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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 8 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Amateurfunk, welche Lizenz sollte ich denn angehen?
Hallo zusammen,

bin neu hier und ich bräuchte etwas Orientierungshilfe zum Thema Amateurfunkzeugnis usw....
Ich würde gerne dieses Thema für mich angehen, weiß aber nicht genau, welcher Typ von Amateurfunkzeugnis für mich relevant wäre.

Am besten ich erkläre kurz, warum und für was ich das Amateurfunkzeugnis brauchen würde:
Ich bin Gleitschirmflieger und würde gerne mit Amateurfunkgeräten (z.B. mit einem Kenwood TH-F7E) über größere Distanzen (über 20 km Luft-Boden-Kommunikation und Luft-Luft-Kommunikation, jedoch max. 100km wenn überhaupt machbar) mit meinen Kollegen kommunizieren. Das Ganze würde ich gerne im Frequenzbereich für LPDs und PMRs machen (falls das überhaupt möglich ist). Dieser Frequenzbereich wäre deshalb relevant, da meine Kollegen auf diesen Bereichen funken. Desweiteren muß ich Flugfunkfrequenzen abhören können (wirklich nur Hörbereitschaft), als Beispiel wäre hierfür die Frequenz 118.400 MHz die ich abhören müßte.

Kann mir irgendjemand mitteilen, welches Amateurfunkzeugnis für mich das beste wäre und wo ich das mit welchem Aufwand und mit welchen Kosten in der näheren Umgebung von Darmstadt/Frankfurt machen könnte?

Für eine kurze Orientierung wäre ich wirklich sehr dankbar.

Viele Grüße

Jürgen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Jürgen,

tja, ich befürchte, mit Amateurfunk kannste Deine Bedürfnisse wohl eher nicht befriedigen, da:

1.) Als Amateurfunker darfst Du nur auf Amateurfunkfrequenzen funken. PMR gehört nicht dazu. LPD liegt zwar im Amateurfunkbereich, aber siehe nächsten Punkt.

2).) Als Amateurfunker darfst Du nur mit anderen Amateurfunkern funken. Also müssten alle Deine Gesprächspartner auch Amateurfunker sein, was sie aber vermutlich nicht sind.

3.) Zum Abhören des Flugfunks braucht man eine Flugfunklizenz. Eine Amateurfunklizenz hilft da gar nicht.

Also, wenn Du eine legale Lösung haben willst, dann müsstest Du wohl eine Flugfunk-Lizenz machen. Wenn Deine Kollegen aber auf PMR/LPD senden, bräuchtest Du dafür noch ein zweites Gerät.

Auf PMR müsstest Du schon etwa 5km problemlos schaffen. Für deutlich mehr, bräuchteste dann schon den Flugfunk.

Hoffe, das hilft Dir ein wenig.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Frank,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.
zu 1.:
ok, dürfte dann ja innerhalb der Amateurfunklizenzen funken - wäre auch noch in Ordnung.

zu 2.:
richtig, die meisten sind´s nicht. Ich könnte aber einige meiner Kollegen schon auch noch dazu bringen eine Amateurfunklizenz zu machen.

zu 3.: na das ist ja wirklich heftig. Eine Lizenz zum Abhören des Flugfunks, obwohl man Handscanner oder Handfunkgeräte einfach so und überall kaufen kann. Wo liegt denn der Sinn des Ganzen, wenn ich z.B. mit dem Dual-Band-Handy von Kenwood auf dem B-Band (nur Empfangen) die besagte Frequenz höre??? Auf dem A-Band das zum Senden ist, ist sowieso nur 2m bzw. 70cm möglich.

Gruß
Jürgen

[quote]Hallo Jürgen,

tja, ich befürchte, mit Amateurfunk kannste Deine Bedürfnisse wohl eher nicht befriedigen, da:

1.) Als Amateurfunker darfst Du nur auf Amateurfunkfrequenzen funken. PMR gehört nicht dazu. LPD liegt zwar im Amateurfunkbereich, aber siehe nächsten Punkt.

2).) Als Amateurfunker darfst Du nur mit anderen Amateurfunkern funken. Also müssten alle Deine Gesprächspartner auch Amateurfunker sein, was sie aber vermutlich nicht sind.

3.) Zum Abhören des Flugfunks braucht man eine Flugfunklizenz. Eine Amateurfunklizenz hilft da gar nicht.

Also, wenn Du eine legale Lösung haben willst, dann müsstest Du wohl eine Flugfunk-Lizenz machen. Wenn Deine Kollegen aber auf PMR/LPD senden, bräuchtest Du dafür noch ein zweites Gerät.

Auf PMR müsstest Du schon etwa 5km problemlos schaffen. Für deutlich mehr, bräuchteste dann schon den Flugfunk.

Hoffe, das hilft Dir ein wenig.[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
hast Du eventuell noch ein paar Antworten zu meinen zunächst gestellten Fragen (welches Amateurfunkzeugnis, Aufwand, Kosten, etc.)

Jürgen


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]

zu 3.: na das ist ja wirklich heftig. Eine Lizenz zum Abhören des Flugfunks, obwohl man Handscanner oder Handfunkgeräte einfach so und überall kaufen kann. [/quote]

Heftig, eine Lizenz zum Autofahren, obwohl man Autos überall kaufen kann.. ;)

Für deine Bedürfnisse wäre Klasse E ausreichend. Die Prüfung inkl. Rufzeichenzuteilung bleibt etwas unter 150Euro. Laufende Kosten im Jahr ca. 25Euro.

Aufwand kommt ganz auf deine Vorkenntnisse an. Schau einfach mal in die Fragen rein. Habe den Link gerade nicht zur Hand, aber in diesem Forum ist die Frage schon sehr oft gestellt worden.

In der Luft hast du das "Problem", dass du u.U. sehr weit senden und empfangen kannst. Will heißen: Du startest zb mit der frei erscheinenden Frequenz 145.500, einmal richtig in der Luft merkst du, dass du auf der Frequenz ohne Ende andere Stationen hörst.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Heftig, eine Lizenz zum Autofahren, obwohl man Autos überall kaufen kann.. ;)
.[/quote]

Danke für die Antwort Julian.

mit dem Auto fahr ich ja auch und guck mir dieselben nicht nur von der Autobahnbrücke aus an!

Brauch ich wirklich eine Flugfunklizenz für eine Frequenz mit welcher mein Gerät nur Hören kann (RX heisst das glaube ich, oder?)?
Wenn ja, warum? Was könnte ich für einen Schaden anrichten, wenn ich nur zuhöre?
Meine Frau wäre manchmal auch glücklicher ich würde nur zuhören, als meinen TX-Bereich zu aktivieren ;-)

Gruß
Jürgen


  
 
 Betreff des Beitrags:
habe glaube ich schon eine Antwort zum Flugfunkzeugnis im www gefunden:

Zur Nutzung des Flugfunks ist ein Sprechfunkzeugnis (nicht: Funksprechzeugnis) erforderlich.

Unerlaubte Nutzung dieser Frequenzen gilt als gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit und wird als solcher geahndet. Auch das Abhören des Flugfunks ohne berechtigtes Interesse und ohne Flugfunkzeugnis ist in der Bundesrepublik strafbar. Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:

* Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden,
_____________
Ein berechtigtes Interesse habe ich ja: mögliche Kollisionen mit Flugzeugen vermeiden.
So wie ich das aus dem Text entnehmen kann, wäre ich auch als Führer eines Luftsportgerätes (dazu gehören auch die Piloten eines Gleitschirms) von dieser Zeugnispflicht befreit.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Jürgen

na, dann sieht das ganze doch schon deutlich besser aus. Ich würde das mit dem Flugfunk hören noch einmal in einer Flugschule oder direkt bei der BNA nachfragen (nur um sicher zu sein), aber ansonsten passt das dann doch ganz gut.

Das heisst dann für Dich, Lizenzklasse E. Die Fragen und Antworten findest Du gut im Netz (Link auf jedem Fall irgendwo im Forum). Es gibt sogar kostenlose Lernprogramme. Kosten der Prüfung kennst Du schon. Also los und anmelden ;-)

Ach ja, ab Frebruar nächsten Jahres werden wohl andere Fragen bei der Prüfung gestellt. Angeblich soll es etwas schwerer werden. Genaueres weiss ich nicht, aber dazu bestimmt auch genug info hier im Forum oder auf der Seite des DARC.

Übrigens kannst Du dann mit der Lizenz natürlich auch noch ganz andere Sachen machen. Die Möglichkeiten sind recht vielfältig (allerdings muss man in den zugewiesenen Frequenzbereichen bleiben).


  
 

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