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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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 [ 127 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Afu am Ende?
Ich hoffe [url=http://tinyurl.com/2rokzz:34zp5edq]das[/url:34zp5edq] ist ein übler Scherz!
:shock: :shock: :shock: :shock: :shock:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi Bernd,

wie wäre es denn, wenn man mal die Quelle dazu nenne würde?

So ganz ohne Bundesadler - kaum zu glauben.

Falls doch - dann sieht's wirklich nach etwas ähnlichem wie das Ende aus.
Dann bliebe mir nur noch auszurufen: Die haben doch einen Fisch im A . . .h.

Dann drück ich mal kräftig die Daumen, dass das wirklich ein übler Scherz ist, passt eigentlich eher zum 1. April.

Falls das wirklich kommt, dann bleibe ich in Kanada....

73 de Steffen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Quelle ist ein Referentenentwurf des Bundes Umwelt Ministeriums.

Ich weiß aus der Kommunalpolitik, wie intelligent manche unserer "Volksvertreter" sind. Wenn wir nicht aktiv werden, wird das durchgewunken und tritt 2009 in Kraft! :shock:

http://www.bmu.de/umweltgesetzbuch/down ... /40448.php Das betrifft alle Bereiche und wird Deutschland vollends ruinieren. Dann ist wegen Umweltschutz alles verboten. Kunstdünger hat in diesem Jahr schon seinen Preis verdreifacht. Geht nächstes Jahr mal Semmeln kaufen! Wie steigen die Preise auf alle Artikel erst, wenn das durchkommt ?

Beispiel: Wenn ich auf 2m mein Mobil-Gerät auf minimale Leistung schalte, macht es 5W Ausgangsleistung. An meinem Rundstrahler Diamond X-300 heißt das ungefähr 20 Watt EIRP, will heißen fast jeder Funkamateur ist betroffen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich dachte eigentlich, die Grünen seien endlich raus aus der Regierung..... :evil: :evil:

Dann bleibt abzuwarten, was mit dem Begriff "bestimmte Grenzwerte" tatsächlich gemeint ist.
Ich habe das zwar nur kurz überflogen, also vielleicht nicht das letzte Detail gelesen.
Aber für mich liest sich das so, daß bei einer Überschreitung von 10W EIRP eine solche Anlage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde angezeigt werden muß (nicht explizit genehmigt).
Das ist bereits heute der Fall (Selbstbezichtigung, hi).
Wie soll das sonst in der Praxis aussehen?
Alle Mobilfunksender abschalten?
Rundfunksender sowieso?
Gewitter abschaffen?
Sonnenschein verbieten (immerhin etwa 1000W/qm)?
Minderjährige vom Aufenthalt im Freien fernhalten (UV-Strahlung)?
Ich persönlich glaube, da hat sich wieder jemand in der Politik gelangweilt und ein Pamphlet zusammengeschreibselt, was niemand wirklich braucht.
Aber Du hast schon Recht.
Aus solchen oft beabsichtigt unscharf formulierten Verordnungen können nach der Verabschiedung durch nachfolgende Ergänzungen tatsächlich richtige Probleme aufkommen. So gesehen sollten alle Beteiligten ein waches Auge haben.
Vy 73
Wilfried

P.S.:
[quote] Falls das wirklich kommt, dann bleibe ich in Kanada....
73 de Steffen[/quote]
Coole Sache.
Das wäre vielleicht eine Alternative... :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

[quote]...oder eine wesentliche Änderung einer dieser Anlagen oder ihres Betriebes herbeiführen will, die keiner integrierten Vorhabengenehmigung nach Kapitel 2 des Ersten Buches Umweltgesetzbuch bedarf, hat dies der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor der Inbetriebnahme anzuzeigen.[/quote]

Versteht ihr es auch so, dass das den Selbstbau und die Änderung von gekauften Funkgeräten (und vielleicht sogar den Antennenbau) im Amateurfunk betrifft?


73, Jannis DL6JV


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo,

[quote]...oder eine wesentliche Änderung einer dieser Anlagen oder ihres Betriebes herbeiführen will, die keiner integrierten Vorhabengenehmigung nach Kapitel 2 des Ersten Buches Umweltgesetzbuch bedarf, hat dies der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor der Inbetriebnahme anzuzeigen.[/quote]

Versteht ihr es auch so, dass das den Selbstbau und die Änderung von gekauften Funkgeräten (und vielleicht sogar den Antennenbau) im Amateurfunk betrifft?


73, Jannis DL6JV[/quote]

Genau so!


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Beispiel: Wenn ich auf 2m mein Mobil-Gerät auf minimale Leistung schalte, macht es 5W Ausgangsleistung. An meinem Rundstrahler Diamond X-300 heißt das ungefähr 20 Watt EIRP, will heißen fast jeder Funkamateur ist betroffen.[/quote]

Richtig, deshalb hast Du bereits die Selbsterklärung gemäss BEMFV abgeben müssen.
Das Einzige, das sich offenbar ändert sind die Abgabetermine, von "vor Aufnahme des Funkbetriebs" auf 4 Wochen vorher.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen,

[quote]Hallo,

[quote]...oder eine wesentliche Änderung einer dieser Anlagen oder ihres Betriebes herbeiführen will, die keiner integrierten Vorhabengenehmigung nach Kapitel 2 des Ersten Buches Umweltgesetzbuch bedarf, hat dies der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor der Inbetriebnahme anzuzeigen.[/quote]
[...]

73, Jannis DL6JV[/quote]
Das ist ja bereits heute so, daß "wesentliche Änderungen" angezeigt werden müssen ([url=http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/__7.html:1kw8tir4]vgl. BImSchV §7[/url:1kw8tir4]), nur daß heute eine Anzeigepflicht nur dann besteht, wenn erstens die Funkanlage im Frequenzbereich zwischen 10 MHz und 300 GHz liegt, und zweitens eine EIRP von größer oder gleich 10 Watt macht.

Die Änderungen die dieser Gesetzesentwurf vorsieht ist, daß generell eine Anzeigepflicht für ortsfeste Funkanlagen im Bereich zwischen 100 KHz und 300 GHz und außerdem auch bei Strahlungsleistungen kleiner 10 Watt EIRP, besteht. Was also letztlich dazu führt daß bei Inkrafttreten jeder (speziell auf "uns" bezogen) Funkamateur eine "Selbsterklärung" erstellen und abgeben muss. Siehe hierzu auch [url=http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ugb4_strahlung_begruendung.pdf:1kw8tir4]Begründung zum Entwurf Seite 27 Punkt b[/url:1kw8tir4].

Es ergeben sich also gar nicht sooo viele Änderungen für uns, lediglich müssen wenn es denn so inkrafttritt nun auch Funkanlagen mit kleiner 10 Watt EIRP angezeigt werden. Sonst ändert sich nach meinem Verständniss für uns nichts. (Ich beziehe mich dabei nur auf die Veränderungen im Bereich Funkanlagen, die anderen Änderungen durch diesen Gesetzesentwurf lasse ich in diesem Beitrag außenvor).

With request for comments ;-) Und allen schonmal einen guten Rutsch ins neue Jahr ...

Best 73 de Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Michael,

Ich wusste bisher nichts davon, dass man selbst gebaute Antennen, Transceiver, Endstufen, etc.pp der Bundesnetzagentur anzeigen muss...

73, Jannis DL6JV


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo Michael,

Ich wusste bisher nichts davon, dass man selbst gebaute Antennen, Transceiver, Endstufen, etc.pp der Bundesnetzagentur anzeigen muss...

73, Jannis DL6JV[/quote]
Hi Jannis,

vielleicht hab ich mich ein wenig unglücklich ausgedrückt. Du musst natürlich der BNetzA nicht mitteilen welche selbstgebauten Komponenten du verwendest. Das war nicht so, und wird auch bezogen auf das neue Gesetz so nicht sein.
Was du aber heute schon machen musst ist, den Nachweis zu führen, daß du bestimmte Grenzwerte außerhalb dem von dir "kontrollierbaren Bereich" nicht überschreitest. Die berühmt (berüchtigte?!) "Selbsterklärung", wenn du Funkanlagen mit 10 Watt EIRP oder mehr betreibst. Außerdem müssen eben auch heute schon "wesentliche Änderungen" an der angezeigten Funkanlage der Behörde mitgeteilt werden. Was jetzt diese "wesentlichen Änderungen" sein sollen, tja ... gute Frage, ich habe da noch keine wirkliche Referenz zu gefunden(Korrektur: [url=http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/__12.html:c0w712ac]§12 BEMFV[/url:c0w712ac] könnte man wohl als Referenz ansehen), aber ich denke zum Beispiel eine dauerhafte Änderung an der Antennenanlage müsste wohl mitgeteilt werden. Im zweifelsfalle hilft aber auch ein Anruf bei der BNetzA um dies zu klären ...

Grüße
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags:
Da etwas von Ortsfesten Funkanlagen erwähnt wird,treiben die uns wohl wieder auf Bergipfel als Portabel oder Mobilstation?
Oder in Nachbarländer wie F/ON/OK/SM/HB9.... :-)

Übrigens habe ich das schon vor 2 Wochen im FM-Funkmagazin gelesen und als so was wie "Es wird nie so heiss gegessen wie es gekocht wird" abgelegt..


  
 
 Betreff des Beitrags:
[i:1dk670j9]Die durch die Erwiterung der Anzeigepflicht in $5 anfallenden Mehrkosten können durch die Erhebung von Gebühren gedeckt werden[/i:1dk670j9] S.22

Dazu das übliche Gesabbel was uns belastet muß, was uns evtl entlastet soll gemacht werden.

Fieldday ist damit gestorben.

[i:1dk670j9]Mit erfasst werden sollen die ... Funkanlagen, die zwar nicht dauerhaft an einem Ort errichtet und betrieben werden, die jedoch während ihres bestimungsgemäßen Betriebs keine Änderung erfahren, z.B. Rundfunkübertragungswagen... [/i:1dk670j9] S.38

Viel Spass beim Erstellen der Anzeige für den Fieldday, die vier Wochen vorher von der Behörde genehmigt werden muß!

Eines der letzten Dokumente dieser Reihe spricht nicht von einer Anzeige gem BEMFV. sondern von einem Genehmigungsverfahren durch die Behörden. Strafe bei Nichtgenehmigung 50 kE !

[i:1dk670j9] $4 erfasst überdies den nicht gewerblichen Betrieb von Hochfrequenzanlagen und Niederfrequenzanlagen durch Amateurfunker. (S.39ff.) [/i:1dk670j9]
Das weitere Gesabbel, das, das ja bereits jetzt vorliegt, ist Blödsinn. Dann muß der Betrieb ausdrücklich vorher genehmigt werden!

[i:1dk670j9] ..danach sind unter schädlichen Umweltveränderungen solche Umweltveränderungen zu verstehen, die geeignet sind ... Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft herbei zu führen (S.42) [/i:1dk670j9]

:evil: :evil: :evil: :evil:

Also Berggipfel nur, wenn der Betrieb vier Wochen vorher von der Behörde genehmigt wurde.

@Jannis neue Antenne - anderes Richtdiagramm, anderer Gewinn - andere Personenschutzabstände

Funkgerät selbst gebaut - andere Ausgangsleistung - andere Personenschutzabstände

SSB Gerät neu - Hast du das bereits bei Erstellung berücksichtigt? Ist das so von der Behörde genehmigt worden?
:shock: Damit verstößt du gegen Genehmigungsauflagen !


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Da etwas von Ortsfesten Funkanlagen erwähnt wird,treiben die uns wohl wieder auf Bergipfel als Portabel oder Mobilstation?
[/quote]

Wenn während des Betriebs nicht der Standort verändert wird und die Sendeleistung >10W EIRP ist, musst Du dazu bereits heute eine Selbsterklärung abgeben

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Bernd,

[quote]@Jannis neue Antenne - anderes Richtdiagramm, anderer Gewinn - andere Personenschutzabstände Funkgerät selbst gebaut - andere Ausgangsleistung - andere Personenschutzabstände[/quote]

Ich glaube wir reden etwas aneinander vorbei. Dass man nach Änderung der Rahmenbedingungen der vorherigen Anzeige eine Neue Anzeige abgeben muss war mir bewusst.
Ich hatte die ganze Geschichte eher so interpretiert, dass auch Eingriffe in Geräte, die Sendeleistung oder Modulationsart nicht verändern (z.B. der Einbau einer Endstufe mit denselben Leistungsdaten wie die vorherige in einen Sender) schon Anzeigepflichtig wären.

73, Jannis, DL6JV


  
 
 Betreff des Beitrags:
Gott sei Dank ist das erst ein Entwurf. Aber alle Details sollen in einer eigenen Verordnung geregelt werden! Wenn das 2009 durchkommt, siehts übel aus.

Hier seht aus welcher Ecke das kommt:
http://www.umweltbundesamt.de/luft/scha ... r_pm10.htm


  
 

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