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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 25 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: ab wann Upgrade von E nach A nach neuen Regeln möglich?
ab wann wird das Upgraden von E nach A mit dem Prüfungsstoff "Technische Kenntnisse" möglich sein?


  
 
 Betreff des Beitrags:
hi,

ab 1.2.2007. im neuen fragenkatalog zur klasse e steht folgendes:

[quote]Bis zum 31. Januar 2007 gelten für die Inhalte, Anforderungen und die Durchführung der Prüfungen ausschließlich die bisherigen von der Regulierungsbehörde bzw. der Bundesnetzagentur veröffentlichten Fragenkataloge und Einzelheiten gemäß den Verfügungen Nr. 10/2005, Nr. 81/2005 und Nr. 35/2006. Diese werden für die Zeit ab dem
1. Februar 2007 geändert bzw. neu veröffentlicht.[/quote]

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusammen...

Hatte vor kurzem meine AFU Prüfung und da hat es vom Prüfer geheißen, dass man seit dem 01.09.06 nur durch en Technikteil auf A upgraden kann. Ich beruf mich jetzt einfach mal auf diese Aussage und hoffe ich konnte weiterhelfen...

73 de DO1PHS


  
 
 Betreff des Beitrags:
hi,

kallex hat mir das auch gesagt. wollte jetzt noch "rechtssicherheit" haben ;) aber am freitag niemanden in der bentza erreicht. klär ich nächste woche ab. aber angeblich geht es schon...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Quelle Darc:

Amtsblattverfügungen zum Amateurfunkdienst:

1. Einzelheiten zu Zusatzprüfungen von Klasse E nach Klasse A
2. Nutzungsbestimmungen 50,08 – 51,00 MHz

Im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 18/2006 vom 13.09.2006 hat die Bundesnetzagentur weitere Nutzungsbestimmungen zum Amateurfunkdienst bekannt geben. Sie stützen sich auf Artikel 1 Ziff. 2 sowie Artikel 1 Ziff. 6 und 7 der Ersten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung vom 25.08.2006.

1. Verfügung Nr. 35/2006
Einzelheiten zu Zusatzprüfungen von Klasse E nach Klasse A und zu Prüfungsinhalten und Anforderungen

Für die Zusatzprüfungen von Klasse E nach Klasse A und den Prüfungsinhalten verweist die neue Amtsblattverfügung Nr. 35/2006 auf die Verfügung Nr. 10/2005 für die Inhalte der Prüfungen und auf die Verfügung Nr. 81/2005 was die Durchführung der Prüfung anbetrifft. Die Zusatzprüfung von E nach A besteht aus dem kompletten Prüfungsteil technische Kenntnisse der Klasse A mit gleichen Inhalten, Anforderungen, Fragebögen und gleichen sonstigen Bedingungen.

[color=red:1cexh782]Gleichzeitig wird angekündigt, dass die bisher geltenden Fragenkataloge nur noch bis zum 31.01.2007 angewendet werden.[/color:1cexh782] Ab dem 01.02.2007 sollen neue Fragenkataloge gelten, die voraussichtlich bis spätestens Oktober 2006 herausgegeben werden. Hierüber wird es noch einmal eine neue Amtsblattverfügung geben, die dies regelt.

Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur soll es ab 01.02.2007 drei Fragenkataloge geben und zwar ein Teil Betrieb und Vorschriften für die Klasse A und E, ein Teil Technik für die Klasse E und ein Teil Technik für die Klasse A. So jedenfalls lautet die aktuelle Planung.

Für die neuen Klasse E-Prüfungen gibt es gemäß Artikel 2 der Änderungsverordnung zur Amateurfunkverordnung bekanntlich noch die Übergangsfrist bis zum 01.02.2007. Ab 01.02.2007 hat ein Prüfling für die Klasse E die gleichen Kenntnisse für Betrieb und Vorschriften nachzuweisen wie die Klasse A. Für den Bereich Technik reichen dagegen Grundzüge an Kenntnissen. Der Klasse E-Anwärter sollte sich daher ab diesem Zeitpunkt anhand der Fragenkataloge Betrieb und Vorschriften für Klasse A und E sowie des Fragenkataloges Technik E vorbereitet haben.

Gleichzeitig gelten dann die neuen Fragenkataloge für die Klasse A. Ein Prüfling der Klasse A sollte sich also anhand der Fragenkataloge Betrieb und Vorschriften für Klasse A und E sowie des Fragenkataloges Technik A vorbereitet haben.

Für die Zusatzprüfung gilt ab dem 01.02.2007 dann der Fragenkatalog Technik für die Klasse A.

Nach Aussage der BNetzA soll sich die derzeitige Abgabe für den Fragenkatalog Zeugnisklasse A zum Preis von EUR 10,00 und dem Fragenkatalog Zeugnisklasse E (EUR 5,11) durch die Herausgabe von drei Teilen nicht verteuern.

Neu geregelt in der Verfügung Nr. 35/2006 ist noch, dass nach erfolgreichem Ablegen der Zusatzprüfung eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung (HAREC) erlangt werden kann.

2. Verfügung Nr. 36/2006
Nutzungsbestimmungen und Betriebsmeldung 50 MHz

Mit der Verfügung Nr. 36/2006 im gleichen Amtsblatt hat die Bundesnetzagentur die Nutzungsbestimmungen für den Frequenzbereich 50,08 – 51,00 MHz, wie in der Änderungsverordnung angekündigt, entsprechend konkretisiert und auch die Meldepflicht der festen Standorte verdeutlicht und festgelegt. Dieses war in der Mitteilung 311/2005, auf die für den Übergangszeitraum Bezug genommen worden ist, nur an einer Stelle erwähnt.

Die Nutzung des Frequenzbereichs 50,08 – 51,00 MHz bedarf keiner Sonderzuteilung mehr. Sie gilt für alle Inhaber der Zeugnisklasse A mit den neu festgelegten Nutzungsbestimmungen. Im Rahmen des Funkbetriebs nach CEPT-Empfehlung TR 61/01 darf dieser Frequenzbereich unter Einhaltung aller geltenden Bestimmungen ebenfalls genutzt werden. Bereits erteilte Sonderzuteilungen haben Bestand.

Voraussetzung für die Nutzung ist die vorherige Betriebsmeldung gemäß der Anlage in der Amtsblattverfügung, die an die Außenstelle Mülheim der Bundesnetzagentur zu senden ist. Inhaber bestehender Sonderzuteilungen brauchen keine erneute Meldung abzugeben. Eine erneute Meldung ist nur bei Änderungen von Daten und weiterer Standorte vorzunehmen.

Zwar dürfen mehrere 50 MHz-Standorte gemeldet werden, jedoch ist es nicht zulässig mit einem Rufzeichen zeitgleich von verschiedenen Standorten aus am 50 MHz-Funkbetrieb teilzunehmen. Alle mit dem gleichen Rufzeichen gemeldeten 50 MHz-Standorte müssen während des Funkbetriebs mit der gleichen Telefonnummer erreichbar sein. Der Frequenzbereich 50,08 – 51,00 MHz ist mit einer Leistung von 25 W ERP in den Sendearten CW und SSB (A1A / J3E) zulässig.

Zugelassen sind persönliche Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Clubstationsrufzeichen sowie Rufzeichen zum Betrieb einer Funkbake. Erfolgt die 50 MHz-Nutzung z. B. im Rahmen der Clubstationsnutzung, dann ist auch das Rufzeichen der Clubstation anzugeben.

Es gelten die eingerichteten Schutzzonen für TV-Sender, wobei die Schutzzone für den TV-Sender Biedenkopf aufgehoben ist. Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Fernbedient erzeugte Aussendungen sowie Contest- und Datenfunkbetrieb sind nicht gestattet.

Die Amtsblattverfügungen und Formblätter sowie andere Verfügungen, auf die verwiesen wird, sind zu finden auf der Internetseite des DARC e. V. [url:1cexh782]http://www.darc.de[/url:1cexh782] unter Funkbetrieb/Gesetze & Verordnungen


  
 
 Betreff des Beitrags:
Danke für Eure Antworten.

Nach Rücksprache mit BNA in München wird ab sofort für den Umstieg von E nach A nur noch der "technische" Teil verlangt bzw. geprüft..

Grüsse


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich überlege gerade, ob es Sinn machen täte, die Technik für Klasse E noch bis zum Jahresende nebenbei zu büffeln um dann im Januar, den letzten Prüfungstermin für den alten Fragenkatalog anzumelden.

Oder sollte ich besser auf den neuen Fragenkatolog warten um diesen, mit mehr Zeitraum zu erlernen ?! Möglicherweise, wird dieser, evtl. ja sogar noch schwerere ausfallen ?! Was meint Ihr ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Edit: Sorry

Meinte natürlich den Fragenkatalog Technik für Klasse als Upgrade von E

:wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hm, ich glaube eigentlich nicht, dass sich an den Anforderungen für den technischen Teil Klasse A irgendwie besonders was ändert. Wüsste auch nicht, dass da überhaupt ein anderer Fragenkatalog rauskommt.
Respektive: Es ist Jacke wie Hose, weil mMn die Aufstockprüfung vor und nach Januar die selbe sein wird.

Kann jetzt aber auch sein, dass ich irgendwas missverstehe oder überlesen habe. Ich lasse mich gern eines besseren belehren..


  
 
 Betreff des Beitrags:
Nun... Das steht weiter oben auch, daß ab dem 01.02.2007 die neuen Fragenkataloge für die Klasse A gelten.

Jetzt schieb ich auch mal die Frage hinterher. Weiß jemand, in wie weit sich die Technik Klasse A bezüglich Ihrer Anforderungen im Neuen Katalog verändern wird ?


  
 
 Betreff des Beitrags:
@MKS: die Frage kann ich leider nicht beantworten, aber eins ist m.E. ziemlich sicher, dass die Fragen für Klasse A (wie auch jetzt) käuflich erworben werden müssen.

Unter anderem aus diesem Grund habe ich mich dafür entscheiden das Upgrade bis 01.02.07 zu machen, da ich keinen Bock habe, wieder Geld für einen neuen Katalog auszugeben. Ich tippe eher darauf, dass die Technik-Fragen nicht schwieriger / umfangreicher werden, sondern viel mehr akuteller..

Gruss


  
 
 Betreff des Beitrags:
@Cat

Gute Entscheidung!

Ich werde selbiges tun, und mich für die Januar-Prüfung anmelden.
Den Stoff der Klasse A-Technik , kenne ich grösstenteils schon und über die Feiertage, lässt sich noch mal gut pauken bevor es, im Januar zur Prüfung geht.

Hat man eigentlich eine Anspruch - sollte man widererwarten die Prüfung nicht bestehen - noch zum alten FK nachgeprüft zu werden ??









[quote]@MKS: die Frage kann ich leider nicht beantworten, aber eins ist m.E. ziemlich sicher, dass die Fragen für Klasse A (wie auch jetzt) käuflich erworben werden müssen.

Unter anderem aus diesem Grund habe ich mich dafür entscheiden das Upgrade bis 01.02.07 zu machen, da ich keinen Bock habe, wieder Geld für einen neuen Katalog auszugeben. Ich tippe eher darauf, dass die Technik-Fragen nicht schwieriger / umfangreicher werden, sondern viel mehr akuteller..

Gruss[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Hat man eigentlich eine Anspruch - sollte man widererwarten die Prüfung nicht bestehen - noch zum alten FK nachgeprüft zu werden ??
[/quote]

gute Frage - gefühlsmäßig würde ich eher nein sagen, da ab dem 01.02. die neuen Fragen als verbindlich gelten..


  
 
 Betreff des Beitrags:
Möchte im Dezember oder Januar auch upgraden.
Weiss denn jemand, wo man die Unterlagen zur Antragstellung für die Upgrade-Prüfung herunterladen kann ?

Mfg


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Möchte im Dezember oder Januar auch upgraden.
Weiss denn jemand, wo man die Unterlagen zur Antragstellung für die Upgrade-Prüfung herunterladen kann ?

Mfg[/quote]

Ja schau mal da vorbei !

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7401.pdf


  
 

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