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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 54 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Klasse E Entwürfe im Interner unakzeptabel
Neue Klasse K oder doch zweite klasse E
Wenn man sich im Internet die Entwürfe für die neue klasse K anschaut egal in welches Forum oder Welche Homepages DARC,AGZ oder Andere Private egal welche Seite man geht
bekommt man einheitlich den Eindruck es entsteht keine neue Amateurfunk klasse sondern eine zweite klasse E
Was ja eigentlich nicht Sinn war
sondern eine leichtere Einsteiger lizenz zu schaffen mit den ziel das die neu Lizenzler vom Amateurfunk Virus angesteckt werden und auf eine höhere Klasse aufwerten
vielleicht noch neue Mitglieder für den DARC und AGZ
Aber wieso sollte man mit klasse K aufstocken klasse K dürfen laut den Entwürfen genau das gleiche wie klasse E 2m,70cm 10m 15m, 80m,160m was sollte da ein bewegen sich nochmal zum lernen hinzusetzen ??? man darf ja schon alles
und den verlieren sie schnell die Lust
ich bin aber auch nicht für eine klasse E Aufwertung das halte ich für überzogen aber gibt klasse K doch erstmal weniger Leistung wie klasse E vielleicht statt 75 wie klasse E erst ein mal 15 Watt dann können sie handelsübliche Geräte benutzen und die Leistung ist realistisch was zu erreichen Ich mach auch nicht mehr trotz ich dürfte
und Frequenzen erstmal nur 2m 70cm und vielleicht zwei kW Bänder 10m
und 15m band dann haben die aufstocken wollen ein ziel und bleiben dabei
ich bin generell für eine neue Klasse Igal wie sie heißt aber die Entwürfe im Internet sind so unakzeptabel


PS in eigener sache schimpf Antworten werden ungelesen gelöscht und eine sperre beim forums betreiber beantagt
Bitte Hamspirit Sachlich bleiben


  
 
 Betreff des Beitrags:
Offensichtlich liest Du nicht richtig da Du schreibst es wären die gleichen Bänder .... Das Konzept des DARC (der ja auch schliesslich mit den Behörden verhandelt) umfasst < 10 Watt EIRP auf 80m, 10m, 2m, 70cm und 10 GHz (wobei auf letzterem sowieso nur 5 Watt gelten) ..........

Damit gibt es wohl genügend Abstand zur Klasse E aus der Hinsicht was an Bändern und Leistung zur Verfügung steht. Google mal nach DARC-TV und schau Dir die Stellungnahme des DARC zur Klasse K auf der Ham Radio an... dauert fast eine Stunde das Filmchen ......

Zur Klasse K haben wir allerdings bereits einen ellenlangen Thread hier im Forum und diesbezüglich verstehe ich nicht wieso man den nicht einfach mal von Anfang bis Ende durchliest und dort weitermacht bevor man was neues eröffnet ......

Bzgl. Deinem Nachsatzt musst Du mir mal erklären wie Du hier was löschen willst ???? Bist schon Mod oder Admin hier ??????

Klasse E hat im übrigen 100 Watt und nicht 75 ......... Bei der Prüfung nicht aufgepasst ????


cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Klasse E Entwürfe im Interner unakzeptabel
[quote]
PS in eigener sache schimpf Antworten werden ungelesen gelöscht und eine sperre beim forums betreiber beantagt
[/quote]

Ich hoffe du beantragst beim "forums betreiber" keine Sperre für mich, wenn ich dir sage, dass dieses Posting für einen normalen Leser kaum zu entziffern ist. Direkt neben dem "M" auf der Tastatur findest du sinnvolle Satzzeichen, mit denen du einen Text nicht nur optisch verschönern, sondern auch viel lesbarer gestalten kannst. Momentan fällt es mir ziemlich schwer, zu verstehen, was du uns mitteilen möchtest.

Gruß,
Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Lieber DO3HS .. Name ?

kannst du deinen Beitrag nehmen, in einen Topf ohne Zeilenumbrüche werfen und gaaaanz gaaaanz kräftig schütteln ?

Vielleicht kommen dann Ansätze und vor allem zusammenhängende Sätze raus, die lesbar sind.

Dann verstehen bestimmt auch mehr was du möchtest.

Ich habe nicht erkennen können, was du mit diesem Thread ausdrücken möchtest.

In diesem Sinne ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
FAIL!!


FAKTEN FAKTEN FAKTEN = EPIC WIN!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Quelle: www.darc.de

[quote]
[b:3gxee964]Diskussionsergebnis[/b:3gxee964]
[size=150:3gxee964][b:3gxee964]DARC votiert für neue Einsteigerklasse[/b:3gxee964][/size:3gxee964]

Die Mitgliederversammlung des DARC hatte im Dezember 2008 in Bad Lippspringe u.a. beschlossen, dass die so genannten „Randbedingungen“ für eine Einsteigerklasse im Sinne des „ECC 89 Reports“ einer intensiven Diskussion in der Mitgliedschaft zuzuführen seien und dass speziell mit den AJW-Referenten bzw. einem Beauftragten der Distrikte ergebnisoffen zu diskutieren sei. Die Ergebnisse der mit unterschiedlicher Intensität geführten Diskussion wurden anlässlich eines Treffens der AJW-Referenten der Distrikte in Friedrichshafen verabschiedet.

Das Ergebnis ist eindeutig: 19 der 24 DARC-Distrikte (=86%) sind für die Einführung einer Klasse K, drei (14%) sind dagegen; in einem Distrikt gab es keine Meinungsbildung, ein Distrikt äußerte sich nicht. Vorstandsmitglied Schwenger, DJ3WE (Bild links): „ Ich bin froh, meinem Vorstandskollegen Dr. Walter Schlink mit diesem Votum den Rücken für seine RTA-Verhandlungen mit der Behörde stärken zu können.“ Eine Nachlese in Bild und Ton hat die Firma Pixfilm (www.pixfilm.de ) erstellt und das aufgezeichnete Videomaterial auf dem Portal Sevenload veröffentlicht: tinyurl.com/mfgyz6.[/quote]

Da sind dann für den Threadersteller auch gleich die Links zum Videomaterial drin :D

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin Jürgen,
bist Du jetzt der Meinung, das der DARC das K-Treiben steuert? Ich denke eher, das das BMWI das macht oder auch nicht. Es gibt keinen Grund, zu einfache Prüfungen zu veranstalten.

73
Gerhard

Prüfungsfragen:

1.) wie viel wiegt 1Kg HF-Watt?
-1 0,5kg
-2 1kg
-3 5kg
-4 nichts
-5 25kg

2.) [+++22 Fragen wie in England]...

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]1.) wie viel wiegt 1Kg HF-Watt?
[/quote]

Ich weiss es , ich weiss es ...

20 kg iss die richtige Antwort.

Quelle: http://reimesch.de/expert.html

Begründung: Ein Klasse K - Funker und gleich 2 Drehknöpfe an einer Röhrenendstufe ? Dann noch das Band schalten ? Gehtjagarnicht ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ Gerhard

Das BMWi und auch die BNetzA haben bisher immer die Position verteten das man in DL keine weitere Lizenzklasse braucht !!!!

Der DARC hat das Thema hochgebracht weil er sich dadurch mehr Mitglieder erhofft da ja nun doch fast die Hälfte aller deutschen Funkamateure nicht mehr im Verband sind ........ Deshalb ja auch die ürsprüngliche Planung eines "Praktikums" in einem Ortsverband um eine Bindung an den DARC zu erzielen......

Dieses Thema ist aber wohl bereits vom Tisch ...... ob jetzt die Behörde aber auf die weiteren Vorschläge eingeht und mit <10 Watt EIRP wieder eine Lizenz zulässt bei deren Inhabern das überschreiten der Leistung wieder Gang und Gäbe sein wird (weil ganz einfach die Grundlagen zur Berechnung der EIRP-Leistung fehlen) bleibt abzuwarten ........

Auf dem Mist des BMWi ist dieser Vorstoss zur Klasse K auf jeden Fall nicht entstanden :D

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der DARC-Artikel über FN ist journalistisch sehr geschickt formuliert. Die "definierten Randbedingungen" sind durchaus NICHT "im Sinne des ECC89", sondern die Differenzen / Ergänzungen dazu. Die 19 Zustimmungen sind weniger zu DF8XO (AJW-) und DJ3WE (Vorstands-)Plänen (Video) , sondern zu einer ELL generell mit den "Randbedingungen" laut AR-Protokoll vom Dez. 2008 und noch ziemlich offenen Details. Eine damals geforderte breite Meinungsbildung hat m.E. NICHT stattgefunden und die DVs mußten auf Grund weniger Rückmeldungen eine Entscheidung treffen -- den meisten Mitgliedern ist es ziemlich wurscht, was passiert und es wurden auch nicht alle gefragt.

Alles in allem ist dieser Artikel zwar "korrekt", aber auch sehr interpretationsbedürftig.

Ansonsten an den Threadersteller: bitte langsam und deutlich formulieren, was Du eigentlich möchtest. Zur ELL selber: es ist noch nichts entschieden und jede Menge Details offen. Ansonsten .... wie mein "Vorposter" .. :-) ..

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]1.) wie viel wiegt 1Kg HF-Watt?
[/quote]

Ich weiss es , ich weiss es ...

20 kg iss die richtige Antwort.

Quelle: http://reimesch.de/expert.html

Begründung: Ein Klasse K - Funker und gleich 2 Drehknöpfe an einer Röhrenendstufe ? Dann noch das Band schalten ? Gehtjagarnicht ...[/quote]

Hallo Ronny,
die Antwort mit 20kg Gewicht steht nicht in der Liste. HF ist eine Strahlung, die man messen, aber nicht wiegen kann. In diesem Sinn...

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bitte untertänigst um Entschuldigung und fordere eine Standesgemässe Bestrafung durch den Admin, da ich mir erlaubt habe eine hoch wissenschaftlich gestellte Frage durch meine scherzhafte Antwort zu verunglimpfen ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich bitte untertänigst um Entschuldigung und fordere eine Standesgemässe Bestrafung durch den Admin, da ich mir erlaubt habe eine hoch wissenschaftlich gestellte Frage durch meine scherzhafte Antwort zu verunglimpfen ...[/quote]

Moin Ronny,
ich bin hier nur User aber Du hast jetzt verstanden, wie man Leute reinlegen kann....

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich fand das System mit A, B und C klasse gut.
(incl. CW Prüfung)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da wird wieder rumgedoktort ohne ende:

Irgendwann wird dann E zu A (das haben wir ja schonmalund unterschiede sind auch fast nicht mehr erkennbar)
Dann wird K zur neuen E.

Das gabe es bei der A B C bei der 1 2 3 geschichte auch und es wird sich wiederholen


  
 

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