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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 11 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Klasse A im Selbststudium zu schaffen?
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und spiele schon sehr lange mit dem Gedanken die Amateurfunklizenz zu machen. Jetzt will ich es angreifen.
Da ich mich sehr stark für die Technik interessiere möchte ich auch gleich die A machen.
Ich bin von Beruf Softwareentwickler und habe von E- Technik leider nicht viel Ahnung. Ich denke, dass ich das Wissen über E- Technik dann auch in meinem Job nutzen kann.

Nun meine Fragen:

Ist die Vorbereitung (Technik für die A) im Selbststudium zu schaffen? Ich habe mir schon die Unterlagen beim DARC bestellt und auch den Fragenkatalog angeschaut. Sieht schwer aus…:- (

Kommen exakt die Fragen in der Prüfung dran, die auch im Fragenkatalog stehen?

Wie alt darf das Polizeiliche Führungszeugnis sein? Falls ich die Prüfung mangels Kenntnisse verschieben muss. ;-)

Geht das verschieben der Prüfung überhaupt?


Vielen Dank

VG
Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich nehme an, Du hast (Fach)Hochschulbildung.

Dann ist es nicht wirklich schwer, die Prüfung zu machen. Wer sich selbst eine Programmiersprache beibringen kann, schafft das schon. :wink:
So wild ist das mit der Technik auch nicht. Lese mal hier:
http://www.dj4uf.de/lehrg/index.html
Ich bin mir nicht sicher, ob das schon die aktuellen Prüfungsfragen für Technik sind. Bestimmt werden andere Teilnehmer hier im Forum was dazu sagen können.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke fürs Mut machen....:- )

Das mit dem Studium ist schon ne weile her...ups... doch schon 12 Jahre...wie die Zeit vergeht.
Danke für den Link, da habe ich mich schon versucht und gemerkt was alles an Wissen fehlt. :roll:

Vg Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nebenbei, Du benötigst 75 %, um den Technikteil zu bestehen.

Moltrecht hat unter einem anderen Link neue Prüfungsfragen mit der Bitte, sie auf Fehler zu überprüfen. Ich habe jedesmal bestanden, obwohl bei mir die Prüfung schon einige Jahre her ist. Laut Moltrecht sind die Fragen bis Kapitel 10 die aktuellen Fragen, der Rest wird noch überarbeitet. Das Ohmsche Gesetz, etwas dB-Rechnung und ein paar Antennen sollten zu schaffen sein, oder?
Wenn Du die Funktionsweise einer ZF-Aufbereitung mit anschließender Demodulation nicht ganz verstanden hast, wirst Du wegen dieser einzelnen Frage nicht durch die Prüfung sausen. :wink:

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
also die A ist auch im Selbststudium zu schaffen, ich habe das so gemacht, sogar mit sehr gutem Ergebniss, man muß halt nur dran bleiben,
habe größtenteils nur Technik gelernt, den rest immer so nebenbei( im Zug auf den Weg zur UNI),
dann gibt es so eine online Seite wo die Prüfung simmuliert wird und halt immer mal getestet, bis 100% erreicht waren:-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Klasse A im Selbststudium zu schaffen?
Moin Uwe!

[quote]Kommen exakt die Fragen in der Prüfung dran, die auch im Fragenkatalog stehen?[/quote]
Den aktuellen Fragenkatalog vorausgesetzt - ja! Das einzige, was anders ist sind die fehlenden Fragennummern und die Tatsache, dass die Antworten natürlich in einer anderen Reihenfolge als im Fragenkatalog in den Prüfungsfragen stehen.

[quote]Wie alt darf das Polizeiliche Führungszeugnis sein? Falls ich die Prüfung mangels Kenntnisse verschieben muss. ;-)[/quote]
Wer sagt, dass du ein polizeiliches Führungszeugnis benötigst?


  
 
 Betreff des Beitrags:
@DG0KR
leider fahre ich mit dem Auto zur Arbeit und auf der Autobahn ist das nicht so gut wenn ich da Betriebstechnik lerne.
Deshalb habe mir einen Scanner (VR 5000 und die X-4000 DIAMOND Antenne) gekauft, um auch mal etwas über die Betriebstechnik zu lernen.
Kannst Du mir in etwa sagen, wie lange Du den Technikteil gepaukt hast und bei welchem Aufwand pro Tag? Ich gehe für mich im Moment von zwei Jahren aus. :- )


@DL8TUX
Ich habe mich mal so Mitte der 90er zwecks Prpfung erkundet, damals beim BAPT und da war es so, dass ich eins benötige und ich glaube nicht älter als 3 Monate


Vg Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin Uwe,

[quote]@DL8TUX
Ich habe mich mal so Mitte der 90er zwecks Prpfung erkundet, damals beim BAPT und da war es so, dass ich eins benötige und ich glaube nicht älter als 3 Monate[/quote]

ich würde darauf tippen, dass diese Information schlichtweg veraltet ist. Die BNetzA (Bundesnetzagentur ex Regulierungsbehörde ex Bundesamt für Post) hat bei meiner Prüfung letztes Jahr und auch beim ersten Versuch vor drei Jahren kein Führungszeugnis verlangt und ich habe es auch noch nie in aktuellen Publikationen gelesen. Eine sichere Antwort gibts aber natürlich nur dort - am besten du fragst unauffällig nach, wenn du dich nach den Prüfungsterminen erkundigst.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]leider fahre ich mit dem Auto zur Arbeit und auf der Autobahn ist das nicht so gut wenn ich da Betriebstechnik lerne. [/quote]

Auch da kann man lernen. :)

Bei Autofahrten habe ich das internationale Buchstabieralphabet gelernt. Immer wenn mir Autos entgegenkamen, habe ich die Autokennzeichen buchstabiert. Das Ding ist auch wirklich wichtig in der realen Betriebstechnik. Nebenbei habe ich geschaut, ob das Kennzeichen noch einen Landeskenner hergab, die sollte man auch halbwegs wissen.

[quote]Kannst Du mir in etwa sagen, wie lange Du den Technikteil gepaukt hast und bei welchem Aufwand pro Tag? Ich gehe für mich im Moment von zwei Jahren aus.[/quote]

So wild ist das wirklich nicht. Im Link von Moltrecht schreibt jemand, er hat für die gesamte Vorbereitung A 3 Wochen gebraucht. Das war bei mir auch so, allerdings war ich beruflich "vorbelastet". Lernpensum etwa zwei Stunden am Tag nach der Arbeit und am Wochenende natürlich mehr. Das Wochenende vor der Prüfung habe ich nahezu durchgelernt.
Wenn Du P = U x I, U = R x I und Spannungsteiler beherrscht, ist das schon die halbe Miete. Damit verstehst Du auch einfache Transistorschaltungen. Dann noch etwas dB-Rechnung, Modulationsarten und Antennen. Von den kniffeligen Fragen kommen nur sehr wenige, größtenteils wird Grundwissen abgefragt.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
@all

Ich bedanke mich für die vielen Antworten!
Sie haben mir etwas Mut und Zuversicht gebracht.
Ich werde dann von Erfolg oder Misserfolg berichten. :- )

bis dahin Vielen Dank...und VG


  
 
 Betreff des Beitrags:
Um dir noch mehr Mut zu machen:

Meine Prüfungen habe ich damals während meines BWL Studiums nebenbei gemacht, ganz ohne Kurs und nur mit zwei Büchern vom DJ4UF und dem Fragenkatalog (Kl. 1 damals noch mit dem Katalog von 1988, also kein Multiple Choice).

Ich finde, wenn man sich dafür interessiert, ist das auch kein Problem. Kurse braucht man nur wenn man sich mit dem selbständigen Lernen schwer tut.

73 de Attila


  
 

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