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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Deutschland



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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 120 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Anonyme schimpfen über Anonyme. :D
Also lasst es bitte nicht zu persönlich werden hier. Bis jetzt hat es ohne sperren funktioniert.

Grüße,
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hab mir mal erlaubt die unsinnigen, beleidigenden postings zu löschen.

greetZ
Carlo[b:2wgz9oiq]Z[/b:2wgz9oiq]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][b:3d1xgkd3]Änderungen zur Amateurfunkverordnung weiterhin Ende August erwartet[/b:3d1xgkd3]

Auf Nachfrage der Redaktion beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie teilte dies mit, dass mit dem In-Kraft-Treten der Änderungen zur Amateurfunkverordnung weiterhin Ende August zu rechnen ist. Der Erscheinungstermin für den neuen Fragenkatalog Klasse-E ist noch für September geplant. Als Übergangsfrist für die neuen Klasse-E-Prüfungen ist ein halbes Jahr vorgesehen.[/quote]
Quelle: darc.de

naja ich bin mal gespannt ;)

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]WIRTSCHAFTSMINISTERIUM AUF KURS

(rps) Wie wir vom BMWi diese Woche erfahren haben, ist der auf der Ham Radio in Friedrichshafen mitgeteilte Zeitplan für die Inkraftsetzung der neuen Amateurfunkverordnung bisher vollständig eingehalten worden. Zur Zeit ist der Text in der Endredaktion, wo inhaltliche Änderungen nicht mehr vorgesehen sind. Es muss jetzt nur noch der Minister unterschreiben, und dann geht es zum Bundesgesetzblatt. Für Ende August rechnet man in Berlin nach wie vor mit der Veröffentlichung und dem sofortigen Inkrafttreten. Wesentliche Regelungen der novellierten Rechtsverordnung sind die Öffnung der Kurzwelle für die Amateurfunkklasse E, der nun 100 Watt Senderleistung zugestanden wird, die Allgemeinfreigabe von 50 MHz sowie die Erweiterung des 40-Meterbandes für Klasse A.

[/quote]
Quelle: [url:1xhshenj]http://www.agz-ev.de/[/url:1xhshenj]

Der Satz "Zur Zeit ist der Text in der Endredaktion, wo inhaltliche
Änderungen nicht mehr vorgesehen sind." lässt darauf hoffen, dass
es nun endgültig wird, sofern die AGZ mehr weiß :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]sofern die AGZ mehr weiß[/quote]

Da kann ich Dich beruhigen. Der Grillverein (eigentlich ist die AGZ KEINE Amateurfunkvereinigung, und hat eigentlich mit Amateurfunk auch nichts zu tun) schreibt solche News immer nur von anderen Quellen ab. Und das mit einer durchschnittlichen Verzögerung von 3-4 Wochen.

Leider versucht dieser Grillverein halt immer mit reisserischen Mitteln die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Der Wahrheitsgehalt ist dann ähnlich einer Boulevardzeitung.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Forum,

komisch das der grösste Grillverein Deutschlands, der DARC in etwa das gleiche schreibt. Kommen wird die neue Amateurfunkverordnug auf jeden Fal, da es kein DARC Mitglied im Rentenalter verhindern konnte. Es ist aber auf alle Fälle der richtige Weg.


[b:g0dicfuh]Änderungen zur Amateurfunkverordnung weiterhin Ende August erwartet[/b:g0dicfuh]

Auf Nachfrage der Redaktion beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie teilte dies mit, dass mit dem In-Kraft-Treten der Änderungen zur Amateurfunkverordnung weiterhin Ende August zu rechnen ist. Der Erscheinungstermin für den neuen Fragenkatalog Klasse-E ist noch für September geplant. Als Übergangsfrist für die neuen Klasse-E-Prüfungen ist ein halbes Jahr vorgesehen.


Quelle:

[url:g0dicfuh]http://www.darc.de/[/url:g0dicfuh]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]komisch das der grösste Grillverein Deutschlands, der DARC in etwa das gleiche schreibt. Kommen wird die neue Amateurfunkverordnug auf jeden Fal, da es kein DARC Mitglied im Rentenalter verhindern konnte. Es ist aber auf alle Fälle der richtige Weg.[/quote]

Ja wo glaubst Du denn, hat die AnGeZeigt das abgeschrieben gehabt? Es ging nicht darum, dass die Nachricht nicht stimmte. Es ging darum das der Grillverein mehr wissen könnte. Was der DARC und Co nicht veröffentlich hat und seit Tagen auf deren Webseite steht, wird auch bei AGZ nicht in Ihrem Boulevard Blättchen stehen. Abgesehen von Meldungen, die sich der Grillverein selber zusammenrereimt, bzw. erfunden hat.


  
 
 Betreff des Beitrags: AGZ
leider haben da so einige wohl nicht mitbekommen wo die AGZ eigendlich entstanden ist?
AGZ ist vom DARC ins Leben gerufen worden und als diese zu unbequem wurden sind sie ganz einfach ausgeschlossen worden. Das haben Sie sich nicht gefallen lassen und alleine weitergemacht. Ohne diese Jungs könnten wir doch die Rentnerband DARC und denAmateurfunk in die Tonne klopfen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: AGZ
[quote]leider haben da so einige wohl nicht mitbekommen wo die AGZ eigendlich entstanden ist?
AGZ ist vom DARC ins Leben gerufen worden und als diese zu unbequem wurden sind sie ganz einfach ausgeschlossen worden. Das haben Sie sich nicht gefallen lassen und alleine weitergemacht. Ohne diese Jungs könnten wir doch die Rentnerband DARC und denAmateurfunk in die Tonne klopfen.[/quote]

Das ist zwar schlichtweg falsch, macht aber nichts :D

Richtig ist, das die Gründer des Grillvereines ehemalige DARC Mitglieder sind. Allerdings haben die ein paar recht schmutzige Dinge versucht abzuziehen, während ihrer Mitgliedschaft. Und daher wurde es ihnen näher gelegt, ihre "Aktivitäten" doch woanders durchzuführen. Und wie ein paar kleine rotzige Bengel, haben die dann ihr eigenes kleines Vereinchen aufgemacht.

Und dieser Grillverein hat dem Amateurfunk ziemlich geschadet. Besonders viele junge Interessierte stossen irgendwann beim stöbern durch Internet, auf diesen Renterclub. Und ich habe dann schon viele Leute gehört, die kein Bock auf diesen Mist hatten, weil diese davon ausgingen, das die paar Griller das ganze Hobby darstellen.

Glücklicherweise hat man sich von dem grössten Schadensverursacher getrennt. Allerdings ist der Ruf dieses Grillvereins dermassen geschadet worden, das die glücklicherweise nicht mehr auf die Beine kommen werden.

Da Du es ja vorziehst, Anoynm zu bleiben, und mir Deine Schreibe recht bekannt vorkommt, weiss ich ja, wo ich Dich hinzustecken habe :D

Aber das Thema AGZ ist zum Glück ja erledigt, diesen Club gibt es quasi nur noch auf dem Papier :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
AFuV
Änderungen zur Amateurfunkverordnung treten am 1. September 2006 in Kraft
Die Änderungen zur Amateurfunkverordnung werden am 31. August im Bundesgesetzblatt I Nr. 41 verkündet und treten am 1. September in Kraft! Nachfolgend die wichtigsten Änderungen nochmals in Kurzform; Klasse E: Freigabe 1810-1850 kHz mit 100 W PEP, 1850-1890 75 W PEP, 1890-2000 kHz 10 W PEP, 80/15/10-m-Band 100 W PEP, 2 m/70 cm 75 W PEP, 10 GHz 5 W PEP.

Zur Prüfung werden künftig erweiterte Kenntnisse in den Bereichen Betriebstechnik und Vorschriften gefordert. Die notwendigen Kenntnisse in Technik verbleiben. Es wird die Möglichkeit der Aufstockung nach Klasse A durch eine zusätzliche Technikprüfung geschaffen. Die Änderungen für die Klasse A: Freigabe des Bereichs 7100 bis 7200 kHz (sekundäre Zuweisung) mit einer Ausgangsleistung von 250 W PEP und Freigabe des Frequenzbereichs um 50 MHz mit der Auflage zur Anzeigepflicht ortsfester Amateurfunkstellen. Die maximale Strahlungsleistung beträgt 25 W ERP. Es sind nur horizontal polarisierte Antennen zulässig. Der 6-m-Betrieb darf nur außerhalb der Schutzzonen erfolgen. Die Oktoberausgabe der CQ DL wird sich ausführlich mit den Änderungen zur Amateurfunkverordnung befassen. Geplant sind ein Interview mit dem Runden Tisch Amateurfunk sowie weitere funkbetriebliche und technische Artikel zum Thema.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es ist vollbracht :busch:

Die alten Seilschaften konnten es nicht verhindern !!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Es ist vollbracht :busch:

Die alten Seilschaften konnten es nicht verhindern !![/quote]

[size=150:1gqzlym2][b:1gqzlym2][color=red:1gqzlym2]Ja aber 15 Jahre zu spät ![/color:1gqzlym2] [/b:1gqzlym2][/size:1gqzlym2]

[b:1gqzlym2][color=blue:1gqzlym2]Die D-Netze mit digitalisierter Übertragung von Funktelefonaten wurden im Juli 1992 eingeführt !
Das und die Flatrate (Internet) haben dem CB Funk das Genick gebrochen
und der Amateurfunk sitzt auch schon im Rollstuhl ! [/color:1gqzlym2][/b:1gqzlym2]

[color=red:1gqzlym2]Ob diese diese Reanimierung den erwünschten Erfolg bringt ,
wage ich zu bezweifeln ! [/color:1gqzlym2]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wieder mal einer der den Sinn des Amateurfunks und das tiefere Wesen des Funkamateurs voll verstanden hat....

Mit solchen äusserungen würde ich mich :oops: ...


  
 
 Betreff des Beitrags:
15 jahre zu spät ?
Ich auf alle fälle werde mein möglichstes tun nach 30 Jahren Blackpowern on Shortwave,das diese Verordnung der Reanimation des Amateurfunks dienlich sein kann.

Wie im Swingerclub (alles kann-nichts muss ) :busch:

01.09.2006 0 Uhr und 1 sekunde legal auf KW :-)

Da ballere ich gleich mal aus Peckfitz mit meinen 100 Watt aus der Pampa.
Normalerweise hätte ich dort auf VHF/UHF irgendwelche Relais abgeklappert.
Und nun voll mit der Angelrute und 20 metern langdraht auf KW...Einfach nur geil...ich freu mich drauf !!!!

Das ist doch schon Reanimierung...Nix da Rollstuhl ...

Greetz von Forenleser


  
 
 Betreff des Beitrags:
wenn ein "guglielmo marconi" das mitkriegen würde, was heute so abgeht, dann würde er sich wohl im grabe umdrehen !
so viel " negative wellen " verträgt wohl keiner :-)

ich weiß nicht leute, doch was dachten damals um die jahrhundertwende wohl die leute, als die 1ste transantlantikverbindung zu stande gebracht wurde und das quasi um die welt ging.....
revolutionär....
wozu brauchen wir dann noch das geschriebene wort -es braucht ja viel zu lange nach amerika........
und was machen wir heute, wir schreiben unseren liebsten immer noch ein briefchen........
was dachte " alfred bernhard nobel " als das dynamit erfunden war......
mit sicherheit nicht, das es irgendwann mal eine atombombe gibt, doch auch heute sprengen wir noch mit dynamit die berge auf :-)

es gab und wird auch immer leute geben, die sich und den rest der welt im untergang sehen und doch leben die alten traditionen immer in uns weiter und werden hoffentlich nie aufgegeben werden.....

denn sonst würden wir heute nicht mal ansatzweise interesse an der technik der tausend jahre alten kulturen zeigen...........

wenn das interesse an der weitergabe alter techniken gestorben ist, wird die zukunft ebenfalls sterben, da alles darauf aufgebaut wird....

warum sollte also ein handy den amateurfunk streitig machen.....?

beides hat aus meiner sicht überhaupt nichts miteinander zu tun bis auf die tatsache, das beides drahtlos ist - ansonsten sehe ich da nicht mal ansatzweise eine übereinstimmung.......

ich kann mit einer atombombe zwar ganze landstriche ausradieren, doch es wird schwierig einen kleinen felsvorsprung damit zu sprengen....
ich kann mit nem handy zwar ganz toll telefonieren, doch es wird äußerst schwierig ganz spontane gespräche mit anderen leuten - völkern - aufzubauen.........den kleinen " felsvorsprung " erreiche ich jedoch nicht damit und genau das ist der ganz große unterschied zum handy oder der flat rate......

es sind völlig verschiedene sachen, ob ich alles in ein blecheimer reinstecke und dann loslege oder in den nächsten laden gehe und mir ein handy kaufe.....
jetzt könnte man zwar sagen, wer ist noch so blöd und bastelt wie so ein irrer an antennen oder sonst was rum, doch ohne solche leute, gäbe es die gesamte kommunikation nicht.........

ob mit oder ohne handy...........
ob mit oder ohne dynamit.........
ob mit oder ohne dsl........
alles hat seine daseinsberechtigung, auch die tausend jahre alten pyramiden.......und inka bauten .......
und genau so wird es sein............

wo sind die " positiven wellen " .......?

wir tragen sie alle in uns.......................


  
 

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