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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Frage zu ISM Bänder
Hallo

Ich hätte da mal eine Frage: in vielen Foren (die meist mehr oder weniger) mit Elektronik zu tun haben liesst man häufig über den Bau von Sendern im ISM-Band,z.b. 27Mhz oder 13,5Mhz sind "beliebte" Frequenzen.
Meist entbrennt dann eine hitzige Diskussion darüber ob der Bau und Betrieb eines solchen Senders ohne Funklizens Illegal ist oder nicht.
Meistens wird sich dann an dem Begriff "lizenfreies Band" aufgehangen.

Jetzt möcht ich doch mal von den Profi-Amateuren wissen wie es den jetzt tatsächlich ist.
Selbstbau ohne Funklizens legal oder illegal?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
klare Antwort: Es ist verboten. Auf diesen Frequenzen dürfen nur geprüfte Geräte betrieben werden. Selbst mit einer Lizenz darfst du dort nur mit zugelassenen Geräten betrieb machen. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man mit einer Lizenz alles machen darf.
Also bis denn,
Gruß
Rainer


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ah,gut. Dann fühle ich mich damit schonmal bestätigt. :-)

Wieist es den wenn man nun Funkamateur (Klasse A) ist? darfman dann auf diesen Bändern im Rahmen der Gesetze mit selbstgebauten Sendern hantieren?
Ich lese häufiger , man darf dann da mit soundso viel Watt senden. Gilt das für selbstgebaute Sender oder braucht man diese lizens auch um an fertigen Sendemodulen herumzulöten?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Etwas komplexer die Geschichte.

Als ganz einfache Antwort, Selbstbau von Sendern ist [b:1t1wej8f]illegal[/b:1t1wej8f].
Nur Funkamateure dürfen selbst Sender bauen und betreiben, nur auf den Amateurfunkfrequenzen natürlich.
Du darfst Sender ohne Amateurfunkpappe bauen. Nur darfst Du diese nicht betreiben. Selbst wenn sie angeschlossen aber nicht in Betrieb sind, wird es schon illegal. Soll es legal werden, benötigst Du die gleiche Prüfung wie Hersteller. Etwas interessanter wird es bei Meßsendern. Die darf wohl jeder besitzen und betreiben. Nur darf man an diese keine Antenne anschließen, senden.
Du willst vermutlich einen Sender ISM selbst bauen und auch benutzen, Bastelprojekt. Das ist leider nicht gestattet. Was erlaubt ist, Benutzung von vorgefertigten Sendemodulen ISM. Man darf sie nicht abändern und muß die gültigen Bestimmungen beachten wie Bandbreite und Sendedauer.
Liegt es Dir daran, selbst einen Sender zu bauen, wird es kaum ohne Amateurfunkpappe gehen.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nachtrag:

Auf vielen Amateurfunkfrequenzen ist als maximale Leistung 750 Watt erlaubt, wenn man Inhaber der Klasse A ist. Es ist egal, ob man mit selbstgebauten oder gekauften Mitteln sendet.
Funkamateure dürfen aber nicht selbstgebaute ISM-Sender betreiben, da gibt es keinerlei Sonderrechte.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Funkamateure dürfen aber nicht selbstgebaute ISM-Sender betreiben, da gibt es keinerlei Sonderrechte.
[/quote]

Wieder so eine Sache. Streng genommen dürfen Funkamateure Sender bauen und damit in bestimmten ISM Bändern rumsenden, sogar mit richtig Leistung. Das trifft zB im 70cm Band zu. Auf 433 MHz darf man als Funkamateur schon ganz schön rumholzen.
AAABER:
Du darfst zB keine Standard-Temperaturfühler aufbohren um eine höhrere Reichweite zu erzielen. Denn dies dient nicht dem Amateurfunk. Eine Aussendung in diesem Frequenzbereich muss mit Rufzeichen erfolgen. Jetzt könnte man die gesamte AfuV aufwickeln und noch dazu sagen, ein Temperaturfühler wäre eine automatisch arbeitende Station. Diese benötigt dann noch eine spezielle Rufzeichenzuteilung usw usf.

Du siehst, der Amateurfunk ist eher eine Sache für sich mit Experimentalen Zwecken... ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
mh interessant, inder Tat.


Warum ich das frage hat eigentlich eher den Hintergrund, dass ich aus der Automatisationsecke komme und auch viel und gerne mit Mikrokontrollern arbeite.
Wäre es mir den mit einer klasse A den erlaubt z.B. selber ein Funkhermometer zu bauen, mit einer Reichweite von 5m?
Weil dann würde mir die Prüfung zueiner Funklizens persönlich etwas bringen, wenn ich dadurch consumer products entwickeln kann die z.B.auf 27Mhz (oder 433Mhz) auf kurze Distanz (5m ist schon viel fürunsere Anforderungen, eher 1m) kommunizieren können.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nun , wenn du solche Geräte entwickelst brauchst du keine Afu - Lizenz .
Denn in irgendeiner Verordnung ist erwähnt , dass mit Sendern Gerätschaften gemrint sind , die "grundstücksübergreifend" operieren.
Du oder deine Firma kann sich für diesen Grund wenn nicht schon
vorhanden einen "funkdichten" Raum zulegen , worin du nach Herzenslust
rumsenden darfst. Übrigens darf man die Afu-Frequenzen net zum
Geldverdienen benutzten ^^ Und für Freufeldversuche , es gibt bestimmt
ein Äquivalent zu den roten Autonummern , also eine Lizenz die dir sowas
gestattet . Mal bei der BNetztA anfragen .
MfG


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Wäre es mir den mit einer klasse A den erlaubt z.B. selber ein Funkhermometer zu bauen, mit einer Reichweite von 5m?
[/quote]

JA.

[quote]
Weil dann würde mir die Prüfung zueiner Funklizens persönlich etwas bringen, wenn ich dadurch consumer products entwickeln kann die z.B.auf 27Mhz (oder 433Mhz) auf kurze Distanz (5m ist schon viel fürunsere Anforderungen, eher 1m) kommunizieren können.[/quote]

NEIN.

Ganz einfach: Deine Aussendung, ob sie Temperturdaten oder was auch immer beinhaltet, muss mit DEINEM Rufzeichen gekennzeichnet sein. zB in cw (morsecode). Das heißt, nur du darfst diesen Sender in Betrieb nehmen und auch nur in den dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenzbändern. 27MHz gehört zB NICHT dazu.

Der Amateurfunk dient experimentalen und nichtkommerziellen Zwecken.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote] Ganz einfach: Deine Aussendung, ob sie Temperturdaten oder was auch immer beinhaltet, muss mit DEINEM Rufzeichen gekennzeichnet sein. zB in cw (morsecode)...[/quote]
Hallo,
wenn er gern mit Mikrocontrollern bastelt, wird er sicherlich einen Weg finden, das (dann vorhandene) Rufzeichen in CW an das Datentelegramm anzuhängen.
Dann wird die Temperaturmessung eben zu einem Dauerexperiment, hi. :wink:
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Wäre es mir den mit einer klasse A den erlaubt z.B. selber ein Funkhermometer zu bauen, mit einer Reichweite von 5m?
Weil dann würde mir die Prüfung zueiner Funklizens persönlich etwas bringen, wenn ich dadurch consumer products entwickeln kann die z.B.auf 27Mhz (oder 433Mhz) auf kurze Distanz (5m ist schon viel fürunsere Anforderungen, eher 1m) kommunizieren können.[/quote]

Betrachte die Sache so:

In der Freizeit machst Du Amateurfunkexperimente mit Thermometern.
Das erworbene Wissen läßt sich ganz gut auf Arbeit gebrauchen. :)
Nur auf Arbeit montierte Sender dürfen natürlich nicht mehr auf einer Amateurfunkfrequenz senden, ist ja dann kommerziell.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]mh interessant, inder Tat.


Warum ich das frage hat eigentlich eher den Hintergrund, dass ich aus der Automatisationsecke komme und auch viel und gerne mit Mikrokontrollern arbeite.
Wäre es mir den mit einer klasse A den erlaubt z.B. selber ein Funkhermometer zu bauen, mit einer Reichweite von 5m?
Weil dann würde mir die Prüfung zueiner Funklizens persönlich etwas bringen, wenn ich dadurch consumer products entwickeln kann die z.B.auf 27Mhz (oder 433Mhz) auf kurze Distanz (5m ist schon viel fürunsere Anforderungen, eher 1m) kommunizieren können.[/quote]

schau mal hier:
http://www.roboternetz.de/wissen/index.php/Funkmodule

Ich würde 800 MHz Band vorschlagen.
Die Empfänger sind miserabel, nehmen auch andere Signale als die gewollten auf. Da sind bevorrechtigte Funkdienste auf diesen Frequenzen.
Du hast pech, wenns nicht geht. Bei solchen Entfernungen würde ich mir das nicht antun.

73 de Bernd


  
 

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