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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Handempfänger für Flugfunk und FM 2m und 4m
Leider blicke ich nach meiner Suche nach einem Gerät nun nicht mehr durch.
Ich dachte an ein "Radio", bei dem man einfach die entsprechende Frequenz einstellt, die Modulation und Rauschunterdrückung und dann mithören kann.

Jetzt haben diese Geräte aber alle irgendwelche Scanningfunktionen, bei denen ich nicht durchblicke und vor allem nicht mehr herausfinden konnte, ob sie meinen ursprünglichen Zweck noch bedienen.
Eigentlich sollte ich in einem Amerikaforum fragen, aber dort scheinen wenig Leute so professionell zu sein wie hier. Also wenn hier jemand den Markt kennt, bitte ich um Gerätevorschläge. Einsatz in Kanada.

Es sollte ein möglichst kleines Handgerät sein mit:

-Flugfunk AM 108-136MHz, vorzugsweise 8,33kHz channel spacing
-FM Empfang 2m und 4m, auch mit tone squelch. Empfang von Sende- und Empfangsfrequenz bei Gegensprechen geht wohl nicht, wäre aber gut. 150 - 180MHz
-einstellbare/abschaltbare Rauschsperre
-Eingabe der Freq. über 10er-Tastatur
-Audioausgang

Wenn ich dann so gelesen habe, was alles möglich ist, wäre es schön, wenn auch folgendes ginge:

- Abhören einer Frequenz (AM) und gleichzeitig einer zweiten (FM), auf die temporär umgeschaltet wird, wenn dort gesendet wird
- Favoritenliste von 5-10 Frequenzen (aus allen Bändern), auf die man per Tastatur oder Drehknopf direkt schnell zugreifen kann.
- Computerprogrammierung
- AM-Empfang von 190 - 1605 kHz


Vielen Dank!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Du hast vergessen, daß bei Deinen Dienst- und Flugstunden in mindestens drei BOS-Diensten, für die Du ein Funkzertifikat und PPL o.ä. hast, das Gerät auch noch Milchkaffee, Espresso und Cappuccino, über die Tastatur wählbar, liefern muß. Für Kanada dann in extra große Tassen.
55 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nä, mag kein Kaffee. Und die (zugegebenermaßen ausgedehnten) Wartezeiten überbrücke ich mit Bücherlesen und Fischen. Insofern wäre wasserdicht und abwaschbar nicht schlecht. Aber ich kann auch drauf aufpassen. Aber es sollte auch bei -30°C noch funktionieren.

Beim Durchlesen der Bedienungsanleitungen einiger Geräte habe ich mich vor lauter Spezialfunktionen gar nicht mehr zurechtgefunden. Insofern hielt ich meine Anforderungen für geradezu bescheiden.


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

da du die frage in der rubrik amateurfunkgeräte stellst wirst du keine
antwort bekommen. du dürftest schon selber herausgefunden haben
das amateurfunkgeräte nur amateurfunkfrequenzen können.

in einer anderen rubrik wirst du auch keine antwort bekommen da dort
in fetter roter schrift steht [color=red:5xq1fvj9][b:5xq1fvj9]keine anfragen über bos[/b:5xq1fvj9][/color:5xq1fvj9]

in einem anderen forum (z.b wir sind die harten polizeifunk-hörer und uns
ist das gesetz scheiß egal - forum) wird man dir auch nicht weiterhelfen
können, da die dort vertretenen nicht lange genug auf freiem fuß sind
um dir zu antworten.

das was dir vorschwebt könnte ein winradio leisten. da mußt du aber auch diese
beschreibung studieren, wasserdicht ist es auch nicht, zumindest der
computer den man dazu braucht um es zu bedienen.

nebenbei kann man dann über internet pizza und anderes bestellen, mit viel
phantasie auch eine schnittstelle bauen um die kaffe/teemaschine und
den brötchenautomaten zu steuern.


73


schönen gruß auch an herr schäuble
kunden schickt das arbeitsamt............


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... Wartezeiten überbrücke ich mit Bücherlesen und Fischen. ... [/quote] Belasse es lieber dabei, Dein Traumgerät muß erst noch erfunden und zugelassen werden. Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wo in Kanada?

VE3:
radioworld.ca/
http://www.durhamradio.com/

come to mind.

quality service and you get the stuff, quick. Call them, ask them. radioworld do marine as well.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Manitoba. I checked their websites, thanks.
Die bieten aber relativ wenige Geräte an. Ich hab gedacht vorher will ich schon mal wissen, ob es nicht ein Idealgerät gibt.

Für die Schwarzseher muß ich doch mal aus einer Bedienungsanleitung zitieren:

[quote]Your scanner covers frequencies used by many
different groups, including police and fire departments,
ambulance services, government agencies, private
companies, amateur radio services, military
operations, pager services, and wireline (telephone
and telegraph) service providers. It is legal to listen to
almost every transmission your scanner can receive.
[/quote]

Davon träumen wohl die Deutschen. Abgesehen davon dass man für einen solchen Scanner keinerlei Erlaubnis bräuchte habe ich aber auch alle Lizenzen und Berechtigungen, um sogar zu Senden.
Ich will es tatsächlich beruflich nutzen. Am liebsten wäre mir, wenn es auch senden könnte, aber so ein Handgerät gibt es leider nicht.
Ich habe auch Handquetschen für die verschiedenen Bänder, aber die wollen auch andere benutzen.

Es würde mir und den Einsatzkräften, Kunden und Patienten eben einiges an Zeit sparen und das Leben leichter machen, wenn ich weiß, wer wann wo ist und ich somit pünktlich dorthin kommen kann.
So muss ich halt längere Wartezeiten in Kauf nehmen und im Cockpit bleiben, da habe ich auch alle Funkgeräte eingebaut. Da ist dann weniger Fischen angesagt ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

sorry, du könntest auch eine chinesische oder ghanesische bedienungsanleitung
zitieren. hier ist deutschland, und da muß man sich an deutsche gesetze halten.

dazu gehört auch, das geräte eine zulassung für den einsatzzweck haben
müssen. das was dir vorschwebt kann man sicherlich in das eine oder andere
gerät einprogrammieren, dürfte aber nicht zulassungsfähig sein.
nebenbei macht es auch wenig sinn, da diese geräte auf grund der größe
keine aufwendigen eingangsfilter für die verschiedenen frequenzbereiche
beinhalten können. man möge sich dann entscheiden auf eine frequenz/band
zu optimieren und alles andere ist im display zwar einstellbar aber ein detektor
wäre empfindlicher, oder man macht es b r e i t , dann ist der effekt der selbe,
mit der unzulänglichkeit das man auch wirklich alles hört, gleichzeitig.

genau deswegen wird niemand solche geräte für ernsthafte anwendungen
zulassen, in deinem fall geht es ja anscheinend um mehr als nur die wartezeit
zwischen zwei fischen mit bc zu überbrücken.

bleib bei den geräten die du schon in betrieb hast, die könnte man sicher
auch noch verbessern, aber das sollte nur jemand tun der mehr als nur
ahnung hat.


73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dann hab ich mich im Forum vertan, ich dachte nicht, dass es hier nur um deutsch geht. Ich schrieb ja extra "Einsatz in Kanada". Das Gerät würde dort gekauft und verwendet. Und die werden doch eh alle in Asien produziert und auf der ganzen Welt verkauft.

Meine Geräte sind halt fest eingebaut und da hängt noch eine Tonne Maschine dran - es wär halt sehr angenehm, wenn man sich auch mal entfernen könnte ohne schlechtes Gewissen, dass man dann nicht mehr auf dem Laufenden ist. Zwei große Handquetschen mitschleppen ist zwar möglich, aber eben auch nicht gerade praktikabel.
Wegen breit würde ich mir keine Gedanken machen, denn es mag auf einer Frequenz was los sein, aber auf den anderen, insbesondere benachbarten, nichts - im Umkreis von 500km ;-)
Da is viel Platz, auch im Äther.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt "eierlegende Wollmilchsäue" bei den Handfunken, die per Modifikation für MARS, etc. (zulassungspflichtige Funkdienste) freigeschaltet werden können. Nur mit allen Deinen ersten Wünschen .... nein .. irgendwo wirst Du Kompromisse schließen müssen Und wenn Du eine Fluglizenz+++ für alles mögliche hast, wird es sicher auch Maschinen geben, die Du nicht fliegen darfst (ich rede nicht von Können, sondern Dürfen). Das gleiche gilt für Funkgeräte ...............
73 Peter (wenn überhaupt, mach Dich direkt in Kanada schlau, Barzahlung etc. -- ich glaube das brauche ich nicht weiter auswalzen -- usw.)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das Problem an dieser Sache ist - wie auch in deinem letzten Thread angemerkt wurde - die Modulationsart.
Flugfunk spielt sich in AM ab. Du brauchst somit ein Gerät, dass den Flugfunk in AM abdeckt. Da sonst kein anderer Funkdienst üblicherweise auf UKW in AM funkt, beschränkt sich also die Nutzergruppe wirklich nur auf diesen Bereich.
In diesem Bereich braucht man üblicherweise eine Zulassung für das Gerät (auch wenn es bei dir anders sein mag). Also werden die Kisten so hergestellt, dass sie die Zulassung erhalten. Ein von dir gewünschtes Gerät würde diese Zulassung eben NICHT erhalten. Somit gibt es keinen Grund für die Hersteller, ein solches zu entwickeln.

Anders ist das bei FM Geräten, hier gibts in der Tat viele Alleskönner. Liegt daran, dass gerade im 2m Bereich sehr viele Funkdienste in FM senden (vorallem Amateurfunk, wo ja jedes Gerät eingesetzt werden kann). Deshalb werden auch meist illegalerweise Amateurfunkgeräte auf anderen Frequenzen eingesetzt, da die Gerät einfach sendeseitig erweitert werden können.


Gruß,
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]hallo

sorry, du könntest auch eine chinesische oder ghanesische bedienungsanleitung
zitieren. hier ist deutschland, und da muß man sich an deutsche gesetze halten.





73[/quote]

zB. Groß und Kleinschreib Gesetze.


  
 
 Betreff des Beitrags:
So, jetzt hab ich seit einiger Zeit ein Icom IC-RX7 im Einsatz und das kann alles was ich wollte und noch viel mehr.

Es empfängt von 0,150 bis 1300 MHz alles, wahlweise in AM, FM oder WFM.

Das einzige worüber ich ein bissl enttäuscht war ist, dass ich die Rauschsperre eigentlich abschalten muss, was vor allem bei FM sehr nervig ist. Und selbst dann empfange ich manche Sendungen trotzdem nicht, die ich am festinstallierten Gerät noch empfange. Aber das ist logisch mit der kleinen Antenne und angesichts des achtzigstel-Preises.

Ob ich das Gerät nach D mitnehmen darf?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]...
Ob ich das Gerät nach D mitnehmen darf?[/quote]

Mitnehmen darfst Du das schon, nur empfangen darfst Du damit in DL nicht alles was Du willst. Nur Rundfunk und Amateurfunk ist hier frei empfangbar...

73


  
 

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