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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 16 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: ANTENNENMAST BAUGENEHMIGUNG????????????????
Hallo ich möchte beim Bauamt eine Baugenehmigung für meinen Versatowewr BP60 einholen

Wird sowas problemlos genehmigt was für kosten entstehen und was muss ich so alles wissen

Eine Statik habe ich ja für den Mast

Bundesland der Baugenehmigung wäre NRW

Für Tips wäre ich sehr Dankbar


MFG Alex


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ANTENNENMAST BAUGENEHMIGUNG????????????????
[quote]Hallo ich möchte beim Bauamt eine Baugenehmigung für meinen Versatowewr BP60 einholen

Wird sowas problemlos genehmigt was für kosten entstehen und was muss ich so alles wissen

Eine Statik habe ich ja für den Mast

Bundesland der Baugenehmigung wäre NRW

Für Tips wäre ich sehr Dankbar


MFG Alex[/quote]
Hallo Alex,
sehe/lies und drucke dir über folgende Seite http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_an ... 6092333838
den fünften Teil erster,zweiter,dritter Abschnitt durch!Evtl. habe ich etwas übersehen,daß massgeblich für NRW noch gültig ist?
Die Kosten für eine Baugenehmigung,erfrage bitte bei dem zuständigen Bauamt deiner Stadt oder Landkreis.Viele Städte und Gemeinden haben vielfach zusätzliche Vorschriften zur Landesbauordnung erlassen.Ich könnte mir gut vorstellen,daß z.B. in der Nähe der Landeshauptstadt Düsseldorf oder Köln/Bonn,wo Flughäfen sind,zusätzliche Auflagen in Form von Rot/Weißem Anstrich und Signallampen,für Maste über 10m Bauhöhe,sind?!
Generell kann man sagen,daß selbst wenn eine Statik für den Mast vorliegt,das Betonfundament,Aufbau,Blitzschutz usw.,vom zuständigen Bauamt durch einen Prüfingenieur,geprüft und überwacht wird.
Soviel ich von anderen Funkamateuren weiss,die einen ähnlichen oder den gleichen Mast aufgebaut haben,beliefen sich die Kosten der Genehmigung einschliesslich Bauvoranfrage und Prüfung/Abnahme auf 500 bis 800 Euro.(je nach Grösse/Höhe des Mastes;ohne zusätzliche Kosten wie Sicherungslampen,Anstrich)
Nimm meine Angaben bitte nur als Richtwert!Genauere Angaben bekommst du wie schon vorher gesagt,bei deinem zuständigen Bauamt deiner Stadt bzw. Landkreis,als Oberere Bauaufsichtsbehörde.


Vy,73 de Helmut


  
 
 Betreff des Beitrags: Gittermast
Hallo Alex.
wenn folgendes beachtet wird, ist man fein raus. Siehe:
http://www.hamradioboard.de/thread.php? ... tennenmast

Daraus ergibt sich ein "Persil-Schein". Sonst braucht man beim Bauamt auch eine Standortbescheinigung, für die die BNetzA zuständig ist. Hier geht es also nur um einen Gittermast mit Fundament für Amateurfunk!

Für weitere Aufbauten von Antennen ist die BNetzA zuständig, wegen der Selbsterklärung und nicht das Baubehörde!

Vy 73 de Gerhard ;-)

[/url]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja das ist natürlich erste Sahne wenn man sowas liest. Aber wenn man eigendlich richtig denkt sollte man auch selbst drauf kommen. Man sieht manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht und hat das Hirn nur voll mit "Antennenmast" statt [b:1hm2s4nv]"Errichtung von Stahlgittermast (fuer Amateurfunk)"[/b:1hm2s4nv].
Was man auch beachten sollte (ZITAT):
[b:1hm2s4nv]mit dem hinweis:
die baugenehmigung betrifft antragsgemaess nur die errichtung der stahlgittermasten einschl. fundamentierung.
und jetzt wichtig:
sende und empfangsanlagen fuer den afu sind nicht gegenstand der antragsstellung bzw des bauvorhabens und damit auch nicht dieser baugenehmigung.
jetzt kommts:
DIE SENDE UND EMPFANGSANLAGE (ANTENNEN) KOENNEN BAUGENEHMIGUNGSFREI (!!!!!) errichtet werden.
deren zulaessigkeit richtet sich ausschliesslich nach der bemfv[/b:1hm2s4nv]

Ja einfacher gehts nun nicht wenn man nicht unbedingt im neusten Neubaugebiet wohnt.

weiter:
[b:1hm2s4nv]vereinfachtes verfahren, keine pruefstatik, keine weiteren kosten
die tuerme sind amtlich, wer sich an den antennen stoesst wird vom bauamt weiter an die bnetza geschickt[/b:1hm2s4nv]

VIEL SPAß BEIM PLANEN !!!


  
 
 Betreff des Beitrags: ANTENNENMAST BAUGENEHMIGUNG????????????????
Hallo Leute!
Ich bin kein Rechts/Staatsanwalt oder Richter.Aber so nicht,das mag zwar für Bayern(im Fall von DH1TT)funktioniert haben.(Spielraum der Baubehörde,Vereinfachtes Verfahren)
Im Normalfall sieht es aber so aus,daß ein Mast(egal welche Bezeichnung,ob Gittermast oder Antennenmast)in bestimmten Bundesländern(je nach Landesbauordnung)genehmigungsfrei bis 10m ist.Alles darüber bedarf einer Baugenehmigung,wobei die Aspekte Höhe,evtl.Fallrichtung,Gefährdung von Personen und fremden Sachen,Nähe eines Flughafens/Flugplatzes usw.,eine gewichtige Rolle spielen.Die Beamten der Baubehörde des Bundeslandes,indem diese Vorschriften laut Landesbauordnung bestehen,werden sich hüten,diese ausser Acht zu lassen,nur um einer Person,die ihrem Hobby nachgehen will,einfach ohne Prüfung ein solches "Ungetüm" von Mast zu erlauben.Bei schwerwiegenden Folgen(Tod eines/mehrerer Passanten z.B.)können die persönlich haftbar gemacht werden.Insbesondere dann,wenn sie Vorschriften ausser Acht gelassen haben.
Daher wäre ich vorsichtig,eine solche Vorgehensweise(mag zwar für den Fall des DH1TT zutreffend sein)zu verallgemeinern und auf andere Standorte in anderen Bundesländern,anzuwenden.
Ich hatte vor Jahren,selbst vor,mir einen Mast mit mehr als 10m Höhe,in meinen Garten zu stellen.Habe mich nach langem Überlegen und Abwägen,für die genehmigungsfreie Variante entschieden...Warum,mag sich jetzt jeder fragen?
Hauptgrund für mich,war die Gefährdung/Eigengefährdung von Leben und Sachen.
Versicherung,Statik ect.,hin oder her.Bei einem Sturm/Orkan wie zuletzt Kyrill(die werden nicht weniger werden,eher zunehmen)nützt dir alles herzlich wenig,wenn ein Teil deiner Antennen abbricht(die meisten sind bis max.160Km/h ausgelegt),runterfällt aus einer Höhe von sagen wir mal 25m...Dann schlägt ein Element einer 2m Yagi,z.B. die Windschutzscheibe eines PKW durch.
Du als Errichter der [b:3uypir71]Antennen[/b:3uypir71] hättest dies beachten müssen,nicht die Baubehörde mit dem Mast....
Warum werden um hohe Türme mit Antennenanlagen(Fernseh/Rundfunksender und dergleichen)im Umkreis von mehr als 100m Warnschilder(zwar mit dem Hinweis auf Eisabfallgefahr)aufgestellt?
Ihr solltet das alles,bei dem Bau und Errichten eines mehr als 10m hohen Mastes,bedenken!
Ich möchte nicht für mein Hobby,irgendwann mal ins Gefängnis,wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge oder gar Totschlag,wandern :oops:

Vy,73 de Helmut


  
 
 Betreff des Beitrags: Deine '?' Taste klemmt wohl!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Deine '?' Taste klemmt wohl!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ANTENNENMAST BAUGENEHMIGUNG????????????????
Hallo an alle!
Hier mal der Bericht einer Zeitung mit Lokalteil in Baunatal(Zufall?):
http://www.hna.de/baunatalstart/00_2007 ... ennen.html

Da könnt ihr mal sehen,was passiert,wenn der Spruch zutrifft:"Es kann der frömmste nicht in Frieden leben,wenns dem bösen Nachbarn nicht gefällt."

Wieviel hat der Amateurfunk in Deutschland schon verloren,wenn solche Zeitungsberichte nur von(angeblichen)negativen Folgen des "Funkens" berichten?

Aber solche "Unmutsäusserungen",kenne ich von einem Verwandten in den USA(ebenfalls Funkamateur).Der darf in einem Wohngebiet,noch nicht mal einen Fahnenmast,von 5m(da hätte man wenigstens eine X30 anmontieren können)in seinen eigenen Garten stellen....Gut ist im Mormonenstaat Utah.....
Vy,73 Helmut D....HB9TOE/KC7TKQ


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ANTENNENMAST BAUGENEHMIGUNG????????????????
was man nicht alles findet wenn man hin und wieder google um sein rufzeichen bemueht:

[quote]
Ich bin kein Rechts/Staatsanwalt oder Richter.Aber so nicht,das mag zwar für Bayern(im Fall von DH1TT)funktioniert haben.(Spielraum der Baubehörde,Vereinfachtes Verfahren)
Im Normalfall sieht es aber so aus,daß ein Mast(egal welche Bezeichnung,ob Gittermast oder Antennenmast)in bestimmten Bundesländern(je nach Landesbauordnung)genehmigungsfrei bis 10m ist.Alles darüber bedarf einer Baugenehmigung,[/quote]

im oben beschriebenen fall wurde eine baugenehmigung zugeteilt! diese erfolgte auch unter vorlage der entsprechenden statischen berechnungen und unterlagen. wir sind ja nicht auf dem jahrmarkt.
dein im weiteren verlauf beschriebenes horrorszenario beschreibt eher eine illegale errichtung. das ist hier freilich nicht so!

in schadensfaellen gilt das besitzt verpflichtet (genehmigt oder nicht) und evtl. gefaehrdungen ueber eine entsprechende haftpflichtversicherung abgesichert sind. das hat aber mit einem tower im speziellen weniger zu tun. bei einem jahrhundertsturm kann genauso gut ein baum auf nachbars (wenn man welche hat) grundstueck fallen oder dachziegel sich verselbststaendigen.


von alldem abgesehen stelle ich mal wieder fest das viele om nur deshalb nie zu einem gewuenschten turm gekommen sind weil von vornherein nicht einmal der versuch unternommen wurde eine genehmigung zu erlangen.
auch wenn aus nachbarschaftlichen ruecksichtsgruenden am ende auf ein tower verzichtet wird (was ja voellig ok ist) wird gerne behauptet, man haette keine genehmigung erhalten. das kaschiert zwar weiche knie - allerdings entstand so bei der breiten masse auch ueber jahrzehnte hinweg der eindruck, das es sowieso zwecklos sei sich um den wichtigen stempel zu bemuehen. und den gibts unter vielen umstaenden auch dann wenn ein nachbar nicht unterschreibt (war bei mir der fall, es standen schon zwei tower) oder bebauungsplaene und landesbauordnung zunaechst wie gewitterwolken ueber einer solchen angelegenheit haengen!!!

versuch macht klug!

ich kann nur jeden bestaerken nichts unversucht zu lassen. auch wenn es zwischendurch nicht so rosig aussieht. wer den eindruck hat das es mit der kompetenz seines gegenuebers mangelt darf sich nicht abschuetteln lassen. spaetestens bei der tatsache das wir als funkamateure eben KEINE standortgenehmigung (wenn keine weiteren anwender sich den standort teilen) brauchen sondern uns selbst erklaeren duerfen wird man unglaeubiges kopfschuetteln ernten.

73s

dh1tt


  
 
 Betreff des Beitrags:
http://www.funkmagazin.de/04125.htm
Da versuchte es mal jemand gegen einen Oehmer in Bayern und er(der OM)bekam Recht...OK,das sind die Ausnahmen.Wenn ich mir einen guten RA in Sachen Baurecht und einen in Versicherungs/Haftungsrecht leisten könnte,würde ich auch ohne mit der Wimper zu zucken,einen Tower von mehr als 10m in den Garten stellen...Sollte dann jemand was dagegen haben,würde ich bis vor das BGH bzw. BVerwG ziehen....
Das hat nichts damit zu tun,was DH1TT Oliver schrieb,Zitat:
"von alldem abgesehen stelle ich mal wieder fest das viele om nur deshalb nie zu einem gewuenschten turm gekommen sind weil von vornherein nicht einmal der versuch unternommen wurde eine genehmigung zu erlangen.
auch wenn aus nachbarschaftlichen ruecksichtsgruenden am ende auf ein tower verzichtet wird (was ja voellig ok ist)..."

Das kann ich von mir nicht behaupten,eher das mit dem nachbarschaftlichen Verhältnis und die Gefahr eines Umfallens bei Orkan(450m ü.N.N.)waren bei mir letztendlich ausschlaggebend,mich von einem höheren Mast als den genehmigungsfreien 10m,zu verabschieden.

Zitat:"nd evtl. gefaehrdungen ueber eine entsprechende haftpflichtversicherung abgesichert sind. das hat aber mit einem tower im speziellen weniger zu tun."
Suche mir(und allen anderen OM`s)mal eine Haftpflichtversicherung heraus,die in ihren Versicherungsbedingungen,die " grobe Fahrlässigkeit" nicht ausschliesst....

Zitat:"bei einem jahrhundertsturm kann genauso gut ein baum auf nachbars (wenn man welche hat) grundstueck fallen oder dachziegel sich verselbststaendigen."
Tja,du kannst nicht erwarten,daß ein Baum nicht umfällt oder das Dach mitsamt Dachziegeln 30-40Jahre hält,oder solange du lebst...Das nennt sich Verkehrssicherungspflicht!
Das trifft auch auf den Gittermast/Antennenmast,im eigenen Garten bzw. Hausdach zu.Wenn man dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist,es kommt zu einem Schaden(Sach/Personen)und es wird dann eine Verletzung dieser Pflicht nachgewiesen,bleibt man auf dem Schaden sitzen...
Dann kann man nur sagen:D.G= [b:2hx8x5oz]D[/b:2hx8x5oz]umm [b:2hx8x5oz]G[/b:2hx8x5oz]elaufen oder wie?
Nee,nee,ich bin jetzt kein "Hasenfuß",aber für den Rest meines Lebens,möchte ich nicht bezahlen,wenn z.B. so ein 18m hoher Mast bei einem Jahrhundertsturm umfällt und auf Nachbars Haus donnert :oops:
Genehmigung hin oder her...
Ich spreche aus Erfahrung,denn ich weiss wie ein 20m hoher,freistehender Baukran aus Stahl,mit einem Betonfundament von ca. 5 Kubikmeter,sich bei Windstärke 7 bewegt/schwankt obwohl der Kran sich wie ein Wetterhahn in den Wind dreht!(bei Stärke 7 wird Kranbetrieb laut VBG eingestellt)


  
 
 Betreff des Beitrags:
es ging hier um die erlangung einer baugenehmigung!
du erzaehlst hier wiederholt davon das du grundsaetzlich ab 10m die hosen voll hast. alle anderen scheinen in deinen augen voellig verantwortungslos zu sein. vielleicht aber uebersteigt aber auch ein turm der hoeher als 10m ist dein vorstellungsvermoegen? ok - damit waerst du in dl einer von vielen om.
ansonsten traegst du nur zur allgemeinen verunsicherung bei. was grob fahrlaessig ist solltest du nochmal ueberdenken. das ein om in bayern auf dem rechtsweg eine genehmigung bekam (siehe dein link) scheint dich zu empoeren?
ziitat:
"Da versuchte es mal jemand gegen einen Oehmer in Bayern und er(der OM)bekam Recht...OK,das sind die Ausnahmen."

vielleicht hast du dich auch nur ungluecklich ausgedrueckt. ich hoffe es jedenfalls.

bei einem genehmigten bauwerk kann im schadensfall sicher nicht von grob fahrlaessig gesprochen werden. wie kommst du nur darauf?
die erfahrungen die du angeblich hast stell ich mal in zweifel. was hat eine krankonstruktion mit einem tower zu tun? garnichts! und das ein kran sich bei sturm in den wind dreht ist ein sicherheitsmerkmal und keine konstruktionsschwaeche! soviel zu deinen "erfahrungen"

zu deiner beruhigung: eben weil der von dir beschriebene kran nur 5 m³ fundament hat sind hier ueber 20m³ in der erde.

du kannst hier freilich schreiben was du willst. aber vielleicht doch besser zu dingen die besser zum thema passen.

anyway - 73s

dh1tt


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mir geht es darum aufzuzeigen,daß allein mit einer Baugenehmigung für einen Gittermast/Antennenmast mit über 10m Höhe es nicht allein getan ist.Das hat nichts mit"die Hosen voll" zu tun...
Ich bin nun kein Jurist.Aber wenn man die einschlägigen Gesetze und Vorschriften,in Bezug auf ein solches,genehmigtes Bauwerk durchlesen und richtig verstehen würde,würde man sich das 3mal überlegen,so ein Teil sich auf sein Grundstück zu stellen...
Fahrlässigkeit

Zivilrecht:
Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Der Begriff ist in § 276 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für das Zivilrecht legal definiert.

Fahrlässig setzt Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit voraus.
Fahrlässig handelt demnach:

* sowohl derjenige, der den Schaden zwar voraussieht, aber hofft, er werde nicht eintreten (bewusste Fahrlässigkeit),
* als auch der, der den Erfolg nicht voraussieht, ihn aber bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen (unbewusste Fahrlässigkeit).

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn diese Sorgfaltspflicht in besonders grobem Maße missachtet worden ist.

Die Sorgfaltspflicht beurteilt sich im Zivilrecht anhand eines objektiv-abstrakten Maßstabs.
Von dem Handelnden kann ohne Rücksicht auf seine individuellen Fähigkeiten erwartet werden, dass er mit der Sorgfalt vorgeht, die eine besonnene und gewissenhafte Person des betroffenen Personenkreises an den Tag legt. Tut er das nicht, handelt er fahrlässig.
Der Schuldner kann demnach den Fahrlässigkeitsvorwurf nicht dadurch ausräumen, dass er sich auf fehlende Kenntnisse, Geschicklichkeit oder Körperkraft beruft, wenn diese objektiv erwartet werden können.
Besondere individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten können aber den Sorgfaltsmaßstab erhöhen.

Für jegliche fahrlässige Pflichtverletzungen muss der Schuldner innerhalb eines Schuldverhältnisses grundsätzlich geradestehen. Unter bestimmten gesetzlich normierten Umständen haftet er jedoch nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Strafrecht:
Der zivilrechtliche Begriff der Fahrlässigkeit unterscheidet sich erheblich vom strafrechtlichen Verständnis.
Die Definition im BGB ist nicht auf das Strafrecht anwendbar und eine ausdrückliche Begriffsbestimmung ist im Strafrecht nicht zu finden.

Anders als im Zivilrecht ist auf die individuelle Person des Täters abzustellen.
Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, die er nach seinen eigenen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhersehen und vermeiden konnte.
Dazu bedarf es der Verletzung einer des Handelns obliegenden Pflicht und der Vorhersehbarkeit des strafbaren Ereignisses. Die Pflicht kann sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben.

Fahrlässiges Handeln ist laut §15 des Strafgesetzbuches (StGB) nur strafbar, wenn es ausdrücklich im Gesetz mit Strafe bedroht ist.
Andere Tatbestände stellen sogar nur Leichtfertigkeit unter Strafe. Dafür ist ein erhöhter Grad an Fahrlässigkeit - ähnlich wie bei der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht - erforderlich.
Quelle:http://www.rechtslexikon-online.de/Fahrlaessigkeit.html

Warum habe ich das hier gebracht?Als Antwort auf das:
bei einem genehmigten bauwerk kann im schadensfall sicher nicht von grob fahrlaessig gesprochen werden. wie kommst du nur darauf?
Weil man(sorry ich bringe wieder das Beispiel Kran,aber das passt einfach zu Gittermast)z.B. alle 2 Jahre von einem Sachverständigen des TÜV oder Dekra,der Kran auf Mängel überprüft wird.Lässt du als Errichter und Besitzer des genehmigten Gittermastes,diesen auf seine statischen Werte,Standsicherheit usw. überprüfen?
Nein die meisten tun es eben nicht.Eine Genehmigung sagt was über den damaligen Zustand,beim Errichten des Gittermastes aus.Aber nicht über den Zustand in 5 oder 10 Jahren,nachdem zig Stürme darüber gezogen sind....
Hat man nun versäumt(aus mangelnder Sachkenntnis ect.)den Mast zu überprüfen/überprüfen zu lassen und es kommt bei einem Sturm zum Knicken des Mastes und es fallen Teile der Antennen und des Mastes auf das Nachbarhaus,handelt man zumindest fahrlässig.Das es grobe Fahrlässigkeit war,wird evtl. später vor Gericht(Zivilgericht)nach BGB festgestellt...

Zitat:die erfahrungen die du angeblich hast stell ich mal in zweifel. was hat eine krankonstruktion mit einem tower zu tun? garnichts! und das ein kran sich bei sturm in den wind dreht ist ein sicherheitsmerkmal und keine konstruktionsschwaeche! soviel zu deinen "erfahrungen"
Meine praktischen Erfahrungen,habe ich in über 10jähriger Tätigkeit als Kranführer auf dem Bau erlangt.Ich habe vorher einen Lehrgang zum Turmdrehkranführer gemacht und die anschliessende theoretische und praktische Prüfung dazu bestanden.In diesem Lehrgang,wurden vielfach die Vorschriften,Gesetze,DIN-Normen,statische Berechnungen,das Hebelgesetz usw.,ausführlich behandelt.
Apropos Hebelgesetz:Gerade deswegen,sollte sich ein Baukran in den Wind drehen,damit er nicht umfällt,egal wieviel Betonfundament als "Gegengewicht" unten dranhängt :-)
Übrigens habe ich mit keinem Wort,in meinen letzten Postings zu diesem Thema,von Konstruktionsschwäche gesprochen/geschrieben :wink:

Zitat:aber vielleicht doch besser zu dingen die besser zum thema passen.
Wieso passt das,was ich hier zuletzt gepostet habe,nicht zu diesem Thema?
Es geht um die Frage nach einer Baugenehmigung für einen Gittermast mit über 10m Höhe.Warum soll ich die"Nachteile" einer solchen Genehmigung nicht nennen?
Jetzt kommt bestimmt die Gegenfrage,was die "Nachteile" sind...Habe ich grösstenteils schon irgendwie genannt,nur werden diese Nachteile anscheinend ignoriert?


  
 
 Betreff des Beitrags: Allgemeine Verunsicherung
Hallo

Mir drängt sich der Eindruck auf, da hst es jemand geschafft irgendein Papier zu bekommen und befindet sich damit in einer mehr oder weniger elitären Gesellschaft. Das möchte er gerne auch so belassen, "ER" ist etwas "BESONDERES", die anderen die es schon vor ihm waren sind ein notwendiges Übel, aber wehe denen die danach trachten nach ihm ebensolches zu tun.
ER möchte nicht gestört werden, "DAS IST MEIN KANAL!", so kommt mir das vor.
Alles nur miesmachen, die Leute verängstigen, welcher Sekte gehörst Du an?
Wann kommt der Weltuntergang? Sodom und Ghomorra?

siehe auch hier : http://16805.rapidforum.com/topic=10427 ... &startid=1

Merkst Du nicht das Du störst? Viele "GÄSTE" kommen extra wegen Dir hierher und stellen provozierende Fragen um sich totzulachen wenn Du rumspringst wie Rumpelstielzchen.

Alles kannst Du, alles weißt Du. Dazu hatte ein Kollege mal einen netten Spruch :
Wieviel ist die Wurzel von 63652386758872645448 ?
Mach mal einen dreifachen Salto rückwärts.
Ach, weiste nich, kannste nich?

Schönes Wochenende.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

habe die mehrfachpostings und einen Kommentar dazu gelöscht.
Soll ja ordentlich ausschaun, nich wahr ? :-)

@Helmut: Sorry, aber hätte ich deinen post stehen lassen dann hätte das nimmer so gepasst. Will ja nich zensieren, sondern nur aufräumen :)

greetZ
Carlo[b:2rl6rk97]Z[/b:2rl6rk97]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Ich spreche aus Erfahrung,denn ich weiss wie ein 20m hoher,freistehender Baukran aus Stahl,mit einem Betonfundament von ca. 5 Kubikmeter,sich bei Windstärke 7 bewegt/schwankt obwohl der Kran sich wie ein Wetterhahn in den Wind dreht!(bei Stärke 7 wird Kranbetrieb laut VBG eingestellt)[/quote]

Das soll wohl ein Witz sein!
5 Kubikmeter Beton unter einem 20m hohen Kran?
Mein 21m hoher Tower mit zulässiger Kopflast 400kg hatte schon ein 15 Kubikmeter Fundament, jetzt sind es 32.

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Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
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Ich spreche aus Erfahrung,denn ich weiss wie ein 20m hoher,freistehender Baukran aus Stahl,mit einem Betonfundament von ca. 5 Kubikmeter,sich bei Windstärke 7 bewegt/schwankt obwohl der Kran sich wie ein Wetterhahn in den Wind dreht!(bei Stärke 7 wird Kranbetrieb laut VBG eingestellt)[/quote]

Das soll wohl ein Witz sein!
5 Kubikmeter Beton unter einem 20m hohen Kran?
Mein 21m hoher Tower mit zulässiger Kopflast 400kg hatte schon ein 15 Kubikmeter Fundament, jetzt sind es 32.

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Peter[/quote]
Danke für den Hinweis,daß ich mich in der Eile verschrieben habe!Sollte eine 2 vor der 5 stehen,also 25 Kubikmeter B45 plus Korb aus 20er und 10er Eisenstäben,wobei diese 25 Kubikmeter dann geteilt wurden,um jeweils 2 Ecken des Zentralballastes(mit nochmals ca. 10 Tonnen "Gewicht")über 4 Bolzen pro Ecke am Boden zu halten. :roll:
Übrigens wurde mir so ein 20 Jahre alter Baukran,zum Schrottpreis vor 7Jahren mal angeboten.Der Transport von Neuss zu mir,hätte mich nochmals 1000 Mark gekostet...Für den Preis,hätte ich mir das Material zum Selbstbau,eines 10-15m hohen Alutowers mit Motorseilwinde kaufen können...


  
 

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