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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 31 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Funken am Steuer...
Kurze Frage...

Irgendwo gab es doch mal diesen Wisch, wo draufsteht, dass Funken während dem Fahren, im Gegensatz zum Handy, erlaubt ist. Möchte bei evtl. Kontrollen gerne was in der Hand haben. Kann mir jemand schnell sagen, wie ich da dran komme.. ?

Und noch eine Frage:
Ich habe ja öfter das Handfunkgerät mit Aussenantenne im Auto. Laut Betriebsanleitung ist das absolut zulässig, da ich eben eine Antenne außen angebracht habe und auch nicht über 10W eirp komme. Außerdem handelt es sich nicht um einen Festeinbau.
Habe jedoch neulich eine kleine 35W PA erstanden, die ich auf 2m gerne nutzen würde, um vom Berg aus etc mal ein bisschen zu funken. Es geht hier also _nicht_ um das Nutzen der PA beim Fahren, sondern ausschließlich für so Bergaktionen usw.
Ist es für mich als Funkamateur jetzt verboten, diese PA auch während dem Fahren im Signalweg zu haben? ;)
Ich darf ja auch ein Funkgerät besitzen, mit dem ich auf "verbotenen" Frequenzen senden kann.
Hintergrund: Möchte die PA unterm Sitz o.ä. verstauen und nicht immer alles umbauen, nur um ein bisschen Power zu haben.

Vielleicht kann der eine oder andere ja etwas Licht ins Dunkel bringen.

Ich wünsche euch allen (auch wenn ihr mit nicht weiterhelfen könnt ;) ) ein schönes Weihnachtsfest und enstpannende Feiertage. Lasst's euch gut gehen.

- Julian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Amateurfunk während der Fahrt ist erlaubt.

Dazu gab es mindestens einen Artikel in der CQ-DL. Nutzt man die Suchfunktion auf der DARC-Seite, sollte sich schnell was finden lassen.

Bezüglich PA sehe ich kein Problem. Ich habe noch eine alte Eigenbau-PA mit 70 Watt herumzuliegen, die will ich demnächst bei mir ins Auto einbauen und auch während der Fahrt benutzen. Du mußt schauen, wie es bei Dir mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis steht, ist nur bei neueren Fahrzeugen interessant. Es gibt einen Stichtag, den weiß ich aber gerade nicht.
Gehört das Auto zu den neueren Fahrzeugen, sehe ich eigentlich auch kein Problem, wenn die PA zwar eingebaut aber nicht mit dem Funkgerät verbunden ist.
Du willst vermutlich über die ausgeschaltete PA durchschleifen und während der Fahrt funken. Da wird es interessant. Du mußt schauen, wann die ABE erlischt. Wichtig ist die Formulierung [i:11jcqyu1]Einbau[/i:11jcqyu1] oder [i:11jcqyu1]Betrieb[/i:11jcqyu1] einer Funkanlage > xx Watt.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
hi julian,

schau doch mal in das handbuch deines autos. evtl kannst du sogar währent der fahr 35w machen. auf 2m darf ich bei meinen corsa 50 w fahren...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Gehört das Auto zu den neueren Fahrzeugen, sehe ich eigentlich auch kein Problem, wenn die PA zwar eingebaut aber nicht mit dem Funkgerät verbunden ist.
Du willst vermutlich über die ausgeschaltete PA durchschleifen und während der Fahrt funken. Da wird es interessant. Du mußt schauen, wann die ABE erlischt. Wichtig ist die Formulierung [i:91i2bnes]Einbau[/i:91i2bnes] oder [i:91i2bnes]Betrieb[/i:91i2bnes] einer Funkanlage > xx Watt.

73 de DL2JAS[/quote]

Tja, genau das ist es. Auto ist ein Audi A3. Am liebsten würde ich natürlich die PA durchschleifen und irgendwo verstauen. Einschalten würde ich sie dann einfach durch einstecken des Zigarettenanzünders.

Interessant ist die Sache wirklich, v.a. beim genauen Betrachten der Formulierungen. Es wird klar unterschieden zwischen Festeinbau und Mobilbetrieb.

Ich werde das einfach mal schnell abtippen.
<snip>
[b:91i2bnes][i:91i2bnes][u:91i2bnes]Sendefunkgeräte und Geschäftsausrüstungen[/b:91i2bnes][/i:91i2bnes][/u:91i2bnes]

[b:91i2bnes]Festeingebaute Sendefunkgeräte:[/b:91i2bnes]
Der nachträgliche Einbau von Sendefunkgeräten in das Fahrzeug ist generell genehmigungspflichtig. Audi gibt den Einbau von genehmigten Sendefunkgeräten in das Fahrzeug pauschal frei unter der Voraussetzung, dass:
[i:91i2bnes]
- die Antenneninstallation fachgerecht erfolgt
- die Antenne außerhalb des Fahrzeuges angebracht wird [...]
- die effektive Sendeleistung am Antennenfußpunkt nicht mehr als 10 W beträgt[/i:91i2bnes]

Über die Möglichkeiten des Einbaus und des Betriebs von Sendefunkgeräten mit höherer Sendeleistung können Sie sich beim Audi Betrieb [...] informieren.

[b:91i2bnes]Mobile Sendefunkgeräte[/b:91i2bnes]

Beim Betrieb von handelsüblichen Mobiltelefonen oder Funkgeräten können Funktionsstörungen an der Elektronik Ihres Fahrzeuges auftreten. Die Gründe können sein:

[i:91i2bnes]- keine Außenantenne
- falsch installierte Außenantenne
- Sendeleistung über 10W[/i:91i2bnes]

Deshalb dürfen sie tragbare Mobiltelefone oder Funkgeräte ohne bzw. mit falsch installierter Außenantenne [i:91i2bnes]nicht innerhalb des Fahrzeugs[/i:91i2bnes] betreiben.
Außerdem sollten sie beachten, dass nur mit einer Außenantenne die optimale Reichweite der Geräte erzielt wird.

[...]

Quelle: Audi A3 Betriebsanleitung
<snap>


Ahja :idea:

Also in meinem Verständnis stellt ein Handfunkgerät mit Außenantenne definitiv keinen Festeinbau dar. Ich kann die gesamte Sendeanlage binnen 1min aus dem Auto entfernen. Und dieser Mobilbetrieb bedarf laut Betriebsanleitung augenscheinlich keiner besonderen Genehmigung.
Sagt mal was dazu...

ps: Das DARC Infoblatt habe ich mittlerweile gefunden ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ein interessanter Link für DARC-Mitglieder (Paßwortabfrage):
http://service.darc.de/technik/funk/index.html

Hier gibt es einiges an Herstellerhinweisen. Bei VW habe ich gefunden, daß man bei vielen Modellen bis 60 W Sendeleistung auf 2 m gehen darf, der Montageort der Antenne ist jedoch zu beachten sowie Einbauhinweise.

Generell scheint zu gelten, daß man Funkgeräte mit e-Kennzeichen nutzen kann, auch bei Fahrzeugen jünger 10/2002.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei vielen Audi-Modellen geht 50 W auf 2 m.

Ebenso 50 W auf 70 cm und 100 Wpep auf Kurzwelle. Man muß aber die Einbauhinweise von Audi beachten. Diese kann man im Internet bei Audi Deutschland herunterladen, irgendwo unter Technische Informationen / Einbauanleitungen / Elektrik.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich habe gerade 20min auf der [url=http://www.audi.de:32knfezb]Audi Webseite[/url:32knfezb] nach entsprechenden Informationen gesucht und konnte unter keinem einzigen Schlagwort etwas finden.
Leider hat es der DARC nicht innerhalb eines Monates geschafft, meinen Gastantrag zu verarbeiten - somit bin ich momentan nicht in der Lage mir die Informationen auf der DARC Seite anzuschauen. Falls da irgendetwas steht, was mir beim Audi A3 TDI Baujahr 2005 helfen könnte, wäre ich dankbar wenn ich irgendwie daran gelangen könnte...

Schönen Abend ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Noch ein interessanter Aspekt, ist aber keine rechtsverbinliche Auskunft.

Ein Funkgerät, was nicht fest eingebaut ist, gilt als Ladung. Es muß aber gegen Herunterfallen gesichert sein. Diese "Ladung" darf man während der Fahrt auch benutzen, also funken. Sendeleistungsbeschränkungen scheinen nur für fest eingebaute Funkgeräte zu gelten. Die Sicherheit darf nicht eingeschränkt werden wie Sichtbehinderung, Hörvermögen oder Störung der Autoelektrik. Als Ladung gilt im Prinzip alles, was man im Fahrzeug mitführt und nicht so befestigt ist, daß man Werkzeug zum Lösen benötigt. Es muß halt mit einfachen Handgriffen lösbar sein.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Noch ein interessanter Aspekt, ist aber keine rechtsverbinliche Auskunft.

Ein Funkgerät, was nicht fest eingebaut ist, gilt als Ladung. Es muß aber gegen Herunterfallen gesichert sein. Diese "Ladung" darf man während der Fahrt auch benutzen, also funken. Sendeleistungsbeschränkungen scheinen nur für fest eingebaute Funkgeräte zu gelten. Die Sicherheit darf nicht eingeschränkt werden wie Sichtbehinderung, Hörvermögen oder Störung der Autoelektrik. Als Ladung gilt im Prinzip alles, was man im Fahrzeug mitführt und nicht so befestigt ist, daß man Werkzeug zum Lösen benötigt. Es muß halt mit einfachen Handgriffen lösbar sein.

73 de DL2JAS[/quote]

Das ist auch genau meine Meinung. Wenn schon nicht "Ladung", dann auf jeden Fall Mobileinbau. Und dort sehe ich auch keine Beschränkung.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn funken unterm fahren verboten wäre, dürften viele LKW-Fahrer und Taxis und auch die Polizei (wenn einer alleine drin ist) nicht funken.

Aber es kann durchaus auch zu einer Ablenkung wie beim Telefonieren führen (selbst erlebt).

Das nächste Problem ist mein "Einbau". Einerseits geht das als "Ladung" durch da nicht verschraubt, sondern nur liegend in der Ablage, oder besser gesagt dort eingeklemmt, andereseits ist das ein altes C5. Und wie macht man den Beamten klar, daß dies kein Telefon mehr ist? Leider funktioniert die Freisprecheinrichtung (VOX) nicht. Ich kann unterm fahren sowieso schlecht funken, das ist also nur eine theoretische Frage.

Ich stelle mir gerade so ein Witzbild vor. Hält einer einen Telefonhörer in der Hand und sagt zu den grinsenden Beamten: "So glaubt mir doch, das ist k e i n Telefon".


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Ich stelle mir gerade so ein Witzbild vor. Hält einer einen Telefonhörer in der Hand und sagt zu den grinsenden Beamten: "So glaubt mir doch, das ist k e i n Telefon".[/quote]

[img:afcb1x90]http://www.darc.de/distrikte/l/16/c5/415j.jpg[/img:afcb1x90]

Das Bild stammt von DL6INT


Wer das nicht ganz verstanden hat,
C5 ist ein altes Autotelefon C-Netz, was man mit etwas Aufwand für Amateurfunkzwecke 70 cm umbauen kann.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hm, das wird wirklich knifflig ;)

Vielleicht kannst du ja ein paar Unterlagen vom Umbau ins Auto legen oder die Beamten im Zweifelsfalle einfach mal wählen lassen. Dann werden sie sehen, dass es sich nicht um ein normales Telefon handelt.
Auf der anderen Seite hast du ja jetzt einen richtigen Hörer in der Hand, mit Tasten drauf. Genau dagegen ist das Verbot ja eigentlich gerichtet.
Solltest du außerdem mal geblitzt werden und auf dem Foto mit dem Hörer am Ohr zu sehen sein, wird es garantiert sehr sehr schwer, nachträglich noch zu belegen dass es sich nicht um ein Telefon handelt.. ;)

btw: Ich als funkunwissender Polizist würde mir mehr als verar***t vorkommen, wenn mir jedand versuchen würde zu erklären, dass es sich bei einem "Telefon" nicht um ein Telefon handelt ;) Ärger ist wohl vorprogrammiert. An deiner Stelle würde ich mir wohl lieber eine einfachere Lösung suchen.

Letzte Möglichkeit die mir einfällt: Fahr mal zu einem Polizeipräsidium und frage, ob sich ein Beamter die Anlage mal ansieht. Kannst du ihn dort davon überzeugen, dass es sich NICHT um ein handelsübliches Telefon handelt, wird er dir vielleicht einen kurzen amtlichen Wisch ausstellen, den du bei Kontrollen vorzeigen kannst. Mehr fällt mir momentan nicht ein...

55 !


  
 
 Betreff des Beitrags:
naja drücken lassen darf ich ihn ja nicht. er ist ja kein funkamateur und wäre damit ein pirat und würde sich strafbar machen ;)

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]naja drücken lassen darf ich ihn ja nicht. er ist ja kein funkamateur und wäre damit ein pirat und würde sich strafbar machen ;)

cu tb.[/quote]

hä?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote][quote]naja drücken lassen darf ich ihn ja nicht. er ist ja kein funkamateur und wäre damit ein pirat und würde sich strafbar machen ;)

cu tb.[/quote]

hä?[/quote]


Der Polizist ist kein Funkamateur und darf daher das Gerät auch nicht benutzen.


  
 

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