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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 29 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: BNetzA Messstelle erteilt Leistungbeschränkung
Die BNetzA Messstelle Darmstadt erteilt mir aufgrund meiner Nähe von 1.6 km eine gravierende Leistungbeschränkung, obwohl alle Personenschutz-Werte der Selbsterklärung unproblemetaisch sind. Es wird damit begründet, daß die Messsungen der BNetzA bei Feldstärken über 80 dBuV/m beeinträchtigt werden könnten.

Störungen selbst sind beim Betrieb nie vorgekommen. Das ganze ist erst beim neu gestellten Bauantrag nach einem Gerichtsverfahren aufgekommen.

Hat ein Funkamateur Erfahrungen mit solchen Auflagen ?


DF5HC


  
 
 Betreff des Beitrags:
HAllo Jens,

schau dir das mal an -> http://ft.ns.km1708.keymachine.de/art206.html


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bist im Recht, gehe dagegen an.

Hier der beste Anwalt in Funkangelegenheiten!

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73 de Charly


  
 
 Betreff des Beitrags: mathematisch
hallo

bei entfernungen bei einigen 10m, die ausreichend sind um personenschutzwerte
für herzschrittmacher einzuhalten, die es schon seit 30jahren nicht mehr gibt,
frag ich mich ernsthaft mit wievielen megawatt du da bei 1,6km sendest.
da wär die beschränkung auf 5kw schon sehr einschneidend.
alles andere, wenn selbst der funkmessdienst neuerdings in asien einkauft,
keine gnade.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Jens,
meine Empfehlung da du im Recht bist, zuerst Widerspruch gegen den Verwaltungsakt und wenn das nicht hilft, Klage mit einem guten RA für Telekommunikationsrecht (Charlys Tip) beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Letzteres dürfte schwierig werden, aber dazu kann dir der RA mehr sagen.
Denn vor einiger Zeit wurde es rechtlich gesehen vage, wohin man sich bei einer Klage wenden muss. Der Sitz des Präsidenten der BnetzA ist in Bonn und dafür ist und war bisher das Verwaltungsgericht in Köln zuständig. Die Hauptverwaltung ist aber in Mainz und es gibt noch die einzelnen Verwaltungsstellen im ganzen Bundesgebiet verteilt.....
Sofern nicht auf dem Widerspruch das zuständige Verwaltungsgericht vermerkt wurde, muss sich nun der RA durchfragen, wohin er seine Klageschrift senden muss? :wink:

Wie schon in dem Posting von DJ1YR nachgelesen werden kann, macht der deutsche Staat sich die Gesetze und Verordnungen so, dass zumindest die Mehrheit der Bürger die das jeweilige Gesetz betrifft, dagegen nicht protestieren werden (können) und der Rest nur über das Bundesverfassungsgericht per Verfassungsklage zu ihrem Recht kommen (würden).
Diese Vorgehensweise, kann man in der Vergangenheit schon mehrfach an vielen Gesetzen beobachten. Denkt nur mal an die Pendlerpauschale oder demnächst an das NISG.....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA Messstelle erteilt Leistungbeschränkung
[quote]Die BNetzA Messstelle Darmstadt erteilt mir aufgrund meiner Nähe von 1.6 km eine gravierende Leistungbeschränkung, obwohl alle Personenschutz-Werte der Selbsterklärung unproblemetaisch sind. Es wird damit begründet, daß die Messsungen der BNetzA bei Feldstärken über 80 dBuV/m beeinträchtigt werden könnten.

Störungen selbst sind beim Betrieb nie vorgekommen. Das ganze ist erst beim neu gestellten Bauantrag nach einem Gerichtsverfahren aufgekommen.

Hat ein Funkamateur Erfahrungen mit solchen Auflagen ?
[/quote]

80 dBuV/m werden wohl sämtliche Rundfunksender bei denen schaffen.

Sprech mal mit Arno, DL9AH darüber.
Er ist in der Regel Vormittags gegen 11:00 auf 7150kHz als 9A/DL9AH qrv.
Das ist ein Fall, der ihn sehr interessieren wird.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]bei entfernungen bei einigen 10m, die ausreichend sind um personenschutzwerte
für herzschrittmacher einzuhalten, die es schon seit 30jahren nicht mehr gibt, [/quote]

Warum sollte es diese Schutzwerte nicht mehr geben ?
Ich habe im Februar diesen Jahres meinen "staatlich geprüften Strahlenschutz-Beauftragten elektromagnetische Felder" gemacht. Und selbstverständlich gibt es noch die Schutzbereiche !


  
 
 Betreff des Beitrags:
hallo

nein, die werte sind mir bekannt, die hsm gibt es schon lange nicht mehr,
die sich davon beeeinflussen lassen.


73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ob es diese HSM noch gibt,oder nicht...
Die Grenzwerte sind immer noch einzuhalten bzw die Schutzbereiche zu markieren !


  
 
 Betreff des Beitrags: pressluftlehrgang
hallo

aber keine funkstelle dieser welt braucht 1,6km.

dann dürften sich gefährdete personen noch nicht mal in der nähe
einer normalen haushaltsküche aufhalten, da der herd eingeschalten
sein könnte. das feld von ca 10kw wäre wohl stärker wie eine
10m entfernte antenne mit 750w.

treppenhäuser mit steigleitungen wären dann auch tabu, es könnten
ja in allen küchen zeitgleich die herde an sein.


73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA Messstelle erteilt Leistungbeschränkung
[quote]Die BNetzA Messstelle Darmstadt erteilt mir aufgrund meiner Nähe von 1.6 km eine gravierende Leistungbeschränkung...
DF5HC[/quote]

1,6 km... wovon...wohin ? Von deiner Antenne, wohin ???

Zur Mess-Atenne der BNetzA ? Was interessiert die eine Sendeantenne in 1,6km Entfernung ? Was macht die BNetzA wenn jemand mit dem Handy in 50m Entfernung telefoniert, sind dann alle Messungen nutzlos ?

Irgendwas ist da oberfaul. Vielleicht hat ein übereifriger Mitarbeiter seinen Rechenschieber verkehrt herum gehalten.

Welche Leistungsbeschränkung hat man dir eigentlich aufgebrummt ?

73
Kurt


  
 
 Betreff des Beitrags: BNetzA Messstelle erteilt Leistungbeschränkung
Hallo Funkfeunde

Ich möchte noch mal deutlich sagen, daß diese Beschränkung der Feldtstärke nicht auf Personenschutz-Grenzwerten beruht. Die ist einzig und allein auferlegt worden, um die Messungen der BNetzA in 1,6 km Entfernung nicht zu beeinträchtigen.

Die auferlegten 80 dBuV/m werden von 7 Radiosendern (bis 95dbuB/m) und 3 Fernsehsendern (bis 95dbuV) und dem Poizeifunk (92 dBuV/m) sowie einem anderen Funkamateur (104 dBuV/m) übertroffen, ohne dass dort Einschränkungen auferlegt werden.

Trotzdem laut Anwalt keine Chance !
Zur Info: Es geht hier um eine EME Anlage mit 500 W und 18dB Richtantenne auf 2m. 22dB Leistungbeschränkung heißt dann: 3 W max !!!

DF5HC


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BNetzA Messstelle erteilt Leistungbeschränkung
[quote]

Die auferlegten 80 dBuV/m werden von 7 Radiosendern (bis 95dbuB/m) und 3 Fernsehsendern (bis 95dbuV) und dem Poizeifunk (92 dBuV/m) sowie einem anderen Funkamateur (104 dBuV/m) übertroffen, ohne dass dort Einschränkungen auferlegt werden.

Trotzdem laut Anwalt keine Chance !


[color=blue:35m676fs]Und warum nicht?[/color:35m676fs]

Zur Info: Es geht hier um eine EME Anlage mit 500 W und 18dB Richtantenne auf 2m. 22dB Leistungbeschränkung heißt dann: 3 W max !!!
[/quote]

Das sind ja gerade mal 32KW ERP.
Und nur wenn die Antenne nicht angekippt ist und genau auf deren Anlagen gerichtet ist ergibt das 0,78V/m also 118db/µV in 1,6km Abstand.
In allen anderen Fällen ist das Signal doch schnell um mehr als 30db schwächer.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
kann ich mir auch nicht vorstellen, das ist nicht dein Problem, wie von DL9AH auch geschildert, ist dies nicht zulässig, was die BNA da verlangt.

Ich würde mich an den geposteten Anwalt wenden, er kennt sich in Sachen Funk gut aus


  
 
 Betreff des Beitrags: DARC jur Verbandbetreuung kennt keinen gleichartigen Fall
Nach Nachfrage bei der jur Verbandsbetreung des DARC hat sich herausgestellt, dass kein solcher vergleichbarer Fall in Deutschland bekannt geworden ist, wo BNetzA Messstellen Auflangen an Funkamateure zur Sicherstellung Ihrer Messstellen erteilt haben.

Wohl mal wieder Pech gehabt, der erste zu sein !
Jens DF5HC


  
 

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