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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 45 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
[quote]So kann man natürlich eine klare Gesetzeslage schön in die Richtung zerreden, in der es gerade für die eigenen Vorstellungen und Bedürfnisse passt. Punkt ist: es sind nur zugelassene Geräte auf der Regafrequenz zu betreiben. Dann könnt ihr mit genau derselben Argumentationslinie, dass es im Notfall eh niemanden schert auch gleich das Freischalten eurer Geräte für die BOS-Frequenzen thematisieren. Just go ahead!
Mich erstaunt es so jedenfalls nicht, dass den Amateurfunk niemand mehr ernst nimmt, wenn sich die Lizenzinhaber einen Sch**ss um Gesetze kümmern.

73
Pascal[/quote]

Mach mal halb lang. Ich habe "den Notfall" genau definiert. Ich bin einer der wenigen, die sich extra um mit den Kids lizenzfreien Funk zu betreiben, drei zugelassene Freenetgeräte gekauft haben. Bisher hat mich jeder Funkamateur dafür belächelt bis "bescheuert" gehalten. Was ich immer zu hören bekam, war, schalt das Gerät auf 0,5 W runter, das merkt sowieso niemand. Aber ich wollte das nicht, war ja kein Notfall.
Wenn du mir jetzt wegen meiner Aussage an den Karren fahren willst, bist du meiner Meinung nach mehr als unglaubwürdig.
Aber vielleicht bist du ja einer, der lieber stirbt, als einen illegalen Notruf abzusenden, vielleicht in der Hoffnung, von dem BAKOM einen Kranz zu bekommen. :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
Für mich ist die Sache klar: Als Funkamateur darf ich in meine Geräte einspeichern, was ich möchte. Auch darf ich ja Geräte, die in BOS senden können, für den Amateurfunk benutzen, wenn der AFu-Bereich eben abgedeckt ist. Was spricht dagegen, für oben definierte Notfälle die Sende-Frequenzen von Rettungsdiensten abzuspeichern.
Ich möchte nicht als lizensierter Funkamateur mit vorhandenem Funkgerät in einem Mobilfunk-UN-versorgten Seitental eines Skigebietes vor einem Verletzen stehen und achselzuckend zugeben, dass ich leider niemanden erreichen kann. Sowas (und ähnliches) ist locker vermeidbar und hat im Falle, dass ich es nutzen kann (muss), mit Sicherheit keine negativen Kosequenzen für den Lizenzinhaber.
Interessant wäre nur, wen ich im Rahmen einer Verkehrskontrolle (aus welchem Grund auch immer)verdächtigt würde, den BOS abzuhören und man würde das Gerät vorübergehend einziehen und untersuchen. Dabei würde man Frequenzen vorfinden, die vorsätzlich eingespeichert wurden, und man würde ein vorsätzliches Abhören unterstellen. Da ist dann mit der Notfunkausrede natürlich Schluß...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
Ich finde die ewige Notfalldiskussion total bescheuert. Ich war ehrenamtlich im BRK als RS unterwegs und habe das Afu-Gerät nur für Afu dabei gehabt. BOS benutzt Relaisstationen und Direkt-Kanäle so gut wie garnicht. Für mich sind diese ewigen Mods "für Notfälle" nichts als faule ausreden, um wie kleine Kinder beim BOS zuzuhören. Ich habe oft genug auf QRL-Dienstreisen per Afu-2M-Relais OMs gebeten, Polizei oder Rettungsdienst an zu rufen, wenn ich als Ersthelfer vor Ort war. Außerdem ist in solchen Situationen Helfen wichtiger als Funken, und dazu hat bei mir bisher Afu immer ausgereicht. Wir haben so viele Afu-Relais in den Alpen und ich möchte wetten, daß Afu mehr abdeckt als BOS.

Modifiziert doch was ihr wollt, aber hört mit dem Kinderkram "für Notfunk" auf, um solche Spielereien zu entschuldigen. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
Und wenn mal ´ne Halter- oder EMA-Abfrage ansteht? Da hilft Dir kein AFu-Relais.... :lol:

Dieser ganze BOS-Abhör-Kram hat sich doch eh mt Tetra & Co. erledigt. Das Thema ist doch praktisch mit dem digitalen Funk vom Markt verschwunden.
Es ist eh sinnlos darüber zu diskutieren....soll meinetwegen jeder machen was er will......aber woanders.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
[quote]Und wenn mal ´ne Halter- oder EMA-Abfrage ansteht? Da hilft Dir kein AFu-Relais.... :lol: [/quote]Wenn das Deine ganzen Sorgen sind, bei [i:26h0r52p] ....in einem Mobilfunk-UN-versorgten Seitental eines Skigebietes vor einem Verletzen stehen ...[/i:26h0r52p].............
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
[quote][quote]Und wenn mal ´ne Halter- oder EMA-Abfrage ansteht? Da hilft Dir kein AFu-Relais.... :lol: [/quote]Wenn das Deine ganzen Sorgen sind, bei [i:3ba3hsdv] ....in einem Mobilfunk-UN-versorgten Seitental eines Skigebietes vor einem Verletzen stehen ...[/i:3ba3hsdv].............
73 Peter[/quote]

Sorry, ich setzte voraus, dass Du Ironie verstehen kannst. Da ich das immer noch tue, ist es von Dir eher unnötig, jetzt in Wortklauberei und Wortverdrehung umzuschwenken und diesem Thread wieder den Muff aufzudrücken, der so humorlos und bierernst stinkt.... Lach doch auch mal..... :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
[quote]Ich finde die ewige Notfalldiskussion total bescheuert. Ich war ehrenamtlich im BRK als RS unterwegs und habe das Afu-Gerät nur für Afu dabei gehabt. BOS benutzt Relaisstationen und Direkt-Kanäle so gut wie garnicht. Für mich sind diese ewigen Mods "für Notfälle" nichts als faule ausreden, um wie kleine Kinder beim BOS zuzuhören. Ich habe oft genug auf QRL-Dienstreisen per Afu-2M-Relais OMs gebeten, Polizei oder Rettungsdienst an zu rufen, wenn ich als Ersthelfer vor Ort war. Außerdem ist in solchen Situationen Helfen wichtiger als Funken, und dazu hat bei mir bisher Afu immer ausgereicht. Wir haben so viele Afu-Relais in den Alpen und ich möchte wetten, daß Afu mehr abdeckt als BOS.

Modifiziert doch was ihr wollt, aber hört mit dem Kinderkram "für Notfunk" auf, um solche Spielereien zu entschuldigen. 73 Peter[/quote]

Ich meinte eher PMR. Ich weiß aus unserem nicht lizensierten Bekanntenkreis, dass sehr viele Urlauber PMR Geräte dabei haben, um sich im Ausland die Roaminggebühren zu sparen, da ist wesentlich mehr los als auf AFU, hab selber mal reingehört.

Handgeräte, die 4m können, habe ich sowieso keine. Mein erstes Gerät mit 4m, und dort sendeseitig von Haus aus offen, ist der IC-7100.

Und ja, ich weiß, das mit "dem Notfall" ist mir tatsächlich erst einmal passiert, da gabs aber noch keine Handys und ich hatte noch keine AFU Lizenz aber ich konnte damals ziemlich schnell rennen, das half dem anderen auch. :D


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
Es gab schon einige Fälle in denen ja der Amateurfunk - wohlgemerkt auf den Amateurfunkfrequenzen - für diverse Notfallabwicklungen oder zur Unterstützung von Rettungskräften eingesetzt wurde. Das ist insoweit auch absolut in Ordnung....

Das Geblubbere aber mit "im Notfall die Rettungskräfte auf deren Frequenzen erreichen zu können" halte ich schlicht und einfach für Schwachsinn. Wenns mal "richtig kracht"....egal welche echte Katastrophe auch immer über unser Land hereinbrechen mag - dann wird jeder sicherlich ganz andere Prioritäten haben als irgendein Möchtegern-Notfunkgebrabbel auf Nichtamateurfunkfrequenzen. Wenn man kurz vorm verrecken, verhungern, verdursten ist und jeder gnadenlos ums eigene Überleben kämpfen muß funkt keiner mehr....

Nicht falsch verstehen - ich finde so manche Notfunkübung absolut in Ordnung. Unser OV macht das auch regelmäßig....und da kommt manchmal auf daß es gar nicht so einfach ist, eine lumpige "Standardmeldung" ohne eigenen Kram hineinzuinterpretieren dorthin weiterzuleiten wo sie hinsoll.....
Die BOS-Kräfte, Feuerwehrler oder THW-Jungs freuen sich jedoch sicher mehr darüber wenn bei einer Katastrophe von freiwilligen Helfern persönlich "angepackt" wird anstatt irgendein Gesülze auf ihren Frequenzen zu hören :wink:
Wenn Funker - egal ob mit oder ohne Lizenz - jemals um ihre Hilfe gefragt werden sollten werden sie diese sicherlich leisten - wie sie auch immer aussehen mag.

Manchmal ist es daher vielleicht besser, eine "Frequenzbereichserweiterung" gar nicht erst zu begründen, hi.... :-)

...fröhliches "preppern", hi :mrgreen:

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
[quote][quote][quote]Und wenn mal ´ne Halter- oder EMA-Abfrage ansteht? Da hilft Dir kein AFu-Relais.... :lol: [/quote]Wenn das Deine ganzen Sorgen sind, bei [i:1ufh6lia] ....in einem Mobilfunk-UN-versorgten Seitental eines Skigebietes vor einem Verletzen stehen ...[/i:1ufh6lia].............
73 Peter[/quote]

Sorry, ich setzte voraus, dass Du Ironie verstehen kannst. Da ich das immer noch tue, ist es von Dir eher unnötig, jetzt in Wortklauberei und Wortverdrehung umzuschwenken und diesem Thread wieder den Muff aufzudrücken, der so humorlos und bierernst stinkt.... Lach doch auch mal..... :mrgreen:[/quote]Kann ich schon, bloß finde ich die Stelle nicht, über die ich Deiner Meinung lachen soll. Auf der einen Seite schreibst Du den gleichen Unsinn wie alle "Notfall-Modifikatoren" und dann springst Du hoch, wenn von mir Ironie zurück kommt. Sorry, aber Humor und Ironie sieht halt bei jedem anders aus. Außerdem: nix verdreht, 1:1 zitiert.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
[quote]... Ich meinte eher PMR. ... [/quote]Hallo Olaf, habe ich auch bei Dir vermutet. Bloß wie Mike, DO1MDE, ja auch schon schreibt: [i:3fpqm0fg]"Das Geblubbere aber mit "im Notfall die Rettungskräfte auf deren Frequenzen erreichen zu können" halte ich schlicht und einfach für Schwachsinn."[/i:3fpqm0fg] --- da bin ich der gleichen Meinung. Die BOS-Leitstellen sitzen auf Duplexkanälen und in den Foren kommen dann immer wieder OMs rein, die ihre Kiste nicht einmal richtig für Afu-Simplex bedienen können, Manuals nicht lesen können, aber unbedingt eine Mod brauchen, um im Notfall ...... blabla machen zu können. Die BOS-Leute machen eine Ausbildung dafür, und bei den "Notfallfunkern" bin ich mir nicht einmal sicher, ob sie überhaupt Erste Hilfe beherrschen.

Ich halte mich an sich bei diesen Mod-Fragen zurück, aber manchmal zerreißt es ein halt .... 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
Nachtrag: schaut bitte mal ftopic21016.html#p144867 an, fehlt nur noch der Mod-Wunsch. Bei manchen BOS-Leuten hoffe ich nur noch, daß sie wenigsten von ihrem eigentlichen Fachgebiet Ahnung haben. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
Hallo,

für diejenigen die es interessiert und im Notfall möglichst viel aus ihrem Yaesu vx8e rausholen möchten: Die Frequenzerweiterung durch Entfernen des 0Ohm Widerstandes hat problemlos funktioniert. Mir sind bisher keine Funktionsstörungen aufgefallen. Das Gerät ist jetzt zwischen 50-54Mhz, 140-174Mhz und 420-470Mhz sendebereit.
Den Reset mit anschließender Auswahl der z.B. Region B3 hab ich noch nicht durchgeführt.

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 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
Da mit sich der Notfall rentiert, gibt es hier auch noch das entsprechene Notfall Zubehör:

[img:1orhfxxu]http://ha1ya.config.hu/images/me2500f/2500f%20031.jpg[/img:1orhfxxu]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
Bisschen unpraktisch im portablen Betrieb.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TX-Erweiterung Yaesu VX-8E
Nach Umstellung auf *** ist der TX Bereich jetzt:
050.000-054.000 MHz
120.000-224.900 MHz
300.000-579.950 MHz

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