Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 234 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Konzept zum Erhalt des Amateurfunks in DL
Hallo zusammen,

Jochen, DL9KCX, hat u.a. "uns" im Neujahrsrundspruch kritisiert keine eigenen Konzepte zu haben. Nun, hiermit möchten "wir" dies nacholen:

http://www.proamateurfunk.de/html/konzept.html

Wir hoffen, daß die Anregungen aus diesem Konzept in die Diskussionen eingang finden, die jetzt gem. AR-Beschluß bis Mai in den OVs stattfinden werden. Insbesondere natürlich bezogen auf die Rahmenbedingungen zur ELL gem. ECC-Report 89, die ja ergebnisoffen geführt werden sollen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich bin nach wie vor gegen die Kurzwelle für Klasse K. Dies nicht aus dem Grund das ich sie als heiliges Gut ansehe, dass ich niemanden gönne, sondern ganz einfach aus Prüfungsstoffgründen.

Eine reine Lizenz für 2/70 oder meinetwegen auch generell 2m es up (das müsste man dann aber auch E erlauben, ein Upgrade darf ja keine Bänder wegnehmen) hätte einige Vorteile. Ein Großteil der Nutzer wird sich auf UKW-Lokal+Relaisfunk beschränken, also kann die Betriebstechnik in der Prüfung deutlich einfacher gehalten werden, für diejenigen die auch noch 2/70-SSB machen nimmt man dann halt 2-3 Fragen zur Betriebstechnik sowie die europäischen Landeskenner mit hinein.

Ein großer Vorteil wäre die Belebung der 2m und 70cm FM-Frequenzen, dort ist so gut wie garnichts mehr los, was ich in gewisser Weise schade finde.

Jemand der jetzt Satelittenfunk oder EME machen will muss sich ohnehin mit der Materie tiefergehend auseinandersetzen.

Technik würde ich, um das Selbstbaurecht zu erhalten nicht unter dem Niveau der Klasse E ansiedeln. Macht man die Technik identisch, ist der vorgeschlagene Weg das Upgrades auf E und damit Zugang zur Kurzwelle über eine Prüfung der Betreibstechnik verantwortbar.

Weiterhin schlage ich, da die Technik der Klasse E ja die Selbsterklärung einschließt, eine Leistungsgrenze von 50W PEP vor, damit können übliche 2/70 Mobiltransceiver voll ausgenutzt werden.

Also:

- Technik Klasse E
- VHF/UHF/SHF-Bänder der Klasse E mit 50W PEP
(außer 10 Ghz, dort die 5W der Klasse E)
- deutlich vereinfachte Betriebstechnikprüfung
- Upgrade auf E möglich

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Christian,
Entschuldigung, aber hier schreibst du nur das, was für die neuzuschaffende Klasse K vorgesehen werden sollte. (deiner Meinung nach)

Ein Konzept, wie man den Amateurfunk in DL erhalten kann, ist damit noch lange nicht vollständig.
Hierzu gehören noch viele andere Dinge, wie z.B. die Erstellung eines Notfunkplanes usw.....


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Entschuldigung, aber hier schreibst du nur das, was für die neuzuschaffende Klasse K vorgesehen werden sollte. (deiner Meinung nach)[/quote]

Hallo Helmut,

Du hast natürlich Recht. Hier geht es aber natürlich um die Argumente der Mitgliedergewinnung oder -erhaltung und damit u.a. auch um die Klasse K. Die Überschift im Konzept ist etwas besser, als die die ich für den Thread gewählt habe. Sorry.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der DARC müsste meiner Meinung eine Beitragsklassen für Funkamateure haben, die nicht aktiv sind und keine Geräte mehr haben.
(so wie ich einige Jahre, ich hatte dann auch gekündigt)
Erhalt des Selbstbaurechts gem. Amateurfunkgesetz § 5 (2) <<< sehr wichtig


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hm, DARC <> Amateurfunk... Funkamateure müssen nicht DARC Mitglied sein. Um die Vor- und Nachteile gehts ja nicht. Das ein anderes Thema.

Ich finde eine Klasse K, so wie sie Christian beschrieben hat, für die Erhaltung wichtig. Grund ist, das nur so auch Nachwuchs kommt. Ich habe vor zwei Wochen Schüler an einer Realschule besucht die die Vorbereitung auf Klasse E in einem Wahlfach machen (OM ist dort Lehrer und bietet das an). Von den Ursprünglich 25 Teilnehmern sind jetzt noch sechs übrig. Wenn zwei die Prüfung wirklich machen dann sind wir froh. Für solche Kandidaten ist das einfach zu schwer und genau diese Leute sind ja der Nachwuchs, der den Amateurfunk erhält.

Ansonsten ist natürlich das übliche "Geseiere" wichtig. Betrieb machen und natürlich auch Öffentlichkeitsarbeit! Die Leute sollen ja sehen was wir machen und evtl so auch Interesse daran bekommen.

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das Problem ist einfach, dass beim Amateurfunk das Argument Kommunikation vollkommen weggefallen ist. Das geht heute über Internet usw. einfach viel einfacher.

Ein Problem ist es z.B., das die Mehrheit garnicht weiss was Amateurfunk ist. Sie setzt es mit "schlechtem Telefonieren" gleich und hält uns daher für Spinner. Die meisten kennen den Unterschied zwischen CB und AFU garnicht als Beispiel.

Notfunk ist ein Thema an dem gearbeitet werden muss, ja. In normalen Fällen ist dieser DEFINITIV nicht notwendig, da die Behördenfunknetze usw. völlig ausreichend sind. Allerdings sind all diese Netze auf eine Infrastruktur angewiesen. Notfunk hat also meiner Meinung nach nur ein Berechtigung bei "globalen" Katastrophen (einige 10km Umkreis min.), bei denen Telefon + Stromnetz und ev. Verkehrswege zusammenbrechen. DANN muss aber ein Konzept zur Verfügung stehen.

Zugang vereinfachen ist auch nur in geringem Maß eine Lösung, da dies nur relevant ist, wenn Interesse besteht. Wenn es niemand interessiert, hilft auch nicht das ers umsonst bekommen könnte, wenn es jemanden ernsthaft interessiert (und nur ernsthafte Interessenten sind von Belang, sie sollen ja dabeibleiben), schafft er auch ne entsprechende Prüfung. Insofern gehe ich mit dem Konzept konform, dass man es nicht ZU einfach machen sollte.

Das Problem ist bei der vorgeschlagenen K-Lizenz das selbe wie bei E und A heute. Man darf deutlich weniger, hat aber kaum weniger Aufwand. Meiner Meinung nach ist die Klasse E heutzutage SINNLOS(!) .. das bisschen Technik bekommt man wenn man es WILL auch noch drauf.

Eine 2/70 Lizenz könnte man mit angemessenen Rechten versehen bei einer angemessenen Prüfung, die dann entsprechend einfach ist. Eine recht einfache Updatemöglichkeit für den Kurzwellenzugang wäre ein zusätzlicher Anreiz, die Betriebstechnik bekommt man durch hören zumindest prüfungsrelevant recht schnell drauf..

Ein großes Problem sind auch die PrüfungsGEBÜHREN. 180 Euro für A und 150 Euro für E ist relativ happig für Jugendliche.

Weiterhin ist das perverse Preisniveau für Gebrauchtgeräte ein Problem.. selbst für 20 Jahre alte Handgurken werden noch 100 Euro verlangt, meiner Meinung nach gehören die für 10-20 Euro verschleudert oder verschenkt. Nur wie will man hier angreifen?

Als letztes ist der Punkt die allgemeine Antennenphobie, geschürt durch Elektrosmogesoteriker. Hier kann nur massive(!) Aufklärungsarbeit helfen.

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Konzept zum Erhalt des Amateurfunks in DL
Auf der von DL8LBK verlinkten Seite steht:

> Es gibt kein Lizenzproblem, es gibt ein Mitgliederproblem!

Warum ist das ein Problem? Der Organisationsgrad der Funkamateure in ihrem nationalen Verein (soweit es nur einen gibt) ist in vielen Ländern weit geringer als in Deutschland. Dennoch ist dort der Amateurfunk nicht unmittelbar in Gefahr, beispielsweise auch wegen der besseren Einbindung in Notfunkkonzepte, wie etwa in den USA.

Eigentlich ist nicht die Mitgliederzahl im DARC das Problem, sondern der Verein selbst. Selbst in den wöchentlichen Rundsprüchen sind jetzt immer weniger echte Inhalte vorhanden, statt dessen wird auf irgendwelche internen DARC-Seiten verwiesen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Dies widerspricht in meinen Augen dem Zweck eines "Rundspruchs" auf einem Amateurfunkband. Es kann und darf nicht der Zweck sein, nur auf passwortgeschützte Webseiten zu verweisen.

Auch die Tatsache, dass sich der DARC jahrzehntelang - wenn auch letztlich erfolglos - gegen die erklärte Absicht der Behörde gewehrt hat, einen KW-Zugang ohne spezielle Prüfung in einer bestimmten Betriebsart zuzulassen (nämlich CW), dürfte zur jetzigen Mitglieder-Problematik beigetragen haben. Der auf der verlinkten Seite zitierte DB6ZH wird sich sehr gut an die OV-Abende in C22 erinnern, in denen diese Problematik von mir thematisiert wurde; letztlich wurde für mich damals klar, dass ich wohl nicht vereins-kompatibel bin.

Die Zukunft des Amateurfunks hängt jedenfalls nicht allein von der Mitgliederzahl eines bestimmten Vereins ab. Es geht um viel mehr. Gerade deshalb bin ich mit DL8LBK durchaus derselben Meinung, dass ein technisches Mindestniveau erforderlich ist, damit der Amateurfunk seine Berechtigung u.a. zum Selbstbau sowie zum Antennenbau ohne Standortbescheinigung (damit meine ich nicht die Selbsterklärung!) behält.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Konzept zum Erhalt des Amateurfunks in DL
[quote]...Gerade deshalb bin ich mit DL8LBK durchaus derselben Meinung, dass ein technisches Mindestniveau erforderlich ist, damit der Amateurfunk seine Berechtigung u.a. zum Selbstbau sowie zum Antennenbau ohne Standortbescheinigung (damit meine ich nicht die Selbsterklärung!) behält.[/quote]

dieser Meinung schließe ich mich an.
Wenn man auf der qrg über mehr als das Wetter spricht knicken viele schon verwirrt ein.
Wir müssen das Basteln wieder interessant machen. Projekte gibts genug, das müßte in jedem Rundspruch, in jeder cqDL und in jedem OV angesprochen werden.

Ich erinnere mich noch an meine ersten Tage im Afu, als ich das legendäre grüne 2m-SynthesizerHandfunkgerät von DC1YB nachgebaut habe. Das war ein Projekt, seiner Zeit weit voraus, kaum jemand hatte ein Ahnung wie es funktioniert, trotzdem haben wir uns durchgebissen und es hinbekommen.

Solche Projekte gibt es heute zu Hauf. Seit der OV U14 ein D-Star Relais aufgebaut hatte, ist in unserer Region ein wahrer Bastelwahn ausgebrochen. Wie früher hat kaum jemand eine wirkliche Ahnung wie das alles funktioniert, aber das macht es spannend, es gibt was neues zu entdecken, das motiviert.

Die paar OMs die sich auskennen, sollten unterstützt von den OVs, die anderen anleiten wieder mal den Lötkolben zu schwingen, das ganze auch Interessenten zeigen, in Schulen arbeiten usw. Nur so kommen wir weiter.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Konzept zum Erhalt des Amateurfunks in DL
[quote]Warum ist das ein Problem? Der Organisationsgrad der Funkamateure in ihrem nationalen Verein (soweit es nur einen gibt) ist in vielen Ländern weit geringer als in Deutschland.[/quote]
Aber deren Systeme sind vielleicht nicht unbedingt mit dem deutschen System vergleichbar. Hier ist jeder Dackelzüchter in einem Verein organisiert. Deswegen finde ich, dass es durchaus notwenig ist als Funkamateur durch einen großen Verein vertreten zu werden. Dass man nicht in jedem Punkt mit dem Verein übereinstimmt finde ich okay. Aber wenn der Verein gegen die Interessen eines großteils seiner Mitglieder handelt ist das meistens nicht okay (es gibt Ausnahmen).

Grüße
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags: genervt
hallo

eigentlich wollt ich mich raushalten.

es wird viel geredet, in blindem aktionismus auch viel getan.
warum kann ein konzept ähnlich wie es vor ca. 10 jahren mit den do lizenzen
nicht mal so bleiben wie es ist.
nun hat man viel angepasst, nach deutschem recht kann man nun schwer
etwas wieder wegnehmen und sucht nach (nach meinem geschmack)
albernen lösungen.

ein einstieg der am zeitungskiosk als beilage zur bildzeitung verfügbar ist
löst das problem der alten und immer älter werdenden strukturen nicht.
kommentare wie "ich habe noch richtig lernen und schriftlich antworten müssen,
und auch noch telegrfie gemacht, das haben die jungen heute
gefälligst auch zu tun"
sind überholt.

hab ich auch, aber ich freue mich auch über ein qso mit einem om auf 80m
mit einem doxxx call.
einige zeitgenossen können bei doxxx nur antworten ""ohh, du kommst
ganz schlecht rüber, ich kann dich nicht mehr verstehen""
ja wieso benutzen sie dann endstufen wenn sie nichts hören.

das die prüfungen zu schwer sind glaube ich nicht, ich hatte vor langen
jahren einen jugendlichen in der ag der die damalige klasse b hatte,
er war 12 jahre alt.
also bitte.

der anreiz fehlt.
motiviere doch heute jemanden wenn er kabel-tv hat, internet dsl-flat mit 16000,
und vom vermieter gesagt bekommt antenne is nich, wir haben kabelanschluß da ist alles verfügbar.

einige basteln gerne, da sie die geräte aber nie in betrieb nehmen dürfen
ist eine lizenz überflüssig, also werden sie sie auch nicht machen.
die die lieber funken, können wegen fehlender antennen dieses auch recht
selten, also werden sie auch keine lizenz machen.

da dank medien funkamateure wie marsmenschen oder doch zumindest
wie etwas schrullige zeitgenossen betrachtet werden, ist auch hier wenig
motivation vorhanden. ein medium sind wir übrigens selbst, einige qso
sind in dl nicht gerade sehr nachwuchsfördernd.
ich erinnere nur an solche auswüchse auf einem süddeutschen relais die
sogar als livestream im internet waren.
wer bitte, der technikinteressiert ist und im internet solches mitbekommt,
will zu solch einer gruppe menschen gehören.
er wird bestimmt auch keine lizenz machen.

die wenigen die aktiv und mit viel liebe jugendarbeit machen sind nicht
im darc organisiert, das vielleicht nur nebenbei. diese arbeit machen sie
in anderen vereinen, siehe aatis oder die jugendtechnikschule.

das bereitstellen von online lehrgängen ist ein brauchbarer ansatz, den
preis dann aber so zu gestalten und mit der hälfte davon als mitgliedsbeitrag
zu winken ist ja auch mehr richtung drückerkolonne.

andersherum wäre nett, hier gibts den lehrgang und wenn du die prüfung
schaffst kannst du auch noch mitglied werden und hast diese und jene vorteile.
dafür bezahlen viele mitglieder beiträge um so etwas zu finanzieren.
ok, von den beiträgen wird auch die qsl-vermittlung und der monatliche
werbeprospekt bezahlt, betonung hier auf werbung.

sollte es irgendwann wirklich lizenzen als beilage am zeitungskisosk
geben werde ich mich auch mit diesen om unterhalten.

sollte es auch irgendwann keinen darc mehr geben, ich werde es kaum bemerken.
solange der hauseigentümer sein recht auf eigentum höher bewertet bekommt
wie ich das auf freie meinungsbildung wird auch dieser verein wenig tun
können.
sollte der amateurfunk als solcher irgendwann nicht mehr existieren, haben
vorher die anderen verbände dieser welt auch noch ein wörtchen mitzureden.
also kann ich das relativ gelassen sehen, man wird mir auf längere zeit
nicht viel wegnehmen.
ukw hat sich aufgrund der lockerungen von alleine in rauschen aufgelöst,
alle wollten auf kw, nun sind sie da, und was hats gebracht?
kw wird sich irgendwann durch energiesparlampen und andern unsinn
in rauschen auflösen.

hier wär ja mal nen ansatz für nen starken verein, nicht nur bandwachtmeldungen
sondern mal druck auf die industrie und den gesetzgeber.
schön war die zeit der gelben post, einstrahlungsfestigkeit.
wo nix reingeht kommt auch wenig raus.

so, das mein senf

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gar nicht wird gar nicht zusammen geschrieben.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
von dem, was in dem Link von DL8LBK steht, möchte ich mal folgendes herausgreifen:
Zitat:
Diese Lösung könnte wie folgt aussehen:

1. Der Ausbildungsbetrieb könnte erweitert werden. Dazu bedarf es einer engen Abstimmung mit den Behörden, was machbar ist und was nicht. Unser Ansatz sieht vor, dass in Ausbildungskursen des DARC akkreditierte Newcomer unter bestimmten Voraussetzungen auf 2m und 70cm in FM selbstständig Funkbetrieb zu Ausbildungszwecken ausüben dürfen, solange sie die Prüfung zur Klasse E noch nicht geschafft haben. Der Ausbilder (DN-Call Inhaber) hat die Möglichkeit den Funkbetrieb von seiner Station aus zu begleiten. Im Rahmen des Funkbetriebes ist das DN-Call mit einem Suffix zu verwenden (Details Verhandlungssache mit den Behörden; geregelt über die AfuV).
2. Das DN-Call sollte auch vom Rufzeicheninhaber an andere Klasse A Funkamateure delegiert werden können, bzw. an eine Clubstation. So könnten mehr Funkamateure die Verantwortung für den Ausbildungsbetrieb übernehmen und den Rufzeicheninhaber entlasten.
3. Um die 10 W EIRP Problematik dabei zu entschärfen schlagen wir vor, dass der Ausbilder oder ein EMV-Referent die Selbsterklärung für den Schüler anfertigt, als Bürge unterzeichnet und der Schüler diese SE bei der BNetzA abgibt. Die Leistung für den Ausbildungsbetrieb von Zuhause sollte zusätzlich auf 10 W out begrenzt sein. Das dürfte durch Vergleichswerte für den Ausbilder zu kontrollieren sein. Dies bietet auch für die Behörde die Gewähr, dass Personenschutzwerte nicht überschritten werden. Im Fall der Klasse K wäre das nicht der Fall, da der Klasse K Inhaber gar nicht berechnen kann, ob er unter 10 W EIRP liegt.


1.Hiermit wird einseitig, alles auf den DARC abgestellt. Keinem Anwärter für irgendeine Amateurfunkgenehmigung (wir sollen laut AfuG von Genehmigung sprechen) wird es damit freigestellt, sein Lernen ohne den DARC zu machen.

2.Die Prüfungen bleiben demnach wieder der BuNetzA vorbehalten und damit auch bei den jeweiligen, immer noch zu hohen Prüfungs- und Lizenzgebühren, die wiederrum zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen, von dem Anwärter abverlangt werden. Auch gerade bei solchen, für die es aufgrund persönlicher Probleme (Lernschwäche z.B.) schwierig ist, den Prüfungsstoff zu verstehen und letztendlich die Prüfung zu schaffen, stellt das einen weiteren Hindernisgrund dar.

3.Man kann doch nicht eine ELL machen, die einerseits einfach und ohne grosse Hemmnisse erreicht werden soll, durch andere (nationale) Massnahmen wieder schwieriger und damit teuerer für jeden Einzelnen machen. Das Interesse sinkt mit jedem neuen Hinderniss.

Mal als Beispiel den Erwerb eines Führerscheins für einen PKW:
Dort muss man eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Die Theorie wird in der Fahrschule an mehreren Abenden mit zwischenzeitlichen schriftlichen Prüfungstests, gemacht.
Hat der Prüfling für den Fahrlehrer erkennbar, die Theorie "drauf", meldet sie/er zur Prüfung an.
Das gleiche in der Fahrpraxis. Gibt es dort Probleme, müssen mehr Fahrstunden gemacht werden, bis es "sitzt" und die eben mehr Geld kosten. Ein Anwärter wird sich deswegen anstrengen, sein Ziel, die Prüfungen zu bestehen und damit den Führerschein zu bekommen.

Hier beim Amateurfunk, kann man das so, nur zum Teil machen.
Man kann niemanden zu etwas zwingen, was ihr/ihm nicht Spass macht, eigentlich ein Hobby sein soll....Und dann soll schon im Vorfeld, das so undso viel kosten, allein um die Prüfung zu bestehen? Das schreckt doch eher ab....:(
Ausserdem darf niemandem auch ein Hobby wegen persönlicher Merkmale verwehrt werden. Steht so oder ähnlich im Diskriminierungsgesetz....:oops:

Warum muss in Deutschland immer alles so penibel genau nach den nationalen Gesetzen gemacht werden?
Der ECC Report lässt dafür genügend Freiraum/Spielraum, es z.B. so wie in anderen Ländern zu machen, bei denen deren Konzept, zum Erfolg bzw. nur zu geringem Mitgliederschwund geführt hat. (siehe Grossbritannien und USA)
Klar Eigenheiten müssen beachtet werden. Aber sie können auch angepasst werden. Man muss es nur wollen und z.B. bei den zuständigen Behörden durchdrücken.
Warum kostet eine Klasse A bzw. E Prüfung mit Rufzeichen 180/150 Euro? (zum Vergleich: in den USA kostet sie mom. 14 US Dollar und ist 10 Jahre gültig, danach um weitere 10 Jahre ohne zusätzliche Kosten verlängerbar)
Ich frage mich immer wieder, warum sowas in anderen Ländern möglich ist, bloss hier in Deutschland nicht?????
(siehe z.B. Freigabe 6m Band in der Schweiz mit 100 W PEP ohne Antennenbeschränkung)
Ach nee, jetzt würde es politisch und dazu sage ich nichts weiter....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Zukunft des Amateurfunks in Deutschland:

Die bisher besprochenen Aspekte sind alle bedenkenswert und vom Wunsch eines lebhaften Afu-Wesens und Vereinslebens diktiert. Das ist äußerst lobenswert, wird aber vermutlich niemanden außer den wirklich technisch interessierten ansprechen.

Ein weites Feld des Afu und insbesondere auch der lizenzfreien Funkmöglichkeiten tut sich auf wenn man die immer weitergehenden Eingriffe des Staats-Systems in die persönlichen Freiheiten und die Menschenrechte betrachtet (Voratsdatenspeicherung für TK, On-Line-Durchsuchung, Internetadressensperrung, „Nackt-Scanner“ und weitere Eingriffe von denen wir noch garnichts wissen). Die Telekommunikation mit Afu und lizenzfeien Funkmöglichkeiten ist zwar nicht abhörsicher aber mann kann sie nicht geordnet mit Quelle, Ziel, Datum und Zeit automatisch 100%ig registrieren. Die äußerst wichtigen TK-Daten (wichtiger als der Inhalt), wer mit wem und wann muß manuell festgehalten werden wie in den alten Zeiten des Funkabhörens durch die Reichspost im Auftrag Gestapo oder auch die Deutsche Post im Auftrag der Statssicherheit. Dieser Aufwand kann natürlich nicht für jedes x-beliebige Funkgaspräch oder jede Digitalnachricht getrieben werden.

Die meisten Nachrichten die nach Möglichkeit ungespeichert versandt werden sollen werden aber in aller Regel von Leuten verschickt die technisch nicht besonders interessiert sind. Sollen die das Afu-Zeugnis machen? Wenn sie die Notwendigkeit erkennen werden sie das. Wie viel Leute haben sich seinerzeit den „Heinzelmann“ zusammengebaut. In meiner Kindheit in der Ostzone gab es eine ganze Menge Radiobastler die mit ihren Drei-Transistor-Zigarrenkisten im Freibad von den Mädels umlagert waren, weil sich niemand das „Sternchen“ leisten konnte.

Diese Möglichkeiten von Afu und Lizenzfreiem Funk sollten doch mehr propagiert werden vielleicht finden sich dann mehr neue Funkfreunde.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
1.Hiermit wird einseitig, alles auf den DARC abgestellt. Keinem Anwärter für irgendeine Amateurfunkgenehmigung (wir sollen laut AfuG von Genehmigung sprechen) wird es damit freigestellt, sein Lernen ohne den DARC zu machen.[/quote]

Hallo Helmut,

den Einwand verstehe ich nicht so recht. Jedem steht es frei autodidaktisch für die Klasse E oder A zu lernen.

[quote]
2.Die Prüfungen bleiben demnach wieder der BuNetzA vorbehalten und damit auch bei den jeweiligen, immer noch zu hohen Prüfungs- und Lizenzgebühren, die wiederrum zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen, von dem Anwärter abverlangt werden. [/quote]

Niemand hat behauptet, daß der Newcomer während des Ausbildungsbetriebes schon DARC Mitglied sein muß. Niemand will verhindern, daß die Prüfung nicht irgendwann vom DARC abgenommen werden könnte.

[quote]
3.Man kann doch nicht eine ELL machen, die einerseits einfach und ohne grosse Hemmnisse erreicht werden soll, durch andere (nationale) Massnahmen wieder schwieriger und damit teuerer für jeden Einzelnen machen. Das Interesse sinkt mit jedem neuen Hinderniss.[/quote]

Die nationalen Maßnahmen (BEMFV) haben wir uns wohl alle nicht gewünscht. Wir müssen ihnen aber wohl oder übel Rechnung tragen.

[quote]Hier beim Amateurfunk, kann man das so, nur zum Teil machen.
Man kann niemanden zu etwas zwingen, was ihr/ihm nicht Spass macht, eigentlich ein Hobby sein soll....Und dann soll schon im Vorfeld, das so undso viel kosten, allein um die Prüfung zu bestehen? Das schreckt doch eher ab....:([/quote]

In unserem Konzept steht nichts von einer erzwungenen Kostenübernahme durch den Newcomer.

Ich stimme sogar zu: Die Prüfungs- und Rufzeichenzuteilungsgebühren sind zu hoch. Ob der DARC eine Mitgliedschaft für die Hilfestellung im Rahmen des Ausbildungsbetriebes obligatorisch macht ist seine Entscheidung. Empfehlen würde ich es nicht!

[quote]Ausserdem darf niemandem auch ein Hobby wegen persönlicher Merkmale verwehrt werden. Steht so oder ähnlich im Diskriminierungsgesetz....:oops:[/quote]

Jetzt kann ich Dir gar nicht mehr folgen ... redest Du noch von unserem Konzept?

[quote]Der ECC Report lässt dafür genügend Freiraum/Spielraum, es z.B. so wie in anderen Ländern zu machen, bei denen deren Konzept, zum Erfolg bzw. nur zu geringem Mitgliederschwund geführt hat. (siehe Grossbritannien und USA)[/quote]

Den "Erfolg" den England 2003/2004 hatte, hatten wir 1998/1999 mit der Klasse 3. Er beruht auf dem Wegfall von CW und der massenweise Aufnahme von CB-Funkern, die urplötzlich einen extrem leichten Einstieg geboten bekommen haben. Die Masse der CB-Funker in DL hat zwischen 1998 und 2007 schon eine Lizenz gemacht.


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum