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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Icom IC-R5 - Brauche ich eine Lizenz?
Hallo ich möchte auch in den Amateurfunk einsteigen. Aber erstmal nur hören. Dachte da an das Icom IC-R5 da es auch ein breites Frequenzspektrum abdeckt. Senden kann es eigentlich nicht, wird aber nicht unter lizenzfrei aufgeführt.. deshalb meine Frage:

Benötige ich dafür eine Lizenz?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Um Amateurfunk zu hören ist das Gerät schlichtweg ungeeignet weil es im Kurzwellenbereich kein SSB empfangen kann und auf AM im Afu nichts mehr läuft. FM käme auf 2m und 70 cm in Frage aber bei solchen Breitbandscannern bin ich von der Empfangsleitung eher nicht überzeugt.

Also ausser KW-Rundfunk, 2m und 70 cm kannst Du das Gerät nicht brauchen weil andere Frequenzen (BOS, Flugfunk) nicht abgehört werden dürfen. Auch wirst Du auf 2m und 70 cm Relaisfunk eher enttäuscht sein weil dort kaum etwas los sein dürfte.......

In einem Falle würde ich zu einem gebrauchten KW-Empfänger raten der über ein vernünftiges Empfangsteil verfügt und auch SSB-Empfang kann. Mit entsprechender Software auf dem PC und einer einfachen Kabelverbindung (Lautsprecherausgang nach MIC von der Soundkarte) kann man dann auch Digimodes mitschreiben...... Auch ist die KW zum lernen von Betriebstechnik eher geeignet als UKW.....

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ist aber bei dem Gerät eine Lizenz nötig?

Ich dachte auch primär das Signal eines Mikrofons mitzuschneiden, und mich dann auch nebenbei noch mit Amateurfunk zu beschäftigen.

Mir wurde eben dieses Gerät für diesen Zweck empfohlen. Mikrofone senden ja auf ~860Mhz. Ist dieses Gerät jetzt dafür doch ungeeignet?

Möchte auch erstmal nur Audio abhören und brauche keinen Diskriminatorausgang. Für was würde man denn den IC-R5 verwenden? Habe bis jetzt nur gute Reszensionen gelesen..

Bin sehr neu in diesem Thema, bin für jede neue Information und Korrektur dankbar, möchte nur verstehen warum das eine gut und das andere schlecht ist.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Eine Lizenz ist nur nötig wenn es sich um einen Sendeempfänger handelt den man auf den Amateurbändern betreibt. Für einen reinen Empfänger braucht man eine solche nicht........

Klar könntest Du das Microsignal sicher mitschneiden. Was ich mir gedacht hatte war das Du gerne Afü hören möchtest und da blieben 2m und 70 cm FM Direkt- oder Relaisfunk. Ist nur halt eben wenig los nachdem alle Lizenzklassen auch auf KW dürfen. Für Kurzwellen-Afu fehlt halt eben der Seitenbandbetrieb (LSB/USB) und CW......

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
danke für die schnelle antwort :-)

Und wie sieht es mit kostengünstigen Empfängern aus die eben die bekannte Mikrofonfrquenz 860Mhz abdecken? Und eventuell auch noch so für Amateurfunk geeignet wären.

aber wie kommst du auf 2m und 70cm? wären das umgerechnet nicht 0,5hz und ~1,428 Hz. Aber der IC-R5 deckt doch 0,15 Mhz bis ~1309Mhz ab...

edit: ich dachte das es nur die unterteilung am,fm, wm gäbe. Und dann noch ssb überträgt nur das signal, während bei dem "normalen" verfahren noch zusatinformationen übertragen werden.
Aber anscheinend gibt es da noch wesentlich mehr zu beachten. Gibt es da eine Liste, am besten in Form einer Tabelle die alle Kombinations-Möglichkeiten aufzeigt?


  
 
 Betreff des Beitrags:
2m 144 - 146 MHz (Amateufunk)
70 cm 430 - 440 MHz (Amateurfunk)

Receiver die KW bis SHF abdecken gibts eher wenige und dann sicher teuer.... Reine KW-Empfänger sind da günstiger und man müsste für Deine Zwecke einen kleinen Scanner zusätzlich anschaffen. Da es wahrscheinlich bei Dir um kurze Distanzen geht reicht sicher auch was billiges.....

Vernünftige KW-RX wären sowas z.B.:

http://cgi.ebay.de/Yaesu-FRG-100-Kurzwe ... 1|294%3A50

cu :wink: :wink:

Ich bin im übrigen nicht der Verkäufer sondern habe mal gezielt nach KW-RX gesucht......... :!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]danke für die schnelle antwort :-)

Und wie sieht es mit kostengünstigen Empfängern aus die eben die bekannte Mikrofonfrquenz 860Mhz abdecken? Und eventuell auch noch so für Amateurfunk geeignet wären.

aber wie kommst du auf 2m und 70cm? wären das umgerechnet nicht 0,5hz und ~1,428 Hz. Aber der IC-R5 deckt doch 0,15 Mhz bis ~1309Mhz ab...

edit: ich dachte das es nur die unterteilung am,fm, wm gäbe. Und dann noch ssb überträgt nur das signal, während bei dem "normalen" verfahren noch zusatinformationen übertragen werden.
Aber anscheinend gibt es da noch wesentlich mehr zu beachten. Gibt es da eine Liste, am besten in Form einer Tabelle die alle Kombinations-Möglichkeiten aufzeigt?[/quote]

Hallo Newbie2009,
wenn du am Amateurfunk interessiert bist und reinhören willst, dann empfehle ich dir genau wie Jürgen DF5WW, einen KW-Empfänger wie den Yaesu FRG100 oder einen Icom IC R75 ect. oder wenn du bis 2 oder gar 3 Ghz zuhören willst, dann einen Yaesu VR5000 bzw. Icom IC-R 1500/2500/7000....
Nähere Infos incl. Fotos, findest du auf www.rigpix.com unter den jeweiligen Herstellern.
Die machen dann so gut wie alle Modulationsarten (FM/AM/SSB/CW).

Möchtest du dazu näheres erfahren und gleich etwas lernen? Dann empfehle ich dir Lehrbücher wie die von Eckhart Moltrecht zur Amateurfunkklasse E bzw. A mal im Buchhandel dir anzusehen bzw. hier den AFU-Lehrgang auszuprobieren: http://www.dj4uf.de/
Auch wenn das nur zur Prüfungsvorbereitung ist, aber darin steht einiges Wissenswertes zum Amateurfunk, den Bändern, Betriebsarten usw.... :wink:
Viel Spass noch!


  
 
 Betreff des Beitrags:
ein interessantes Gerät wäre vielleicht der AOR AR8600. geht von 150khz bis 3GHz.
Kann sich auf Kurzwelle mit einem Yaesu FRG 7700 messen.
Später kann man sich ja dann einen reinrassigen KW-RX kaufen.
Von Yaesu würde ich aber eher abraten. der 7700 war okay, der 9600 ist nur ein hightech-türstopper.

Prinzipiell ist alles eine Frage des Preises, leider... um 500€ ist man mit einem Kenwood R-5000 gut bedient. Taucht immer wieder bei ebay auf.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wo stand denn etwas von 9600 ????? Konnte ich nicht finden hier war die Rede vom FRG-100 und an dem gibts nichts auszusetzen wenn man als Referenz nicht gerade teure Kisten wie die von NRD heranzieht..... sind aber preislich auch etwas weiter oben angesiedelt....

Geräte von KW bis 3 GHz würde ich eher nicht verwenden wenn ich lediglich den 800 MHz Bereich brauche um ein Drahtlosmikro mitzuschneiden. Da reicht vermutlich günstige Chinaware während bei Empfang von DX auf KW durchaus die Qualität des Empfangsteiles eine Rolle spielt......

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
der 9600 wäre aber für den 860MHz bereich verlockend :wink:
etwas missverständlich geschrieben.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Icom IC-R5 - Brauche ich eine Lizenz?
[quote]... Icom IC-R5 ... Benötige ich dafür eine Lizenz?[/quote]

Nein !


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ist aber bei dem Gerät eine Lizenz nötig?

Ich dachte auch primär das Signal eines Mikrofons mitzuschneiden, und mich dann auch nebenbei noch mit Amateurfunk zu beschäftigen.

Mir wurde eben dieses Gerät für diesen Zweck empfohlen. Mikrofone senden ja auf ~860Mhz. Ist dieses Gerät jetzt dafür doch ungeeignet?

Möchte auch erstmal nur Audio abhören und brauche keinen Diskriminatorausgang. Für was würde man denn den IC-R5 verwenden? Habe bis jetzt nur gute Reszensionen gelesen..

Bin sehr neu in diesem Thema, bin für jede neue Information und Korrektur dankbar, möchte nur verstehen warum das eine gut und das andere schlecht ist.[/quote]


Hoffentlich ist das abzuhörende Mikrofon in Deiner unmittelbaren Nähe (50m?).....denn wenn das Ding ein paar hundert Meter entfernt ist hörste da nix mehr..

Gruss Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo!
Ja ich höre das Mikrofon.
Zuerst hatte ich WFM eingestellt und konnte dann das konstante Rauschen am PC eliminieren.

In echt sendet das Mikrofon aber auf FM 813.750 Mhz. Wenn ich das einstelle höre ich leider Hintergrundgeräusche. Diesmal kein Rauschen sondern wirklich real existierende Hintergrundgeräusche. Komisch dass die in WFM geschluckt worden sind.

Problem ist nur jetzt dass wenn man bei FM ins Mikro spricht, der Funkempfänger dann rauscht, wenn man nicht spricht dann rauscht es gar nicht, sondern hört nur die Hintergrundgeräusche/Gemurmel.

Irgendeine Idee woher dieses Rauschen kommen kann?


  
 
 Betreff des Beitrags:
das liegt daran, dass "FM" im Amateurfunkbereich eine begrenzte Bandbreite hat (3kHz, fuer Sprachverstaendlichkeit langt das), dein Funkmikro aber "WFM" (wide FM) sendet, schliesslich soll es ja auch toll klingen.

Und dass die kleinen Scanner keine Hifi-Wunderkisten sind hast Du ja schon mitbekommen. Deshalb sind die fürs Audio-recording völlig ungeeignet, die sind für andere Zwecke gebaut.

Wenn Du sauber mitschneiden willst, dann musst Du dir halt nen 2. Empfänger zum Mikro bsorgen, oder billiger am Mischpult irgendwo rausfahren.


  
 

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