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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: allgemeine frage zu geräten
bin beim lernen über diese frage gestolpert:

warum darf der Amateurfunker nicht an anderen funkdiensten ( cb,...) teilnehmen ? Wenn dich doch sowieso jeder benutzen darf ? warum muss man dafür ein eigenes gerät kaufen ?
oder hat das einen besonderen grund ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Majus,

natürlich darfst Du an den "freien" Funkdiensten (CB, LPR,...) teilnehmen. Du brauchst halt nur ein Gerät, das dafür zugelassen ist.
Nachdem diese Dienste eben für alle frei sind, und nur ein sehr schmales Frequenzband haben, haben alle zugelassenen Geräte die gleichen Grenzen bzgl. Sendeleistung, Bandbreite,..., die ja Amateurfunkgeräte nicht haben. Sonst könntest Du beliebig die "normalen" Benutzer mit Sendeleistung "niederbügeln" oder würdest gleich 5 Kanäle hoch und runter "dichtmachen", etc.

73 de DO6NM


  
 
 Betreff des Beitrags:
zugelassen = gekauft ?
oder darf man als Afu die auch selbst bauen wenn die richtlinien eingehalten werden ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

man darf am CB-Funk nur mit CB-Funkgeräten teilnehmen. Diese dürfen nicht selbst gebaut oder modifiziert sein. Sie haben eine spezielle Zulassung, und dürfen auf dem CB-Funk-Band nur so betrieben werden.

Allerdings dürfte sie ein Funkamateur umbauen, dann aber nur auf Amateurfunkfrequenzen betreiben.

Ein Funkamateur kann mit einem normalen CB-Funkgerät natürlich am CB-Funk teilnehmen.

Ich hoffe, ich konnte die Fragen beantworten :) .

73 von Fabian, DF1FN


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

wie sieht es eigentlich aus wenn ein Funkamateur z.B. ein Audiosignal für einen Funklautsprecher oder Daten im ISM-Bereich im 70cm-Band übertragen will, darf er dazu selbstgebaute Sender verwenden oder muss er für solche Zwecke auf dafür zugelassene Geräte zurückgreifen?

73, Jannis DL6JV


  
 
 Betreff des Beitrags:
ja, ok das das nich erlaubt ist hab ich verstanden, aber das warum immer noch nicht !

warum darf der afu sich nicht selbst ein cb-funkgerät basteln, solange es die richtlinien nicht überschreitet ?
denn der darf sich alles selber bauen nur für diese freqenzbereiche nicht ?, komisch :?:

oder ist hier die antwort: keiner weiß es wirklich, aber das ist einfach so. richtig ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]ja, ok das das nich erlaubt ist hab ich verstanden, aber das warum immer noch nicht !

warum darf der afu sich nicht selbst ein cb-funkgerät basteln, solange es die richtlinien nicht überschreitet ?
denn der darf sich alles selber bauen nur für diese freqenzbereiche nicht ?, komisch :?:

oder ist hier die antwort: keiner weiß es wirklich, aber das ist einfach so. richtig ?[/quote]
Im Gegensatz zum Amateurfunk sind CB und PMR keine experimentellen Dienste. Man benötigt keinen Befähigungsnachweis für die Teilnahme daran. Dafür sind dann auch die Rechte eingeschränkt. Für die Teilnahme CB- und PMR-Funk müssen die Geräte nicht nur die Richtlinien einhalten sondern auch eine Zulassung haben. Das ist einfach so (per Gesetz und Verordnungen). Es ist auch sinnvoll, weil der Anwender sich dann keine Gedanken machen muss ob das Gerät von ihm auch verwendet werden darf.
Wenn Du also ein CB-Sendegerät selbst baust, müsstest Du auch eine Zulassung dafür erwirken. Das ist nicht unmöglich aber für die meisten Privatanwender zu aufwändig und zu teuer.
Der Amateurfunkdienst ist auch ein experimenteller Funkdienst. Hier darf der Funkamateur sich selbst bestätigen, das die Geräte den Richtlinien entsprechen. Dafür hat er ja schließlich seine Fachkenntnisse in der Prüfung nachgewiesen. Im Gegenzug darf er die Geräte aber auch nur in den zugewiesenen Frequenzbereichen nutzen damit er keine anderen Dienste stört. Auch das ist per Verordnung einfach so.


  
 
 Betreff des Beitrags:
ok. das macht sinn. dann währen meine fragen beantwortet.

:idea: :idea: :idea: :idea: :idea: :idea: :idea: :idea: :idea:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo,

wie sieht es eigentlich aus wenn ein Funkamateur z.B. ein Audiosignal für einen Funklautsprecher oder Daten im ISM-Bereich im 70cm-Band übertragen will, darf er dazu selbstgebaute Sender verwenden oder muss er für solche Zwecke auf dafür zugelassene Geräte zurückgreifen?

73, Jannis DL6JV[/quote]

Jannis, solange ein (dein) Rufzeichen mit übertragen wird, dürfte dies als Amateuraussendung gelten, insbesondere wenn es auf einem Amateurband erfolgt. (ISM Band im 70cm AMATEURFUNK- Band) :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Im Gegensatz zum Amateurfunk sind CB und PMR keine experimentellen Dienste. Man benötigt keinen Befähigungsnachweis für die Teilnahme daran. Dafür sind dann auch die Rechte eingeschränkt. .[/quote]

Genau das wollen viele CB und PMR Anwender einfach nicht wahrhaben. Diese Funkgeräte dürfen sie selbst nicht verändern, umbauen, modifizieren. Selbst statt einem Glühbirnchen LED`s einbauen, ist eine Veränderung....

Lieber also für die Prüfung zum Funkamateur lernen und dann den Schein machen, als Funkgeräte zu ändern und irgendwann steht die BnetzA mit ihrem Messwagen vor der Tür, weil zig Nachbarn Störungen hatten, die auf dein verändertes Funkgerät zurückzuführen sind.... :( :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo,

wie sieht es eigentlich aus wenn ein Funkamateur z.B. ein Audiosignal für einen Funklautsprecher oder Daten im ISM-Bereich im 70cm-Band übertragen will, darf er dazu selbstgebaute Sender verwenden oder muss er für solche Zwecke auf dafür zugelassene Geräte zurückgreifen?

73, Jannis DL6JV[/quote]

Das ist eine schöne Frage, schwebte mir auch schon im Hinterkopf.

Nach meiner Auffassung sieht es so aus:
Ist es wirklich eine reine ISM-Anwendung wie Kopfhörer zur reinen Musikübertragung, darf er es nicht. Es ist ja dann keine Amateurfunkaussendung, obwohl in einem dem Funkamateur zugewiesenen Band.
Langsam wird es Sommer und der OM sitzt im Garten, keine Lust auf dunkles Shack mit bullernder Röhrenendstufe. Funken will er aber. Er nimmt z.B. so einfache Dinger wie LPD-Funken und baut sie geringfügig um, die Allgemeinzulassung ist somit erloschen. Er baut daraus eine Verbindung zu seiner Kurzwellenfunke im Shack, damit er z.B. an der allabendlichen Runde 80 m vom Garten aus teilnehmen kann. Die Sendefrequenz bleibt weiterhin im ISM-Bereich 70 cm. Dann ist es meiner Meinung nach eine reine Amateurfunkaussendung. Es ist ein technisches Experiment im Amateurfunk und es wird das Rufzeichen genannt.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Er nimmt z.B. so einfache Dinger wie LPD-Funken und baut sie geringfügig um, die Allgemeinzulassung ist somit erloschen. Er baut daraus eine Verbindung zu seiner Kurzwellenfunke im Shack, damit er z.B. an der allabendlichen Runde 80 m vom Garten aus teilnehmen kann. Die Sendefrequenz bleibt weiterhin im ISM-Bereich 70 cm. Dann ist es meiner Meinung nach eine reine Amateurfunkaussendung. Es ist ein technisches Experiment im Amateurfunk und es wird das Rufzeichen genannt. [/quote]

Ich glaube, das ist nicht so einfach. Technisch schon, aber rechtlich nicht. Das währe nämlich eine Art Relaisfunkstelle bzw. automatische oder fernbediente Funkstelle. Ich bin mir nicht sicher, aber glaube schon gehört zu haben, dass man dafür eine Zulassung, wie für eine Relaisfunkstelle beantragen [i:8u46iqpp]müsste[/i:8u46iqpp].


Zum Thema LPD- oder Amateurfunk hat ein OM (DG9SCD) den Sachverhalt schön zusammengefasst:

Betriebsmöglichkeiten im Amateur- und LPD Sprechfunk-Band, Fallbeispiele


· LDP-Gerät <-> Afu-Gerät [zwei OM´s]
-> kein Problem beide machen Amateurfunk. Mit welcher Geräteart ist ja egal


· LDP-Gerät <-> LPD-Gerät [zwei OM´s]
-> auch kein Problem beide machen Amateurfunk ODER einfach LPD-Betrieb

- wenn sie ihr Rufzeichen nennen dann machen Sie Amateurfunkbetrieb [also es gelten die regeln entsprechend der AfuV]

- wenn sie [b:8u46iqpp]kein [/b:8u46iqpp]Rufzeichen nennen sind Sie "Otto Normalverbraucher" d.h. Teilnehmer am LPD-Funkbetrieb so wie jeder [b:8u46iqpp]nichtlizenierte[/b:8u46iqpp] Nutzer [AfuV gilt nicht]


· LDP-Gerät [b:8u46iqpp][modifiziert z.B. mehr Leistung][/b:8u46iqpp] <-> LPD-Gerät [zwei OM´s]
-> auch kein Problem beide machen Amateurfunk

- Sie [b:8u46iqpp]müssen [/b:8u46iqpp]dabei ihr Rufzeichen nennen - sie machen Amateurfunkbetrieb [also es gelten die regeln entsprechend der AfuV]

· LDP-Gerät [nichtlizenzierter Nutzer] <-> Afu-Gerät [OM]
-> der OM darf mit dem nichtlizenzierter Nutzer [b:8u46iqpp]kein [/b:8u46iqpp]Betrieb machen!



Aber irgendwie wir das ganze Thema wohl immer ein Rätsel und bestandteil vieler Fragen bleiben... :busch:

vy 73 von Fabian, DF1FN


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

vielen Dank für eure Gedanken.
Diese ist wohl wiede eine dieser Geschichten zu denen es kein [b:3pzkqbph]eindeutiges[/b:3pzkqbph] Gesetz gibt...

@KC7KQ: Mir ging es nicht um Amateurfunkaussendungen mit Rufzeichen sondern um so etwas wie die Musikübertragung zu Funklautsprechern.

@DL2JAS: So eine Idee hatte ich auch schon mal. Ich dachte, dass man so etwas darf wenn man es jederzeit manuell abschalten kann.
Was eine Idee wäre, wäre, einen Nicht-Standard-Subton zu verwenden um wenigstens die meisten LPD-Funker dran zu hindern das mitzunutzen.
Wäre das ausreichend?

73, Jannis DL6JV


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Langsam wird es Sommer und der OM sitzt im Garten, keine Lust auf dunkles Shack mit bullernder Röhrenendstufe. Funken will er aber. Er nimmt z.B. so einfache Dinger wie LPD-Funken und baut sie geringfügig um, die Allgemeinzulassung ist somit erloschen. Er baut daraus eine Verbindung zu seiner Kurzwellenfunke im Shack, damit er z.B. an der allabendlichen Runde 80 m vom Garten aus teilnehmen kann. Die Sendefrequenz bleibt weiterhin im ISM-Bereich 70 cm. Dann ist es meiner Meinung nach eine reine Amateurfunkaussendung. Es ist ein technisches Experiment im Amateurfunk und es wird das Rufzeichen genannt.

[/quote]

Stichwort Crossband-Repeater. Genau das wäre dieser Aufbau, und der ist leider Verboten. Ich habe mir auch schon überlegt wie bequem es denn wäre, zB die lokale 2m Frequenz mit geringer Leistung auf 70cm umzusetzen und dann mit dem Handfunkgerät und 10mW von überall rund ums Haus noch mit der gewohnten Reichweite der Dachantenne funken zu können. Das wäre im Grunde nichts anderes, man tausche nur 2m durch zB 80m.

73,
DK9JS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe diesbezüglich mal bei der BNetzA angefragt, Antwort war recht
eindeutig und unerwartet.
Kurz zusammengefasst :
Bei Einhaltung der Grenzwerte ( Anfrage bezog sich auf CB-Funk)
darf JEDERMANN ein Amateurfunkgerät auch auf CB betreiben.

So schrieb es die Frau der BNetzA ...


  
 

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