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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 29 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Ich bräuchte Rat :D
Hallo,

ich bräuchte Hilfe wenns geht ;). Ich bin aktives Mitglied der Luxemburgischen Freiwilligen Feuerwehr und überdies aktives Mitglied beim Luxemburger Zivilschutz. Nun benötige ich ein kleines Handfunkgerät, am besten ein Motorola GP340.

Nun hat ein Freund mir mitgeteilt, dass es ein "VHF" funk sein muss, und dass die bezeichnung "PW302C" sei.

Könnt ihr mir erklären was das bedeutet? Und könnt ihr mir sagen, wo ich mir dieses Gerät mit denen Vorraussetzungen relativ Preisgünstig kriegen könnte? (so um die 150€ wären perfekt).

mfg

Fabrice


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ich bräuchte Rat :D
[quote]Hallo,

ich bräuchte Hilfe wenns geht ;). Ich bin aktives Mitglied der Luxemburgischen Freiwilligen Feuerwehr und überdies aktives Mitglied beim Luxemburger Zivilschutz. Nun benötige ich ein kleines Handfunkgerät, am besten ein Motorola GP340. [/quote]

Hallo,

wieso werdet ihr denn dort nicht mit Funktechnik ausgestattet ?

greetZ
Carlo[b:37rumvir]Z[/b:37rumvir]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Fabrice!

Bei dem genannten Gerät handelt es sich um ein Betriebsfunkgerät, von dem zwei Ausführungen erhältlich sind: eine für den Frequenzbereich von 136 - 174 MHz, funk-umgangssprachlich auch 2 Meter Band oder VHF genannt, und eine Version für 400 - 470 MHz oder auch 70cm Band bzw. UHF.
Die Sende / Empangsfrequenzen können nach Bedarf - natürlich nur innerhalb des jeweiligen Bandes - umprogrammiert werden, also ein VHF - Gerät funktioniert nicht im UHF - Bereich und umgekehrt.
Die genaue(n) Frequenz(en) ist / sind - wie gesagt - programmierbar, die müsstest Du also wissen.
Deine Preisvorstellung für das Gerät wird hingegen schwer realisierbar sein, da der Ladenpreis bei rund 430.- Euro liegt; Wenn Du aber nicht aus bestimmten Gründen genau dieses Gerät verwenden willst, sei es, weil Du Akkus, Ladegeräte oder andere Zusatzeinrichtungen nützen willst, gibt es sicher günstigere Möglichkeiten.

Zu allem Überfluss muss ich noch anmerken, dass der Betrieb eines Funkgerätes jedenfalls bewilligungs- und gebührenpflichtig ist, außer in definitiv davon ausgenommenen Frequenzbereichen wie PMR oder Freenet.
Wenn Du also einfach ein Funkgerät erwirbst und auf die gewünschten Frequenzen programmierst / programmieren lässt [u:25iww91w]und auch betreibst[/u:25iww91w], bewegst Du Dich genau genommen im illegalen Bereich.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Guten Abend

ftopic5195.html

M.F.G.


  
 
 Betreff des Beitrags: @ Carloz
Doch natürlich werden wir das, aber ich hätte gern ein privates Gerät, da dies praktischer wäre.

mfg

Fab


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ OE1RCS

" Zu allem Überfluss muss ich noch anmerken, dass der Betrieb eines Funkgerätes jedenfalls bewilligungs- und gebührenpflichtig ist, außer in definitiv davon ausgenommenen Frequenzbereichen wie PMR oder Freenet.
Wenn Du also einfach ein Funkgerät erwirbst und auf die gewünschten Frequenzen programmierst / programmieren lässt und auch betreibst, bewegst Du Dich genau genommen im illegalen Bereich. "

Das ist mir klar, selbstverstänlich werde ich die endsprechenden Gebühren auch bezahlen. Aber an wen sind diese Zahlungen zu tätigen? Und wieviel kostet dies jeweils?

mfg

Fab


  
 
 Betreff des Beitrags:
Fabrice in Esch sur Alzette gibt es einen Händler für Funkgeräte.Leider kenne ich seinen Namen nicht mehr...(hat eine Webseite)
Auch weis ich nicht,ob dieser ausser Amateurfunkgeräten,solche wie du sie haben willst hat?
Bis zuletzt soll er mitten in der Stadt gewesen sein,an der Strasse zur Grenze Richtung Frankreich.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi, Fabrice !
ich kann da jetzt natürlich nur von österreichischem Recht sprechen: Der Inhaber einer Funkbewilligung (im konkreten Fall handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Betriebsfunkbewilligung) bezahlt für die Anzahl der genutzten Frequenzen, die Anzahl der verwendeten Geräte und deren Sendeleistung einen gewissen Betrag.
Er ist natürlich zur Einhaltung dieser vereinbarten Rahmenbedingungen sowie diverser anderer Punkte (Verwendungszweck, Einsatzort, Störspektrum uvam) verpflichtet.
Wird die genehmigte Funkanlage verändert oder erweitert, muss der Bewilligungsinhaber (und nur der kann das) einen entsprechenden Antrag an die Behörde richten, aus dem die entsprechenden Eckdaten ersichtlich sind, also Type des geplanten Gerätes, eventuell Verwendungsort etc. (genauer Inhalt ist ggf. zu erfragen).
Er erhält dann - wenn nichts dagegen spricht - eine entsprechend abgeänderte Bewilligung samt Gebührenbescheid.

So der offizielle Weg. Natürlich könnte man einfach ein geeignetes Gerät im Laden kaufen, ob ein seriöser Händler so einfach die gewünschten Frequenzen einprogrammiert, bleibt dahingestellt, ebenso, welches Risiko besteht, jemals damit erwischt zu werden und vor allem - welche Konsequenzen sich daraus ergeben können, nicht nur für Dich persönlich, sondern für die gesamte Organisation.

Wenn ich eine persönliche Empfehlung abgeben darf, würde ich raten, auf jeden Fall einmal den ofiziellen Weg zu erfragen, Blaulichtorganisationen werden in der Regel ohnehin bevorzugt behandelt.


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ OE1RCS

nun, leider repräsentiere ich aber keine Blaulichtorganisation, ich bin lediglich mitglied einer solchen :D. Werde ich jetzt bevorzugt behandelt? :wink:

mfg

Fabrice


  
 
 Betreff des Beitrags:
Fabrice ich kann für Deutschland und die Schweiz sprechen.(USA entzieht sich mir):
In Deutschland bekommen alle AKTIVEN Mitglieder einer Feuerwehr/Rettungsdienst,Funkmeldeempfänger ausgehändigt,die sie immer bei sich tragen müssen.(neuerdings auch ihr Mobiltelefon)
Die Funkgeräte(Mobil)sind in den Fahrzeugen und auf der Wache eingebaut.Bei einem Einsatz,sind die tragbaren Funksprechgeräte dabei.
Für alle diese Geräte gibt es einen Gerätewart(bei grösseren Feuerwehren in Grossstädten z.B.)
Diese Geräte dürfen NICHT an Privatpersonen abgegeben werden und sind nach dem Einsatz(Handsprechfunkgeräte)in der Einsatzzentrale/Wache abzuliefern.

In der Schweiz ist es ähnlich bzw. so gut wie gleich,wie in Deutschland...

Wie die gesetzlichen Bestimmungen in Luxemburg aussehen,kann ich dir nicht sagen.....?


  
 
 Betreff des Beitrags:
@ KC7TKQ

Ich wüsste auch nicht warum du für die USA sprechen können solltest, Luxemburg liegt neben Deutschland^^ Ich wohne in dem Europäischen Luxemburg, nicht in der Stadt Luxemburg in den USA, auch wenn einige meiner Vorfahren vor Jahren dorthin ausgewandert sind.

Zurück zum wesentlichen: Auch beim Luxemburger Zivilschutz erhalten wir Funkgeräte. In jedem Fahrzeug ist eines fest eingebaut, und ein tragbares Gerät befindet sich in einer Ladestation.

Ich persönlich möchte mir aber ein privates Gerät besorgen, da ich dies bei weitem als praktischer empfinde.

mfg

Fabrice


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]@ KC7TKQ

Ich wüsste auch nicht warum du für die USA sprechen können solltest, Luxemburg liegt neben Deutschland^^ Ich wohne in dem Europäischen Luxemburg, nicht in der Stadt Luxemburg in den USA, auch wenn einige meiner Vorfahren vor Jahren dorthin ausgewandert sind.[/quote]

Weil dies mein 3tes Rufzeichen(KC7TKQ)vermuten liesse,dass ich über die gesetzlichen Bestimmungen,hinsichtlich Besitz und Betrieb von Funkgeräten für Polizei,Feuerwehr ect.,in den USA informiert bzw. Bescheid wüsste :wink:
Dem ist nicht so.Einzig und allein,dass wir US-Funkamateure drüben auf Polizei,Feuerwehr,Rettungsdienstfrequenzen im Notfall zugreifen dürfen.Deshalb sind viele Amateurfunkgeräte für den US-Markt generell offen,also frequenzerweitert.
Um Verwechselungen vorzubeugen,nannte und sprach ich im Zusammenhang von den LÄNDERN Deutschland und Schweiz...

Zurück zu deinem Thema:

[quote]Zurück zum wesentlichen: Auch beim Luxemburger Zivilschutz erhalten wir Funkgeräte. In jedem Fahrzeug ist eines fest eingebaut, und ein tragbares Gerät befindet sich in einer Ladestation.

Ich persönlich möchte mir aber ein privates Gerät besorgen, da ich dies bei weitem als praktischer empfinde.

mfg

Fabrice[/quote]

Ohne jetzt irgendwelchen tatsächlichen Bestimmungen vorzugreifen,aber es wird so sein,dass du ein solches Gerät für den [b:2lesmfh8]privaten Gebrauch[/b:2lesmfh8] nicht bekommen geschweige denn benutzen darfst....?!
Wie es mit einem Scanner(Empfänger)nur zum Empfang bestimmter Frequenzen,die der Zivilschutz in Luxemburg(Amateurfunklandeskenner LX)benutzt aussieht,ob du den benutzen darfst?

Schönes neues Jahr!


  
 
 Betreff des Beitrags:
@KC7TKQ

Doch, laut meinen Informationen dürfen wir im Fall eines Einsatzes Private Geräte mit den Endsprechenden Frequenzen benutzen. Den privaten Besitz eines Funkgerätes mit der einprogrammierten Frequenz des Notrufs 112 ist auch nicht strafbar, ebensowenig das abhören dieser Frequenzen. Strafbar ist lediglich das stören dieser Frequenzen. Aber störe ich die Frequenz, wenn ich während eines Einsatzes auf mein privates Gerät zurückgreife? :wink:

mfg

Fabrice

meine MSN-adresse ist übrigens: foxpix@hotmail.com (für die, die mal mit mir chaten wollen :D)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mann hab ich oft das wort Frequenzen geschrieben^^ :shock: ist ja ekelhaft zu lesen^^

mfg

Fabrice


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Mann hab ich oft das wort Frequenzen geschrieben^^ :shock: ist ja ekelhaft zu lesen^^

mfg

Fabrice[/quote]

Wieso?Oder spricht man auch bei eurer Organisation von Kanälen?

Fabrice,ich heisse Helmut,dass steht meistens ganz unten links am Ende jeden Beitrages von mir...

Das mag schon sein,wie du es mitgeteilt bekommen hast.Aber du wirst dich um eine Konzession/Lizenz mit einem Funkrufnamen,bei eurer Fernmeldebehörde bemühen müssen.
Die wird evtl. auch etwas im Jahr kosten?
Kenne nicht den Namen und keine Webseite dieser Behörde.Leider...


  
 

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