Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Klärung der BOS-Funkrechtslage - Was darf man & was nich
Hallo

Ich werd mal versuchen, hier einen kleinen rechtlichen Überblick zu geben...
Ich bin kein Jurist, das hier entspricht nur meinen Erkundigungen & Erfahrungen. Diese Informationen dürfen nicht als rechtliche Beratung angesehen werden, und sind es auch nicht.

[b:2tjpgznl]Darf man Funkscanner besitzen?[/b:2tjpgznl]
Ja.

[b:2tjpgznl]Was darf ich mit einem Funkscanner empfangen?[/b:2tjpgznl]
Das gesamte "öffentlich gesprochene Wort", das wäre CB-Funk, Amateurfunk, PMR, LPD, Strassenreinigung uä, Funk der Verkehrsbetriebe...

[b:2tjpgznl]Was darf ich nicht empfangen?[/b:2tjpgznl]
Schwierig zu beantworten. Es gibt Aussendungen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind (dazu gehört der BOS-Funk 4m und 2m), Militärfunk. Andererseits heisst es: "Der Betreiber einer Funkanlage hat dafür zu Sorgen, das Sendungen die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind, verschlüsselt werden. Alles was ein Scanner empfangen kann, darf auch empfangen werden". Heißt auf Deutsch: Du kannst hören, was du willst, der Betreiber muss selber gucken, das nichts abhörbar ist.
Rechtliche Grauzone! Pfoten weg vom BOS-Band, egal ob 2m, 4m oder was auch immer. Ein anderes Scanner-Buch sagt folgendes:
-> Wenn man aus Versehen auf eine solche Frequenz stößt, und sobald man merkt, was man da hört, weiterschaltet, hat man sich nicht strafbar gemacht. Strafbar gemacht hat man sich mit dem vorsätzlichen Abhören, und auch mit dem Einspeichern solcher Frequenzen <-

[b:2tjpgznl]Was darf ich auf keinen Fall?[/b:2tjpgznl]
- Nachrichten aus dem BOS-Funk nutzen
- Nachrichten aus dem BOS-Funk weitergeben
- die Tatsache, DAS ich BOS-Funk höre weitergeben

Ich hab hier in einem Thread was gelesen:
[quote] (was normal der Fall ist ausser man ist Mitglied der jeweiligen Organisation)[/quote]
Man darf auch als Mitglied einer solchen Organisation nichts mithören. Die Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr z.b. sind solange BOS-berechtigt, wie sie sich im Dienst befinden. Ausserhalb des Dienstes darf auch nicht mitgehört werden. Das Mithören ist Führungskräften vorbehalten.

[b:2tjpgznl]Wie sieht es mit BOS-Funkgeräten aus?[/b:2tjpgznl]
Der blosse Besitz, z.b. als Sammlerstück ist legitim. Sobald die Geräte aber sendebereit sind (es reicht die Stromversorgung) wirds illegal. Normalerweise werden BOS-Funkgeräte nur an lizensierte Behörden abgegeben, komischerweise finden sich aber bei ebay immer wieder BOS-Funkgeräte. Pfoten weg! Hierbei kann es sich um Hehlerware handeln (<- eigene Erfahrung! Ist und passiert tatsächlich).

Noch Fragen? Raus damit....

mfg,
bosfunker


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

also meines Wissens ist doch Funk von Behörden und ÖPNV in diesem Sektor auch Betriebsfunk und somit ist es nicht erlaubt diesen zu hören.
LPD und PMR sind meines Wissens nach auch kein "jedermannsfunk", den man abhören darf. Es gibt ja schliesslich decryption Module für einige Funkgeräte. Man möge mich korrigieren, aber ich glaube mich so daran zu erinnern :)

greetZ
Carlo[b:36m96jbr]Z[/b:36m96jbr]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zum Thema Abhören von ÖPNV meine ich auch, dass es verboten ist. Allerdings ging ich immer davon aus, dass es sich bei PMR und SRD (LPD) um Funkverkehr handelt, der abgehört werden darf.

Gruß,
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Klärung der BOS-Funkrechtslage - Was darf man & was
[quote]Hallo


[b:3j8e37md]1. Darf man Funkscanner besitzen?[/b:3j8e37md]
Ja.

[b:3j8e37md]Was darf ich mit einem Funkscanner empfangen?[/b:3j8e37md]
Das gesamte "öffentlich gesprochene Wort", das wäre CB-Funk, Amateurfunk, PMR, LPD, Strassenreinigung uä, Funk der Verkehrsbetriebe...

[b:3j8e37md]2. Was darf ich nicht empfangen?[/b:3j8e37md]
Schwierig zu beantworten. Es gibt Aussendungen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind (dazu gehört der BOS-Funk 4m und 2m), Militärfunk.
"Alles was ein Scanner empfangen kann, darf auch empfangen werden". Heißt auf Deutsch: Du kannst hören, was du willst, der Betreiber muss selber gucken, das nichts abhörbar ist.

[b:3j8e37md]3. Was darf ich auf keinen Fall?[/b:3j8e37md]
- Nachrichten aus dem BOS-Funk nutzen
- Nachrichten aus dem BOS-Funk weitergeben
- die Tatsache, DAS ich BOS-Funk höre weitergeben


[b:3j8e37md]3. Wie sieht es mit BOS-Funkgeräten aus?[/b:3j8e37md]
Normalerweise werden BOS-Funkgeräte nur an lizensierte Behörden abgegeben,
Noch Fragen? Raus damit....

mfg,
bosfunker[/quote]
Hallo,
so ganz bin ich damit nicht einverstanden.

Zu 1.) empfangen darf ich Funkdienste, für die eine Allgemeine Genehmigung erteilt wurde.
Rundfunk (Radio, TV)
CB Funk
LPD
PMR
Freenet,
Weiterhin dürfen Amateurfunk und Zeitzeichensender abgehört werden.

Zu 2.)
Alle geschützten Funkdienste:
BOS Funk
Militärische Funkdienste
Flugfunk
Betriebsfunk (Verkehrsbetriebe, Straßenreinigung etc)
schnurlose Telefone

Das man dann Infos nicht weitergeben, auswerten oder die Tatsache des Empfangs anderen mitteilen, ergibt sich ja von selbst daraus.

zu 3.)
Firmen, die BOS Funknetze einrichten, dürfen ebenfalls BOS FUG's betreiben, eben zur Einrichtung.
Was sind lizensierte Behörden ?? Hab ich noch nie gehört.

mfg
dc5fi

p.s. Wer solche Beiträge veröffentlicht, sollte sich meiner Meinung nach schon registrieren. :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Klärung der BOS-Funkrechtslage - Was darf man & was
Leider falsch.
1. Es darf nur mit den dazu zugelassenen Geräten etwas gesendet oder empfangen werden.

2. Der Besitzt ist dem normalen Bürger erlaubt; das ändert sich ab und zu mal - hat es in der Vergangenheit auch schon mal.

3. Der Betrieb nicht. PUNKT
Dazu bedarf es einer Genehmigung. Egal ob Empfangen oder Senden. Die Behörde pricht von dem Betrieb eine Funkstelle und spezifiziert nur in Ausnahmefällen von Empfangs- oder SendeFUNKSTELLEN.
Die Genehmigung zum Betreiben eine Funkstelle wird nur erteilt wenn ein genehmigungsfähiges gerät zum Einsatz kommt. Weiter siehe Punkt 1

4. Es gibt keine Ausnahme.

5. Nun kommen Wir zum CB-Funk und seinen Verwanten. Hier gilt ebenfalls die Punkte 1 und 3. Das Genehmigungsverfahren ist abhängig vom gewünschtem Funkdienst. Heute ist es oft so dass die Geräte einer Zulassungsnummer und einigen Kennzeichen bedürfen damit Punkt 3 erfüllt ist. Die Behörde verzichtet auf einen Anzeige des Betriebs in einigen Fällen. Ich glaube bei Mobilbetrieb einen CB-Funkgeräts ist das so.
Genaueres ist der Beschreibung des Gerätes zu entnehmen.
Aber, es darf niemand ein Gerät für einen anderen Dienst benutzen wenn das Gerät nicht ausdrücklich dafür zugelassen wurde. Z.B. ein Amateurfunkgerät das für 70cm Betrieb im Bereich 430mhz bis 440Mhz arbeitet und damit auch praktisch im PMR Bereich betrieben werden könnte, es dort auch genau dafür zu benutzen. Das darf sogar ein Funkamateur nicht. Der darf nur Amatteurfunk auf den gleichen Frequenzen abwickeln.

6 Die Ausnahme bilden lizensierte Funkamateure. Die dürfen sowohl Sender als auch Empfänger betreiben die auch andere Bänder und Betriebsarten oder dergleichen können, betreiben. Jedoch dürfen sie nur auf den für den AMateurfunk freigegebenen Frequenzen damit arbeiten.
Nun kommt noch die Nummer mit dem Hören von anderen Aussendungen die man zufällig mal gehört hat.
Hier ist es wie schon zuvor Beschrieben wurde. "nix sagen das, nix sagen was man gehört hat". Die Funkamateure haben da einen gewissen "Spielraum" der notwendig ist um technische Versuche durchführen zu können. Ich benutze z.B. einen Sender der im Bereich 130Mhz sendet als Steuersender. Das bedeutet dass ich noch einen Oszillator, Mischer und Filter dem Sender folgen lasse um auf 1275mhz senden zu können. Der eigentliche Sender war aber für 130Mhz gebaut worden.
Kein Spielraum ist bei dem Betrieb eines Funkgerätes im KFZ. Da müssen Zulassungen her wie die "eMARK". Ist dei nicht da ist nix mit Einbau in KFZ. Das Auto würde seine Strassenverkehrszulassung verlieren. (STVZO) Das gilt für jedes Gerät - auch für das portable NAVI !!!!!
Vy 73 de Gerd


[b:e0aiivtz]Was darf ich mit einem Funkscanner empfangen?[/b:e0aiivtz]
Das gesamte "öffentlich gesprochene Wort", das wäre CB-Funk, Amateurfunk, PMR, LPD, Strassenreinigung uä, Funk der Verkehrsbetriebe...


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Gerd: Bist du dir sicher, dass ich den Betriebsfunk (Strassenmeisterei, ÖPNV) legal hören kann ? Das glaube ich jetzt mal nämlich grad nich :)

greetZ
Carlo[b:yabw06hp]Z[/b:yabw06hp]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Klärung der BOS-Funkrechtslage - Was darf man & was
[quote]Kein Spielraum ist bei dem Betrieb eines Funkgerätes im KFZ. Da müssen Zulassungen her wie die "eMARK". Ist dei nicht da ist nix mit Einbau in KFZ. Das Auto würde seine Strassenverkehrszulassung verlieren. (STVZO) Das gilt für jedes Gerät - auch für das portable NAVI !!!!!
Vy 73 de Gerd


[/quote]

Hallo,
bei modernen Fahrzeuge ist das korrekt.
bei älteren Fahrzeugen mit Typzulassung vor dem 1.1.1996 aber noch kein Thema...

Insgesamt sichert das E-Zeichen beim Einbau in moderne KFZ die Legalität beim Einbau des Funkgerätes. Bei fehlendem E-Zeichen müßte wie vor dem 1.10.2005 eine Einzelfreigabe beim Hersteller des KFZ eingeholt werden.

Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: BOS-Funker
Hallo Zusammen

Bosfunker hat im Bezug auf angehörige einer BOS und deren Berechtigungen voll und ganz recht.

Ich habe meinen Ersatzdienst im Fermeldezug der Feuerwehr abgeleistet
und kann euch das nur bestätigen.

Nach dem Dienst ist es nicht erlaubt den Funk abzuhören.


Es war ne super zeit und wenn jemand sich für den BOS Funk Interessiert, dann kann ich diesen Dienst nur empfehlen
er bietet eine interesannte alternative zur Bundeswehr und dem Zivildienst.

nachteil zur meiner zeit waren 6 jahre Dienstzeit aber bereut habe ich das nicht.

Beste Grüße

Stefan :D


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: BOS-Funker
[quote]Hallo Zusammen

Bosfunker hat im Bezug auf angehörige einer BOS und deren Berechtigungen voll und ganz recht.

Nach dem Dienst ist es nicht erlaubt den Funk abzuhören.

Beste Grüße

Stefan :D[/quote]
@Stefan,
was anderes haben auch die anderen Poster hier nicht gesagt, sowohl Carlo[b:24pc0h6j]z[/b:24pc0h6j], Gerd, Admin und ich.
mfg
dc5fi


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin,

ich darf mal zitieren?

[quote]Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs.4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Emächtigung bleiben unberührt.[/quote]
Was nun "nicht für die Funkanlage bestimmt" heißt, ist durchaus strittig, mir ist jedoch mindestens ein Urteil bekannt, gem. dem für den Empfänger klar ersichtlich sein muß, daß die Ausstrahlung nicht für ihn ist, entweder durch Verschlüsselung oder einen gesendeten Hinweis.
Womit sich zumindest "Abhören von Flugfunk ist verboten" erübrigt hätte (gerade, da dessen Frequenzen für jeden frei einsehbar sind).

Wichtig jedoch: egal, wieviel man abhören kann/darf, solange die Ausstrahlung nicht für die Allgemeinheit (Radio...) oder einen unbestimmten Personenkreis (Amateurfunk...) bestimmt ist, darf weder Inhalt noch der Fakt des Empfangs weitergegeben werden.

Das war's.

Und GERD, den Passus im TKG, der reine Empfangsanlagen zulassungspflichtig macht, mußt Du mir zeigen.

mfg,

Robert


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Robert K.
Du zitierst hier die alte Version des TKG !
Das TKG wurde 2004 geändert. Der jetzt gültige § ist der 89 und dort heißt es:
§89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

-----------
Und wenn du mit diesem [b:ocphmjiu]einen Urteil[/b:ocphmjiu] das sogenannte Burdorfer Urteil meinst, das kannst du vergessen, es handelt sich lediglich um ein Urteil eines Amtsgerichts.
mfg
dc5fi


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich weiß gar nicht was da tolles dran ist Bos Funk zu hören ?? :?


Ich habe die Schnauze voll nach 9 Std. Dienst immer noch den
Funk zu hören ?

Und außerdem als ich früher mal meine Afu Lizens gemacht habe finde
ich die Betriebsart CW viel Interressanter als BOS !!

Also die gerne BOS hören möchten bewerbt Euch wir such immer
noch neue Mitarbeiter...


Und zu Funkamateure dürfen rechtliche ALLE Geräte besitzen, und
senden auf Ihren zugeteilten Frequenzen für die jeweilige
Lizenzklasse.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Und wenn du mit diesem [b:198t9v2g]einen Urteil[/b:198t9v2g] das sogenannte Burdorfer Urteil meinst, das kannst du vergessen, es handelt sich lediglich um ein Urteil eines Amtsgerichts.
[/quote]

und gilt ausschliesslich für den einen Fall mit DK8OK


  
 
 Betreff des Beitrags: Betriebsfunkfrequenzen in Deutschland ...
Moinsen!

.... sind

[quote] Wikipedia
Der Nicht-öffentlicher mobiler Landfunk (NömL) ist eine Möglichkeit, Daten per Funk zu übertragen.

Er arbeitet in Frequenzbändern, die nur von spezifischen Nutzern bzw. Teilnehmergruppen verwendet werden. Zielgruppe der Systeme sind Unternehmen wie Fluggesellschaften oder Taxiunternehmen und Organisationen wie Feuerwehren oder Rettungsdienste. Bedingt durch die private Nutzung stellen Bündelfunksysteme je nach Anwendungszweck andere Anforderungen an Netze und Endgeräte als zellbasierte Systeme. Beispielsweise ist für den Einsatz in Feuerwehren die einfache Bedienung mit behandschuhten Händen wichtig, die Verschlüsselung der Daten aber eher nebensächlich.

NömL-Systeme lassen sich in drei Gruppen gliedern: ältere Betriebsfunknetze, Bündelfunksysteme und Paketdatenfunksysteme.

Früher hieß es "nichtöffentlicher beweglicher Landfunk - nöbl".

siehe auch: Mobiler Landfunk[/quote]

und dürfen nicht abgehört werden. Wenn ich mich nicht irre!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]GERD hat Folgendes geschrieben:
Kein Spielraum ist bei dem Betrieb eines Funkgerätes im KFZ. Da müssen Zulassungen her wie die "eMARK". Ist dei nicht da ist nix mit Einbau in KFZ. Das Auto würde seine Strassenverkehrszulassung verlieren. (STVZO) Das gilt für jedes Gerät - auch für das portable NAVI !!!!!
Vy 73 de Gerd[/quote]

Das ist nicht ganz richtig. Funkamateure dürfen auch Eigenbaugeräte im Fahrzeug einbauen - vorausgesetzt die Parameter werden eingehalten.


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum