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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 20 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Sendeleitung reduzieren um unter 10 Watt EIRP zu bleiben
Hallo zusammen.
Ich habe ein Riesengroßes Problem (Nachbarschaftsstreit) und brauch ganz dringend einen Rat.
Ich habe bei mir im Shack ein FT-7800 und eine X-300 verbunden mit 8 Meter Aircell 7-Kabel.
Über Quickwatt bekomme ich nun folgende Ergebnisse:

2 Meter - 15,79W EIRP
70 cm - 24,75W EIRP

Wie bringe ich nun am besten meine Leitung so runter, dass ich unter 10 W EIRP bleibe?

Das FT-7800 ist bereits auf kleinste Ausgangsleitung (5Watt) eingestellt!!

Es ist zu befürchten, dass in den nächsten Tagen die Herren der BNetz bei mir vorbeikommen könnten.

Vielen Dank schon mal

73
DO9TNT (Tom)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da kannst Du nur ein Leistungsdämpfungsglied in Deinen Senderzweig einschleifen oder das Gerät modifizieren.

Letzteres wäre wohl die beste Wahl, da Du an den Senderzweig ohnehin nicht einzeln herankommst ohne das Gerät zu öffnen. Das heißt, dass ein in die Antennenzuleitung eingeschleiftes Dämpfungsglied natürlich auch Deinen Empfang dämpft.

Übrigens kommt aus dem FT-7800 auch bei kleinster Stufe vermutlich mehr als 5 Watt PEP heraus.

Als schnelle Lösung wie gesagt ein 6- oder 10-db-Leistungsdämpfungsglied (10 Watt) in die Antennenzuleitung. Eine S-Stufe beim Empfang sind zu verkraften, Sendeverbot vermutlich nicht so einfach.

Aber nur so mal am Rande: Warum machst Du keine Selbsterklärung und funkst dann mit den Dir zugelassenen Leistungen? - Wenn die Jubelelektronik Deines Nachbarn nicht korrekt entstört ist, ist es primär eigentlich erst einmal nicht Dein Problem, oder?

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

entweder im Gerät reduzieren oder Leistungsdämpfungsglied nachschalten.
Kannst du mit den Metallfilmwiderständen bauen die normalerweise in Dummyloads verbaut werden.
Power Splitter wäre auch eine Möglichkeit.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen.

Es geht ja nicht mal so sehr um die Sendeleitung sondern um die Antennenanlage. Ich will bloß den Nachbarn kein Futter geben und deshalb unter den 10W EIRP bleiben.
Ich habe jetzt akut mein IC-E90 an der Antenne und warte mal ab was kommt, oder auch nicht ;-)

Grundlegendes Problem ist folgendes:


Ich bin Mieter in einem Reihenhaus und habe im Moment die Antenne mit Mastrohren am Balkongeländer befestigt, Höhe von Balkon bis Oberkante Antenne 9,40 Meter, also bei uns in Bayer OK so.

Nun war Vorgestern Eigentümerversammlung und ein anderer Eigentümer hat meine Antenne zur Sprache gebracht. Der andere liebe Mieter wohn ca. Luftlinie so 300 Meter weg.

Dieser Meiter hat nun angeblich Störungen am Fernsehen. Sie komplette Wohnanlage wird durch eine Satelittenschüssel mit Kopfstation gespeist. Nun hat dieser Herr kuntgetan, dass er evtl. die BNEtzA einschalten will.

Zusätzlich muss ich evtl. soagr die Antenne von Balkongeländer entfernen, da eine Antenne nicht mit dem Haus verbunden sein darf. bei 50% Enthaltung waren dann nicht mal 20% dafür.


Soviel zum Hintergrund

73

DO9TNT (Tom)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
teste das doch mal. Einer geht zum Störnachbarn, du ans Funkgerät. Beide Leute mit Handfunke . Dann könnt ihr mal alles ausprobieren.
Wenn objektiv klar ist wo und ob überhaupt gestört wird kann man weitersehen.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

lass es drauf ankommen. der hat sich nur mal wo schlaugelesen und
unterstellt dir unrechtes.

der unterstellt dir mit sicherheit du machst 11m und mehr wie 4watt.

peter hat das schon mal genau trefffend formuliert. du kannst nirgends
stören da du nur auf den zugelassenen frequenzen sendest.
wenn dann ist das dieser plastikmüll. glaub ich aber bei kopfstation auch nicht.
es sei denn die ist auch aus korea.
auch sind 300m ausreichend schutzabstand. wenn einer von den schrittmachern
die es nie gegeben hat, und wenn dann ist das schon 30 jahre her und
diese geräte seit 20jahren nirgends mehr im einsatz, in 10m abstand schon
nicht mehr gefährdet ist wie soll das mit sat in 300m stören.

der betreffende hat nen ganz anderes problem, der durfte mal was nich und
nun gibts rache. das du damit gar nix zu tun hast ist dabei egal.

nebenbei, wie kann man denn nur in einer eigentümergemeinschaft wohnen ?


73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ganz so einfach ist die Sache vielleicht doch nicht.

1. Falls Tom keine Selbsterklärung abgegeben hat, MUSS er unter 10W EIRP bleiben.

2. Falls beide Geräte die Normen erfüllen, kann die Bundesnetzagentur dennoch Betriebseinschränkungen für den Amateurfunker verlangen.

Ich zitiere dazu aus den Prüfungsfragen:

[quote]Frage VG108
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKWRundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt?[/quote]

Antwort:
[quote]Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen).[/quote]

[quote]Frage VG111
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun?
[/quote]

Antwort:
[quote]Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.[/quote]

[quote]Frage VG112
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt?[/quote]

Antwort:
[quote]Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle[/quote]

Wie wäre es evtl. mit einer anderen Antenne mit weniger Gewinn?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
wie wäre es wenn man erst mal den Sachverhalt feststellt ?
Nich rumspekulieren, testen und Messen ist angesgat.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

genau, und das können in der regel nur die fachleute.
die würd ich erst mal kommen lassen.


73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
testen kann man auch so schon mal. Wenn man nich sendet und der CB Funker ausm Lautsprecher dröhnt ist die Sache klar.. ;)

Ne Messtruppe würde ich erst rufen wenns um genaue Pegel geht und was noch zulässig ist. Ich vermute mal das der Funkamateur überhautp nich stört auf die Entfernung...

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hi,
testen kann man auch so schon mal. Wenn man nich sendet und der CB Funker ausm Lautsprecher dröhnt ist die Sache klar.. ;)

Ne Messtruppe würde ich erst rufen wenns um genaue Pegel geht und was noch zulässig ist. Ich vermute mal das der Funkamateur überhautp nich stört auf die Entfernung...
[/quote]

In der Situation ist es angebracht selbst gar nichts zu tun, das wird dann nämlich sofort als Schuldeingeständnis ausgelegt.
Das offizielle Auftreten einer Behörde ist wesentlich vielversprechender.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
kommt drauf an ob der Nachbar unbedingt Arschloch spielen will oder vernünftig ist...


73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
Als billigste Lösung habe ich bei einem OM aus dem OV für 5W out plus X50 ausgerechnet, das ~10m RG58, als "Verlängerung" eingeschleift, ausreichend dämpfen. Ich kenne das Gerät und die Daten nicht, aber ein paar Meter Kabel sind schnell und billig angeschafft. In unseren Fall, inzwischen per Liz-Aufstockung und Selbsterklärung passee, waren es 10m vom Recyclinghof, wo jemand alten LAN-Koax weggeworfen hat.

Ich weiß, es tut irgendwie weh, aber es funktioniert....
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,
man könnte auch den Treiberbereich etwas falsch abgleichen brignt auch weniger Leistung. RG58 frisst dir ja auch was Empfangsleistung.

73 de DL3KCZ


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

na ob das gut geht, wenn er schon fragt wie man die leistung reduzieren kann.

einfacher wird es wohl mit einem regelbaren netzteil auf 10v oder 9v
runterzudrehen. im gerät sind sowieso regler für die elektronik.
nur die endstufe bekommt volle spannung.
man darf nur nicht unter die regelspannung kommen.
dabei bleibt der empfänger auch empfindlich.


73


  
 

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