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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 11 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Amateurfunkzeugnisse der Klassen 1 und 2 umschreiben auf A?
Hallo zusammen,

wiederholt habe ich gehört, dass die alten Klassen 1 und 2 umgeschrieben werden sollen, um damit auf die einheitliche Bezeichnung "A" gebracht zu werden. Angeblich, um bei ausländischen Fernmeldeverwaltungen, weniger Schwierigkeiten bei Erlangung einer Gastlizenz zu haben.
Ist da was dran?


Gruß
Günter
DG4FBP


  
 
 Betreff des Beitrags: Umschreibug
Tach Günther.

Die "Alte Klasse C " Soll nicht generell umgeschrieben werden.Es besteht die Möglichkeit,sein Rufzeichen gegen eine Gebühr in ein Klasse "B" Rufzeichen unschreiben zu lasssen.Dies ist nur für Lizenzen der neuen Klasse A möglich ,da diese in Deutschland unter die Cept -Regelung fällt.Wenn Du einen längeren Auslandsaufenthalt planst kannst Du dies tun. Um allesdings nur in Dl auf KW zu funken reicht deine Klasse völlig aus da sie Jetzt Klasse A ist.

73 !
Max


  
 
 Betreff des Beitrags: Spanien machte Probleme
Hallo Max,

danke für deine Antwort. Bisher war ich auch der Meinung, dass die alte
"C-Klasse" europaweit der neuen Klasse "A" entspricht. Im März d.J. war ich in Spanien (Gerona), dort erhielt ich die Auskunft, dass meine deutsche C-Lizenz der CEPT-Klasse 2 entspreche. Somit sei diese in ES nur für VHF- und UHF-Betrieb zugelassen.

Gruß
Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
Habe auch eine Frage:
Ich habe Februar 1986 meine C-Lizens bestanden,Prüfung Technik für B erfüllt.
Kann ich nun auch ein begehrtes altes B-Lizens-Call beantragen?
Werden noch CW-Prüfungen abgenommen,und was gibt es dann für ein Rufzeichen?

Die DAME vom REGTP sagte,bei CW-Prüfung,würde ich mein Call behalten,es gibt nur einen Zusatzeintrag in der Urkunde.

Kann ich dennoch irgentwie ein altes B-Call bekommen?

73 de DG2DAP


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hallo,
Habe auch eine Frage:
Ich habe Februar 1986 meine C-Lizens bestanden,Prüfung Technik für B erfüllt.
Kann ich nun auch ein begehrtes altes B-Lizens-Call beantragen?
[/quote]

Kannst du schon, musst du aber nicht, da du auch mit deiner Lizenz alle Betriebsarten und Bänder der Kurzwelle nutzen darfst.

[quote]
Werden noch CW-Prüfungen abgenommen,und was gibt es dann für ein Rufzeichen?
[/quote]
Du kannst einfach zur BNETZA gehen und deine Lizenz umschreiben lassen gegen einen Obulus von glaub ich 46 Euronen...
[quote]
Die DAME vom REGTP sagte,bei CW-Prüfung,würde ich mein Call behalten,es gibt nur einen Zusatzeintrag in der Urkunde.

Kann ich dennoch irgentwie ein altes B-Call bekommen?

73 de DG2DAP[/quote]

Wie schon gesagt, einfach hingehen und die Urkunde umschreiben lassen gegen Gebühr.

Musst du aber nicht, es sei denn, du tust das aus Prestigegründen...

Wenn du dir deine Urkunde erneuern lässt und die CEPT Klasse 1 eintragen lässt, kann dir auch im Ausland nix passieren wegen Kurzwelle und so...

73 de Kim, dg9vh


  
 
 Betreff des Beitrags: Umschreibung erfolgt
Mein eingangs dargestelltes Problem habe ich der zuständigen Bundesnetzagentur (ASt Karlsruhe) vorgetragen.
Dort erhielt ich sodann meine alte "C"-Lizenz, welche im Jahre 1980 noch von der Deutschen Bundespost ausgestellt worden war, kostenlos in das derzeit aktuelle Dokument umgetauscht.
Ich durfte mein Rufzeichen behalten. In dem neuen Dokument steht jetzt bei Lizenzklasse nicht mehr "C", sondern "A".

Ich bin gespannt, ob beim nächsten ES-Aufenthalt damit die Probleme behoben sind.

Gruß
Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Günter,

mit einer umgeschriebenen Lizenz von "alt C" nach "neu A" darfst du in ES immer noch nicht auf KW Funken da die „neue A“ ohne CW Prüfung der CEPT 2 Lizenz gleichkommt und mit der darfst du in ES kein Betrieb auf KW machen. Mit der „neuen A“ darfst du nur in Ländern Betrieb auf KW machen die es nicht für CEPT 2 einschränken.

Die BNETZA bietet immer noch CW Prüfungen an die dann auch in der Lizenz vermerkt werden.

Nachlesen kannst du das alles in der AFuV die du dir beim DARC herunter laden kannst.

http://www.darc.de/gesetze/index.html

73 de DB9EX Per


  
 
 Betreff des Beitrags: Gibt es irgendwo eine amtliche Übersicht ?
Hallo,

ich habe über 10 Jahre nichts mehr mit Funk gemacht, möchte aber wieder einsteigen. Jetzt lese ich hier, dass mit der alten "C" Lizenz nun auch alle KW Bänder genutzt werden dürfen ? Gibt es dazu was "offizielles" ?

Grüße
Christian


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo DB9EX,

danke für Deinen Beitrag, die Darstellung stimmt mit der aktuellen Rechtslage völlig überein.
Der von der Bundesnetzagentur initiierte Umtausch der Urkunde ist daher rein kosmetischer Natur und änderte an den tatsächlichen Einschränkungen in ES rein gar nichts. Das einzig positive ist, dass diese Prozedur nahezu kostenlos erfolgte und ich wieder eine druckfrische Urkunde habe.


Gruß
Günter


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo OM's

[quote]
§ 7
Amateurfunkzeugnis
(1) Amateurfunkzeugnisse werden in die Klassen A
und E eingeteilt. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse A
entspricht der harmonisierten Prüfungsbescheinigung
(HAREC) der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen
für Post und Telekommunikation). Die Amateurfunkzeugnisse
werden von der Regulierungsbehörde
nach bestandener fachlicher Prüfung erteilt.
(2) Voraussetzung für die Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses
der Klasse A ist, dass der Prüfungsteilnehmer
die Prüfung gemäß § 5 Abs. 2 bestanden und damit die
geforderten Kenntnisse nach § 4 Abs. 1 nachgewiesen
hat.
(3) Voraussetzung für die Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses
der Klasse E ist, dass der Prüfungsteilnehmer
die Prüfung gemäß § 5 Abs. 2 bestanden und damit die in
§ 4 Abs. 2 geforderten Kenntnisse nachgewiesen hat.[/quote]

[quote]Spanische Fernmeldeverwaltung passt Amateurfunkbestimmungen an

Für die spanischen Amateurfunkklassen A (Allgemein) und C (Einsteiger) sind keine Morsekenntnisse mehr erforderlich. Damit können auch Besucher aus Deutschland mit einer bisherigen CEPT-Klasse 2 nun in Spanien Kurzwellenbetrieb machen. Klasse A und B (eingeschränkte Klasse) wird der Frequenzbereich von 50 MHz bis 51 MHz unter Auflagen zugewiesen. Darüber informiert Jose Diaz, EA4BPJ, Sekretär des spanischen Amateurfunkverbandes URE. DL-Rundspruch 9/2005[/quote]

irgendwie wiederspricht sich alles, ich habe meine C-Lizenz in eine A-Lizenz umschreiben lassen (nach Aufforderung durch die BundesNetzagentur oder wie die jetzt heißen) bin nun eigentlich dann ja CEPT Klasse 1 laut § 7 der AFuV oder doch nicht ?
Wäre ja auch egal ob Cept 1 oder 2 laut Rundspruch 9/2005 kann man auch mit Cept 2 in Spanien KW machen oder stimmt der auch nicht?

73 de Andreas


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zsm,

es gibt IMHO immer noch Fermeldebehörden die für den Zugang auf KW eine CW-Prüfung voraussetzen. Egal ob deutsche Klasse A, 1 oder was weis ich. In solchen Fällen auf Nummer sicher zugehen sollte man sich seine bestandene CW-Prüfung extra in die Lizenzurkunde eintragen lassen. Dann ist alles wassserdicht.

73 es gl

Gast


  
 

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