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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Deutschland



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Arten der verarbeiteten Daten:

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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Gebühren, gibt es die nicht mehr, EMV und Frequenznutzung?
Hallo zusammen,
ich meine mal gehört zu haben das jährliche Gebühren an die Netzagentur für EMV und Frequenznutzung anfallen.
ICh habe meine DO Lizenz im September 2006 gemacht, ausser der Prüfungsgebühr von ich glaube 70 Euro habe ich damals nichts bezahlt.
Irgendwelche Gebührenbescheide habe ich seither nicht erhalten.
Verjähren diese Forderungen nicht auch nach 2 Jahren, wenn sie nicht geltend gemacht werden?
Also wäre 2006 ja schon raus, und nur noch 7 Monate bios 2007 auch erledigt wäre. :D
Wäre nett wenn da jemand was weiß, googlen brachte mir nur etliche Seiten von 2001 und 2002, mit irgendwelchen Klagen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
keine angst, das kommt dieses jahr noch rückwirkend ... ca. 80 euro


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gebühren, gibt es die nicht mehr, EMV und Frequenznutzun
[quote] ... ICh habe meine DO Lizenz im September 2006 gemacht, ausser der Prüfungsgebühr von ich glaube 70 Euro habe ich damals nichts bezahlt. Irgendwelche Gebührenbescheide habe ich seither nicht erhalten. Verjähren diese Forderungen nicht auch nach 2 Jahren, wenn sie nicht geltend gemacht werden? .... [/quote]In den Gebühren wird u.a. auch der EMV-Aufwand "verrechnet", d.h. die ist zweigeteilt in Frequ. Nutzung und den Rest der Welt ... Lt. cqDL läuft noch die (immer nachträgliche) Festsetzung.

Verjährung kannst Du bei öffentlichen Gebühren vergessen, das funktioniert so gut wie nie. Wir haben schon mal für über 10 Jahre rückwirkend Erschließungskosten nachzahlen müssen, weil die Gebührenordnung für ungültig erklärt wurde, damit waren die alten Gebühren nicht rechtswirksam (d.h. wurden schon als alte Zahlung anerkannt und verrechnet) und dann ~plus 50% neu .... nachzahlen bitte. Juristisch keine Chance. Im öffentlichen Recht gibt es ein paar Besonderheiten, wurde uns gegen eine kleine Schutzgebühr vom Anwalt auch erläutert.

Und keine Bange, der Staat läßt seine Bürger gar nie nicht im Stich .. :-) .. (bayerische Verneinung)

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Aha, na dann bin ich mal gespannt. Zahlen PMR, Freenet und CB Funker eigentlich auch diese Gebühren?
Immerhin haben sie ja auch exklusive Frequenzen. :)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Zahlen PMR, Freenet und CB Funker eigentlich auch diese Gebühren?
[/quote]

hallo

NÖ !!


73


  
 
 Betreff des Beitrags: emv
hallo

als frequenznutzungsgebühr würd ich mir ja nen geringen obulus gefallen lassen.
bei emv bekomm ich nen rechtliches problem, wir dürfen dorch gar keine
störungen verursachen ??
vor allem bedeutet emv=elektromagnetische verträglichkeit, wieso soll ich für
die unverträglichkeit von reisschüsseln zahlen ?


73


bitte keine 16 seiten diskussion darüber, bezahlen werden wir die zeche


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also ich habe meine Lizenz anfang 2005 gemacht und bis dato nix erhalten.

War da nicht irgendwas, das die rechtlich nicht damit durchgekommen sind wegen den gebühren. Bin mir da nicht so sicher....


  
 
 Betreff des Beitrags:
...
Ich habe mal in meine Unterlagen geschaut.
Der letzte Bescheid ist vom August 2005.
Er beinhaltet den Jahresbeitrag für 2005 (EUR 21,30)
Davor kam ein Bescheid im Februar, auch 2005.
Dieser war für die Jahre 2003 + 2004 (EUR 46,40)

In Kürze müsste also der Bescheid für die Jahre
2006, 2007, 2008 und 2009 kommen (EUR ???,??).

73, Harald DL3BBY


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
die Frequenznutzungsgebühren und die EMV-Gebühren gibt es noch.
Nur wurden die von einigen Funkamateuren, CB-Funkern, Rundfunkstationen ect.
für die Jahre 1998-2002 vor dem Verwaltungsgericht in Köln erfolgreich angezweifelt.
Sie mussten laut den Urteilen neu berechnet werden und werden für die folgenden Jahre (bis heute) neu berechnet werden müssen.
Gegen die neuen Bescheide der BnetzA werden vermutlich wieder Widersprüche eingereicht werden,
da diese nicht "transparent genug" sind, um eine genaue Aufschlüsselung hinsichtlich Kosten/Nutzen Verhältnis zu sehen/heraus lesen zu können.....
(z.B. ob von den bei den Funkamateuren erhobenen Gebühren, nicht allein der Präsident der BnetzA sein Jahresgehalt erhält)

Bisher hat noch keiner einen Bescheid aus den Vorjahren bis heute erhalten.
Zumindest ich und einige Funkkollegen aus meinem Umfeld nicht?!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wäre die Frage offen ->

1. lohnt ein Einspruch
2. wenn ja wo gibts nen Vordruck :D

73 Oliver

P.S. ich freu mich schon auf die UV-Strahlengebühr die kommt wenn jeder verpflichtet wurde sein Dach mit Solarzellen vollzupflastern...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] ..
1. lohnt ein Einspruch
2. wenn ja wo gibts nen Vordruck [/quote]Oliver, vergiß es und laß Dich nicht verrückt machen. Die ersten Bescheide waren eine Prinzipienfrage, weniger die Höhe. Früher hast Du wie bei Telefongrundgebühr einen fixen Obulus pro Jahr mit der Telefonrechnung bekommen. Dann ist dieser ganze Umweltschutz -blabla gekommen samt Politikerbeschluß, daß auch Behörden dem Aufwand entsprechend bzw.kostendeckend arbeiten sollen. Daraus wurden Maxwells Integrale und das Hypothenusenquadrat der Afu Gesamtfeldstärke mit der Beamtenbesoldung potenziert, eine mehrdimensionale Wurzel gezogen und die Rechnungen verschickt. Nachdem keiner die Berechnung nachvollziehen konnte, wurde erst einmal Einspruch eingelegt und in Ruhe alles aufgerollt -- Politik erst einmal außen vor. Das daraus entstandene jetzige Verfahren ist im Prinzip akzeptiert (auch wenn niemand gerne zahlt) und meiner Meinung nach kann ein Einspruch nur Pfennige (Cent) bewegen. Wart's einfach ab, wenn nach den ersten Bescheiden ein Aufschrei durch die Lande zieht, kannst Du immer noch formlos Einspruch/Beschwerde einlegen -- wie, steht im Bescheid.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

...lohnt ein Einspruch...usw.

[/quote]
Nun, vielleicht sollte man das mal im Verhältnis zu anderen Gebühren/Abgaben/Ausgaben sehen.
Wenn das wirklich um die 21 EUR im Jahr herum liegen sollte frage ich mich, wozu die Aufregung? Das wären gerade mal 1,75 EUR/Monat
Drei Geräte im Standby-Betrieb (angenommene Leistungsaufnahme 5W, 20ct/kWh) verbrauchen im Jahr mehr Geld für Strom als die Frequenznutzungsgebühr kostet. Auch GEZ liegt deutlich drüber.
Der Gesundheitsfonds hat bereits jetzt ein Milliardenloch und die meisten Kassen reden jetzt schon von Gebührennachforderungen.
Oder die Idiotie mit der ROHS-Richtlinie und sonstige EU-Bürokratiemonster, die der Wirtschaft aufgrund der damit verbundenen Umstellungen und zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen hohe Kosten verursacht haben und verursachen, die sich logischerweise in den Endverbraucherpreisen wiederfinden.
Legt da jemand Einspruch ein oder denkt auch nur daran?

Man könnte die Liste beliebig fortsetzen und sogar um private sinnfreie Ausgaben wie Rauchen, regelmässigen Alkoholkonsum, sportliche Fahrweise mit überdimensionalen Protzfahrzeugen usw. usw. hinzunehmen. Und wenn ich dann so sehe was für ein technisches Zeug sich die meisten Funkamateure ansammeln, obwohl es nach einer kurzen Spielphase nicht mehr genutzt wird (ich schliesse mich da mit ein).
Was sind in einem solchen Kontext 21 EUR im Jahr?


Leute...wir haben ein ziemliches Privileg, dass wir ein breites Frequenzspektrum von der Langwelle bis in den optischen Frequenzbereich nutzen dürfen. Jeder kommerzielle Funkanwender, der Frequenzen gebührenpflichtig nutzt erblasst vor Neid.

So eine ähnliche Diskussion gab es schon mal in einem anderen Thread bzgl. der DARC Mitgliedsbeiträge, ob sie so gerechtfertigt wären und wie wenig man dafür bekommt usw.

Überall wird die Kohle herausgeworfen wo sich nur eine Gelegenheit bietet.
Und an den unteren zweistelligen Beträgen für Frequenznutzung wird herumgemäkelt.

Ich bin auch nicht scharf darauf, zahlen zu müssen, egal an welcher Stelle.
Aber in diesem Fall empfinde ich den Betrag relativ moderat und verstehe die ganze Aufregung nicht so wirklich.
Gruß
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

...lohnt ein Einspruch...usw.

[/quote]
Nun, vielleicht sollte man das mal im Verhältnis zu anderen Gebühren/Abgaben/Ausgaben sehen.
Wenn das wirklich um die 21 EUR im Jahr herum liegen sollte frage ich mich, wozu die Aufregung? Das wären gerade mal 1,75 EUR/Monat
Drei Geräte im Standby-Betrieb (angenommene Leistungsaufnahme 5W, 20ct/kWh) verbrauchen im Jahr mehr Geld für Strom als die Frequenznutzungsgebühr kostet. Auch GEZ liegt deutlich drüber.
Der Gesundheitsfonds hat bereits jetzt ein Milliardenloch und die meisten Kassen reden jetzt schon von Gebührennachforderungen.
Oder die Idiotie mit der ROHS-Richtlinie und sonstige EU-Bürokratiemonster, die der Wirtschaft aufgrund der damit verbundenen Umstellungen und zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen hohe Kosten verursacht haben und verursachen, die sich logischerweise in den Endverbraucherpreisen wiederfinden.
Legt da jemand Einspruch ein oder denkt auch nur daran?

Man könnte die Liste beliebig fortsetzen und sogar um private sinnfreie Ausgaben wie Rauchen, regelmässigen Alkoholkonsum, sportliche Fahrweise mit überdimensionalen Protzfahrzeugen usw. usw. hinzunehmen. Und wenn ich dann so sehe was für ein technisches Zeug sich die meisten Funkamateure ansammeln, obwohl es nach einer kurzen Spielphase nicht mehr genutzt wird (ich schliesse mich da mit ein).
Was sind in einem solchen Kontext 21 EUR im Jahr?


Leute...wir haben ein ziemliches Privileg, dass wir ein breites Frequenzspektrum von der Langwelle bis in den optischen Frequenzbereich nutzen dürfen. Jeder kommerzielle Funkanwender, der Frequenzen gebührenpflichtig nutzt erblasst vor Neid.

So eine ähnliche Diskussion gab es schon mal in einem anderen Thread bzgl. der DARC Mitgliedsbeiträge, ob sie so gerechtfertigt wären und wie wenig man dafür bekommt usw.

Überall wird die Kohle herausgeworfen wo sich nur eine Gelegenheit bietet.
Und an den unteren zweistelligen Beträgen für Frequenznutzung wird herumgemäkelt.

Ich bin auch nicht scharf darauf, zahlen zu müssen, egal an welcher Stelle.
Aber in diesem Fall empfinde ich den Betrag relativ moderat und verstehe die ganze Aufregung nicht so wirklich.
Gruß
Wilfried[/quote]

Du bist ja echt ..... "und ab hier reimt es sich wieder" der tolle Hecht ..... CB, Freenet und Co. kriegen alles für lau und müssen nichts nachweisen .... wir VOLLIDIOTEN müssen eine "Selbsterklärung nach BEMFV" nachweisen wenn wir über 10 W EIRP kommen und trotzdem zahlen ..... wenn schon zahlen dann bitteschön auch alle Nutzer von irgendwelchen Frequenzen.... das betrifft dann auch CB, PMR, LPD usw..... aber zahl mal ruhig weiter für die anderen mit............

Frequenznutzer sind auch CBér und LPD oder sonstiger Kram ..... wo sind deren Gebührenbescheide ???


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ Albert66 und Laser-TV

mir geht es hier weniger um die Summe als um das Prinzip.

Frequenznutzungsgebühr ist für mich wie die Sonnennutzungsgebühr.
Ich zahle für etwas das so oder so da ist.

Wie richtig bemerkt wurde sind wir ja nicht die einzigsten Nutzer, aber wohl die einzigsten die so für ihr Hobby zahlen müssen...

Ich will hier keinen Glaubenskrieg auslösen (hier im Forum sind 3701 User registriert im schlimmsten Fall bedeutet das dann auch 3701 unterschiedliche Meinungen ;) ).

Falls wer was effektives gegen die GEZ hat wäre ich sofort dabei ( von mir aus gibts dann die nur noch die Privaten ohne Decoder - auf die 10 Minuten am Tag wo ich TV schau kann ich auch noch verzichten..).

@ Laser-TV
ich hab weder Geräte im Stand-by noch fahre ich sportlich Auto, Rauchen hab ich vor Jahren aufgehört und Alkohol gibts nur im Lokal weil das oft billiger ist als Cola.. Somit bleibt mir nur noch diese Gebühr als Aufreger HI!! ;)

73 Oliver


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Ich will hier keinen Glaubenskrieg auslösen [/quote] Hi Oliver, das ist auch das Letzte was ich will...
Ich sehe das bloss eher nicht so prinzipiell, sondern von der tatsächlichen Belastung. Aber da hat jeder seine eigene Sichtweise

Schönes Wochenende
Wilfried, D J 1 W F


  
 

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