Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: PC-kontrollierte Sendersuche über motorisierte Antenne?
Hallo.

Ich bin kein Amateurfunker, aber hoffe dass man mir hier helfen kann.

Gibt es eine Technik mit der man Antennen von unten aus ausrichten kann? Also auf beiden Achsen.
Ich fand noch Motoren mit Poti-Kabel-Fernbedienung.
wenn man davon zwei kombiniert, könnte man evtl. eine Antenne daran befestigen um sie in alle Richtungen zu bewegen.


Besser wäe aber eine fertige Lösung.

Am besten natürlich wenn der PC das steuiern könnte. Also auch zeilenweisen Scannen und speichern der Positionen so dass sie jederzeit sofort angefahren werden können.


Mir geht es um WLAN, aber das sollte ja von der Technik keinen Unterschied machen.
Ausser dass die Software das können muss.




Grüße,
Tobias Claren


  
 
 Betreff des Beitrags:
Es gibt entsprechende Rotoren zu kaufen.

Stichwort ist hier Satschüssel. Jetzt weiß ich aber nicht, ob die eine Schnittstelle für den PC vorgesehen haben. Im Steuerkästchen sollte man aber Azimut und Elevation für einzelne Satelliten abspeichern können. So eine Rotoranlage sollte bezüglich Belastbarkeit (Windlast) auch für größere WLAN-Antennen vollkommen ausreichen.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo.

Ja, ich habe auch einen Rotor an einer Sat-Schüssel.
Aber das sind die "DiseqC"-Dinger wo man das Koaxkabel durchschleift.
Strom und Steuersignale kommen also vom DVB-Receiver.

Da kann ich für WLAN ja nichts mit anfangen.

Daneben gibt es noch welche mit Kabelfernbedienung mit Poti und Himmelsrichtungen:
http://www.berlin-satshop.de/antennen-r ... r-L731.htm

Dafür haben die 360°.
Diese modernen receivergesteuerten Satrotoren schaffen evtl. 70°.
Dann stößt die Schüssel an den Motor. Für Sat reicht das aber auch aus (da gibt es ja nicht in jeder Richtung Satelliten).


Ich dachte im Amateurfunkbereich dreht man eher eine Antenne elektrisch als im WLAN-Bereich :-) .


  
 
 Betreff des Beitrags:
Der Rotor im Link könnte geeignet sein.

Für den müßte man dann aber eine entsprechende Steuerung selbst bauen, fertige Rotoren, die genau diesen Zweck erfüllen, sind mir unbekannt.
Im Amateurfunk sind die Anforderungen unterschiedlich. Meist reicht die Variante wie im Link, man sucht manuell.
Interessanter für Dich sind die Stichworte Amateurfunk über Satellit und EME (Erde-Mond-Erde). Das sind aber normalerweise aufwendigere Projekte im Selbstbau. Dafür wird aber per PC die Antenne automatisch nachgeführt, die Bahn des Satelliten bzw. des Mondes ist der Steuersoftware bekannt, wird eingegeben.
Was für eine Antenne nutzt Du für WLAN?

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe jetzut nur die Antenne am WLAN-Router.
Ich will aber mal sehen ob man von hier aus (Erftstadt-Lechenich, Heddinghovener Strasse 9, auf 100m) "Wichterich" zu erreichen.
Das liegt ca. 10 bis 12 Km Luftlinie von hier auf 146 Meter Höhe.
RTL brachte denen ihre DSL-Losigkeit in "V".
Wenn das klappt gäbe es sicher Interessenten für eine WLAN-Anbindung.


P.S.: Ich habe auch schon mit Radio-Mobile rumprobiert, aber ich bekomme da nichts hin.
Irgendwie muss man ja die topologischen Daten von hier da rein bekommen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mit legalen Mitteln wird das schwierig. :(

Bedenke, WLAN ist nur für die nächste Umgebung gedacht, z.B. innerhalb einer Wohnung. Wäre WLAN zu stark, würden sich die APs alle gegenseitig stören. Nimmt man eine Richtantenne, kann man etwas herausholen. Der amerikanische Rekord liegt bei deutlich über 100 km unter speziellen Bedingungen, die bei uns nicht mehr legal sind. Eine gute WLAN-Karte macht 100 mW Sendeleistung. Bei einem Antennengewinn von 20 dB (recht große Antenne) erreicht man eine Leistung EIRP von 10 Watt. Das ist genau die Leistung, ab der man eine behördliche Standortgenehmigung benötigt, die ernsthaft Geld kostet.
Nebenbei gibt es bei der Entfernung vermutlich schon Laufzeitprobleme. Die Amis haben die Steuersoftware in den APs umprogrammiert, weil solche Entfernungen eigentlich nicht möglich sind.
Eine Möglichkeit wäre, auf intelligente Weise die Daten mittels mehrerer APs durchzurouten, ist aber nicht so ganz mein Fachgebiet.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das ist zumindest besser als mit Verstärkung in alle Richtungen zu strahlen.

100Km brauche ich nicht :-D . Da muss man schon auf hohen Bergen sein. Schon die gut 20 Km von hier ins Kölner Zentrum kann ich wohl vergessen. Evtl, zu Colonia-Tower (Wohnturm), ich glaube der hat ca. 150 Meter Höhe.

Hier sind es nur 10 bis 12 Km. Da sollen andere schon mit einfacheren Mitteln gemacht haben. Aber Reseve kann ja nicht Schaden.

Daher denke ich an einen kurzen Helix-Erreger vor einer großen Satschüssel.
Vor einiger Zeit sah ich bei eBay noch LNB-Kompatible (was die Aufnahme angeht) WLAN-Antennen. Könnten Helix-Erreger gewesen sein. Jetzt finde ich keine mehr. Nicht mal im Internet.
Wenn man eine Quelle bekannt ist für solche kurzen Helix-Erreger, immer her damit. Möglichst die günstigste bekannte (wobei es natürlich nicht von irgend einem Bastler sein sollte).


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

Hier sind es nur 10 bis 12 Km. Da sollen andere schon mit einfacheren Mitteln gemacht haben. Aber Reseve kann ja nicht Schaden.

Daher denke ich an einen kurzen Helix-Erreger vor einer großen Satschüssel.[/quote]

Das ist genau die Geschichte, die ich ahnte. :?

Du bist mit solchen Gerätschaften ganz schnell über den schon genannten 10 Watt EIRP.
Bedenke bitte die Laufzeit. Lichtgeschwindigkeit und somit Ausbreitung elektromagnetischer Wellen liegt bei 300000 km/s. Das bedeutet, die einfache Laufzeit bei 10 km liegt schon bei 1/30 Millisekunde, in der Datenübermittlung ein recht hoher Wert.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Daher denke ich an einen kurzen Helix-Erreger vor einer großen Satschüssel.
[/quote]

Zu der Legalität bzw. der Nicht-Legalität einer solchen Konstruktion kann ich mich dem Andreas nur anschließen. Darüber hinaus beträgt die max. erlaubte Strahlungsleistung 0,1W EIRP für allgemein zugelassene Anlagen. Bei 100mW Sendeleistung überschreitest Du die möglicherweise bereits mit einem einfachen Dipol (abhängig von der Zuleitungsdämpfung).
Wenn Du das darüber hinaus auch noch semi-kommerziell machen willst (DSL für eine kleine "Aufwandsentschädigung"), dann ist das sogar noch etwas heftiger. Denn dann kannst Du Dich nicht mehr rausreden (...ich wollte ja nur mal probieren ob's funktioniert o.ä....).
Selbst wenn Die Behörde bei einem kuzen Test möglicherweise noch ein Auge zudrückt, kannst Du mit einer stehenden Verbindung über längere Zeit sicher keine Gnade erwarten.
Aber ich denke Du bist alt genug, um der möglichen Konsequenzen ins Auge zu sehen.
Deshalb nimm es als gutgemeinten Hinweis.
Technisch kann das noch funktionieren. Ein paar Funkamateure haben hier mal einen Test von Hochhaus zu Hochhaus mit einer 100er Schüssel auf der einen Seite und einer 60er Schüssel auf der anderen Seite über 9km gemacht.
Die Feldstärke war kein Problem, aber die vielen vielen anderen Strecken, die in solch großer Höhe auch mit scharf bündelnden Antennen schwierig auszublenden sind. Der Anschluß einer Rundstrahlantenne brachte die Karte zum Absturz, weil die Software über ca. 150 WLANs auf einmal nicht verwalten konnte.
Vielleicht wären 5,8 GHz Komponenten eine bessere Lösung.
Vorteil: Da ist das Band nicht so voll und es sind soweit ich weiß höhere Strahlungsleistungen erlaubt.
Nachteil:
viiiiiel teurer.
Gruß
Wilfried

Hier noch ein paar Infos:
http://freifunk.net/magazin/technik_wir ... /WLAN_EIRP


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zur Legalität:
Das erinnert mich an die GEZ-Drücker wenn sie was von Hausssuchung faseln (kriegen die auch nie). Das hat es noch nie gegeben. Ich habe sogar mal bei der Bundesnetzagentur angerufen weil ich ständig eine Streifenstörung im Bild einer 2,4Ghz-Funkkamera hatte.
Einfach aus Interesse ob die was wissen. Aber machen tun die da sowieso nichts. Das ist im freien Band so.
"Heftig" ist es dann wenn es in einem geschütztn Band ist. Da fällt so was ja sofort auf, weil es einfach da ist.
Im ISM-Bereich, vor allem 2,4Ghz und 5Ghz ist es normal dass jeder funkt. Da gibt es immer auch etwas stärkeren Empfang, weil die schließlich direkt nebenan sein können.
Zum einen fehlt also das Interesse an der Kontrolle. Zum anderen fällt es nicht störend auf (so als wenn ich im Polizeiband rumfunke), da es kein geschützter Bereich ist (Wenn ich über 10Km 10 Geräte in Reihe aufstelle, ist das von der Strahlung heftiger).

Niemand kann sich gestört fühlen, es kann immer ein Netz mehr dazu kommen. Ob das Netz nebenan oder etwas weiter weg ist, dass weiß niemand. Und die wenigsten Nutzer werden das auch nachprüfen. Dazu fehlt denen auch das Interesse. Von denen werden auch die allerwenigsten über die ganze Strecke Geräte betreiben so dass sie die Verbindung an mehreren Stellen sehen. Und dann muss ihnen dass auch wieder was bedeuten und nicht egal sein. Und wnn es ihnen was bedeutet, müsste die BNA erst mal Interesse daran haben (wie gesagt, ich habe da selbst mal angerufen).

Das ist alles sehr theoretisch. Zumindest in diesem unlizensierten bereich wo eh jeder rumfunkt.
Ich verstehe aber dass gerade Amateurfunker sich damit auseinandersetzen, weil es in den lizensierten Bereichen wirklich ein Problem ist und erst recht auffällt. Schon im CB-Funk würde so etwas eher auffallen wenn jemand da Daten funkt.
Hier im freien ISM/WLAN funkt eh jeder rum, und auch jeder Daten, aber auch analoges Video, Audio usw..

Ach ja, und dazu kommt noch, dass man einfach die SSID-Kennung deaktivieren kann.
Dann ist es "unsichtbar". Zumindest private werden es nicht mehr sehen.
Höchstens mit spezieller Sniffer-Software.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ach ja, und dazu kommt noch, dass man einfach die SSID-Kennung deaktivieren kann.
Dann ist es "unsichtbar". Zumindest private werden es nicht mehr sehen.
Höchstens mit spezieller Sniffer-Software.[/quote]

Das ist quatsch. Das verstecken der SSID ist das blödeste und sinnloseste was es jemals gab. Was macht deine Netzwerkkarte wenn sie sich zu connecten versucht? Sie schreit groß und laut ob das Netz mit der entsprechenden ID vorhanden ist und um das zu bekommen brauch ich nihtmal ne besondere Software. Mein Handy macht das scho im Betriebssystem so ;)

cu tb.[/list]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Das ist alles sehr theoretisch. Zumindest in diesem unlizensierten bereich wo eh jeder rumfunkt.
[/quote]
Du übersiehst eine weitere Kleinigkeit.
Das ISM-Band, in dem jeder herumfunkt, ist gleichzeitig der obere Teilbereich des 13cm-Amateurfunkbandes. Das 13cm-Band geht von 2320MHz bis 2450MHz.
Und es gibt sogar ATV-Relaisausgaben in dem Bereich. Was glaubst Du wohl was ein Funkamateur macht, der von einem unzulässig aufgebohrten WLAN gestört wird in der Form, daß ihm der Empfang des entsprechenden Relais gestört wird? Auch wird der Bereich z.T. als Satellitenband benutzt.
Ich wüßte jedenfalls was ich tun würde, wenn mir ein mit großem Aufwand gegen Geld und Auflagen in die Luft gebrachtes legales Relais o.ä. von jedem dahergelaufenen WLAN-Aufbohrer zugeblasen würde.
Funkamateure sind keinesfalls hilf-und machtlos und in der Regel technisch in der Lage, solche Signale schnell zu lokalisieren.
Und sei Dir sicher, bei konkreten Hinweisen ist die BNETZA schneller vor Ort, als es dem Wunschdenken mancherlei Betreiber illegaler WLANs entspricht.
Bedenke:
Viele Mitarbeiter dort sind selbst Funkamateure, da sind die Kommunikationswege in der Regel sehr kurz.
Auch wenn es kaum einer glaubt, auch BOS ist von Zeit zu Zeit dort vertreten.
Zur WM mußten die Ausgaben der beiden ATV-Relais hier in der Umgebung, eine davon auf 2435 MHz, also mitten im "unlizensierten Bereich" wie Du schreibst, abgeschaltet werden, weil BOS den Bereich nutzen wollte.
Weißt Du, wann ein Polizeihubschrauber mit Videoübertragung an Bord bei Dir in der Gegend herumfliegt?? Die finden aufgepowerte WLANS auch nicht witzig.
Von mir aus mache was Du willst und betrachte es als "Gefasel". Meistens passiert wirklich nichts, daher oft die Überheblichkeit. Nur wenn doch, dann geht das Gejaule los.
Ich bin mittlerweile richtig angefressen :evil: , weil jeder der selbständig in der Lage ist eine Antenne zu kaufen glaubt, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen und sich einen Sch*@!"" um die legal betriebenen Funkdienste schert...

Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
Daß Du einen Funkamateur störst, ist nicht so wahrscheinlich.

Grob ist jeder tausendste Bürger ein Funkamateur. Der Prozentsatz der Funkamateure, die ATV betreiben und auch tatsäch 13 cm in dem Segment benutzen, ist gering.

Eines solltest Du keinesfalls vergessen.
Der Prozentsatz "strahlengeschädigter" Mitbürger ist recht hoch. Eine Schüssel für Satempfang sieht anders aus als eine Antenne für WLAN, dürfte auch Laien auffallen. Sobald jemand in der Umgebung "unerklärliche Beschwerden" bekommt und eine entsprechende Antenne sieht, nimmt alles seinen Lauf...

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Daß Du einen Funkamateur störst, ist nicht so wahrscheinlich.

Grob ist jeder tausendste Bürger ein Funkamateur. Der Prozentsatz der Funkamateure, die ATV betreiben und auch tatsäch 13 cm in dem Segment benutzen, ist gering.
[/quote]

...nun, mein lieber Andreas,
das kann man als vorwiegend kurzwellengeprägter Funkamateur mit wenig Ambitionen im 13cm-Band mal eben locker behaupten.
Im Schnitt mag das sogar stimmen. Nur gibt es lokale Konzentrationen, nämlich dort wo automatische Stationen ihre Ein-bzw. Ausgaben haben.
Wenn es bloß nach der Anzahl der Funkamateure ginge, die potenziell gestört werden könnten, dann wäre auch PLC kein Problem. Es ist auch nicht jeder Funkamateur auf Kurzwelle aktiv...
Das kann aber nicht das Kriterium sein.
Wenn Amateurfunkbänder durch illegale Eindringlinge, sei es durch mit unzulässig hohen Pegeln betriebene PLCs, WLANs, BK-Netze usw. beeinträchtigt werden, dann besteht Handlungsbedarf.
Oder man nimmt es hin und läßt sich zunehmend zumüllen.
Ob das allerdings eine wünschenswerte Alternative ist...???
Ich jedenfalls halte es so daß wenn mir jemand wo auch immer ins Band funkt ich der Sache zunächst mal nachgehe. Das muß ja nicht immer illegal sein. Nur wenn, dann läßt sich das feststellen. Meist löst ein freundliches Gespräch bereits das Problem. Die BNETZA würde ich nur in solchen Fällen heranziehen, wo ein begründeter Verdacht und darüber hinaus auch keine Einsicht besteht und sogar noch blöde Sprüche kommen...
Und wie die Problematik von manchen WLAN-Betreibern eingeschätzt wird, kann man ja hier immer mal wieder lesen... :evil:
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags:
Lieber Wilfried!

Ich glaube, mein Beitrag ist etwas mißverständlich geschrieben. Damit wollte ich aussagen, daß die Gefahr, bei illegalem Treiben erwischt zu werden, nicht gerade gering ist. Ich halte es ähnlich so wie Du. Fällt mir eine Ungereimtheit in einem Amateurfunkband auf, gehe ich der Sache nach. So haben wir schon mehrfach in Berlin prasselnde Isolatoren von Hochspannungsleitungen oder unsaubere Bündelfunkanlagen gepeilt, 6 m es up.

Andreas, DL2JAS


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum