Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Baugenehmigung für Antennenmast
Hallo!


Ich plane in ein paar Wochen eine Amateurfunkstation in Betrieb zu nehmen. Dazu muss ich allerdings erst einen Masten aufstellen. Gedacht habe ich mir 2 x 6 Meter Alurohr (Gesamthöhe ca. 10 - 11 Meter), an denen ich dann eine endgespeißte Zeppelinantenne befestige.

Meine eigentliche Frage:

Braucht man dazu eine Baugenehmigung? Ich habe gehört, dass es da in den einzelnen Bundesländern eigene Regelungen gibt (Ich wohne in Bayern).

Und stimmt das "Gerücht", dass man keine Baugenehmigung braucht (egal wie hoch ein Mast ist), wenn man diesen als "Fahnenmasten" :roll: nutzt (aus rein Behördentechnischer sicht)?


Freue mich auf Antworten!


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

ich kann nur für Sachsenanhalt sprechen.
Ich plane einen 12 Meter Mast aufstellen und benötige dazu eine Statik und eine Genehmigung.
Mein Wohnort liegt auch in der nähe eines Sportflugplatz.

Aber mein Mastbauer meint: alles was über 10 Meter ist muss genehmigt werden.

Vg
Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hey!

Also [b:2qh4jexf]BIS 10m Gesamthöhe [/b:2qh4jexf]benötigt man [b:2qh4jexf]KEINE[/b:2qh4jexf] Genehmigung.
Alles [b:2qh4jexf]ÜBER 10m Gesamthöhe[/b:2qh4jexf] wird eine Statik und eine [b:2qh4jexf]Genehmigung[/b:2qh4jexf] gebraucht...und somit ist ein Amtsgang unausweichlich.

Ich würde empfehlen den Mast einfach 2m in die Erde zu "kloppen". Dann bist Du bei 10m Höhe und die Sache ist gegessen :-)

Mit Gesamthöhe ist folgendes gemeint: Es zählt nicht nur die Höhe des Mastes, sondern auch die Höhe der Antenne die montiert wird...also am besten würde man sagen "Länge über alles" = Masthöhe + Antenne

So sieht es zumindest hier im Saarland aus :-)
Eventuell gibt es in Bayern eine andere Regelung...aber da schafft ein Anruf beim Bauamt Abhilfe.


In diesem Sinne...

73 de 'Chris' (Christian), DL7CS.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Also ich will einen 10m-Mast auf mein 8m hohes Hausdach stellen (Brandenburg). Das sollte korrekt sein, weil sich lt. Rothammel die 10m Gesamthöhe auf Mast+Antenne beziehen.
Somit könnte ich mich auf eine fantastisch hohe Antenne von 18m freuen (statt nur 10m). Falls Rothammel Recht hat, würde ich empfehlen einen Mast auf's Dach zu stellen.

Im Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder bei der Bundesnetzagentur macht es sich auch besser, wenn die elektromagnetische Strahlung über das Dach des Nachbarn geht.

In meiner OV-Runde vertraten allerdings mehrere OM's die Auffassung, dass die 10m Höhe in Brandenburg vom Boden aus gerechnet werden. Dies entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

Was ist nun richtig?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,wurde hier schon mal behandelt und gleich ein Hinweis gegeben:
ftopic4642.html&highlight=antennenmast+baugenehmigung

Dort steht was von einem OM,der hat in Bayern einen Mast höher als 10m genehmigt bekommen.....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hey!

Also das sieht so aus:

Stellst Du einen Mast neben das Haus, also steht der Mast an sich selbst auf dem Boden, gilt das mit den 10m Gesamthöhe; alles was darüber ist: Baugenehmigung.

Stellst Du allerdings das ganze aufs Dach, sind die eigentlich keine Grenzen gesetzt...vielleicht ein rotes Licht oben auf den Mast, damit die Flugzeuge nicht dran hängen bleiben HIHI
Aber im Ernst: Du kannst ruhig 10, 12, 13m oder auch mehr an Mast aufs Dach stellen...dafür benötigt man KEINE Genehmigung! (meines Wissens nach).
Man sollte sich aber überlegen, ob man so etwas der Statik des Hauses und auch der Dachbalken etc. zumuten will/kann/darf!



In diesem Sinne...

73 de 'Chris' (Christian), DL7CS.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hey!

Sollte ich mit meinen Vermutungen falsch liegen, dann bitte korrigiert mich...
Ich hab auch ein wenig im www mal gesucht, aber so richtig aussagekräftige Informationen habe ich bisher nicht finden können...

Wer also was brauchbares im Netz findet, bitte den Link posten...
Es gibt da so viele Sachen, die man "vom Hören-Sagen" her kennt, aber ob das alles "Hand und Fuß" hat ist die andere Sache...


In diesem Sinne...

73 de 'Chris' (Christian), DL7CS.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für die Hinweise zu dem interessanten Thema.

Noch einmal eine kurze Zusammenfassung zu meinem Wissensstand:

Ich befürchte wenn was auf's Dach montiert wird gilt auch die 10m-Grenze, jedoch nur vom Mastfuß bis zur Oberspitze der "Antennenanlage". Entscheidend ist der "Mastfuß". Wenn der 5 m unter der Dachhaut im Dachboden steht, darf die Antennenanlage nur nur 5m aus dem Dach gucken.

Falls ich alles richtig verstanden habe.

Quellenangabe:
- Rothammel, neueste Auflage.
- DARC-Online, Mitgliederbereich, Juristisches

Im übrigen will ich einen Mast direkt auf meine Dachspitze "stellen". Stellen ist fast wörtlich zu nehmen. Der Mast soll dann am Dach verspannt werden. Insofern könnte ich mit 10m Mastlänge (oben, unten und in der mitte verspannt) und einer 2m/70cm-Antenne von 1,50m + 10m Mast + 8 m Dach) hoch hinaus, falls ich dürfte. Der Mast ist ein Militär-Teleskopmast. Tragen soll der zusätzlich nur noch 3 Drahtantennen.

Über weitere Hinweise / Erfahrungen / Befürchtungen wäre ich dankbar.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Danke für die Hinweise zu dem interessanten Thema.

Noch einmal eine kurze Zusammenfassung zu meinem Wissensstand:

Ich befürchte wenn was auf's Dach montiert wird gilt auch die 10m-Grenze, jedoch nur vom Mastfuß bis zur Oberspitze der "Antennenanlage". Entscheidend ist der "Mastfuß". Wenn der 5 m unter der Dachhaut im Dachboden steht, darf die Antennenanlage nur nur 5m aus dem Dach gucken.

Falls ich alles richtig verstanden habe.

Quellenangabe:
- Rothammel, neueste Auflage.
- DARC-Online, Mitgliederbereich, Juristisches

Im übrigen will ich einen Mast direkt auf meine Dachspitze "stellen". Stellen ist fast wörtlich zu nehmen. Der Mast soll dann am Dach verspannt werden. Insofern könnte ich mit 10m Mastlänge (oben, unten und in der mitte verspannt) und einer 2m/70cm-Antenne von 1,50m + 10m Mast + 8 m Dach) hoch hinaus, falls ich dürfte. Der Mast ist ein Militär-Teleskopmast. Tragen soll der zusätzlich nur noch 3 Drahtantennen.

Über weitere Hinweise / Erfahrungen / Befürchtungen wäre ich dankbar.[/quote]
Hallo Uwe und die anderen Forenmitglieder,
also meines Wissens,setzt die DIN und die VDE-Norm,Grenzen hinsichtlich der Höhe eines [b:2oztq13r]Antennenmastes[/b:2oztq13r] auf dem Dach eines Hauses,in der Weise,daß die Stahlrohre nach DIN-Norm eine gewisse Festigkeit aufweisen und bis dahin(je nach Länge und damit Höhe)hinsichtlich Windlast,belastet werden können.Die VDE Norm 0855 gibt eine maximale Gesamtrohrlänge von 6m bzw. an der oberen Einspannstelle(das wäre meistens am Dachsparren)vor Austritt des Rohres aus dem Dach,ein maximales Gesamtbiegemoment von 1650?Nm an.Darüber hinaus,muß der rechnerische(statische)Nachweis geführt werden,daß das verwendete Mastrohr und der Dachstuhl,den auftretenden Windkräften standhält.Es ist keine Rede von den Antennen selbst!
Bei einem Mast im Garten z.B.,sieht es anders aus.Dort greift die jeweilige Landesbauordnung(LBO),sofern es sich um einen [b:2oztq13r]Antennenmast[/b:2oztq13r] handelt.Da gibt es manchmal Unterschiede.Bei einer steht bis 10m über Grund ohne Antenne Genehmigungsfrei,bei anderen steht bis 10m über Grund einschliesslich Antenne.Auch ein Fahnenmast,zählt zu selbigen.
Wenn man nun so schlau(wie ein OM in Bayern)ist und den Mast nicht als Antennenmast,sondern als Gittermast(Tragemast)für eine Amateurfunkanlage einschliesslich Antennen angibt,dürfte fein raus sein....Denn dafür braucht man egal welche Höhe dann,keine Genehmigung mehr,es ist ja [b:2oztq13r]kein Antennenmast[/b:2oztq13r] mehr.....


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hey!

Hab' da was gefunden (leider nicht mehr so ganz aktuell, aber sooo viel dürfte sich nicht geändert haben).

http://www.dj5am.de/antrecht/antrecht.html



In diesem Sinne...

73 de 'Chris' (Christian), DL7CS.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Schon mal beim örtlichen (für dich zuständigen) Bauamt nachgefragt? Die können dir das genau sagen. Denn DIE sind auch die ersten die kommen wenn was nicht passt.

73 de DL1NUX


  
 
 Betreff des Beitrags: -
Nehmt einen hohen Baum. Den braucht man nicht aufbauen und kann anbauen was Spaß macht.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

In meiner OV-Runde vertraten allerdings mehrere OM's die Auffassung, dass die 10m Höhe in Brandenburg vom Boden aus gerechnet werden. Dies entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
[/quote]

Demnach bräuchte also der OM im 4. Stock eine Baugenehmigung für seinen 1,5m Vertikalstrahler am Balkongeländer... :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Demnach bräuchte also der OM im 4. Stock eine Baugenehmigung für seinen 1,5m Vertikalstrahler am Balkongeländer... :busch:[/quote]

Ja, das ist sicher nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen. Andererseits will ich den Willen des Brandenburger Gesetzgebers lieber nicht tiefer ergründen. :-)

Mein Mast steht jedenfalls bereits auf dem Dach und will in 18 Meter Höhe ausgefahren werden. Baugenehmigungsfrei - meines Wissens bisher.

Na dann, lasst uns Antennen bauen.. :P


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: -
[quote]Nehmt einen hohen Baum. Den braucht man nicht aufbauen und kann anbauen was Spaß macht.[/quote]

Ja,und schon kommt einer von der Umweltfraktion(wenn er das sieht),weil der Baum z.B. durch die Spannseile(trotz Gummizwischenlage)bei einer Drahtantenne(G5RV o.ä.)an der Rinde geschädigt würde/wird....Haben wir Funkamateure schon zur Genüge erlebt....Selbst wenn es erlaubt und möglich wäre,bei einer anderen Antenne(Rundstrahler für UKW)gibt es dermassen Signalschwankungen,wenn sich der Baum im Wind bewegt usw....
Nee,nee,wir bauen lieber einen schönen großen [b:1r5su0s7]Gittermast[/b:1r5su0s7] im Garten auf(falls das möglich ist)oder einen 6m Schiebemast auf das Hausdach :wink:


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum