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 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Wieder mal eine Antennenmastfrage
Hallo zusammen.

Ich ziehe im September um. von meinem Vermieter habe ich die Genehmigung erhalten einen "Mast" am Gebäude (Giebelseite) zu befestigen. Ich möchte gerne einen Rohrmast mit 6 meter Länge nehmen.
Oben kommt eine X-300 drauf. Der "Mast" wird dann auch noch abgespannt.
Nun zu meiner Frage:
Ab wo zählen die 10 Meter Höhe (ich wohne in Bayern) in meinem Fall??

73 de DO9TNT
Tom


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wieder mal eine Antennenmastfrage
[quote]

von meinem Vermieter habe ich die Genehmigung erhalten einen "Mast" am Gebäude (Giebelseite) zu befestigen. Ich möchte gerne einen Rohrmast mit 6 meter Länge nehmen.
Oben kommt eine X-300 drauf. Der "Mast" wird dann auch noch abgespannt.

[color=blue:2jkjc80x]Wie willst Du den Mast gleichmässig abspannen wenn er sich am Giebel befindet?[/color:2jkjc80x]

Ab wo zählen die 10 Meter Höhe (ich wohne in Bayern) in meinem Fall??
[/quote]

Die zulässige Höhe bei Dachmontage rechnet sich ab Austrittsstelle im Dach.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wieder mal eine Antennenmastfrage
[quote]Hallo zusammen.

Ich ziehe im September um. von meinem Vermieter habe ich die Genehmigung erhalten einen "Mast" am Gebäude (Giebelseite) zu befestigen. Ich möchte gerne einen Rohrmast mit 6 meter Länge nehmen.
Oben kommt eine X-300 drauf. Der "Mast" wird dann auch noch abgespannt.
Nun zu meiner Frage:
Ab wo zählen die 10 Meter Höhe (ich wohne in Bayern) in meinem Fall??

73 de DO9TNT
Tom[/quote]
Hallo Tom,
hier wurde das schon öfters diskutiert.
Theoretisch dürfte man die 10m ab Dachhaut/Giebelspitze zählen. (für den Antennengittermast gilt das ab Erdreich/Bodenoberkante)
Soweit sieht das fast jede Landesbauordnung in fast jedem Bundesland in Deutschland vor, wonach das Genehmigungsfrei ist.
Aber Achtung! Meistens steht dort [b:1zlyzz0z]Antennenmast[/b:1zlyzz0z] und Fahnenmast drin.
(einige schlaue OM`s gaben nicht Antennenmast an, sondern einfach nur Gittermast....)
Praktisch (und theoretisch) setzt bei deinem [b:1zlyzz0z]Antennen[/b:1zlyzz0z]rohrmast, die DIN bzw. VDE (ersetzt durch eine EN-Norm) dir bei 1650Nm Gesamtbiegemoment ab oberster Einspannstelle gerechnet, eine Grenze.
Das wird durch die meisten käuflich zu erwerbenden Rohrmasten bis 6m Gesamtlänge, erreicht bzw. eingehalten. (z.B. von Kathrein der Schiebemast ZSH62)
Darüber hinaus (Länge und somit Gesamthöhe), ist es ratsam, einen statischen Nachweis für das Bauteil welches den Mast trägt, (in deinem Fall das Hausdach/der Giebel) machen zu lassen, damit im Schadensfall die Versicherungen zahlen. :wink:
Übrigens, Abspannungen werden NICHT in die Momentberechnung des Mastes mit einbezogen!
Der Mast muss für sich alleine, die Kräfte die auf ihn einwirken aushalten, ohne zu knicken/umzufallen. :roll:
Die X300 hält laut Datenblatt von Diamond eine maximale Windgeschwindigkeit von 180 Km/h aus. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
So.
Unser Umzug ist rum und ich plane nun langsam den Antennenmast.
Ich möchte ihn ja eigentlich an die Giebelwand bohren. Dafür benötigen wir aber zusätzlich die Genehmigung der Hausverwaltung und der anderen Miteigentümer. Unser Vermeiter ist da auch schon drann. Ich dürfte aber ohne weiteres sofort einen Masten an unserem Balkon anbringen. Der Balkon ist aus verzinkten Stahl gefertigt und fest mit der Hauswand verankert.
Unser Balkon sieht ungefähr so aus http://www.holz-mit-herz.de/zimmerei/ba ... estung.jpg
Ich würde nun ab liebsten so einen Balkonfuß für Betonplatten 50x50 nehmen http://www.ukw-berichte.de/ukw-docs/mon ... fuesse.htm (den untersten).
Dann den Masten mit Original-Mastrohren aus Stahl á 2 Meter und diese dann mit Mastverlängerungen http://www.ukw-berichte.de/ukw-docs/mon ... tverl.html verlängern. Oben wird der Mast dann mit einer Abspannklemme 3-Seitig http://www.ukw-berichte.de/ukw-docs/mon ... spann.html dann 2 x am Balkon abgespannt und 1x im Garten mit einem Erdnungsspieß.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ab wo ich dann die 10 Meter rechnen muss. von Oberkante Balkon bis Oberkante Dachfirst sind es bei uns ca. 9,60 Meter also würde ich geren 8 Meter Mast machen und dann die Antennen drauf.

Bin auf eure Meinungen gespannt :-)

73 de Thomas
DO9TNT


  
 
 Betreff des Beitrags:
Thomas,
auch wenn dir das nachfolgende etwas albern vorkommt, aber
ich gebe dir (insbesondere in deinem eigenen Interesse) die einschlägigen DIN-Normen mal vor:
http://www.kathrein.de/de/sat/tinfos/download/ta-60.pdf

Das ist ein Mastberechnungsschema, welches die DIN-Normen enthält, die massgeblich bei einem Aufbau eines Antennenmastes (so wie du ihn vor hast) sind.
Nur mal so einen Rohrmast auf einem solchen Mastfuss (der mit Betonplatten beschwert ist) aufsetzen und oben nach 3 Seiten abspannen, reicht nicht aus. Schon bei einer kleinen Wind bzw. gar Sturmböe, fliegt das ganze Gebilde den Balkon runter.

Davon abgesehen, die Mastverlängerungen bei UKW-Berichte, erfassen nur 40 bzw. 50mm Mastrohrdurchmesser, die es so im deutschen Handel (da hier die DIN-Norm greift) nicht gibt....
Entweder 42 oder 48mm Stahlrohre, sodass die einen nicht reinpassen und bei den anderen 2mm Luft ist.
Besser wären die weiter unten für einen Schiebemast erhältlichen Klemmschellen. Da sind 48er und 42er Rohre bzw. 60er und 48er Rohre vorgesehen und da möglichst die 6-fach verschraubten Klemmschellen nehmen. :wink:

Nur sowas wird, eine wackelige Sache, egal wie lang (hoch) der Mast wird.
Dieser Mastfuss mit Betonplatte, ist eigentlich nur für ein kurzes Mastrohr mit einem Satspiegel und da nur mit einem max. 60cm Spiegel, vorgesehen. :roll: :-)

Nimm eher die andere Variante. Hole dir 2 unterschiedliche Mastrohre im örtlichen Stahlhandel, mit z.B. 8m Gesamtlänge (selbst zusammengestellter Schiebemast) und mache den an den Hausgiebel.
Dazu nimmst du stabile Mauerwerkshalter (die es auch bei UKW-Berichte gibt) die im Abstand von mind. 1,40m (8m:6= 1,33m) auseinander und dem entsprechenden Abstand zum Mauerwerk (um z.B. an einem Dachvorsprung vorbeizukommen) angebracht werden.
Den Rohrdurchmesser würde ich mind. unten mit 48mm und 4mm Wandstärke wählen. Besser wären sogar 60mm und dann oben das 48er Rohr, falls ausser der Diamond X300 noch andere Antennen befestigt werden sollten.
Denke daran, dass das oberste Rohr nach unten beim einschieben Platz braucht....!
Wenn die Stahlrohre der DIN entsprechen (keine Wasser-oder Heizungsrohre!) ist ein solcher Mast in Ordnung und hält den Windlasten stand.
Nochmals: Es dürfen in keinem Fall diese 1650 Nm GESAMTWINDLAST überschritten werden, da hier die DIN-Norm einen statischen Nachweis für das Bauwerk fordert!

Nachtrag: Die Norm heisst DIN EN 60728-11 nachzulesen im Kathrein Katalog, der downloadbar auf der Seite von Kathrein ist. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
So.
Lösung ist da, denn das gute liegt öfters näher als man denkt 8)
WIr haben hier ganz in der Nähe die Firma Schwaiger in Langenzenn. ( http://www.Schwaiger.de )
Dort hab ich heute Morgen einfach mal angerufen und wurde auch gleich zu einem sehr netten Herren verbunden, der mich voll gut beraten hatt. Letztendlich meinte er: Balkongeländer genau vermessen, Bilder machen, Daten der Antenne raussuchen und gleich mal bei ihm vorbeikommen. :D
Gesagt - getan. Alles ereldigt und rein ins Auto. Bei der Firma Schwiger angekommen hat der Ingenieur alles in seinen Computer gehackt und alles berechnet.
Ich habe am Geländer (für das es eine Statik gibt) eine Klemmlänge des Mastens von ca. 1,1 mtr.
Laut den Berechnungen kann ich ohne Probleme einen Masten aus 3 Stck. 2 mtr. Rohren machen, die Steckbar sind und eine Maximales Biegemoment von 1100 Nm haben.
Das heißt jetzt für mich, dass ich Anfang Oktober 3 Maststeckrohre hole, das unterste dann fest nach Vorgaben am Geländer befestige und eine X 300 dann oben anbrigen kann :P :P

73 de Thomas
DO9TNT[/url]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Thomas,
hätte ich gewusst, dass du in der Nähe der Firma Schwaiger wohnst, wäre prompt der Tip gekommen, dort mal anzurufen und vorbeizufahren. :-)
(steht nix in deinem Avatar)

Prima dann hat sich doch alles geklärt. :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Da hier gerade von einem Mast gesprochen wird passt die Frage ja auch hier.
Ich habe ja auch so ein Langes Gebilde Rohrkonstruktion 11 Meter Lang im Garten
Stehen. Mit Antenne komme ich auf 17,50 Meter Einer vom Bauamt war
Auch schon mal da aber wegen einer Anderen Abnahme. Ich habe Ihn dann
noch meinen Mast gezeigt wenn er schon mal da war aber da sagte er nur is Gut
Hmm Was ist denn jetzt gut.?
73, Ingo


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Da hier gerade von einem Mast gesprochen wird passt die Frage ja auch hier.
Ich habe ja auch so ein Langes Gebilde Rohrkonstruktion 11 Meter Lang im Garten
Stehen. Mit Antenne komme ich auf 17,50 Meter Einer vom Bauamt war
Auch schon mal da aber wegen einer Anderen Abnahme. Ich habe Ihn dann
noch meinen Mast gezeigt wenn er schon mal da war aber da sagte er nur is Gut
Hmm Was ist denn jetzt gut.?
73, Ingo[/quote]

Ingo,
schwere Frage, nächste Frage:
Wann war das?
Vor nem halben Jahr würde ich sagen, bleib cool....
Vor einer Woche, würde ich mal gleich nen Rechtsbeistand (Anwalt für Baurecht) zu Rate ziehen bzw. vorab mich auf eine Anzeige durch das Bauamt einstellen....?
In den meisten Bundesländern, sind freistehende Maste bis 10m Höhe genehmigungsfrei.
Alles darüber, bedarf einer Baugenehmigung durch die örtliche Baubehörde. Das deine Antenne das Gebilde auf über 17m erhöht, spielt (auf die Höhe gesehen) in dem Fall eine untergeordnete Rolle.
Es geht eher darum, dass die Standfestigkeit solcher Maste nicht gewährleistet ist. (Statik, Erdbodenverhältnisse, verwendeter Beton für das Fundament ect.)
Natürlich ist auch der Verwendungszweck eines solchen Mastes unbedingt bei einer Genehmigung in Betracht zu ziehen.
Deswegen sind Fahnen-und Antennenmaste bis 10m Höhe in den meisten LBO (Landesbauordnungen) genehmigungsfrei.
Zu weiteren Fragen dazu, solltest du dich an einen kompetenden RA wenden, der sich bestens in der für dich zuständigen LBO auskennt. :wink:

Wie so ein hoher Mast aussieht, wenn der mal nur abknickt, kannst du z.B. auf der Bilderseite von DF3KV sehen: http://www.pbase.com/df3kv
rechts oben "storm damage" anklicken und staunen ob der Naturgewalt Orkan.....
Danke Peter für die Bilder!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Tom, um es kurz zu machen --> Bayer. Bauordnung, zumindest wie die bei mir im Landkreis (PAF) ausgelegt wurde:

-- Antenne auf dem Dach, bzw. durch die Dachhaut und unmittelbar innerhalb der überbauten Fläche: da interessiert sich kein Mensch dafür, nicht einmal die Bauabnahme wollte da Daten wissen. Bei mir so montiert und bis heute hat niemand je nach der Höhe gefragt. Die offizielle (Landkreis-) Rechtsprechung ist mir persönlich nur in so weit geläufig, daß "Stand der Technik" eingehalten werden muß, und der mißt ab Dachaustritt und verlangt ab 10m eine statische Berechnung (bzw. auch bei über ~1000Nm am letzten Einspannpunkt -- ich hole mir jetzt nicht die VDE raus).

-- Antenne außerhalb des Gebäudes: Freistehende Masten ab 10m mit Statik, aber ich bin mir nicht sicher, ob dafür separate Baugenehmigung erforderlich ist. Die verlangt ganz allgemein "Stand/anerkannte Regeln der Technik" und damit ab 10m ........ (bzw. s.o.)

-- Antenne am Giebel ist eine Grauzone: wenn es pingelig ausgeht, zählt die wie freistehender Mast, d.h. Höhe auch schon ab Boden außerdem.

Kurz gesagt: Du gehst jede Menge Problemen aus dem Weg, wenn der Mast durchs Dach geht -- und wenn es notfalls nur der Dachüberstand ist (das ist aber auch schon Hellgrau-Zone).

73 Peter. (bevor mir jemand mit mit Bundesgesetzen kommt, mir san mir .....)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Helmut Hmm
Ich glaube ich stecke jetzt in einer Zwickmühle.
Wenn ich jetzt zum Bauamt gehe und den erzähle
Das ich mir einen Mast im Garten einbetoniert habe
Was mag da kommen.? Entweder sagen die ist Genehmigt
Oder die sagen zu mir alles wieder Abreißen. Dann war die Ganze Arbeit umsonst.
Ich habe den Mast ja mit Stahlseil gesichert. Und den Mastfuß 1m x 1m und 1m Tief
Einbetoniert. Beton Mischungsverhältnis 1 zu 3. Gesichert an 3 Punkten mit Stahlseil.
Die Bilder von Peter habe ich gesehen. Ist schon schockierend wenn so ein Gittermast
Bricht.
73, Ingo


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Ingo, hole Dir doch einfach erst einmal (ohne weitere Kommentare, höchstens: du planst ....) die Antragsunterlagen und gehe die mit einem ortsansässigen Architekten, Bauleiter o.ä. durch, der außer seinem Handwerk auch das Bauamt kennt. Nicht gleich mit Anwalt und "Ulla Schmidt" -- "steht mir zu". Wenn es ein Gittermast mit Betonfuß wird, hast Du bei nachbarlicher Zustimmung kaum ein Problem. Wenn einer dagegen ist, ist der Ärger vorprogrammiert -- da hilft dann auch kein "Recht haben".

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Helmut Hmm
Ich glaube ich stecke jetzt in einer Zwickmühle.[/quote]
Wieso? In meinem letzten Posting habe ich die Fragen aufgeworfen, ob das vor einem halben Jahr war oder vor einer Woche?
Vor nem halben Jahr> 8)
Vor einer Woche> :roll: >bei einem Anwalt nachfragen

At Peter (Albert66): Ich hatte nichts erwähnt und gemeint, dass Ingo mit seinem Anwalt beim Bauamt sich erkundigt. (nicht schlafende Hunde wecken)

[quote]Wenn ich jetzt zum Bauamt gehe und den erzähle
Das ich mir einen Mast im Garten einbetoniert habe
Was mag da kommen.? Entweder sagen die ist Genehmigt
Oder die sagen zu mir alles wieder Abreißen. Dann war die Ganze Arbeit umsonst.[/quote]
Wie vorher schon genannt.

[quote]Ich habe den Mast ja mit Stahlseil gesichert. Und den Mastfuß 1m x 1m und 1m Tief
Einbetoniert. Beton Mischungsverhältnis 1 zu 3. Gesichert an 3 Punkten mit Stahlseil.

73, Ingo[/quote]

Ich habe es schon mal weiter vorne hier erwähnt. Abspannungen von Masten (Seil aus Stahl oder Kevlar oder sonstwas) sind NICHT in die statische Berechnung mit einzubeziehen. Sie dienen einzig und allein dazu, gewisse Schwankungen zu vermindern.

Sorry, zu deinem Fundament kann ich so nichts sagen. Dazu sind weitere Infos nötig, wie z.B. welche Antenne(n) auf dem Mast sind, welche Windlast diese bei welcher Windgeschwindigkeit und damit Staudruck, besitzt usw....
Bitte dazu einen Statiker [b:1y5vrzj2]vorher[/b:1y5vrzj2] fragen, auch wenn der Mast nur 10m Höhe bekommt/bekommen würde.
Jetzt im nachhinein eine Aussage dazu zu machen.... :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Ingo & Helmut: ich denke, daß da alles richtig angekommen ist. Es ist einfach ein Problem, wenn man eine Genehmigung möchte oder benötigt und die Leute nicht kennt. Ich hätte auf unserem hiesigen Bauamt kein Problem, mich sogar zu dem Thema beraten zu lassen. Das ist eigentlich der optimale Fall. Es gibt eigentlich nach meiner Erfahrung drei (häufige) Möglichkeiten, Probleme zu kriegen:
1. Man tritt dem Beamten auf die Füße mit dem Antragswortlaut: "Ich will, .... und das steht mir zu". Das liebt so ziemlich jeder und ist das gleiche Risiko, wie ein Anwalt bereits zu Anfang -- da wittert jeder etwas unkeusches, wo der Anwalt helfen soll.
2. In der Gemeinde und bei den Nachbarn insbesondere grassiert die Elektro-Smog Seuche. Je nach "Krankheitsbild" wird die Gemeinde versuchen, den Frieden im Dorf erhalten -- und dann beißt die "Antenne leicht mal in's Gras".
3. Nicht jeder findet Antennentürme "interessant" oder "schön" -- da kommt der Knatsch dann, wenn ein 1/2" Rohr des Beams die Aussicht auf die Berge oder das Schlafzimmer der Nachbarin verdeckt. Deshalb sollte zu dem Zeitpunkt eine Genehmigung vorhanden sein, weil dann die Chancen besser sind.

73 Peter (persönliche Ansichten, keine Rechtsberatung .. :-) ..)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@Ingo & Helmut: ich denke, daß da alles richtig angekommen ist. Es ist einfach ein Problem, wenn man eine Genehmigung möchte oder benötigt und die Leute nicht kennt. Ich hätte auf unserem hiesigen Bauamt kein Problem, mich sogar zu dem Thema beraten zu lassen. Das ist eigentlich der optimale Fall. Es gibt eigentlich nach meiner Erfahrung drei (häufige) Möglichkeiten, Probleme zu kriegen:
1. Man tritt dem Beamten auf die Füße mit dem Antragswortlaut: "Ich will, .... und das steht mir zu". Das liebt so ziemlich jeder und ist das gleiche Risiko, wie ein Anwalt bereits zu Anfang -- da wittert jeder etwas unkeusches, wo der Anwalt helfen soll.
2. In der Gemeinde und bei den Nachbarn insbesondere grassiert die Elektro-Smog Seuche. Je nach "Krankheitsbild" wird die Gemeinde versuchen, den Frieden im Dorf erhalten -- und dann beißt die "Antenne leicht mal in's Gras".
3. Nicht jeder findet Antennentürme "interessant" oder "schön" -- da kommt der Knatsch dann, wenn ein 1/2" Rohr des Beams die Aussicht auf die Berge oder das Schlafzimmer der Nachbarin verdeckt. Deshalb sollte zu dem Zeitpunkt eine Genehmigung vorhanden sein, weil dann die Chancen besser sind.

73 Peter (persönliche Ansichten, keine Rechtsberatung .. :-) ..)[/quote]

Peter Danke dafür! Ich könnte es nicht besser beschreiben :wink:


  
 

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