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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Balon fahren
Darf man wenn man mit einem Balon fährt auroa naticul machen oder wie das heißt?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Du meinst bestimmt [i:e7k0p4mj]aeronautical mobile[/i:e7k0p4mj], oder?

73, Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin,
grundsätzlich würde ich mal mit der Dt. Flugsicherung sprechen.
Wir haben damals zur Zeit der Expo 2000 in Hannover ATV aus einem Ballon senden wollen. Während der Überfahrt des Ballons über das Expo-Gelände sollten dann Live-Fernsehbilder übertragen werden.
Das ganze war insofern etwas heikel, als dass wir im 23cm-Band unsere ATV-Relaiseingabe haben und auf dem Höhenzug quasi nebenan ein Primärradar stand und steht, welches ebenfalls im 23cm-Band mit Primärstatus arbeitet.
Selbst das war für die Jungs von der Flugsicherung kein Problem. Die wollten nur eine Rufnummer haben, damit wir im Störungsfall angerufen werden und den Sender abschalten konnten.
Parallel dazu gab es noch einen kurzen Kontakt mit der militärischen Flugsicherung, auch die hatten keinerlei Einwände gegen das Vorhaben.
Wir haben also mit 15W auf 1284 MHz unsere Übertragung gemacht und niemanden hat's gestört.

Nun ist Sprechfunk im 2m-Band oder im 70cm-Band sicher nicht ganz so kritisch. Trotzdem kann man nicht ganz ausschliessen, dass ein Flugsicherungsradar oder andere Einrichtungen durch die Aussendungen bzw. Harmonische der Aussendungen o.ä. beeinflusst werden. Deshalb würde ich in jedem Fall mal nachfragen, ob es Einwände gibt. Wenn die das ok gegeben haben, seid Ihr jedenfalls auf der sicheren Seite.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nachfragen ist mit Sicherheit der richtige Weg. Normal sollte es keine Probleme geben ( hier im Süden gibts sogar einen Funkamateur der solche Flüge anbietet und der schon öfters OMs an Board hatte und in der Luft on Air" war).

Ich schau mal ob ich von dem noch die Kontakdaten finde...

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags: /AM Betrieb
[quote]grundsätzlich würde ich mal mit der Dt. Flugsicherung sprechen. [/quote]

Nein, die ist nicht zuständig. Du solltest mit der entsprechenden Landesluftfahrtbehörde reden.

Verkürzt kann man sagen: Nach Absprache mit dem Piloten (falls man nicht selbst fliegt) und Test auf Verträglichkeit der Elektronik am Boden kann es losgehen.

Nützlicher Link:
http://www.cqdl.de/download/luftrecht_funk.zip


Gruß,
Andreas Weller


  
 
 Betreff des Beitrags:
feuerwehrfreak wollte wissen ob er in einem Ballon an sein Rufzeichen AM für aeronautical mobile anhängen darf.
Von Flugsicherung usw. war keine rede.

@ feuerwehrfreak: als Funkamateur solltest du wissen das das nicht [b:3oqpmuy1]auroa naticul [/b:3oqpmuy1]sondern [b:3oqpmuy1]aeronautical mobile [/b:3oqpmuy1]heisst.

Hast du eine Lizenz???


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]feuerwehrfreak wollte wissen ob er in einem Ballon an sein Rufzeichen AM für aeronautical mobile anhängen darf.
[/quote]

Nein, das wollte er nicht wissen.
Er wollte wissen ob aus einem fahrenden Ballon Funkbetrieb gemacht werden darf.
Rufzeichenanhänge wie /m /am etc. sind seit über 10 Jahren uninteressant.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Anhand seiner Ausdrucksweise und Art verstehe ich die frage so, ob er an sein Rufzeichen am anhängen darf (sofern er eines hat).

Die Frage ob ich aus einem Ballon Funkbetrieb auf Amateurfunk zugelassenen Bändern machen darf steht für mich in keiner Weisse zur Diskussion - warum sollte ich das nicht dürfen...


  
 
 Betreff des Beitrags:
...weil das unter Umständen sicherheitsrelevante Funkdienste stören könnte.
Das Amateurfunkzeugnis berechtigt nicht dazu, überall und jederzeit auf allen Bändern unbeschwert herumzufunken.
Viele Bänder sind uns mit Sekundärstatus zugewiesen.
Um nochmal beim Beispiel Primärradar zu bleiben.
Ich möchte nicht wissen wie die Betreiber reagieren, wenn ein Radar vorübergehend blind wird, nur weil ein Funkamateur im gleichen Band vom Ballon, Flugzeug, Luftschiff...Betrieb macht oder unerwünschte Nebenaussendungen in die Luft bläst und niemand weiss wie man den da oben erreichen kann.
Ich würde mich auch nicht auf die technischen Spezifikationen der Gerätehersteller verlassen die da suggerieren, ein Gerät hielte die Bestimmungen bzgl. Nebenaussendungen o.ä. ein. Wer sagt denn, dass die Chinesenfunke, die möglicherweise im Einsatz ist, nicht gerade in einem anderen Frequenzbereich als in dem Nutzfrequenzbereich Emissionen aussendet, die eigentlich nicht sein sollten?
Am Boden fällt das nicht auf...aber in 300m Höhe mitten in der Keule einer Radaranlage können bereits ein paar Mikrowatt unerwünscht abgestrahlte Leistung ziemliche Probleme machen.
Ich wäre da nicht so unbedarft und würde zumindest mal die Landesluftfahrtbehörde oder auch die Flugsicherung (die betrifft es letztendlich) ansprechen. Schliesslich haben wir alle ja irgendwann mal gelernt, dass wir mit dem Privileg der Nutzung vielfältiger Frequenzbereiche auch gleichzeitig die Verpflichtung haben, damit verantwortungsbewusst umzugehen.
Wer das nicht für nötig hält, dem wird vermutlich auch nichts passieren. Dennoch bricht niemanden ein Zacken aus der Krone, wenn er mal kurz kundtut, was er da oben vorhat.
Vy73
Wilfried

Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Rufzeichenanhänge wie /m /am etc. sind seit über 10 Jahren uninteressant.[/quote]
Für wen? Sie werden ja offenbar durchaus benutzt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Klar werden sie benuzt brauchen aber nicht mehr angehängt werden. Die OM hängen noch zusätze an um ihre Arbeitssituation zu verdeutlichen. Die Pflicht dazu ist lange weg......

Was den Ballon betrifft kann man durchaus nachfragen aber Sicherhheitsrelevante Elektronic ist in einem Ballon keine. Der Brenner arbeitet ohne ausgefeilte Elektronik und das Ablassventil wird ebenso von Hand bedient. Auch Sandsäcke werden kaum durch eine elektronische Steuerung abgeworfen. Flugfunk (falls an Board) sollte kein Thema sein und auch GPS dürfte kaum vom Afu gestört werden........

Ich denke nicht das man da irgendwas verbieten könnte...... Rufzeichen natürlich vorausgesetzt...

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Klar werden sie benuzt brauchen aber nicht mehr angehängt werden.[/quote]
Das ist natürlich aus dem AFuG bekannt, aber das bedeutet ja nicht, dass das für andere "uninteressant" ist. Ich halte es durchaus für einen guten Usus, z.B. /m anzuhängen, dann erwartet z.B. die Gegenstation nicht, dass man alles im (ebenfalls nicht mehr vorgeschriebenen, ich weiß) Log aufschreibt. Oder /am ist doch eine für andere interessante (und eben nicht "uninteressante") Information.

73, Herwig


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ich halte es durchaus für einen guten Usus, z.B. /m anzuhängen, dann erwartet z.B. die Gegenstation nicht, dass man alles im (ebenfalls nicht mehr vorgeschriebenen, ich weiß) Log aufschreibt. [/quote]

Andere sehen das anders als Du, die hängen seit 10 Jahren nichts mehr an und/oder die interessiert auch kein Log.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also wenn ich als liz. Funkamateur meine Frequenzen nicht kenne und dadurch ein Radar etc. störe gehört mir die Lizenz entzogen. Das hat mit der Höhe nichts zu tun.

Was mache ich auf dem Olympiaturn, der Zugspitze usw.??? Darf ich dornt nicht auf freien dem Amateurfunk zugeteilten QRG´s funken nur weil ich hoch oben bin ???

Sichergestellt sein muss natürlich, das ich auf keiner QRG sende auf der ein sicherheitsrelevanter Dienst arbeitet.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Also wenn ich als liz. Funkamateur meine Frequenzen nicht kenne und dadurch ein Radar etc. störe gehört mir die Lizenz entzogen. Das hat mit der Höhe nichts zu tun.

Was mache ich auf dem Olympiaturm, der Zugspitze usw.??? Darf ich dort nicht auf freien dem Amateurfunk zugeteilten QRG´s funken nur weil ich hoch oben bin ???

Sichergestellt sein muss natürlich, das ich auf keiner QRG sende auf der ein sicherheitsrelevanter Dienst arbeitet.[/quote]


  
 

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