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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 34 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: neuer prüfungsbogen klasse e
hi,

der fragenkatalog für die klasse e (technik) ist nun herausen: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Am ... g_2zu.html

die umsetzung auf den online fragenkatalog von junghard bippes (DF1IAV) (http://www.afup.a36.de) werde ich morgen beginnen. wenn alles gut geht ist er bis zum we fertig...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Erst, schafft man eine explizite Einsteigerlizenz um einen leichten Einstieg und Zuwachs am Hobby zu fördern, um sie dann wieder abzuschaffen.. ?!

Mit dem neuen Technik-Prüfungsbogen für die Klasse E ist Einsteigerlizenz - nach meinem subjektiven ermessen - praktisch gestorben.

Die Gewichtsverhältnisse ähneln nun eher dem alten Klassensystem der ehemaligen Lizenzen Klassen B und A mit dem Unterschied, dass man das heute Klasse A und E nennt.


Was kommt als nächstes ? Zusammenlegung der Klassen E und A um anschliessend, eine neue richtige Einsteigerlizenz zu schaffen `?! :roll:

PS:

Wenn ich mir den geforderten Stuff, des Neuen Prüfungsbogen für die Klasse E ansehe, gibt es - unter Berücksichtigung der eingeschränkteren Frequenz und Leistungsbereiche - für einen Neuling, eigentlich keinen wirklichen Grund, nicht direkt für die Klasse A zu büffeln, wo vorallem, auch ein respektiertes Callsign winkt.

Bye


  
 
 Betreff des Beitrags:
Dieser Meinung muss ich mich momentan allerdings größtenteils anschließen.
Wäre meine Prüfung damals so anspruchsvoll gewesen hätte ich davon (vorerst) Abstand genommen. Mit einer Einsteigerprüfung hat das wirklich nicht mehr viel zu tun...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Julian. Ich freue mich, dass Du meine Ansicht weitestgehend teilen konntest. Um irgendwelche Vorbehalte gleich auszuräumen, ich schreibe diese Meinung, selber als lizensierter der Klasse E.

Wenn man nun, den lizensierten Amateuren unserer Klasse, scheinbar weitaus anspruchsvollere technische Kenntnisse als bisher vorraussetzt, so stehe ich schon voller Erwartung auf die angekündige Zusatzprüfung zur Aufstockung der Klase A.

Es dürfte sich demnach, allenfalls noch um ein kleineres Beiblatt handeln. :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ja der neue Fragenkatalog Klasse E hätte mich auch davon abgehalten die Prüfung ins Auge zu fassen.
Bin froh das ich es noch in diesem Jahr zu alten Bedingungen gemacht habe.
Das führt dazu in diesem Jahr extrem viele neue E Klasse Absolventen zu haben, ab Februar dürfte das gen null tendieren.
Und das für lange Zeit.
Na wie auch immer, ich habe meine Prüfung und mein Rufzeichen. Mittlerweile fühlt man sich wegen der DO Schwemme auch nicht mehr so verloren, wenn man irgendwo ruft, antwortet garantiert auch ein DO. :D


  
 
 Betreff des Beitrags:
nun der neue bogenhat was... die anstieg vom niveau ist gewaltig...

ich persönlich muss sagen - als lizensierter klasse e inhaber - das die alte prüfung imo zu wenig vermittelt hat. es gibt viele punkte die fehlen einfach. klar hab ich mir diese inzwischen selbst beigebracht - geht ja gar nicht anderst ;) - aber wenn man so einige andere do inhaber ansieht dann fragt man sich schon was die eigentlich machen...

ob die neue prüfung jetzt zu schwer ist weiß ich nicht. aber in vergleich zu den jetztigen möglichkeiten halte ich sie durchaus für angemessen. es sind ja auch keine 10 watt eirp mehr...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Für die neu gegebenen Nutzungsmöglichkeiten, ist der stärker geforderte Inhalt der Klasse E schon nachvollziehbar...

Andererseits finde ich es müssig, für eine Klasse E mit derart hochgeschraubten Anforderungen, soviel mehr Zeit und Arbeit zu investieren, da dies - auf Grund des schlechten Image dieser Lizenz-Klasse - niemand auf den Frequenzen hornorieren wird.

Ich würde es begrüssen, wenn man für diese neue Lizenzklasse - ich sehe es als eine - auch ein entsprechendes höherwertiges Prefix erteilen täte..

MFG


  
 
 Betreff des Beitrags:
Kirstin, Du hast durchaus recht!

Früher gab es drei Prüfungsklassen. Die oberen beiden hat man irgendwann mal einfach zusammengepackt und A genannt. E blieb dann übrig, war früher eine reine Schnupperlizenz, die nur in DL galt.
Jetzt ist man offenbar wieder auf die Idee gekommen, drei Klassen einzurichten. E ist die mittlere Klasse, die neue Einsteigerklasse gibt es offenbar noch nicht. Jetzt haben Rufzeicheninhaber DO eigentlich zwei Nachteile. Von den älteren Funkamateuren werden sie nicht immer für voll genommen, da sie immer noch von der damaligen Einsteigerklasse ausgehen. Kanditaten, die jetzt Prüfung machen wollen, müssen aber erheblich mehr Wissen büffeln, um überhaupt am Amateurfunk teilnehmen zu dürfen. Eine echte neue Einsteigerlizenz gibt es ja (noch) nicht!

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
@dl2jas

Das ist genau auch mein Eindruck. Ich vermute, dass spätestens, wenn u.a. vielleicht auch durch die gehobeneren Anforderungen der Klasse E, die Neuzulassungen zum Amateurfunkdienst eines Tages wieder deutlich rückläufig sind, eine neue Diskussion über eine "richtige Einsteigerlizenz" beginnen wird.

Dann stellt sich mir die Frage: Wie minimalistisch kann eine Einsteigerlizenz überhaupt noch sein ?! Warum schafft man etwas um es abzuschaffen ? Was wird man mit der "richtigen Einsteigerlizenz" überhaupt arbeiten dürfen ?

Vielleicht wird dann das UKW/UHF Band, was ich sehr schätze, zu einer Art Müllhalde der Minimalisten ?! :evil:

Oder am besten, man gibt für gewisse Personengruppe, explizit nur das 10Meter Band frei, damit vorhandene Exportgeräte endlich legal betrieben werden dürfen :P


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Oder am besten, man gibt für gewisse Personengruppe, explizit nur das 10Meter Band frei, damit vorhandene Exportgeräte endlich legal betrieben werden dürfen [/quote]

Nette Idee!



[quote]Dann stellt sich mir die Frage: Wie minimalistisch kann eine Einsteigerlizenz überhaupt noch sein ?! Warum schafft man etwas um es abzuschaffen ? Was wird man mit der "richtigen Einsteigerlizenz" überhaupt arbeiten dürfen ?
[/quote]

Ich glaube, sowas nennt sich Politik. :(

Die damalige Regelung fand ich ganz gut.
Es gab die damalige Einsteigerklasse zum Hereinschnuppern. Hatte man Spaß am Amateurfunk gefunden und wollte mehr, machte man Klasse 2. Damit hatte man alles ab UKW offen ohne Einschränkungen. Viele, die kein ernsthaftes Interesse an der Kurzwelle hatten, waren mit dieser Lizenzklasse sehr zufrieden. Man konnte ja die ganzen spannenden Sachen wie Meteorscatter, EME oder Aurora machen.
Die, die dann auch Interesse an der Kurzwelle hatten, haben einfach eine Zusatzprüfung gemacht, fertig.
Jetzt wird offensichtlich das Rad neu erfunden.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
[b:30sj5ca2]@ dl2jas ja früher gab es drei Prüfungsklassen und
die wird es auch wieder geben !

Es werden ab 1.2.2007 so wenige Leute die E Klasse machen,
dass wieder Panik aufkommt-bei DARC und bei der Industrie [/b:30sj5ca2]!

[b:30sj5ca2]-Denk an meine Worte[/b:30sj5ca2]
[color=red:30sj5ca2]Spätestens zum 01.04.2008 haben wir eine Z Klasse ! [/color:30sj5ca2]

[size=150:30sj5ca2]Für die Z Klasse wird reichen wenn du zur Prüfung kommst
und dein Namen alleine schreiben kannst ! [/size:30sj5ca2]

[url=http://imageshack.us:30sj5ca2][img:30sj5ca2]http://img348.imageshack.us/img348/4402/rofl9ex2sb.gif[/img:30sj5ca2][/url:30sj5ca2] [url=http://imageshack.us:30sj5ca2][img:30sj5ca2]http://img385.imageshack.us/img385/7892/lt6kv.gif[/img:30sj5ca2][/url:30sj5ca2] [url=http://imageshack.us:30sj5ca2][img:30sj5ca2]http://img385.imageshack.us/img385/1456/lts2px.gif[/img:30sj5ca2][/url:30sj5ca2] [url=http://imageshack.us:30sj5ca2][img:30sj5ca2]http://img385.imageshack.us/img385/1456/lts2px.gif[/img:30sj5ca2][/url:30sj5ca2] [url=http://imageshack.us:30sj5ca2][img:30sj5ca2]http://img385.imageshack.us/img385/7892/lt6kv.gif[/img:30sj5ca2][/url:30sj5ca2] [url=http://imageshack.us:30sj5ca2][img:30sj5ca2]http://img348.imageshack.us/img348/4402/rofl9ex2sb.gif[/img:30sj5ca2][/url:30sj5ca2]


  
 
 Betreff des Beitrags:
hm, da werden aber trotzdem einige durchfallen...

cu tb.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Eventuell wird günstig eine Nachprüfung angeboten?

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die diskutieren doch - wenn ich mich an einen der letzten Rundsprüche erinnere - schon wieder an einer neuen Einsteigerlizenz rum, weil die deutsche Klasse E schon zu schwer für eine Einsteigerlizenz sei. Wohlgemerkt: Klasse E [u:rr37pw2x]vor [/u:rr37pw2x] der jetzigen Neuerung, die schon deutlich anspruchsvoller ist.
Nun ja, mir kann's egal sein, kommt eh auf den OM/YL an und nicht aufs Rufzeichen... :roll:

73 de Angela


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn jemand zur geplanten neuen Einsteigerprüfung Informationen hat, bitte posten!


73 de DL2JAS


  
 

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