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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 49 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Nachträgliche Erhebung der Frequenznutzungs- und EMV-Beiträg
Der letzte Frequenznutzungs- und EMV-Beitrag ist für das Jahr 2005
festgelegt und von den Funkamateuren eingezogen worden. Für die Jahre 2006
bis 2009 gab es noch keine Bescheide von der Behörde. Der Runde Tisch
Amateurfunk (RTA) hatte beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) um zeitnahe Informationen gebeten. Besonders betrifft
dies auch die Frage, warum die Beiträge im Amateurfunk vier Jahre nicht
erhoben wurden. Der RTA hatte das BMWi auch gebeten, die Funkamateure über
diese Umstände aufzuklären. Das BMWi hat sich nun schriftlich gegenüber
dem RTA geäußert, dass die Beiträge für 2006 und 2007 mit großer
Wahrscheinlichkeit im Herbst dieses Jahres rückwirkend erhoben werden.
Wegen schwebender Verwaltungsgerichtsverfahren war es der
Bundesnetzagentur vorher nicht möglich, den Beitrag einzuziehen.
Verbindliche Auskünfte, so das Ministerium, könne es erst nach
Veröffentlichung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erteilen. Damit wird
auf jeden Funkamateur für die Jahre 2006 und 2007 eine Beitragserhebung
der BNetzA in Höhe von insgesamt ca. 40 Euro zukommen. Funkamateure müssen
erst bezahlen, nachdem sie von der Bundesnetzagentur Bescheide zugestellt
bekommen haben. (QUELLE DARC)


[b:3hu7kvln]Gibt es nicht sowas wie verjährung???[/b:3hu7kvln]


  
 
 Betreff des Beitrags: Verjährung, nachträgliche Gebühren
Im öffentlichen Recht vermutlich nicht, da gibt es Besonderheiten. Außerdem ist es System-bedingt, da nur angefallenen Kosten (EMV) gemeinsam mit den Nutzungsgebühren erhoben werden sollen. Die Streiterei mit der BNA ist eigentlich seit Jahren abgehakt und die Gebührenhöhe weiteren Streit nicht wert.

Im Prinzip bin ich gegen so etwas, aus praktischen Erwägungen ist es mir ziemlich wurscht, solange wie bisher in etwa der alte Gebührensatz erhoben wird. Also, was soll ich Dir "Voten" ??

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Vielleicht sollte man erleutern, was man unter Frequenznutzungsgebühr versteht???
Das sich bei uns immer mehr Schwarzfunker tummeln und sich nix tut ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Frequenznutzungsgebühr ist eine Frequenznutzungsgebühr und keine Schwarzfunkerfrequenzfernhaltungsgebühr.
Wir dürfen ein breites Frequenzspektrum verteilt über viele Teilbereiche vom LF-Bereich über HF, VHF, UHF, SHF...bis in den optischen Frequenzbereich nutzen. Und dafür bezahlen wir einen relativ moderaten Betrag.
40 EUR für zwei Jahre...muss man darüber wirklich diskutieren???
Kommerzielle Nutzer zahlen für vergleichsweise kleine Bereiche viel Geld.
Insofern sind wir eigentlich noch ganz gut dran.
Telefon und DSL gibt es auch nicht kostenlos, Auto fahren ebenfalls nicht. Zumindest die KFZ-Steuer ist für die Fortbewegung nicht unbedingt notwendig.
Vielleicht sollten wir mal wieder etwas von der Denke herunterkommen, die uns zugeteilten Funkfrequenzen seien bis in alle Ewigkeit gottgegeben und man bekäme, nur weil man irgendwann mal eine Prüfung erfolgreich abgelegt hat, alles in Folge geschenkt.
Ich bin auch nicht unbedingt scharf darauf, zu zahlen.
Aber schliesslich bekommen wir eine ganz schön grosse Spielwiese dafür.
Vielleicht greifen wir ja mal die wirklichen Probleme auf.
Z.B. die Bedrohung der höheren UHF-SHF-Bänder durch kommerzielle Begehrlichkeiten, die bandbreiteunabhängige Leistungsbeschränkung von Relaisfunkstellen (ATV-Relais dürfen ebenso wie Fonierelais nur 15W ERP),
usw. usw.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei 40.- Euro für 2 Jahre werde ich auch nicht rummeckern sondern höchstens bei der BNetzA anfragen ob mich das auch betrifft da ich ja erst seit März 2008 wieder funke ....... Aber ich vermute mal das ich wohl auch muss denn mein Call habe ich ja schön behalten über die ganzen Jahre der Pause .....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Vielleicht sollte man erleutern, was man unter Frequenznutzungsgebühr versteht???.... [/quote]Das ist ein "letztes Zucken" der historischen Tatsache, daß die "Kommunikations-Hoheit" seit Kaiser Wilhelms Zeiten beim Staat liegt bzw. lag. Solange wir unsere Frequenzen nicht wie UMTS ersteigern müssen, ist das lediglich ein Pickel am Hintern, auch von der Größe des Betrages her. Nimm's mit Humor, es ist die Mühe nicht wert ......
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Vielleicht sollte man erleutern, was man unter Frequenznutzungsgebühr versteht???.... [/quote]Das ist ein "letztes Zucken" der historischen Tatsache, daß die "Kommunikations-Hoheit" seit Kaiser Wilhelms Zeiten beim Staat liegt bzw. lag. [/quote]
Und wenn es nicht so wäre? Jeder funkt mit soviel Leistung wo er möchte? Das wäre für mich ein Horrorszenario.

Grüße
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Michael, ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Bei der Gebühr geht es nach meinem Verständnis um die Erlaubnis, diese Frequenz benutzen zu dürfen. D.h. -- wie gesagt, meine persönliche Interpretation - es ist eigentlich eine Frequenzzuteilungsgebühr und hat mit den Modalitäten "wie nutzen" nichts zu tun (dafür haben wir AFuG und AFuV und wir bezahlen ja nicht nach kWh Hochfrequenz, die HF-Verschmutzung deckt die EMV-Gebühr ab .. :-) ..). Als reiner hoheitlicher Akt ist unsere Funkgenehmigung auch nichts anderes -- deshalb meine "Schreibweise" zu dem Thema. Kaiser Wilhelm war Herr über Kabel und Luft ......

Den Horror zu Deinem "Wenn ...." teile ich. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da ich 2006/2007 noch DO hatte, hoffe ich, dass der Betrag entsprechend den Nutzbaren Bändern angepasst wird. Ansonsten ist ein Frequenznutzungsbeitrag OK. Ein entschiedenes vorgehen gegen unbefugte Nutzer würde ich aber schon sehen wollen, wenn diese es übertreiben - sonst kann ich meine Zulassung auch abgeben und die Bänder kostenlos Nutzen.

73 de Elmar


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da wird sicher nichts "angepasst" ..... Bei den Afu-Gebühren früher wurde auch kein Unterschied zwischen den Klassen C, A und B gemacht.

Gut war noch Bundespost aber warum sollten die es heute anders handhaben.

Da wäre wohl der Verwaltungsaufwand viel zu hoch wenn die nachhalten müssten wann jemand von einer Klasse zur nächst höheren gewechselt hat...

Aus gleichem Grund werde wohl auch ich die 40 Eu berappen müssen auch wenn ich zwischen 1993 und 03/2008 überhaupt nicht gefunkt habe. Dann hätte ich das Call in der Zeit zurückgeben müssen aber das wollte ich schon gerne behalten denn das hab ich mir damals ja ausgesucht :D

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Daten, wer in welcher Klasse war sind ja sowieso vorhanden. Ich nehme mal an das die Datenbankabfrage recht einfach wäre. Wenn der Bescheid keine Angriffspunkte liefern soll wäre es günstiger die Unterscheidung zu machen.

Wenn man nicht gefunkt hat, sieht die Sache anders aus. Es war in diesem Fall die eigene Entscheidung, die Zulassung zu behalten ohne zu funken. Die Behörde kann das ja nicht wissen.

Um den Betrag von 40,- EUR geht es mir eigentlich auch nicht. Ich habe jedoch in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass bei den Gebühren eine richtige Dynamik nach oben einsetzt, wenn sich die Klientel nicht von Anfang an massiv dagegen wehrt. Von daher vertrete ich die Meinung, dass man mit den staatlichen Institutionen um jeden Cent kämpfen muss. Einfach um in Zukunft nicht das am leichtesten auszunehmende Opfer zu sein.

73 de Elmar


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja, so sehe ich das auch.
Mir geht es nicht um die 40 Euro, aber dass einfach mal Jahrelang zurück abgerechnet wird finde ich grenzwertig.
Wenn jetzt alle sagen okay 20 Euro im Jahr zahle ich gerne, dann sind es nächstes Jahr 25 Euro und in einigen Jahren wenn Afu nach und nach weniger Rufzeicheninhaber geben wird, durch die natürliche fluktuation, und weniger eingenommen werden kann wird der Beitrag schnell steigen.

Die bei ca 800.000 Rufzeicheninhaber die je 20 Euro im Jahr zahlen sind die 1,6 Millionen Euro bei der BnetzA fest eingeplant, wenn es dann nur noch 600.000 Rufzeicheninhaber gibt, wird der Betrag sicher erhöht.

Mir geht es auch darum, das DO1MM unseren DO*TT hier in Wiesbaden keine Gebühren zahlt, keine Prüfung gemacht hat, keine Standort bescheinung hat, und auch nichts zu befürchten hat. Seine einzige Ausgabe war ein Funkgerät. Und die BnetzA diese Person über einem Jahr hier rummachen lässt.
Wie Mister EX-DO1MM obwohl Adresse etc bekannt sind, mittlerweile mit einem neuen Rufzeichen unterwegs ist. Er nutzt auch die Bänder aber zahlt keine Gebühren.

Der Vergleich der oben gemacht wurde mit dem Führerschein etc ist quatsch, natürlich kann ich auch ohne Führerschein fahren, aber sollte mein Nachbar mich anschwärzen etc, dann habe ich sehr große Probleme.

Ich als DO-Ler darf z.B. nicht das 20m-Band benutzen, warum sollte ich dann den Gesamtbetrag zahlen? :-)
Ich zahle ja auch nicht den Bahntarif nach München wenn ich in Frankfurt aussteige :-)

Warte noch auf die Umweltplakette für Antennen, ich bekomme dann sicher ne Grüneplakette, :-) Bei meinem 10 Watt ohne Standortbescheinigung , weiß ich auch nicht so ganz warum ich den ganzen "Umweltbeitrag"-Beitrag zahlen sollte.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nun, der EMV Beitrag hat nochmal eine andere Qualität. Da sehe ich einfach nicht, was ich den jetzt 'verschmutze' was mit staatlichen Geldern wieder 'bereinigt' werden muss?!

Bei der Frequenznutzung werde ich mir das noch überlegen. Generell finde ich den Beitrag sogar sinnvoll. Ein Einspruch hätte nur die Qualität, der Behörde im Vorfeld schon klar zu machen, dass der Griff in meine Tasche mit Mehrarbeit verbunden ist. Sozusagen ein Warnschuss um klarzustellen: Mit dieser Gruppe ist nicht gut Kirschen essen. Bei dem EMV Unsinn wird es von mir in jedem Fall heftigen Widerstand geben. Irgendwelche Ansatzpunkte finden sich dafür sicherlich. Evtl. lasse ich mir bei der Frequenznutzung auch nur die Gebührenhöhe persönlich erläutern und merke schon mal an, dass eine potentielle EMV Gebühr nicht aktzeptiert wird.

73 de Elmar


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja überall werde auch erstmal Einspruch erheben.
Das ich nicht erkennen kann wie sich genau und warum diese Gebühr zusammen setzt. Das sollen die mir erst erläutern, ein kleiner Formfehler kann so ein bescheid schnell ungültig machen.

Es kommt wie gesagt nicht auf die 40E an, aber da 40E und da wieder 40e und hier wieder Stromerhöhung wieder 40E mehr, da EVM, hier Ökosteuer, da Umweltplaketten u.s.w .Wer heute zutage im Berufsleben steht und nicht gerade bei Mama im Keller im wohnt weiß was ich meine.
Und ich bezahle die BnetzA nicht nur für natürliche "Schwingungen". Wenn ich zahle sollen die QRGs auch nutzbar sein.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen,

ich kann mich noch daran erinnern, das es seinerzeit (Bundespostzeit) noch 3 DM im Monat waren die gleich mit der Telefonrechnung eingezogen wurden.
Für CB-Funker damals 5 DM pro Gerät bei 12 Kanälen.
Also 36 DM im Jahr stehen nun 40 Euro in 2 Jahren gegenüber....
Nur mal so zu Nachdenken...

Gruss Gerd


  
 

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