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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Lernmaterial und neue Klassen
Hi,
kann mir jemand ein gutes Lehrbuch für die Vorbereitung auf die neuen Funkamateurklassen empfehlen?

Sonst gibt es schon "Aufbauprüfungen" von E auf A? bzw. sollte man wenn man/frau später auf Jedenfall A haben will, gleich für A lernen, oder lohnt sich E als "Zwischenprüfung"?

Gruss
Jenny


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Jenny,

zunächst macht natürlich der Fragenkatalog der RegTp am meisten Sinn, denn hier hast du alle Fragen, die auch in der Prüfung vorkommen. Ergänzend kannst du z.B das Buch von DJ4UF (Eckart Moltrecht) Titel:"Amateurfunklehrgang für das Amateurfunkzeugnis Klasse E"
dazu sehr gut benutzen. Es sorgt für das nötige Verständnis, was ja im Afu nicht ganz unwichtig ist :-) Ich denke mit intensivem Lernen kannst Du in ein paar Wochen die Prüfung ablegen.

Oder der andere Schritt. die "große Lizenz". Das ganze ist dann natürlich wesentlich umfangreicher, z.B die Technik.

Kommt halt darauf an , wo du später QRV sein möchtest. 2m und 70cm, oder gleich auch Kurzwelle.

Hoffe ich konnte Dir einen kleinen Überblick geben.

73 de Sky


  
 
 Betreff des Beitrags:
o.k. thanks schon mal für die Tips,

mein Ziel ist auf Jedenfal CW auf Kurzwelle, aber das wird wohl sicherlich ein wenig dauern :roll:

Sonst nochmal die Frage: Gibt es "Aufbauprüfungen", oder muss man für A dann alles nochmal ablegen?
Was passiert eigentlich mit dem Rufzeichen wenn man n Lizenz aufstockt?
Jenny


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Jenny,

also wenn du auf jeden Fall CW auf Kurzwelle machen willst und dementsprechend natürlich auch um die Welt kommen möchtest (unterstelle ich jetzt mal so...), dann würde ich dir sofort die A empfehlen. Sonst besteht die Gefahr, dass du die große nie mehr machst, weil du ja ein bißchen rumfunken kannst und es immer tausend Ausreden gibt, warum zur Zeit nicht... :roll:

Ist natürlich im Selbststudium ein bißchen zäh, aber es werden ja auch immer wieder Kurse von den OVs angeboten. Ich hab zusammen mit meinem Freund lernen können, da ging's recht flott in ca. 8 Wochen durch (dafür aber fast jeden Abend 2 Stunden sitzen, lesen, rechnen..).

Dummerweise gibt es noch keine Aufbauprüfung von E auf A, obwohl sich die Fragen zur Gesetzeskunde und Betriebstechnik kaum unterscheiden.
Als "E-ler" erhältst du ein DO... Rufzeichen, nach bestandener A erhältst du statt dessen ein Dk, Dl, Dj... usw.

73 von Angela, DK1KPP


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Als "E-ler" erhältst du ein DO... Rufzeichen, nach bestandener A erhältst du statt dessen ein Dk, Dl, Dj... usw.
[/quote]

... natürlich werden auch jetzt bei Prüfungen der Klasse A auch Rufzeichen der ehemaligen Klasse 2 - Rufzeichenblöcke verteilt. Also DB, DC, DD, DG sind genauso zu bekommen, wie wohl das wirklich selten zu hörende DH (was es damals für die A-Lizenz gab).

Nur will diese Rufzeichenblöcke heute keiner, weil man angeblich mit den Klasse 2-Rufzeichen auf der Kurzwelle "nicht für voll" genommen wird...

Ich persönlich kann dies jedoch nicht bestätigen. Ich besitze mein Rufzeichen seit 1996 in dieser Form und bin auch damit auf Kurzwelle in der Luft und mich hat noch nie eine Station schräg angemacht aufgrund meines Rufzeichens...

Frohes Fest :-)

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Jenny,
also erstmal direkt vornweg.
Die Klasse 1 hat enorme Reize (ich strebe sie ja selbst auch an, incl Morsen) Komme nur Langsam vorwaerts weil ich fuers Hilfcomitee Medecins Du Monde oft in Katastrophengebiete einsaetze fliege. Auch heute bin ich erst hMittags terug gekommen und in 2 Tagen gehts wieder los mit vielen Hilfsguetern ( http://www.medecinsdumonde.be/ )

Nun aber zu den Fachbuechern.
Ich wuerde Dir folgende empfehlen:

Titel: Amateurfunklehrgang, Betriebstechnik und Gesetzeskunde
Autor: Eckart Moltrecht, DJ4UF
Verlag: VTH ( ISBN: 3-88180-803-5 ) Bestell-Nr: 411 0103
Preis: 11,00 Euro


Titel: Amateurfunklehrgang, Technik
Autor: Eckart Moltrecht, DJ4UF
Verlag: VTH ( ISBN: 3-88180-389-0 ) Bestell-Nr: 411 0089
Preis: 17,80 Euro


Titel: Amateurfunklehrgang, Amateurfunkzeugnis Klasse 3
Autor: Eckart Moltrecht, DJ4UF
Verlag: VTH ( ISBN: 3-88180-364-5 ) Bestell-Nr: 411 0064
Preis: 14,80 Euro

Bestellen direkt bei VTH ( http://www.vth.de/FUNK/DEFAULT.HTM )
oder ueber den DARC ( http://www.darcverlag.de/ )

Warum empfehle ich auch noch das Buch fuer Klasse 3.
Ganz einfache Grund: Weil einige Themen besser aufgezeigt werden.

Und nicht zu vergessen: Den Fragenkatolog der Reg-Tp auch zu erhalten beim DARC-Verlag

Noch eine kleine Tip:
Mache jeden Tag 1/2 Std dann praegt sich alles besser ein. So ist es besser als die ganze Woche nichts zu machen und dann am WE 4 Std.

veel Geluek beim Bueffeln
veel lieve groten
Mary
PS: Wenn Du hilfe brauchst bin ich gerne bereit dir zu helfen

ACHTUNG: Fuer Klasse E ( frueher Klasse 3) wird es einen neuen Fragenkatalog geben (so ab mitte Januar)


  
 
 Betreff des Beitrags:
o.k. werde ich mir mal besorgen, werde mich auch erst mal im Selbststudium drann machen (glaube schon, dass man dass auch weitgehend aleine schaffen kann 8) , hoffe ich mal )

Noch n Frage: Wenn man auch n CW Prüfung ablegen will, in welcher Geschwindigkeit wird das da gefordert, bzw. in welcher sollte man anfangen zu trainieren. Hab mich zur Zeit erst mal mit n PC-Morsetrainer und 50 BpM drann gewagt.
Gruss
Jenny


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Jenny,

viel Spaß beim Selbststudium. Kleiner Tipp meinerseits: erst mal das Buch für die Klasse 3 (E) von Moltrecht durcharbeiten, das macht nämlich richtig Spaß und ist (im Vergleich zur A) relativ simpel und gut erklärt.
Und dann bei der A immer Techniklektionen mit Betriebstechnik und Gesetzeskunde abwechseln, sonst kann es passieren, dass du dich zwischendrin fragst, wozu du das eigentlich machst. Ging mir jedenfalls so :oops:
Und was genial zum Üben und Lernerfolg überprüfen ist: das Programm von DF1IAV unter [url:kt1bi9fy]http://www.afup.a36.de[/url:kt1bi9fy] . Ohne das hätte ich's vermutlich nicht gepackt.

Thema Morseprüfung, Angaben aus dem Anmeldeformular der BNetzA:

[quote]
Bei der Zusatzprüfung sind folgende Geschwindigkeits- und Pausenmodi möglich:
5 WpM (Tempo 25) mit Farnsworth-Methode (Zeichengeschwindigkeit 9 WpM mit verlängerten Pausen) oder

5 WpM (Tempo 25) Standard (Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemäß ITU-T Empfehlung F.1) oder

12 WpM (Tempo 60) Standard (Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemäß ITU-T Empfehlung F.1).

"WpM" sind "Wörter pro Minute" mit je 5 Zeichen pro Wort; 5 WpM sind 25 Zeichen pro Minute.

Bei der Zusatzprüfung müssen Sie sich für eine der vorgenannten Varianten entscheiden. [/quote]

Also eigentlich ganz humane Geschwindigkeiten, die dir allerdings IRL nicht wirklich was bringen. Ich bin auch gerade an CW mit der Koch-Methode, bin allerdings noch nicht überzeugt, dass das für mich die "richtige" ist. :roll:

55 und 73
Angela, DK1KPP


  
 
 Betreff des Beitrags:
thx hab die Seite bei der Bundesnetzagentur jetzt auch gefunden, ist dort aber schon ganz schön gut versteckt :wink:

Sonst, denke mal, dass ich versuche 60 BpM für die Prüfung anzupeilen, dann ist man, wenn man es wirklich nutzen will, von der Realität nicht so weit weg. 25 ist wohl ehr nur dazu da, dass jetzt wo es freiwillig ist überhaupt noch CW-Prüfungen stattfinden können :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zum Thema morsen kann Ich noch kurz anmerken das sich laut Rundspruch beispielsweise in Bremen dieses Jahr nicht ein OM dieser freiwilligen Prüfung gestellt hat :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wie issn das eigentlich im Ausland. In ein paar CEPT-Ländern darfst du doch - glaube ich - immer noch nur dann funken, wenn du morsen kannst. Weiß jemand, welche das sind? Und wie überprüfen die das?
"Morsen Sie mal bitte hier rein?" :busch:

73 de Angela, DK1KPP


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Zum Thema morsen kann Ich noch kurz anmerken das sich laut Rundspruch beispielsweise in Bremen dieses Jahr nicht ein OM dieser freiwilligen Prüfung gestellt hat :wink:[/quote]

Ist ja, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ja auch so, dass man in Deutschland mit der A-Lizens auf allen Amateurbändern mit allen Modulationsarten senden darf (oder irre ich mich da?), würde ja auch soviel bedeuten, dass man CW in Deutschland auch ohne CW-Prüfung machen darf :?: Macht natürlich nur Sinn, wenn man es auch kann :wink: oder werden die Zeichen schon mit dem Laptop generiert, statt richtig zu morsen?

Jedenfalls bräuchte man die CW-Prüfung dann nur noch bei Reisen in entsprechende Länder, die einem sonst kein Betrieb mit CW bzw. auf KW gestatten :?


  
 
 Betreff des Beitrags: morsen lernen
Jenny, wenn Du CW lernen willst, schau Dir mal diese Page an:

www.morsepeeper.de

hzl Gerd

******************************************

[quote]o.k. thanks schon mal für die Tips,

mein Ziel ist auf Jedenfal CW auf Kurzwelle, aber das wird wohl sicherlich ein wenig dauern :roll:

Sonst nochmal die Frage: Gibt es "Aufbauprüfungen", oder muss man für A dann alles nochmal ablegen?
Was passiert eigentlich mit dem Rufzeichen wenn man n Lizenz aufstockt?
Jenny[/quote]


  
 

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