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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 25 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Störung
Hallo,

mein Nachbar hat sich vor 4 Wochen eine recht überdimensionale Antenne auf's Dach montiert - alles schön und gut. Aber sobald er die PTT Taste drückt und spricht höre ich ihn in meinem Fernseher und die Bildröhre flackert. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass sowas bei 4 Watt passiert, also habe ich ihn gefragt...Ende vom Lied war, dass er mit 600 Watt sendet.

Er lässt es einfach nicht und mich nervt das nur noch.


Wie kann ich ihn am besten dazu bewegen das Funken einzustellen? Oder wenigstens den Brenner zu entfernen?


Gruß

Daniel


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bist du sicher, das er dies nicht vielleicht sogar darf ?
Wenn er eine Lizenz hat, darf er je nach Klasse bis 750 Watt senden.

Wenn er keine hat, dann ist die Bundesnetzagentur der bessere Ansprechpartner.

Aber ihn vom Funken abbringen wird nicht funktionieren, oder würdest du auch mal so einfach auf ein Hobby, sagen wir mal das Internet, verzichten ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dein Nachbar ist vermutlich ein Funkamateur. Als solcher hat er, wenn er mit einer Sendeleistung von über 10 W EIRP sendet, eine Selbsterklärung bei der BNetzA einzureichen, welche die Einhaltung von Personenschutz- und Herzschrittmachergrenzwerten bescheinigt.

Im näheren Umfeld von Amateursendern verhält sich nicht jedes elektronische Gerät ordnungsgemäß, obwohl die gesetzlich geforderten Grenzwerte eingehalten werden. Meistens jedoch liegt das Problem an der sehr preiswert gefertigten Unterhaltungselektronik, bei der auf Entstörung und Reaktion auf Störungen nicht so sehr geachtet wird. - Das Problem wird vermutlich Dein Fernseher und/oder der Antennenverstärker in der Antennenanlage sein und eher nicht die Aussendungen des Funkamateurs.

Bitte sprich Deinen Nachbarn darauf an, denn er hat das technische Know-How, um Deinen Fernsehempfang zu entstören. Sollte es zu keiner Einigung oder Besserung kommen, steht es Dir dennoch frei den Funkmessdienst der BNetzA unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 01803-232323 anzurufen und denen Dein Problem zu schildern. - Beachte aber bitte, dass es durchaus sein kann, dass Dein Fernsehgerät einfach nicht den geltenden Bestimmungen entspricht und Du mit dem Zustand entweder leben musst oder den Hersteller des Gerätes mit einer Nachbesserung beauftragen musst.

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Daniel,
meistens liegt der Fehler bei einem selbst. Erkläre doch mal, wie Du das Fernsehen empfängst:

- Sat-Anlage
- DVB-T Zimmerantenne
- DVB-T Dachantenne
- [...] mit Breitbandverstärker
- Kabel-Fernsehen

Wie weit ist die Sende-Antenne in etwa diagonal vom Fernseher entfernt?

Gruß
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn der Nachbar Funkamateur ist (sonst eher fraglich ob man 600 Watt Leistung zugeben würde) teile ihm mit das sein Funkbetrieb Deinen TV-Empfang beeinträchtigt und er dafür Sorge tragen möge das abzustellen. I.d. Regel schauen sich Funkamateure das Problem dann an und versuchen Entstörmassnahmen durchzuführen. Liegt ja auch in unserem Interesse das keine Klagen kommen wenn wir Betrieb machen.

Sollte er ablehnen teile ihm mit das Du den Funkstörungsmessdienst beauftragen wirst um das Problem zu ermitteln. Nummer siehe weiter vor..... Sollte die Beeinträchtigung auf der Seite des Funkamateurs entstehen und Deine Anlage den Normen entsprechen muss er auf Anweisung der BNetzA die Sendeleistung soweit herabsetzen das die Störung nicht auftritt. In dem Falle kämen ihn die paar Euro für Ringkerne eher günstiger....

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich funke selber (zwar nur im KFZ) via. CB.

Mein Nachbar ist 16 Jahre alt und alles andere als Funkamateur - er hat keine Lizenz.

Nicht nur ich habe das Problem, sondern auch so ziemlich alle an seinem Grundstückanliegenden Nachbarn.

Nachbar 1 || Nachbar 2 || Nachbar 5
==================================
Nachbar 3 || ICH || Funker || Nachbar 4

Der Strich stell die Straße dar..

Nachbar 2, 5, 4 und ich haben Probleme wenn er funkt.

Mit reden lässt er sich davon nicht abbringen...ich wollte eher rechtliche Möglichkeiten erfahren.


Gruß

Daniel


  
 
 Betreff des Beitrags:
OK; wenn er keine Lizenz hat (das Alter wäre hier kein Grund!), BNetzA anrufen und das ist sehr schnell vorbei...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich funke selber (zwar nur im KFZ) via. CB.

Mein Nachbar ist 16 Jahre alt und alles andere als Funkamateur - er hat keine Lizenz.

Nicht nur ich habe das Problem, sondern auch so ziemlich alle an seinem Grundstückanliegenden Nachbarn.

Nachbar 1 || Nachbar 2 || Nachbar 5
==================================
Nachbar 3 || ICH || Funker || Nachbar 4

Der Strich stell die Straße dar..

Nachbar 2, 5, 4 und ich haben Probleme wenn er funkt.

Mit reden lässt er sich davon nicht abbringen...ich wollte eher rechtliche Möglichkeiten erfahren.


Gruß

Daniel[/quote]


Servus Daniel.....

Man kann auch mit 16 Jahren Funkamateur sein - das nur nebenbei....
Es klingt mir aber eher danach daß eine dicke italienische PA eingesetzt wird....so vielleicht auf 27.555 oder 27.765 MHz... :wink: ...

...vielleicht nochmals mit ihm vernünftig versuchen über das Problem zu reden - und durch die Blume anklingen lassen daß die anderen Nachbarn auch dieselben Probleme haben. Ist er nicht vernünftig und unterläßt bzw. behebt die Störerei - dann wie bereits angeraten die BNetzA informieren.
Die wird dann bei ihm vorstellig - je nach Sachlage auch mit "grüner Begleitung" - und werden mit ihm dann auch mal ne Runde "vernünftig reden"....
...manchmal enden solche Gespräche für den Störer recht teuer..

Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]OK; wenn er keine Lizenz hat (das Alter wäre hier kein Grund!), BNetzA anrufen und das ist sehr schnell vorbei...

cu tb.[/quote]

Ich habe sein Alter auch nicht im Zusammenhang mit der Lizenz erwähnt, sonder eher mit dem pubertierenden Imponierverhalten bzgl. 600 Watt.

Was habe ich nun zu tun? BNetzA anrufen, den Sachverhalt schildern und hoffen, dass das ein Ende hat?


Gruß

Daniel


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]OK; wenn er keine Lizenz hat (das Alter wäre hier kein Grund!), BNetzA anrufen und das ist sehr schnell vorbei...

cu tb.[/quote]

Ich habe sein Alter auch nicht im Zusammenhang mit der Lizenz erwähnt, sonder eher mit dem pubertierenden Imponierverhalten bzgl. 600 Watt.

Was habe ich nun zu tun? BNetzA anrufen, den Sachverhalt schildern und hoffen, dass das ein Ende hat?


Gruß

Daniel[/quote]

Richtig!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wenn der Nachbar Funkamateur ist (sonst eher fraglich ob man 600 Watt Leistung zugeben würde) teile ihm mit das sein Funkbetrieb Deinen TV-Empfang beeinträchtigt und er dafür Sorge tragen möge das abzustellen.

[color=darkblue:2hohj3xn]Das kann er gar nicht da er nicht der Verursacher ist.
Verursacher ist der Besitzer des gestörten Gerätes.[/color:2hohj3xn]

I.d. Regel schauen sich Funkamateure das Problem dann an und versuchen Entstörmassnahmen durchzuführen. Liegt ja auch in unserem Interesse das keine Klagen kommen wenn wir Betrieb machen.

[color=blue:2hohj3xn]In der Regel sollte der Funkamateur von so etwas die Finger lassen und an die BNetzA verweisen. [/color:2hohj3xn]

Sollte er ablehnen teile ihm mit das Du den Funkstörungsmessdienst beauftragen wirst um das Problem zu ermitteln. [/quote]

Das ist auch der einzig richtige Weg.
Der Funkamateur ist nicht für die Unzulänglichkeit der Jubelelektronik verantwortlich und bekommt auch nicht die erforderliche Unterstützung vom Hersteller oder Inverkehrbringer der Geräte

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn miteinander Reden nicht hilft, Meldung an die BNA -- aus Kostengründen (falls die Unterhaltungselektronik nicht genügend einstrahlfest ist - KANN die BNA Kosten umlegen - muß nicht unbedingt passieren) mit den Nachbarn abstimmen und gemeinsam Aufzeichnungen (Datum, Uhrzeit, FS oder Rdfk) an die Behörde.

Amateurfunk oder CB (bei CB ist die Leistung eh unzulässig -- da zahlt der "Sender") -- es hilft nichts anderes. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wieso kann ein FA (oder sonstiger Funker) nicht Verursacher sein ???? Hab ich Murks in meiner Funkanlage und die produziert irgendwelchen Mist kann ich schlechthin den Besitzer der Unterhaltungselektronik dafür verantwortlich machen....

Solange sein TV eine genügende Einstrahlungsfestigkeit hat ist er wohl am allerwenigsten der "Schuldige" Dann muss ich auf meiner Seite abstellen und nicht der Nachbar an seinem Fernseher........

Aber das wird dann die BNetzA schon feststellen......
:wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Solange sein TV eine genügende Einstrahlungsfestigkeit hat ist er wohl am allerwenigsten der "Schuldige" Dann muss ich auf meiner Seite abstellen und nicht der Nachbar an seinem Fernseher........
[/quote]

Hallo Jürgen,
warum schreibst Du und widersprichst Dir selbst, wenn der Betroffene noch nicht einmal mitgeteilt hat, welche "Anlage" (Fernseher) er wie betreibt? Ich hatte Fragen gestellt, die offen sind.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe eine DVB-T Zimmerantenne, welche auf dem Dachboden steht.


  
 

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