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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 21 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Was nützt mir die Morseprüfung?
Hi,

Ich(14 Jahre alt) bin in einer Funk AG in meiner Schule. Wir haben uns die Prüfung in 6 Monaten als Ziel gesetzt.
Zwei von uns würden auch gerne das Morsen lernen, auch wenn unser Lehrer selbst das Morsen schon vergessen hat :)

Daher meine Frage:
Was würde uns die Prüfung, die ja auch nochmal 70 Euro kostet, effektiv bringen?

mfg,
lostgeek


  
 
 Betreff des Beitrags: Morseprüfung?
[quote]
Zwei von uns würden auch gerne das Morsen lernen-----snip---- was würde uns die Prüfung, die ja auch nochmal 70 Euro kostet, effektiv bringen?
[/quote]
z.B. in OK (Tschechien) wird für den Kurzwellenbetrieb der Nachweis von CW Kenntnissen gefordert (auch von DL-Lizenzinhabern im Urlaub), wie das in real-live ausschaut, ist wieder was anderes..

Die Prüfung an sich wird also eher ein sportlicher Faktor ;-)

CW ansich ist meiner Meinung nach die mit Abstand beste Möglichkeit für:
/DX ohne Sprachprobleme (schonmal chinesisch gesprochen?)
/bestmögliche Ausnutzung der Sendeleistung (bis 16db besser als SSB)
/einfachen Eigenbau von Sendern (portabel und klein..)
/Stromsparen bei Portabelbetrieb (ich mache ohne Sorgen ein ganzes Wochenende Portabelfunk mit 2700mAh MignonAkkus)
-da wird mein modernes (und teures) Kaufgerät IC706 schon nach 1,5 Stunden Empfang dunkel-

Ich habe die Kurzwelle ohne CW-Prüfung als ehemaliger C-Lizenzler sozusagen "geschenkt bekommen", nun bin ich (nach etwas Erfahrung auf KW) CW-Fan geworden! Es ist nicht ohne den nötigen Durchhaltewillen zu lernen, aber in einer kleinen Gruppe, wo andere auch am üben sind, ist der Ansporn es "dem anderen zu zeigen" meist groß genug..

viel Erfolg beim Lernen (und natürlich bei der Prüfung), nutzt die Gelegenheit (die Lerngruppe) wenn möglich auch für das gemeinsame CW-lernen.

73 de Michael, dd9fj


  
 
 Betreff des Beitrags:
Morsen darf ich also auch ohne Prüfung. Die Prüfung ist nur für den Eintrag auf dem Zeugnis, richtig?

Naja. Dann investier ich mein knappes Budget doch lieber in eine bessere Ausrüstung :D

mfg,
lostgeek (irgendwann mal DO*** :) )


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Morseprüfung?
[quote]
z.B. in OK (Tschechien) wird für den Kurzwellenbetrieb der Nachweis von CW Kenntnissen gefordert (auch von DL-Lizenzinhabern im Urlaub), wie das in real-live ausschaut, ist wieder was anderes..
...........
Ich habe die Kurzwelle ohne CW-Prüfung als ehemaliger C-Lizenzler sozusagen "geschenkt bekommen", nun bin ich (nach etwas Erfahrung auf KW) CW-Fan geworden! Es ist nicht ohne den nötigen Durchhaltewillen zu lernen, aber in einer kleinen Gruppe.......

73 de Michael, dd9fj[/quote]Hallo Michael,

ganz große Klasse. Ich war bis zu meinem Umzug nicht unbedingt der "große Telegrafist" - jetzt
"zwingen" mich mein "Möglichkeiten" immer öfter dazu, und zu PSK.
[quote] Morsen darf ich also auch ohne Prüfung. Die Prüfung ist nur für den Eintrag auf dem Zeugnis, richtig?
Naja. Dann investier ich mein knappes Budget doch lieber in eine bessere Ausrüstung
[/quote]Hallo,
Wie willst Du denn später mal morsen wenn Du es nicht gelernt hast?
Und wo steht denn das eine, evtl. selbstgebaute, QRP-Ausrüstung die schlechtere ist?
Schon Dein "Ansatz" scheint mir hier doch sehr verkehrt !

73, Jürgen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mein "Ansatz" war auch nicht, dass ich nur teure gekaufte Geräte verwende.
Ich werde z.B. meine Antenne selber bauen. Auch gegen andere selbstgebaute Geräte hab ich nichts.
Nur, da ich auch Sprechfunk betreiben möchte, werde ich auch ein paar teurere Geräte kaufen müssen.
Das Morsen lerne ich dann mit ein paar Freunden und dem [url=http://www.amateurfunkpruefung.de/morsen/morsen.htm:2c1lfs9j]MP3 Kurs[/url:2c1lfs9j].
Die Prüfung muss ich ja - soweit ich verstanden habe - nicht ablegen um Morsen zu dürfen.
Diese 70€ sind für einen Schüler nicht wenig Geld.

73, Oguz Han


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Die Prüfung muss ich ja - soweit ich verstanden habe - nicht ablegen um Morsen zu dürfen.
Diese 70€ sind für einen Schüler nicht wenig Geld.

73, Oguz Han[/quote]

Das ist in der Tat wahr :x
die CW-Prüfung ist nicht unbedingt nötig. Ich werde sie aber gelegentlich nachhohlen, hauptsächlich um Restriktionen im Ausland (ich fahre öfters nach OK) aus dem Wege zu gehen.
Und natürlich auch für's eigene Ego :oops:

73 es awdh de dd9fj


  
 
 Betreff des Beitrags:
Sehe es so ähnlich wie mit der Führerscheinprüfung.

Damals mit 16 habe ich gleich die etwas größere Prüfung gemacht, obwohl klar war, daß ich mir ein Moped kaufen werde. So durfte ich auch mit den 80ern der Freunde fahren und auch mal Autobahn fahren. Eigentlich hätte ich die Prüfung nicht machen müssen. Hinterher beim richtigen Führerschein hatte ich es einfacher. Das wäre dann Lizenz für das Ausland.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,

soweit ich weis ist die Morseprüfung doch nur als Zusatzprüfung zur Klasse A möglich oder?

Welche Klasse soll denn überhaupt gemacht werden?

Mfg
Chris


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ne die Zusatzprüfung kannst immer machen. Ob es dir was bringt sei mal dahingestellt.

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es wird eine Klasse E Prüfung. Ich denke ich werde die CW Prüfung noch nicht machen.
Ich werde sie aber noch irgendwann nachholen.

Wenn man die Kosten verteilt, wirken sie nicht so stark bei den Eltern ;)

73, Oguz Han


  
 
 Betreff des Beitrags:
Genau. Ausserdem kannst du damit schon verdammt viel machen und ausprobieren. ;)

BTW: PSK31 geht auch min. genausogut wie CW und das kannst mit deinem PC machen...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Genau. Ausserdem kannst du damit schon verdammt viel machen und ausprobieren. ;)

BTW: PSK31 geht auch min. genausogut wie CW und das kannst mit deinem PC machen...

cu tb.[/quote]Hallo zusammen,

ich mache beides (und SSB), aber CW geht auch dann wenn der PC und/oder das PSK-Modem defekt sind.
.......aber es soll niemand zu seinem Glück "gezwungen" werden :wink:

73, Jürgen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Leute,

wenn ich mal im Ausland unterwegs bin, benötige ich dann unbedingt die Morseprüfung um dort Betrieb machen zu dürfen, dass ich dort mit der Klasse E nicht (oder nur eingeschränkt mit Sondergenehmigung in einigen wenigen Ländern) funken darf, ist mir klar.
OK interessiert mich jetzt nicht so brennend, aber wie sieht es mit Österreich, Schweiz, Frankreich usw. aus und insbesondere den USA?

Dann frage ich mich (ok, ist vielleicht der falsche Thread), wenn ich von E auf A aufstocken möchte, muss ich dann in der Prüfung nur noch den Technischen Teil absolvieren, oder werden auch nochmal die Vorschriften und Betriebskenntnisse geprüft (Ich weiß, dass man die Prüfung stückweise machen kann, z.B. erst die technische und 2 Wochen später die Betriebskenntnisse) ?

Gruß Stefan
DO9KW


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Lizenz seit 18.07.06 [/quote]

Dafür weisst Du sehr wenig....

Wie es im "Ausland" zugeht, Bestimmungen und ob Dein DO dort Betrieb erlaubt, kann man auf der DARC Homepage in Erfahrung bringen.
Die CW Prüfung kann unabhängig von z.B. der A Zusatzprüfung gemacht werden, auf dt. vorher oder danach.
In einigen Ländern braucht man sie, in anderen Ländern nicht.

Für A brauchst Du "nur" noch den Technikteil von A machen.

Mache die Prüfung zur Klasse A im Anschluß eine CW Prüfung und schon gilt "heile Welt", oder informiere Dich genau : Was Wie Wo gilt......

Viel Erfolg


  
 
 Betreff des Beitrags:
Sorry,es gibt nur noch wenige Länder/Staaten auf der Welt,die Morse(CW)kenntnisse als Zugangsvoraussetzung für KW und sonstige "Privilegien" vorsieht.
Zuletzt fiel die "letzte Bastion" in Sachen CW-Prüfung für Zugang zur KW,nämlich die in den USA!

Für dich Stefan DO9KW gilt für die USA folgendes:Du darfst alle Bänder nutzen,die auch die sogenannte Technician(welche ich eine habe)darf.Also durch den Wegfall der CW-Prüfung,darf ich in den USA auf 160/80/40/30/20/17/15/12/10/6/2/1,5 m und 70/23cm mit bis zu 1,5 KW,in Teilbereichen "nur" 200W funken.Solltest aber möglichst eine Gastlizenz bei der FCC www.fcc.gov schriftlich anfordern.Kopie deiner deutschen Genehmigung(mit ECC Eintrag!)und kurzem Antrag in Englisch! genügt.
Für weitere Fragen auf der Webseite der FCC oder der ARRL www.arrl.org nachsehen.


  
 

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