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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Widerspruchsrecht

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

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Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Leidiges Thema: Da der NAchbar mit den Antennen, der war das
Tach Leute,

heute morgen Ruft ein Freund mich an und berichtet, das er gestern NACHT besuch von seinem Nachbarn hatte der ihn darauf hinwies das er kein Bild mehr hat. Schon seit einem Monat. usw.

Er hat DVB-T. Mit einer Stinknormalen kleinen Zimmerantenne. Die Antennen von meinem Kumpel Stehen Alle im Garten auf einem 6 Meter Mast. Nun zur Frage: Wie kann es möglich sein das ein CB-Funker mit seinen POSTALISCHEN Geräten im 27 MHz Bereich eine DVB-T Emfangsanlage stören. Und wie kann mein Kumpel dieses Unterdrücken.
Der ist jetzt doch ein Wenig verzweifelt!

Gruß Flo


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Leidiges Thema: Da der NAchbar mit den Antennen, der war
[quote]

Er hat DVB-T. Mit einer Stinknormalen kleinen Zimmerantenne. Die Antennen von meinem Kumpel Stehen Alle im Garten auf einem 6 Meter Mast. Nun zur Frage: Wie kann es möglich sein das ein CB-Funker mit seinen POSTALISCHEN Geräten im 27 MHz Bereich eine DVB-T Emfangsanlage stören.
[/quote]

Zunächst mal schaut euch euere Anlage an. Sind Kabel und Stecker in Ordnung, sind die Antennen nicht mit Wasser vollgelaufen? (SWR in Ordnung) Sind da wirklich nur "postalische Geräte" verbaut? Wurde nicht am Sender rumgeschraubt?
Könnt ihr diese Fragen alle mit ja beantworten, dann muß euer Nachbar den Funkstörmeßdienst rufen.

Der wird dann sehr schnell feststellen, das euer Nachbar superbillig Geräte aus dem "Blödmarkt" verwendet, die deutsche Normen nicht einhalten. Dann muß der Verursacher (dein Nachbar) diese störenden Geräte (seinen Fernseher) nachbessern, oder außer Betrieb nehmen!

http://www.qslonline.de/hk/eigen/dl9ahem2.htm


  
 
 Betreff des Beitrags: hochpass ab 47mhz oder sperrkreis 27mhz in den empfangsweg
hallo angeblich tvi machende---"STÖRENDE FUNKER"

---ein 27mhz sperrkreis oder ein hochpass , ab 47mhz (-gab es mal zu kaufen in der vergangenheit ) ----in den empfangsweg eingeschleift wirken wunder --
--- wie schon von dh4mbm beschrieben ---der nachbar muss nachbessern an seinen dvb-t geräten--[color=red:2cnpreig]die frage ist nur , ob er das auch will---er hatte den funker als --SCHULDIGEN--ja im voraus schon ausgedeuted---die eigenen geräte tragen ja ein "CE" zeichen :roll: [/color:2cnpreig]
--- dvb-t geräte benutzen in der regel breitbandige empfangsverstärker in ihren popeligen empfangs-antennen , die vom dvb-t empfänger aus mit betriebsspannung versorgt werden----und hier liegt die ursache dieses "hf-übels" begraben!!!!
---man sollte auch mal versuchen , dvb-t --- auch o h n e aktiv-antenne zu empfangen , vielleicht hilft diese einfache massnahme ja schon gegen die bildausfälle
--- die versorgungsspannung für diesen eingebauten aktivantennen-breitbandverstärker lässt sich meist über das menü des dvb-t rx abschalten -- ausprobieren ob es hilft ----ansonsten siehe oben , filter beschaffen und einbauen , am/ v o r hf-eingang des dvb-t empfängers in verbindung mit einer uhf/vhf TV-antenne [color=red:2cnpreig] ---O H N E--- [/color:2cnpreig] HF-breitbandverstärker---

73 de dk9zu
ps : :arrow: das problem kann man sinnvoll wirklich --- nur --- auf der empfängerseite beheben --------oder du müsstest deine 4 watt cb-power weiter runter drehen lassen ---bis der derzeitige dvb-t empfängereingang des nachbarn ----nicht mehr auf die 27mhz senderpower reagiert!!!!!,
---oder den räumlichen abstand zwischen sende ,27mhz, und empfangsantenne ,dvb-t, vergrössern solange , bis keine störung mehr auftritt(entkopplung der beiden hf-geräte untereinander verbessern):shock: ----was aber totaler unsinn ist, warum soll der funker kosten übernehmen für eine sache , für die er hf-störtechnisch überhaupt nichts kann!!!!!!!-----
--- der allerletzte schritt wäre es , die bnetza hinzuzuziehen, vor allem dann wenn man es mit einem uneinsichtigen nachbarn zu tun haben sollte
--- als sachverständigen entscheider zwischen den beiden hf-parteien !!!!!!!!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es ist wie immer "zum Haare raufen"....
Früher waren es die CB Funker zu AM Zeiten, die das Fernsehbild zum wackeln brachten.
Heute sind es CB und "Amateurfunker", also alle Funker gemeinsam,
die einem den teuer erkauften Fernsehabend
(LCD Flachbildfernseher mit dem "störungsarmen" DVB-T Receiver) "vermiesen"....
und das neue EMVG gibt diesen (TV Nutzern) auch noch recht....

Hoffentlich kommt es nicht so wie hier http://home.arcor.de/db0dxm/index.html
unter Afu-Humor nachzulesen ist? (Wat issn dat Amateurfunk?)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Heute sind es CB und "Amateurfunker", also alle Funker gemeinsam,
die einem den teuer erkauften Fernsehabend
(LCD Flachbildfernseher mit dem "störungsarmen" DVB-T Receiver) "vermiesen"....
und das neue EMVG gibt diesen (TV Nutzern) auch noch recht....
[/quote]

Bevor Du solche Behauptungen aufstellst solltest Du Dich mal über das Gesetz informieren.

Den Wortlaut findest Du hier:

[url:uccvt7od]http://www.ce-zeichen.de/richtlinien/emvg.pdf[/url:uccvt7od]

Dort speziell:

§ 3
Schutzanforderungen
(1) Geräte müssen so beschaffen sein, daß bei vorschriftsmäßiger Installierung, angemessener Wartung
und bestimmungsgemäßem Betrieb gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanweisung
1. die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, daß ein bestimmungsgemäßer
Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie sonstigen Geräten möglich ist,
2. die Geräte eine angemessene Festigkeit gegen elektromagnetische Störungen aufweisen, so daß
ein bestimmungsgemäßer Betrieb möglich ist.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Welcher Funkamateur musste noch zum alten EMVG seinen Betrieb ganz einstellen, bloss weil ein "Billig Satreceiver" nicht oder nur zum Teil die Norm erfüllte?War das nicht schon letztes Jahr?
Man lese mal zwischen den Zeilen der betreffenden §§ und schon wird man feststellen, (entgegen anderer Äusserungen) dass der Amateurfunk in Deutschland, mit dem EMVG schlechter gestellt wird, als andere Funkdienste.

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich kann mir folgendes nun vorstellen:
Nehmen wir an, der Nachbar hat seinen Fernseher und den DVB-T Receiver laut Gebrauchsanweisung (so wie es im EMVG steht) in Betrieb genommen.
Nun kommt es durch einen "blöden Funker" zu Störungen, obwohl dieser "blöde Funker" auch sein Funkgerät und Antenne bestimmungsgemäss betreibt. (hier 4 Watt Sendeleistung, angepasste Antenne ect.)
Da der TV-Nutzer seine Geräte in einem Fachbetrieb gekauft hat und daher davon überzeugt ist, seine Geräte entsprechen dem EMVG
(§3 Absatz 1 des EMVG), wird es für uns Funker brenzlig.Wir müssen nun dem TV-Nutzer beweisen, dass seine Geräte (in dem Fall die DVB-T Antenne einen Breitbandverstärker aufweist, der auch Nutzsignale von anderen Funkdiensten aufnimmt) doch nicht dem EMVG entspricht.
Die Bundesnetzagentur kann sich zurückziehen, wenn beide Parteien im Recht (EMVG) sind.Dann bleibt nur der Zivilklageweg, wobei ein Hobby vor dem (laut GG verbrieften) allgemeinen Interesse eines TV- und Rundfunkempfangs zurückstehen muss....
"Es kann der Frömmste nur in Frieden leben, wenns dem bösen Nachbarn nicht gefällt"


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Flo,
kennen wir uns eigentlich persönlich, fragt Markus aus RE-HOCHLAR?

Also wir machen ja auch CB-Funk und Betrieb auf der Kurzenwelle, VHF, UHF und SHF sowieso.
Ebenfalls benutzen unsere Kiddys DVB-T mit Zimmerantennen und ich selbst habe schon DVB-T im Auto ausprobiert und dabei noch nie Störungen durch Funkbetrieb verursacht.

Ich würde erst einmal wirklich versuchen herauszufinden, ob da bei deinem Kumpel ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen seiner Funktätigkeit und den Störungen besteht.

Auf Grund meiner Erfahrungen mit DVB-T würde ich da ersteinmal jeden Zusammenhang von mir weisen.

Ich denke, der liebe Nachbar sucht ganz einfach die Schuld bei irgendjemand anderem und da ist ein Funker in der Nachbarschaft doch immer der Schuldige.

Da hilft nur eins, mit dem Mann reden und einmal einen Blick auf sein Equipment zu werfen und versuchen den Mangel zu beseitigen.
Vielleicht ist der Verursacher nur ein Wackelkontakt in der Antenne o.ä.

Gruss Markus


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Welcher Funkamateur musste noch zum alten EMVG seinen Betrieb ganz einstellen, bloss weil ein "Billig Satreceiver" nicht oder nur zum Teil die Norm erfüllte?War das nicht schon letztes Jahr?

[color=blue:1e5834sh]Warum beantwortest Du die Frage nicht mit Quellennachweis?[/color:1e5834sh]

Man lese mal zwischen den Zeilen der betreffenden §§ und schon wird man feststellen, (entgegen anderer Äusserungen) dass der Amateurfunk in Deutschland, mit dem EMVG schlechter gestellt wird, als andere Funkdienste.

[color=blue:1e5834sh]Das steht nicht zwischen den Zeilen.
Da steht eindeutig drin welchen Funkdienste Priorität haben.[/color:1e5834sh]

Da der TV-Nutzer seine Geräte in einem Fachbetrieb gekauft hat und daher davon überzeugt ist, seine Geräte entsprechen dem EMVG
(§3 Absatz 1 des EMVG), wird es für uns Funker brenzlig.

[color=blue:1e5834sh]Wovon der überzeugt ist ist nicht relevant[/color:1e5834sh]


Wir müssen nun dem TV-Nutzer beweisen, dass seine Geräte (in dem Fall die DVB-T Antenne einen Breitbandverstärker aufweist, der auch Nutzsignale von anderen Funkdiensten aufnimmt) doch nicht dem EMVG entspricht.

[color=blue:1e5834sh][b:1e5834sh]Wir [/b:1e5834sh]müssen gar nichts, das untersucht die BNetzA und zwar Beweiskräftig, erst letzten Donnerstag hier passiert bei meinem Funknachbarn im Ort.
Da wurde ien Satellitenempfänger vermessen und anschliessend ausser Betrieb genommen (weil sein Schaltnetzteil gestört hat).
War übrigens beim Fachbetrieb gekauft ;.) :P [/color:1e5834sh]

Die Bundesnetzagentur kann sich zurückziehen, wenn beide Parteien im Recht (EMVG) sind[/quote]

Nur wenn beide Systeme bestimmungsgemäß betrieben werden, im anderen Fall werden Auflagen erteilt.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]Welcher Funkamateur musste noch zum alten EMVG seinen Betrieb ganz einstellen, bloss weil ein "Billig Satreceiver" nicht oder nur zum Teil die Norm erfüllte?War das nicht schon letztes Jahr?

[color=blue:3qt55qbn]Warum beantwortest Du die Frage nicht mit Quellennachweis?[/color:3qt55qbn]


Da der TV-Nutzer seine Geräte in einem Fachbetrieb gekauft hat und daher davon überzeugt ist, seine Geräte entsprechen dem EMVG
(§3 Absatz 1 des EMVG), wird es für uns Funker brenzlig.

[color=blue:3qt55qbn]Wovon der überzeugt ist ist nicht relevant[/color:3qt55qbn]
[/quote][/quote]

Mein Lieber DF3KV:
Siehe hier: http://www.funkmagazin.de/12116.htm

Oh doch, dass ist relevant. Siehe unser schönes Grundgesetz....
Oder kann man sie neuerdings zu denjenigen zählen, die in unserem Staat sich die Gesetze so machen und auslegen, dass nur die einen Nutzen davon haben, die die Gesetze gemacht haben und andere Bürger dafür vollends leer ausgehen?

Wie gesagt, ich möchte niemanden verteidigen. Es wird vielfach in den letzten Jahren nicht nur von oben herab, sondern auch in unserer Gesellschaft nach Gutsherrenart verfahren oder nach dem Motto "Wenn ich nur habe, was frage ich viel nach anderen"
Damit werden bis zum BGH oder Bundesverfassungsgericht, die Gerichte beschäftigt....


  
 
 Betreff des Beitrags:
FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News

30. 11. 2006

BNetzA will Grundsatzentscheidung zur AFu-Störfallbearbeitung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) strebt offenbar eine verwaltungsgerichtliche Grundsatzentscheidung an, aus der hervorgeht, nach welchen Kriterien Störfälle im Zusammenhang mit Amateurfunkstellen bearbeitet werden müssen.

Anfang November hatte das Verwaltungsgericht Köln einen Rechtsstreit zwischen einem Funkamateur und der Bundesnetzagentur behandelt. Die Bundesnetzagentur hatte dem Funkamateur eine Betriebseinschränkung auferlegt, weil er angeblich den Satelliten-Empfang seines Nachbarn gestört hatte (das Funkmagazin berichtete). Das Verfahren wurde zunächst durch Vergleich beendet.

Diesen Vergleich hat die BNetzA hat nun fristgerecht widerrufen. Sie schlägt jetzt vor, im Verfahren "aufgetretene Zweifelsfragen" durch ein Sachverständigen-Gutachten klären zu lassen. In der Begründung der Behörde heißt es außerdem (Zitat):

"Die Beklagte (die BNetzA -Red.) ist nach wie vor der Auffassung, dass die durchgeführten Messungen korrekt und in der tatsächlichen Ausführung nicht zu beanstanden sind.

Die gerichtliche Klärung dieser Fragen hat für die Beklagte grundsätzliche Bedeutung. Denn die zu klärenden tatsächlichen Fragen und Rechtsfragen sind für die aktuelle aber auch künftige Arbeit der Beklagten in diesem Bereich von zentraler Bedeutung und werden in nahezu jedem Verfahren mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand thematisiert." (Ende des Zitats)

Die BNetzA schlägt vor, das Verfahren wieder an die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln zu übertragen.

Der "Referent EMV" im DARC, Ulfried Ueberschar, vertritt in einem Statement die Auffassung, dass damit der "folgenträchtigste Gerichtsprozess gegen den bestimmungsgemäßen Sendebetrieb der deutschen Amateurfunkstellen" bevorstehe. Ueberschar sein Statement sowie ein Anschreiben des Verwaltungsgerichts Köln und das Widerrufs-Schreiben der BNetzA in einer Rundmail verbreitet - letztere ohne Zustimmung von Prozessbeteiligten. Die Dokumente sind - nachträglich anonymisiert - im Internet unter http://tinyurl.com/y94bb4 und http://tinyurl.com/t2vse abrufbar.

- wolf -



© FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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Nur für die, welche genaueres über das ganze, weitere Verfahren wissen wollten.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Mein Lieber DF3KV:
Siehe hier: http://www.funkmagazin.de/12116.htm
[/quote]

Mein lieber KC7TKQ,

Hast Du eine Leseschwäche?

Ich schrieb bereits:

[b:1qlknf3c]Nur wenn beide Systeme bestimmungsgemäß betrieben werden, im anderen Fall werden Auflagen erteilt. [/b:1qlknf3c]

Und genau danach wurde dort verfahren

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

[b:mrun6csj]Nur wenn beide Systeme bestimmungsgemäß betrieben werden, im anderen Fall werden Auflagen erteilt. [/b:mrun6csj]

Und genau danach wurde dort verfahren

73
Peter[/quote]

Genau das ist das Problem...Die Auflagen....
Oder will irgendein Funker (CB wie Funkamateur) mit Auflagen Funkbetrieb machen?Dafür eine Prüfung ablegen, die seit einigen Jahren das doppelte, wenn nicht gar schon das dreifache wie in anderen Ländern kostet?
In einem eigentlich experimentalen Funkdienst, Auflagen zu bekommen, nur weil ein TV-Nutzer ein paar billige Plastikdinger aus Taiwan oder China gekauft hat, die zu Unrecht dann noch ein CE Zeichen tragen?
Das ist doch wohl nicht ihr Ernst oder?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]

Genau das ist das Problem...Die Auflagen....
Oder will irgendein Funker (CB wie Funkamateur) mit Auflagen Funkbetrieb machen?Dafür eine Prüfung ablegen, die seit einigen Jahren das doppelte, wenn nicht gar schon das dreifache wie in anderen Ländern kostet?
In einem eigentlich experimentalen Funkdienst, Auflagen zu bekommen, nur weil ein TV-Nutzer ein paar billige Plastikdinger aus Taiwan oder China gekauft hat, die zu Unrecht dann noch ein CE Zeichen tragen?
Das ist doch wohl nicht ihr Ernst oder?[/quote][/quote]

Du scheinst es nicht zu raffen.
Auflagen für den Funkamateur gibt es nur wenn [b:1l8p98lf]beide Systeme [/b:1l8p98lf]ordnungsgemäß betrieben werden.

Wenn die Platikdinger nicht einströmungsfest genug sind werden die nicht ordnungsgemäß betrieben.

Bei einem zu Unrecht angebrachten CE Kennzeichen wird das Gerät [b:1l8p98lf]nicht [/b:1l8p98lf]ordnungsgemäß betrieben.

Im übrigen gilt:

Die CE-Kennzeichnung darf erst vorgenommen werden, wenn alle EG-Richtlinien erfüllt sind, insbesondere die Maschine betriebsbereit ist. Wird beispielsweise eine Maschine am Aufstellungsort montiert, erfolgt die CE-Kennzeichnung bei der Inbetriebnahme.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Zusammen,
wolte euch nur mal zeigen, wie es aussieht wenn man nicht miteinander
redet. Dies ist übrigens der zweite Mast, der auf diese Art "gefällt" wurde.
Ich möchte an der Stelle betonen, dass mir über Störungen nichts bekannt ist.
73 de Rainer


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Zusammen,
wolte euch nur mal zeigen, wie es aussieht wenn man nicht miteinander
redet. Dies ist übrigens der zweite Mast, der auf diese Art "gefällt" wurde.
Ich möchte an der Stelle betonen, dass mir über Störungen nichts bekannt ist.
[/quote]

Hallo Rainer,

Auf den ersten Blick sieht das "nach im Sturm abgenickt" aus.
Scheinbar für die Last etwas schwach ausgelegt, sonst wäre das Rohr zwischen den beiden Halterungen nicht verbogen.
Was ist denn da passiert?

73
Peter


  
 

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