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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 21 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Ist mein Rufzeichen noch gültig?
Hallo allerseits,
ich habe Anfang der 90er Jahre eine Lizenz der Klasse C erworben.
Ich habe mich lange nicht mehr mit Amateurfunk beschäftigt.
Ist mein Rufzeichen DG2YGR überhaupt noch gültig?

Grüße

Niko Stefanou


  
 
 Betreff des Beitrags:
Unter folgender Webadresse kannst Du jedes deutsche Rufzeichen abfragen:

http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateur ... ichen.aspx

Und so wie es aussieht, ist Dein Rufzeichen natürlich noch gültig! :)

Spaß beiseite: Warum sollte das nicht mehr gültig sein? Du hast doch Deine Lizenz nicht zurückgegeben, oder?

73!

Sven

PS: Lass bei der BNetzA die Adresse ggf. aktualisieren und fertige eine Standorterklärung an, wenn Du mit mehr als 10W EIRP senden willst.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist mein Rufzeichen noch gültig?
[quote]Hallo allerseits,
ich habe Anfang der 90er Jahre eine Lizenz der Klasse C erworben.
Ich habe mich lange nicht mehr mit Amateurfunk beschäftigt.
Ist mein Rufzeichen DG2YGR überhaupt noch gültig?

Grüße

Niko Stefanou[/quote]

Das Rufzeichen ist noch gültig.

Allerdings wird Dir eine Abfrage über
http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateur ... ichen.aspx
zeigen, dass Dein ehemaliges Rufzeichen mittlerweile an jemand anderen vergeben ist.

73 Joe DK7VW


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ Joe

Da hast Du aber was verkehrtes gelesen. das Rufzeichen ist immernoch in Paderborn vergeben an den Fragestellenden OM......

[quote]Vassilios Nikolaos Stefanou; Hüfferweg 2; 33100 Paderborn[/quote]

Passt 100% auf den Nick des threaderstellers :D

Was er aber sicher noch nicht weiss ist das er jetzt zu Klasse A gehört. Alle Bänder und max. 750 Watt.......

Viel Spass auf der Kurzwelle !!!! :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Niko,
willkommen zurück auf den AFU-Bändern. Ein Rufzeichen ist normalerweise lebenslang gültig. Ausser Du gibts sie zurück und verzichtest auf das Rufzeichen oder es wird Dir entzogen weil Du (Grossen) Mist damit gebaut hast.

Beides scheint nicht der Fall zu sein, also ist das Rufzeichen noch gültig und auf der Seite der Netzagentur steht das Call auch drin..

Die Gesetzeslage hat sich ein wenig geändert. Wie Jürgen schon angedeutet hat, gibt es die alte Klasse "C" in der From nicht mehr. Es gibt nur noch "E" und "A". Die Einteilung "A","B","C" ist weggefallen. Diese Klassen sind komplett in die aktuelle Klasse "A" überführt wurden. Das heist für Dich, das Du OHNE Morsekenntnisse auf allen Bändern (auch Kurzwelle) Betrieb machen darfst. Die Leistungbeschränkung auf 75 Watt ist ebenfalls mit der Zusammenlegung entfallen. Du kannst 750W nutzen (wo es erlaubt ist).

Zur Info: Damit Du dich nicht über unbekannte Calls wunderst....
Die aktuelle Klasse "E" ist eine Einsteigerlizens und was Bänder und Leistungen angeht, in etwa mit der ehemaligen "A" zu vergleichen. Ein paar Kurzwellenbänder + UKW mit max 100W, Rufzeichen beginnen hier mit DO.
Neu auch das DN Rufzeichen. Sozusagen Fahrschule auf AFU-Bändern! Mit dem Call darf ein nichtlizensierter Funkinteresierter unter Anleitung und Aufsicht eines Lizensierten Funkamateurs Funkbetrieb machen. DN muss beantragt werden und wird dann zugeteilt..

Schöne Grüsse und viel Spass auf den Bändern
Gerd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@ Joe
Da hast Du aber was verkehrtes gelesen. das Rufzeichen ist immernoch in Paderborn vergeben an den Fragestellenden OM......
[/quote]

Jau, hast recht.

Habe ich wohl bei der Eingabe des Calls einen Tippfehler gemacht.

Sorry

73 Joe


  
 
 Betreff des Beitrags: Vielen Dank an Alle
:D Das sind ja gute Neuigkeiten!
Wahrscheinlich werde ich nicht sofort losziehen und mir ein SW-Tranceiver holen, aber zumindest darf ich jetzt QSOs darauf führen!

Eine letzte Frage habe ich noch:
Wie seiht es mit der Gebührenerhebung aus?
Irgendwann in dem Jahr 2000 Gab es Jährliche Rechnungen über EMVG. Seit nun mehr als einem Jahrzehnt ist keine Rechnung mehr ins Haus geflattert.

Ist Amateurfunk nun Beitragsfrei?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Gebührenforderungen sind im Moment noch zurückgestellt, aber Frequenznutzungsgebühr und EMV-Abgabe sollen wohl in kürze wieder fällig werden. Sicher werden aber andere wieder Widerspruch einlegen, ich vermutlich auch.Eine Frequenznutzungsgebühr lasse ich mir ja noch gefallen aber wenn man keine Selbsterklärung abgegeben hat muss die Behörde davon ausgehen das man keine Station betreibt bzw. diese < 10 Watt EIRP betreibt. Da ich jedoch unter 10 Watt EIRP eigentlich mit der Emissionsschutzverordnung nichts zu tun habe erschliesst sich mir diese EMV-Abgabe irgendwie überhaupt nicht. Aber das ist schon wieder etwas Off Topic........

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Da ich jedoch unter 10 Watt EIRP eigentlich mit der Emissionsschutzverordnung nichts zu tun habe erschliesst sich mir diese EMV-Abgabe irgendwie überhaupt nicht. [/quote]

Das EMVG gilt trotzdem.
Auch mit Zimmerdipol und 5W kannst Du jede Menge Gerätestörungen machen

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wo sind dann die EMV-Abgaben bei den CBern ???? Und jetzt bitte nicht wieder mit dem Bsp. anrücken das diese ja keinen Schutz geniessen im Störungsfall. Das hat m.E. mit der EMV-Abgabe nichts zu tun ....... dort kommt dann eher die Frequenznutzungsgebühr zum tragen und die stelle ich in dem Fall ja nicht in Frage.... Aber das würde auch sowieso in einen anderen Thread gehören und noch ist ja nichts raus an "Rechnungen" von seiten der BNetzA.......

@Niko .....

Was zu beachten wäre ist die Selbsterklärung nach BEMFV. Die muss eingereicht werden bevor man Sendebetrieb mit mehr als 10 Watt EIRP macht.

Hier mal eine gute Seite zum Thema: http://www.swschwedt.de/kunden/dm2ble/

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Da ich jedoch unter 10 Watt EIRP eigentlich mit der Emissionsschutzverordnung nichts zu tun habe erschliesst sich mir diese EMV-Abgabe irgendwie überhaupt nicht. [/quote]

Das EMVG gilt trotzdem.
Auch mit Zimmerdipol und 5W kannst Du jede Menge Gerätestörungen machen

73
Peter[/quote]
Zwar völlig OT:
Hier scheiden sich die Rechtsauffassungen vieler OM`s.....
Ich muss Jürgen DF5WW Recht geben.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Wenn ich unter 10 W EIRP bleibe (und davon geht die BnetzA aus, wenn ich keine Anzeige nach BEMFV mache), falle ich unter der BEMFV raus.
Das EMVG bezieht sich aber nur auf Gerätestörungen. Ich bin als deutscher Funkamateur nur insofern an das EMVG gebunden, wenn ich meine selbstgebauten Geräte in Betrieb nehme, unabhängig von 10W EIRP und BEMFV.
Daher sollte man sich fragen, ob eine EMV-Gebühr von Funkamateuren generell verlangt werden darf, denn nicht jeder benutzt Eigenbaugeräte.
Viele sind (besonders Neugeräte) mit CE und E-Zeichen versehen, die dem Gerät weitgehende Störungsfreiheit bescheinigen.
Selbst ältere Markengeräte (mein FT990 ist über 15 Jahre alt) machen keine Störungen in anderen Geräten.
(eher umgekehrt, siehe Plasmafernseher und PLC)

Eine Frequenznutzungsgebühr kann ich noch verstehen.
Aber eine EMV-Gebühr?

Edit in Bezug auf das letzte Posting von DF5WW:
Richtig! Wo bleiben dann die EMV-Abgaben der CB/Freenet und PMR-Funker?
Bitte gleiches Recht (und Pflicht) für die Funkbetreiber welche <10 W EIRP bleiben!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Daher sollte man sich fragen, ob eine EMV-Gebühr von Funkamateuren generell verlangt werden darf, denn nicht jeder benutzt Eigenbaugeräte.[/quote]

Ich finde es extrem gefährlich so zu argumentieren. Bei anderen Diskussionen wird (meiner Meinung nach berechtigterweise) ums Selbstbaurecht gekämpft und nun beginnt man wegen ein paar Euro und fuffzig auseinanderzubasteln wer noch selbstgebaute Geräte hat und wer nicht. :evil:

Grüße
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Bitte gleiches Recht (und Pflicht) für die Funkbetreiber welche <10 W EIRP bleiben![/quote]

Genau, wobei alle darüber dann auch keine Selbsterklärung mehr abgeben können, sondern wie alle übrigen Funkbetreiber auch eine Standortbescheinigung erstellen lassen müssen

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
@Niko .....

Was zu beachten wäre ist die Selbsterklärung nach BEMFV. Die muss eingereicht werden bevor man Sendebetrieb mit mehr als 10 Watt EIRP macht.

Hier mal eine gute Seite zum Thema: http://www.swschwedt.de/kunden/dm2ble/

cu :wink: :wink:[/quote]
:wink: Vielen Dank für den Link.
Grüße

Niko


  
 
 Betreff des Beitrags: Rufzeichen und Lizens noch gueltig?
Hallo,

ich habe in den 90er Jahren die C, A und schliesslich die B - Lizens gemacht.
Wohne nun seit ueber 9 Jahren im Ausland und habe mich auch seit min.
12 Jahren nicht mehr mit AFU beschaeftigt.

Nun habe ich versucht herrauszufinden ob meine Lizens und mein Rufzeichen
ueberhaupt noch gueltig sind.

Mit diesem Link

http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateur ... ichen.aspx

habe ich festgestellt, das mein altes Rufzeichen DL8DH weitervergeben
wurde.

Also mein Rufzeichen ist weg, aber wie sieht es mit der Lizens aus?


  
 

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