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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Umschreiben der alten Lizenzklasse C
Hallo Leute,

bevor ihr mich erschlagt das ich nicht das ganze forum gelesen und durchsucht bitte ich schon mal um Entschuldigung. Ich hoffe ihr könnt mir trotzdem weiter helfen.

Ich hab jetzt gute 15 Jahre kein Micro in der Hand gehabt, aber möchte wieder einsteigen. Ich habe mitte der achtziger Jahre meine C lizenz gemacht, Ergebnisse der Prüfungen kann ich nicht mehr finden, CW hab ich nicht gemacht.
Welche Möglichkeiten hab ich jetzt mein Rufzeichen upzudaten? Ich denke das ich das grundsätzlich nicht müsste, würde es aber tun wollen. Oder muss ich das sogar tun? Ich habe mitbekommen das ja nun auch KW möglich ist.
Wäre schön wenn mir jemand hier detailliert Möglichkeiten aufzeigen kann, ggf gibt es ja auch links o.ä.

Ich danke euch jedenfalls schonmal im Voraus und wünsche schöne Feiertage...

Besten Dank


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo hickorywind,
im Prinzip brauchst du nichts updaten. Dein altes Rufzeichen
wurde aufgewertet zur heutigen Klasse A. Diese Klasse entspricht
der "alten" Klasse B.
Für deine Prüfungsergebnisse oder einen Morsenachweis interessiert sich
niemand mehr.
Die Diskussion ob das sinnvoll ist oder nicht, möchte ich an dieser Stelle
ausdrücklich nicht eröffnen.
Also,
viel Spaß
73 de Rainer


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Hickorywind,
schaue mal hier http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateur ... ichen.aspx

gib dort dein Rufzeichen ein.
Falls alles stimmt,was angezeigt wird,würde ich mal auf der Hauptseite der Bundesnetzagentur,
unter dem Stichwort Amateurfunk,das seit 1997 bestehende Amateurfunkgesetz und die seit Sept.2006 bestehende Amateurfunkverordnung herunterladen.
Zusätzlich würde ich mir alles zu EMV bzw. BEMFV wissenswerte(Wiesbeck Studie)herunterladen,
falls du mit mehr als 10 Watt EIRP auf allen Amateurfunkfrequenzen senden willst.
(Die Bereiche findet man in einer Tabelle nach Klasse A und E geordnet am Schluss der Verordnung)
Denn dazu musst du eine Anzeige nach BEMFV erstellen
und an deine für deinen Wohnort zuständige,Aussenstelle der Bundesnetzagentur senden.
Falls du im DARC bist,kannst du alles weitere auf der Seite
www.darc.de nachlesen bzw. im Mitgliederbereich herunterladen.
(unter anderem das zur Erstellung der Anzeige wichtige Watt 32 Programm)

Viel Spass auf den Bändern und schöne Festtage!


  
 
 Betreff des Beitrags: Danke, aber...
Hallo Rainer,

danke für die Info... Du sagst im Prinzip, das hiesse ich könnte was updaten,oder? Was ist dran an dem Thema das ich das Rufzeichen in ein Rufzeichen der alten Klasse B wandeln kann. Geht das, was wäre dafür erforderlich?
Nach dem Hinweis von KC7TKQ habe ich mal die Daten bei der Bundesnetzagentur überprüft. Mein Rufzeichen ist dort in der Tat als quasi neues Klasse A Rufzeichen eingetragen.
Was hat es alles mit dem Antrag nach BEMFV/EMV etc. auf sich?

Würde mich freuen wenn du mir da noch kurz was zu sagen könntest...



Ps.: Ich suche einen aktuellen 2m/70cm Mobiltransceiver was ist da Stand der Technik?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Danke, aber...
[quote]
Was hat es alles mit dem Antrag nach BEMFV/EMV etc. auf sich?

Würde mich freuen wenn du mir da noch kurz was zu sagen könntest...
Ps.: Ich suche einen aktuellen 2m/70cm Mobiltransceiver was ist da Stand der Technik?[/quote]

BEMFV:

Infos gibts bei DL9KCE:
http://www.mydarc.de/dl9kce/

Hier die Wiesbeck Studie:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1418.pdf
dazu
http://www.mucl.de/~hharm/bemfv/hinweise.htm

Das Programm Watt32 gibts beim DARC:
http://www.df3xz.de/watt32.html

Antennendiagramme gibts bei:
http://www.swschwedt.de/kunden/dm2ble/

Jeder Funkamateur muß diese Selbsterklärung nach §9 BEMFV abgeben, wenn er von einer festen Funkstelle aus Betrieb macht. (Vergiß die 10W EIRP, wenn ich mit minimaler Ausgangsleistung von 5W ERP an einer Diamond X-300 Groundplane auf 2m Betrieb mache, komme ich bereits auf 20W EIRP!) Es ist eine "Standortbescheinigung" wie sie für jede Mobilfunkanlage notwendig ist. Wir Funkamateure dürfen diese Bescheinigung selbst erstellen. Bitte den nächsten Ortsverband um Hilfe.

Funkgerät:
Ich verwende den Yaesu Ft-8800 Duobander und bin zufrieden damit.
http://www.web-rx.de/funkamateur/.archi ... -8800e.pdf


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Du sagst im Prinzip, das hiesse ich könnte was updaten,oder? Was ist dran an dem Thema das ich das Rufzeichen in ein Rufzeichen der alten Klasse B wandeln kann.[/quote]

Lasse das Rufzeichen doch einfach so, wie es ist.

Es ist ähnlich wie bei Führerscheinen. Man kann auch mit der alten Pappe fahren, es muß nichts neu eingetragen werden. Interessant könnte es mit einer neuen Pappe sein, wenn Du häufiger Funkurlaube im Ausland anstrebst, weil dann die jetzige Klasse A, die Du ja hast, nach der EU-Richtlinie eingetragen ist.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
im ausland bin ich häufig und werde sicher wie früher auch entsprechendes equipment mitnehmen. leider blieb meine eigentliche frage unbeantwortet. macht das umschreiben sinn, geht dies, und wenn wie?

vielleicht könntet ihr mich ja aufklären...


Besten Dank


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das Umschreiben sollte kein Problem sein.

Nehme Kontakt mit der entsprechenden Außenstelle der Bundesnetzagentur auf. Willst Du auch ein neues Rufzeichen haben, unzufrieden mit DCxxx?

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]im ausland bin ich häufig und werde sicher wie früher auch entsprechendes equipment mitnehmen. leider blieb meine eigentliche frage unbeantwortet. macht das umschreiben sinn, geht dies, und wenn wie?

vielleicht könntet ihr mich ja aufklären...


Besten Dank[/quote]

Was bitte willst du "umschreiben"? Du hast bereits die höchste Lizenzklasse A!

Heute gibt es nur noch die Einsteiger-Klasse E, die frühere Klasse A und Klasse A, die frühere Klasse B !

In deine Lizenzurkunde kannst du einen Stempel nachtragen lassen, das deine Lizenz den derzeitigen CEPT-Regelungen entspricht. Ich weiß allerdings nicht, ob diese Info noch aktuell ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Ich finde....
den Charme der alten B-Klasse-Rufzeichen eben doch noch als etwas ganz besonders. Deshalb hätte ich natürlich und gerade auf KW lieber ein DL oder DJ etc. Call Sign. Da meine Lizenz wirklich schon hornalt ist und weil ich zu damaligen Zeiten wirklich noch Experimentierfunk betrieben habe, ist meine Einstellung zu einem alten B-Klasse Rufzeichen auch noch entsprechend "altmodisch" Besteht denn nun dem Grunde nach aus einem DD ein DL oder vergleichbares zu machen?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ich finde....
[quote]den Charme der alten B-Klasse-Rufzeichen eben doch noch als etwas ganz besonders. Deshalb hätte ich natürlich und gerade auf KW lieber ein DL oder DJ etc. Call Sign. Da meine Lizenz wirklich schon hornalt ist und weil ich zu damaligen Zeiten wirklich noch Experimentierfunk betrieben habe, ist meine Einstellung zu einem alten B-Klasse Rufzeichen auch noch entsprechend "altmodisch" Besteht denn nun dem Grunde nach aus einem DD ein DL oder vergleichbares zu machen?[/quote]

Am Besten bei der zuständigen Außenstelle der RegTP anfragen ob das geht. Zur Not Lizenz zurückgeben und innerhalb eines Jahres neu beantragen. Das kostet einen Haufen Geld (75 Öre für mein DN- Call) - warum eigentlich? Neue QSL-Karten sind fällig. Wegen einem Schönheitsfehler im Call?

Du kannst auch mal hier anfragen:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Außenstelle Mülheim
Postfach 10 03 51
45403 Mülheim
MLHM01.Postfach@regtp.de

Weitere [url=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/2704e706dee6a86608aca9ed9f9de983,d0d2d85f7472636964092d0936333139/Ueber_die_Agentur/Au_enstellen_3z.html:2cdl317s]Außenstellen[/url:2cdl317s]
der BNetzA


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Hickorywind,
ich kann mich den Ausführungen von Bernd nur anschließen.
Ob du dein Rufzeichen behalten willst oder nicht, ist deine persönliche Entscheidung.
In meinem OV gibt es auch zwei Fraktionen. Die Einen haben ihr Rufzeichen getauscht, die Anderen nicht.
Argumente für die eine oder andere Seite gibt es genug.
Also, geh in dich und treffe [b:1uxve54x]deine[/b:1uxve54x] Entscheidung.

73 de Rainer


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ich finde....
[quote]den Charme der alten B-Klasse-Rufzeichen eben doch noch als etwas ganz besonders. Deshalb hätte ich natürlich und gerade auf KW lieber ein DL oder DJ etc. Call Sign.
[/quote]

Das kannst Du ja bei der BNetzA quasi kaufen, also eintauschen.
Ich weiss allerdings nicht was es jemandem bringt sich mit fremden Federn zu schmücken.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Lieber Funkfreund,

was ist an Deinem Rufzeichen denn nicht gut?

Ich kenne eine Menge OM`s, die haben auch ein DB oder DG.
Allerdings sind dies teilweise Dipl.Ing oder Universitätsprofessoren.
Was der Mensch in der Birne hat ist wichtig, und nicht das Rufzeichen.
CW ist eine Betriebsart, weiter nichts. Wie ich finde, allerdings eine sehr schöne, ist aber Geschmackssache.
Lieber ein DB,DG etc. im Rufzeichen und die Thematik durchdrungen, als mit einem DL etc. sich dahinter zu verstecken.

73
Harry

(DK)
:busch:


  
 
 Betreff des Beitrags: Experimentierfunk
vielen Dank für die Hinweise. Sicherlich kann man jetzt kontrovers über den Rufzeichenwechsel diskutieren. Ich werde meine Entscheidung hierzu sicherlich treffen. Nur der Vollständigkeithalber mag erwähnt sein, das meine C-Lizenz nachdem ich eben nachgeschaut habe gute 26 Jahre alt ist. Und die hab ich, wenn ich mich nicht verrechnet habe knappe zehn Jahre vor meinem Ingenieursdiplom gemacht. Schwerpunkt war Nachrichtentechnik, wie könnte es auch anders sein!
Vielen Dank trotzdem für die Aufklärung....


  
 

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