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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Erfahrung 6m (50MHz) Antenne ZX6-3
Hallo ich spiele mit dem Gedanken mir eine ZX6-3 für das 6m-Band zu holen.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Antenne?

73 de

Axel (DJ4TT)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was hältst Du von Selbstbau?

http://www.dk7zb.fox28.de/6m/details.htm
Da würde sich die Version 3 Elemente 28 Ohm anbieten.
DL1NUX bietet Bausätze zu diesen Antennen an.
http://www.nuxcom-shop.de/index.php?cat ... 8-Ohm.html

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die ZX6-3 hat ca. 9 dB Gewinn. Die Bundesnetzagentur hat das 6-m-Band aber unter der Auflage freigegeben, max. 25 W ERP zu produzieren. Das würde bedeuten, dass ein Transceiver mit dieser Antenne nur etwa 3 W Sendeleistung machen dürfte, um legal zu bleiben.

Da gerade bei Es-Verbindungen die Signale aus sehr stark wechselnden Richtungen kommen, ist es da nicht viel einfacher, einen Dipol oder eine horizontal polarisierte Rundstrahlantenne (da horizontale Polarisation vorgeschrieben ist!) und 25 W Sendeleistung zu verwenden?

Angesichts der derzeit bestehenden 6-m-Betriebsauflagen ([url:2xv9qnk8]http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7406.pdf[/url:2xv9qnk8]) sehe ich in einer Richtantenne keine sehr großen Vorzüge, jedenfalls sendeseitig.

Es ist mir natürlich bewusst, dass es auch in DL offenbar ein paar Funkamateure gibt, die mit wesentlich höheren Leistungen plus gewinnbringenden Richtantennen auf 6 m arbeiten, aber empfehlen würde ich das wirklich niemandem.

73, Herwig


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Die ZX6-3 hat ca. 9 dB Gewinn. Die Bundesnetzagentur hat das 6-m-Band aber unter der Auflage freigegeben, max. 25 W ERP zu produzieren. Das würde bedeuten, dass ein Transceiver mit dieser Antenne nur etwa 3 W Sendeleistung machen dürfte, um legal zu bleiben.[/quote]

Wieso in Deutschland? Laut DJ4TT seinem Wohnort, dürfte es nicht weit nach PA zu sein.....?

[quote]Es ist mir natürlich bewusst, dass es auch in DL offenbar ein paar Funkamateure gibt, die mit wesentlich höheren Leistungen plus gewinnbringenden Richtantennen auf 6 m arbeiten, aber empfehlen würde ich das wirklich niemandem.

73, Herwig[/quote]

Da sieht man mal wieder, wie Deutschland ins Hintertreffen gerät....
Die anderen Nachbarländer erlauben ihren Funkamateuren Leistungen weit mehr als diese lächerlichen 25W ERP,
trotz EMV-Beschränkungen und teilweise grösserem Frequenzbereich, nachdem die TV-Sender abgeschaltet wurden... :wink: :-)

ZX-Yagis sind gut. Verarbeitung, Material sind auch gut bis sehr gut.
Sind auf jeden Fall besser, als manch doppelt so teurere Yagi von anderen Herstellern.
Habe selbst eine für 10m mit 4 Elementen (DX Ausführung) :wink: :-) [/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Da sieht man mal wieder, wie Deutschland ins Hintertreffen gerät... Die anderen Nachbarländer erlauben ihren Funkamateuren Leistungen weit mehr als diese lächerlichen 25W ERP...[/quote]
Bei "normalen" Bedingungen ist auf 50 MHz überwiegend weißes Rauschen zu hören. Bei Es (Sporadic E) geht es dagegen auch mit 25 W und einer Rundstrahlantenne wegen der sehr guten Reflexionsfähigkeit der ionisierten Wolken so gut, dass man damit ohne Probleme ganz Europa erreicht, wie ich in den letzten Tagen selber erleben durfte. Da bekam man aus Ländern wie Schottland, Spanien, Malta, Norwegen, Ukraine damit meist 57 bis 59 (in SSB, wohlgemerkt).

Insofern würde ich 25 W ERP nicht unbedingt als "lächerlich" bezeichnen. Die Kilowatt-Angeberei, die auf Kurzwelle inzwischen oft üblich, wenn auch völlig überflüssig ist, muss man ja nicht unbedingt auch noch auf das "Magic Band" übertragen.

73, Herwig


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Bei Es (Sporadic E) geht es dagegen auch mit 25 W und einer Rundstrahlantenne wegen der sehr guten Reflexionsfähigkeit der ionisierten Wolken so gut, dass man damit ohne Probleme ganz Europa erreicht, wie ich in den letzten Tagen selber erleben durfte. Da bekam man aus Ländern wie Schottland, Spanien, Malta, Norwegen, Ukraine damit meist 57 bis 59 (in SSB, wohlgemerkt).

Insofern würde ich 25 W ERP nicht unbedingt als "lächerlich" bezeichnen. Die Kilowatt-Angeberei, die auf Kurzwelle inzwischen oft üblich, wenn auch völlig überflüssig ist, muss man ja nicht unbedingt auch noch auf das "Magic Band" übertragen.

73, Herwig[/quote]

Herwig, klar genau deswegen heisst es ja "Magic Band"..... :-) :wink:
Nur wenn ich schon restriktive Vorgaben einer Behörde sehe, die dem Experimentalfunk (Amateurfunk ist das doch?) entgegensteht, so stellen sich bei mir nicht nur die Nackenhaare....


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]


Nur wenn ich schon restriktive Vorgaben einer Behörde sehe, die dem Experimentalfunk (Amateurfunk ist das doch?) entgegensteht, so stellen sich bei mir nicht nur die Nackenhaare....[/quote]

Wie immer: [b:1oii7kka][color=red:1oii7kka]Unsinn[/color:1oii7kka][/b:1oii7kka]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Bei Es (Sporadic E) geht es dagegen auch mit 25 W und einer Rundstrahlantenne wegen der sehr guten Reflexionsfähigkeit der ionisierten Wolken so gut, dass man damit ohne Probleme ganz Europa erreicht, wie ich in den letzten Tagen selber erleben durfte. Da bekam man aus Ländern wie Schottland, Spanien, Malta, Norwegen, Ukraine damit meist 57 bis 59 (in SSB, wohlgemerkt).

Insofern würde ich 25 W ERP nicht unbedingt als "lächerlich" bezeichnen. Die Kilowatt-Angeberei, die auf Kurzwelle inzwischen oft üblich, wenn auch völlig überflüssig ist, muss man ja nicht unbedingt auch noch auf das "Magic Band" übertragen.

73, Herwig[/quote]

Herwig, klar genau deswegen heisst es ja "Magic Band"..... :-) :wink:
Nur wenn ich schon restriktive Vorgaben einer Behörde sehe, die dem Experimentalfunk (Amateurfunk ist das doch?) entgegensteht, so stellen sich bei mir nicht nur die Nackenhaare....[/quote]

Du bist doch auf 6m nichtmal QRV, oder?
Ansonsten, erst informieren und dann stänkern!

73
Hauke


  
 
 Betreff des Beitrags:
So "magic" ist das Band nicht.

Klar, wenn gerade Sporadic-E angesagt ist, geht was ab. Vom Verhalten her ist es grob ein Mittelding zwischen 10 m und 2 m. Bei Tropo geht auch was. Von Berlin aus habe ich häufiger mal bei Nordic Activity mitgemacht, natürlich mit einer vernünftigen Antenne in entsprechender Höhe. OZ und Süden SM ging praktisch immer, auch mit der ärgerlichen Strahlungsleistung. Es wäre schön, wenn bald wenigstens 75 oder 100 Watt PEP gelten würde, dann wird man besser gehört.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]So "magic" ist das Band nicht.

[/quote]

dem kann ich zustimmen. "magic" kommt wahrscheinlich daher da es öfters sporadics gibt als man denkt und es ist niemand QRV (wie auch oft auf 10+12m), und wenn dann auf 1x wer CQ ruft bewegen sich die Nadeln über S9...
Wenn man 10m beobachtet kann man auch sagen was sich auf 6m tut.
Zum Sonnenfleckenmaximum unter anderem auch ein super DX Band...habe sogar an einem Tag 2 Stationen aus KH7 gehört.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Du bist doch auf 6m nichtmal QRV, oder?
Ansonsten, erst informieren und dann stänkern!

73
Hauke[/quote]
QRV= Sende und [b:3319svj4]Empfangsbereit[/b:3319svj4]....
Auf 6m kann doch jeder wohl zuhören?
Bitte mal die Definitionen hier schreiben, was Amateurfunkdienst und Experimentalfunkdienst ist.
Bevor man andere etwas bezichtigt, sollte man sich tatsächlich erst informieren....denn vielleicht darf ich mit meinem HB9-Rufzeichen in F (Nachbarland in 20Km Entfernung) auf 6m Funkbetrieb machen? (Wegfall der "Schutzzonen" für TV-Band I Sender)

Wo "stänkere" ich, wenn ich einen allgemein bekannten "Nachteil" für die deutschen Funkamateure mal nenne?
Andere Länder sind dadurch "im Vorteil"....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Laut Bundesnetzagentur gibt es konkrete Gründe, warum auf 50 MHz derzeit ein Maximum von 25 W ERP erlaubt ist:

In vielen Wohnhäusern befinden sich noch Antennenanlagen, die DVB-S- oder DVB-T-Fernsehsignale auf VHF-Kanäle umsetzen, und dabei wird (mangels anderer freier Kanäle) oft auch noch Kanal 2 verwendet, in dessen Bandbreite auch das 6-m-Amateurfunkband liegt.

Was passiert, wenn jemand mit 100 W PEP und einer 10-dB-Richtantenne (also 1 kW ERP) in so ein Haus hineinstrahlt, kann sich jeder ausrechnen. Aus demselben Grund wird in der 50-MHz-Sonderregelung auch die telefonische Erreichbarkeit gefordert.

Wenn ich so auf 50 MHz zuhöre, dann erstaunen mich manchmal schon die enormen Unterschiede in den Signalrapporten, die manche DL-OMs bekommen - ganz vorsichtig formuliert.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für Eure Antworten!
Das mit den 25 Watt hatte ich nicht bedacht!!

73 de

Axel


  
 

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