| Welche CB-Mobil-Antenne :: Probleme mit Team Hunter Mag CB Antenne |
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feuerwehrfreak S2

Anmeldedatum: 12.05.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: Di 12.5.2009 21:43 Titel: Stabo XM 3400 |
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hallo leute habe mal ne frage! darf ich mein stabo xm 3400 in mein auto einbauen? habe aber keine papiere oder sonstiges vom funkgerät! und muss ich das anmelden oder sonstiges weil da ein postzeichen drauf ist und darauf steht KAM! und darf ich während der fahrt überhaupt funken? die beim amateurfunk dürfen das ja aber ich weiß nicht ob es beim cb funk genau so ist oder anders
bitte um viele hilfreiche antworten! |
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wellenreiter S8

Anmeldedatum: 27.04.2007 Beiträge: 2230 Wohnort: space
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Verfasst am: Mi 13.5.2009 2:22 Titel: genehmigungsfrei |
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hallo
das gerät darfst du natürlich in dein auto einbauen.
das ist mit diesen kennzeichnungen anmelde und gebührenfrei.
soweit ich weiß ist telefonieren ohne freisprecheinrichtung verboten.
das ist kein telefon.
73 _________________ das nuzloseste körperteil des modernen menschen ist das gehirn |
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DB1SOL S8


Anmeldedatum: 10.03.2009 Beiträge: 386 Wohnort: JN48JR
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Verfasst am: Mi 13.5.2009 6:44 Titel: |
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Wie sieht das mit aktuellen Fahrzeugen aus ? Ich weiß das man in viele neue PKW nur noch Geräte mit E-Zulasung einbauen darf ( je nach Händler) das XM3400 ist vom Alter her ja schon so alt das es sowas sicher noch nicht hat bzw. gilt diese Regelung nur ab einer gewissen Leistung ?
73 Oliver _________________ DB1SOL >Oliver< JN48JR |
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KC7TKQ S8

Anmeldedatum: 24.02.2007 Beiträge: 2840 Wohnort: Nähe Kaiserslautern
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Verfasst am: Mi 13.5.2009 14:46 Titel: |
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| DB1SOL hat Folgendes geschrieben: | Wie sieht das mit aktuellen Fahrzeugen aus ? Ich weiß das man in viele neue PKW nur noch Geräte mit E-Zulasung einbauen darf ( je nach Händler) das XM3400 ist vom Alter her ja schon so alt das es sowas sicher noch nicht hat bzw. gilt diese Regelung nur ab einer gewissen Leistung ?
73 Oliver |
Hallo Oliver,
soviel ich mitbekommen habe, dürfen in KFZ ab Baujahr 2003, nur noch Funkgeräte mit E-Zulassung (CB wie Amateur) eingebaut werden, ohne spezielle Freigabe durch den Hersteller des KFZ.
Werden ältere Funkgeräte OHNE diese Zulassung eingebaut, bzw. modifizierte AFU-Geräte, muss man bestimmte Vorgaben des Herstellers (wie bei älteren KFZ) einhalten.
(max. Sendeleistung, Antenneneinbauorte, Verkabelung nicht zusammen mit der übrigen Verkabelung des KFZ verlegen usw.)
Apropos Modifikation: Wird ein solches CB-Funkgerät mit E-Zulassung modifiziert (z.B. erweitert),
verliert es diese Zulassung und es wird wie ein älteres CB -bzw. AFU-Gerät behandelt. _________________ Vy,73 Helmut
HB9TOE/KC7TKQ
Seit dem 1.Okt.07 in der USKA |
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