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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Meinung zu Yaesu FT-757 GX II
Ich habe einen KW-Tranceiver FT-757 GX II angeboten bekommen. Kosten soll er 350€ und ist in einem sehr guten Zustand und ist voll funktionstüchtig.

Da dies mein erster KW-TRX werden soll und ich im Bereich Amateurfunk bisher nur mit meiner VHF/UHF-Handfunke unterwegs war, würde ich gerne ein paar weitere Meinungen (außer die des Verkäufers :wink: ) über das Gerät einholen.

Als Betriebsarten plane ich SSB, PSK31, und wenn ich es endlich drauf habe manuelles CW (mit dem Computer finde ich CW irgendwie witzlos, sorry ;))


Also: Ist das o.g. Gerät zu gebrauchen und ist der Preis angemessen, oder braucht der Amateurfunker von heute was moderneres?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Denke mal das der Preis i.O. geht. Hat ja einiges an Funktionen zu bieten. Allerdings sollte man auch bedenken das man um die 600.- Euro neuere Transceiver bekommt die zusätzlich noch 6m sowie 2m und 70 cm haben und auf KW auch 100 Watt können.

Hierbei hätte man zudem noch die übliche Garantie. Oder ist beim FT-757gxII noch Zubehör dabei ??? Weil wie bei fast allen entsprechenden geräten kommt ja noch ein Netzteil hinzu und über einen Tuner muss man evtl. auch noch nachdenken.

cu 8)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hast auf jeden Fall nix falsch gemacht mit dem Gerät.
Und das sag ich nicht nur weil ich den FT757GXII auch besitze :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Meinung zu Yaesu FT-757 GX II
[quote]Ich habe einen KW-Tranceiver FT-757 GX II angeboten bekommen. Kosten soll er 350€ und ist in einem sehr guten Zustand und ist voll funktionstüchtig.

Da dies mein erster KW-TRX werden soll und ich im Bereich Amateurfunk bisher nur mit meiner VHF/UHF-Handfunke unterwegs war, würde ich gerne ein paar weitere Meinungen (außer die des Verkäufers :wink: ) über das Gerät einholen.[/quote]

Hallo,
sicher ist das Ok, auch der Preis.
Deine Frage geht fast in die gleiche Richtung wie die hier:
ftopic7713.html


[quote]Als Betriebsarten plane ich SSB, PSK31, und wenn ich es endlich drauf habe manuelles CW (mit dem Computer finde ich CW irgendwie witzlos, sorry Wink)


Also: Ist das o.g. Gerät zu gebrauchen und ist der Preis angemessen, oder braucht der Amateurfunker von heute was moderneres?[/quote]

Ja eines kannst du ohne entsprechende ZF-Filter bei der FT757 GX2 vergessen: PSK31
Dafür sollte man entweder schmale SSB oder besser noch CW Filter eingebaut haben.

Das was die FT757 GX2 eingebaut hat, reicht zwar für normalen SSB-Betrieb und RTTY QSO`s bzw. AMTOR Betrieb.
Aber für PSK31, würde ich zumindest zum nächsthöheren Modell (Nachfolger) greifen, der auch den entsprechenden Anschluss für ein Soundkarteninterface und die Filtersteckplätze zum Nachrüsten der Filter (Inrad) hat.
Das wären von Yaesu FT840, FT900, FT990, FT920 und die FT1000er Modelle.
Von Kenwood die Modelle der 4er, 5er, 8er, sowie der 9er Reihe, die ohne Röhren daher kamen.
Selbstverständlich auch Modelle der 7er Reihe von Icom. :wink:

Klar kannst du trotz fehlenden Filtern und bestimmten Einstellungen in der Software (MixW ect.) mit der FT757 GX2 auch in PSK Betrieb machen.
Nur werden dir einige Funkfreunde,
dir Splatter dann bescheinigen und der ist gerade in so schmalen Bandsegmenten wie auf 80, 15 und 10m nicht gern gesehen.... :wink:

Apropos neu: Der FT857D benutzt ein Funkfreund von mir für PSK auf 80 und 15m mit normalem eingebauten CW-Filter (500Hz).
Keine Probleme zumindest laut seiner Aussage.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Filter sollte man beim 757GX-2 aber auch nachrüsten können (falls nicht schon vorhanden) und PSK 31 geht mit entsprechendem Interface auch ohne entsprechende Buchse an der Rückseite.

Ich habe ein Signalink SL-1+ erworben das per Kabel an die Mikrofonbuchse angeschlossen wird. Das Interface belegt am Computer noch nicht einmal RS232 oder USB. es werden nur die Ein- bzw. Ausgänge der Soundcard genutzt. Das SL-1+ kann durch Drahtbrücken innerhalb des Gerätes an die Mikrofonbelegung des 757 angepasst werden.....

cu 8)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ist möglicherweise schon zu spät aber ich würde bei der Überlegung, mal ein preiswertes gebrauchtes Gerät zu erstehen, den Reperaturfall mit einbeziehen. Für viele Geräte gibt es keine Ersatzteile mehr. Ich selber habe vor 5 Jahren einen FT736R verkauft weil es kein Ersatz mehr für diese Generation gab. Wenn ich mich recht erinnere, ist das Gerät auch schon älter.
Der FT757 hat ein je nach Vorgebrauchje nach Vorgebrauch VFL-Anzeigen - diese werden durch alterung schnell dunkler und brennen je nach Vorgebrauch unterschiedlich hell.
OK, das ´Display kann man prüfen, den Rest eigentlich nicht wirklich. Dieser Blickwinkel wird beim Ankauf älterer - auch guter Geräte, oft vergessen. Da können €350.- mal schnell in den Sand gesetzt sein.
Ich plädiere für ein Gerät dass nicht älter als 5 Jahre ist oder dessen Teile lange erhältlich sein werden. ICOM ic706 - da wird es noch einige Jahre Eratz geben - um mal ein Beispiel nennen zu wollen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja .. wenn ich mir das Gebrauchtpreisniveau so ansehe sind max. 5 Jahre alte Gerät noch derart teuer, dass man auch gleich neu kaufen kann. 70-80% vom aktuellen Neupreis sind üblich (auf ebay auch gerne mal 120-150%). Für mich wird Gebrauchware erst bei 30-50% Neupreis interessant, denn: Kauft man etwas neues hat man immerhin etwas jungfräuliches im schönen Karton mit Herstellergarantie, was den Aufpreis wert sein sollte.

Ich habe bisher den Weg gewählt, etwa. 25-30 Jahre alte Geräte zu kaufen, dort hält sich der Anteil an Spezialteilen noch relativ in Grenzen oder es gibt von Sammlern nachgebastelte Ersatzteile. (Schlimmenstensfalls auch irreparable Geräte zum recyclen für 50-100 Euro). In diesem Alter werden die Preis auch halbwegs attraktiv. Meine 2m Allmodekiste hat 101 Euro gekostet, der FT101-ZD für Kurzwelle 180 Euro. Was ich dazu sagen muss ist allerdings, bei beiden Geräten waren kleinere Reparaturen nötig, die ich allerdings selbst ausführen konnte. Kann man soetwas nicht, muss ich von solchen Oldtimern schwer abraten.

Gruß,
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Meinung zu Yaesu FT-757 GX II
Wenn ich mich recht erinnere, ist das Gerät auch schon älter.
Der FT757 hat ein je nach Vorgebrauchje nach Vorgebrauch VFL-Anzeigen - diese werden durch alterung schnell dunkler und brennen je nach Vorgebrauch unterschiedlich hell.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Meinung zu Yaesu FT-757 GX II
[quote]Wenn ich mich recht erinnere, ist das Gerät auch schon älter.
[/quote]
Seit 1987 um genau zu sein....
Hab meinen kürzlich veräußert, hab mich aber nich getraut, dafür 350 zu verlangen ;-)

Achim


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Meinung zu Yaesu FT-757 GX II
Hallo,

finde 350 € etwas überzogen für das Alter.

Hab meinen 757 GX II im Jahre 1995 gebraucht für 650 DM gekauft, das Teil spielte einige Monate ganz gut bis sich der VFO-Knopf nicht mehr drehen liess. Die Achse saß fest (altes Problem beim 757 - Verharzung), der Spaß hat mich damals umgerechnet ca. 80 Euro gekostet (als es noch Ersatzteile für das Gerät gab).

Ich denke für 350 € gibt es was langlebigeres z.B. einen gebrauchten IC-718, DX-70 TH o.ä.

Generell sollte man bei Geräten, die älter als 20 Jahre sind, vorsichtig sein, es sei denn, man ist der gewiefte Bastler (abgesehen von der Ersatzteilversorgung).


Grüße
Franz


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Meinung zu Yaesu FT-757 GX II
Sorry Leute, aber seid ihr total merkbefreit???
Da hat ein Bot einen Textschnipsel von DD4DA in einen steinalten Thread reingepostet und ihr hängt euch alle mit rein...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Meinung zu Yaesu FT-757 GX II
Du hast recht, aber "Meinungen" sind (meistens) zeitlos ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Meinung zu Yaesu FT-757 GX II
[quote]Sorry Leute, aber seid ihr total merkbefreit???
Da hat ein Bot einen Textschnipsel von DD4DA in einen steinalten Thread reingepostet und ihr hängt euch alle mit rein...[/quote]

Sorry, aber nicht jeder hat die Zeit 22 Stunden am Tag im Forum zu sein um genau zu wissen, dieser und der Beitrag war dann und dann schon mal gewesen :(

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 Betreff des Beitrags: Re: Meinung zu Yaesu FT-757 GX II
[quote]Sorry, aber nicht jeder hat die Zeit 22 Stunden am Tag im Forum zu sein um genau zu wissen, dieser und der Beitrag war dann und dann schon mal gewesen :(

73[/quote]

[b:1pjsrcp6][u:1pjsrcp6]EIN[/u:1pjsrcp6][/b:1pjsrcp6] Blick oben rechts in der Ecke des Postes zeigt das Datum , wann es verfasst wurde :!: :idea:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Meinung zu Yaesu FT-757 GX II
Hallo zusammen,
es wurde jetzt ja ausgegraben und alles wurde jetzt gesagt. Ich schließe den Thread.

73
Gerhard


  
 

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