig wieviel es ist) nicht überschreiten. (ist es 0.5mW? - das wäre dann QRPPP ;-) )


73, Andi


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,
da ihr keine Amateurfunklizenz habt dürft ihr auch keine HF abstrahlen.


73 de DL3KCZ[/quote]

Dieser Satz ist definitiv falsch. (CB, Freenet, LPD, PMR).

Ob es allerdings geduldet ist, evtl. Morsesignale über den Mithörlautsprecher und dann über das Mikrofon eines lizenzfreien Funkgerätes zu senden kann ich nicht sagen.

Da es sich aber hier um ein sinnvolles Projekt handelt, rate ich euch, ein Satz LPD Handfunken zu leihen(die haben mit 10mW eine geringe Reichweite, damit stört man vermutlich keinen) und die Morsesignale als NF über das eingebaute Mikro zu senden. Es handelt es sich dann immer noch um Frequenzmodulation und nicht um CW (das wäre nicht legal auf den lizenzfreien Geräten).


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Morsetelegraf
Moin,

[quote]

Wir sind bei uns an der Berufsschule an einem Projekt. Ich bau mit meinem Kollegen zusammen einen Morsetelegrafen.

Nun fragen wir uns, ob es möglich ist, diesen über eine Frequenz zu übertragen...

[/quote]

mit "Morsetelegraf" ist ein elektromechanisches Gerät (Streifenschreiber-Replikat) gemeint, richtig?
Zur Demonstration einer Funkübertragung könnte man dann z. B. eine leicht modifizierte Funk-Türklingel (< 10 Eur) benutzen, damit wären auch die hier verschiedentlich geäußerten "rechtlichen Bedenken" ausgeräumt..


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wer keine Lizenz hat darf defintiv NICHT mit Selbstbaugeräten ON AIR gehen.
Ist das SOOO schwer zu verstehen ?
Die müssen erst geprüft und zugelassen werden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Vielleicht arbeitet der ja in einer Firma die eine Lizenz hat? Schon mal darüber nachgedacht?

@BLACK HAWK Deine Frage ist einfach zu unspezifisch gestellt, was den Wellen... (rest zensuriert)

Also: Du wenn du deinen Morsetelegrafen über Funk übertragen willst, musst du doch bei der Enterprise ankopfen.

Wenn du allerdings das generierte Morsesignal über Funk übertragen willst, über Funkgeräte und die entsprechende Lizenz verfügst, überträgst du das "Gepiepse" am einfachsten über das Mikrofon.

Ich gehe mal nicht davon aus, dass du Sender und Empfänger bauen willst, denn das dürfte den Rahmen sprengen.

Ach ja noch was für die selbsternannten Juristen. Es ist NICHT grundsätzlich verboten Sender selbst zu bauen. Die Sendeleistung darf einfach einen bestimmten Wert (ich weiss nicht auswendig wieviel es ist) nicht überschreiten. (ist es 0.5mW? - das wäre dann QRPPP ;-) )


73, Andi[/quote]

Ist ne Schweizer Berufsschule eine Firma mit Lizenz???

Bei UNS IN DEUTSCHLAND gibt´s selbt keine Genehmigungen für QRPPPPPPPPPPPPPPP-Eigenbausender.....für euch in der Schweiz mögen andere Gesetze gelten...

Und - hier sind keine selbsternannten Juristen, sondern Funkamateure die Vorschriften und Gesetzeskunde können mußten um die Lizenz zu erhalten....

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wer keine Lizenz hat darf defintiv NICHT mit Selbstbaugeräten ON AIR gehen.
Ist das SOOO schwer zu verstehen ?
Die müssen erst geprüft und zugelassen werden.[/quote]
Sollte das eine Antwort auf meinen Einschrieb sein?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
auf dl5fh.

Hab nix gegen kleine Prüfsender , im Zimmer kann man machen was man will. Solange nix raus geht in die weite Welt...

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,
auf dl5fh.

Hab nix gegen kleine Prüfsender , im Zimmer kann man machen was man will. Solange nix raus geht in die weite Welt...

73 de DL3KCZ[/quote]

Mann, lern doch erst mal lesen.

Wo ist denn bei meinem Vorschlag ein Eigenbausender im Spiel ?
Ist wohl nicht genau das, was sich der Yannick vorgestellt hat, aber zumindest ein Kompromiss, der die Verfahrensweise rüberbringt und legal ist.

Dein Ausspruch lautete: ohne Lis darf man keine HF aussenden.

Mir brauchste nicht zu erklären, wie das gemeint war, aber der Fragende ist durch so eine Halbwahrheit vielleicht verunsichert.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
[quote]

Hab nix gegen kleine Prüfsender , im Zimmer kann man machen was man will. Solange nix raus geht in die weite Welt...

[/quote]
Es kommt nicht darauf an, wer etwas gegen selbstgebaute Prüfsender hat, denn um Senderselbstbau, Amateurfunk, und "Lizenz" geht es hier doch gar nicht.
Der OP sucht nach einer Lösung für einfache Funkdatenübertragung. Bereits seit längerem gibt es dafür fertige Universal-Funkmodule mit EU-weit (die Schweiz könnte hier ein Sonderfall sein, wovon ich aber nicht ausgehe..) gültiger Allgemeinzulassung, (z. B. Google: "EasyTX 868 FM"), etwa 3 dB teurer als die bereits erwähnte Türklingel.
Diese Module dürfte er mit seinem Morseapparat verbinden und legal -auch außerhalb des Zimmers- betreiben.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Bei UNS IN DEUTSCHLAND gibt´s selbt keine Genehmigungen für QRPPPPPPPPPPPPPPP-Eigenbausender.....für euch in der Schweiz mögen andere Gesetze gelten...
[/quote]
Die Normen über Sendeleistungen sind innerhalb der westlichen Welt gar nicht so Unterschiedlich. Auch in Deutschland sind z.B. die Dinger erlaubt die du an den MP3 Player anstecken kannst und deren Signal du dann mit dem UKW Radio empfangen kannst. Die brauchen keine Zulassung weil die Sendeleistung eben kleiner als ein bestimmtes Limit ist.
Oder meinst du der Funkfernauslöser meiner Kamera "made in Japan" hätte irgend eine CH, D oder was auch immer für eine Zulassung? Das steht nicht mal was von FCC drauf.

[quote]Und - hier sind keine selbsternannten Juristen, sondern Funkamateure die Vorschriften und Gesetzeskunde können mußten um die Lizenz zu erhalten....
[/quote]
(Wenigstens mal einer der das Wort Lizenz richtig schreibt)
Stimmt, es gibt hier keine selbsternannten Juristen, das war falsch, es handelt sich um selbsternannte Polizisten.
Was soll das ewige "das darfst du nicht" - die tun es trotzdem.

Leute, bleibt bei der Sache, ich werde es hier sofort auch tun.


Also Black Hawk:
Was wollt ihr nun? Einen Sender - Empfänger selber bauen oder mittels Fertiggeräten das Morsesignal übertragen?


  
 

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