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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



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Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 23 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
Also alles mit einer Analogkamera aufnehmen oder alle Personen unkenntlich machen. Mal so kurz überzogen dargestellt...

Wir machen seit einigen Wochen / Monaten schon am OV-Abend mit der Anwesenheitsliste gleich den Haken, ob derjenige damit einverstanden ist, bei einem eventuellen Foto der Veröffentlichung zuzustimmen. So muss es auch bei allen anderen Aktivitäten dann gehandhabt werden.

Einerseits gut, dass hier in manchen Fällen die Schlinge etwas enger wird, andererseits besteht jetzt um so mehr die Gefahr, das tapfere Rechtsanwälte Ihre Nebeneinkünfte aufbessern werden.

Gruß
Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
[quote] ...oder alle Personen unkenntlich machen.[/quote]
Das wird nicht reichen, denn es geht hier nicht um die Veröffentlichung, sondern um das Knipsen an sich. Also schon das Bild auf der Speicherkarte ist dann Illegal, selbst wenn es gar nicht veröffentlicht wird.

Wenn Ihr mich fragt: Mal wieder völliger Bockmist von unserer Regierung, aber man kennt das ja nicht anders...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
Und der Unterschied digital und analog aufgenommen, so als könne jede einfache Digitalkamera auch irgendwelche weitere Informationen erkennen und speichern ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
Fast alle URLs, die z.Zt. durch die Threads geistern, sind Anwalts- und Beraterfirmen, die mit den Unsicherheiten Geld verdienen.
Siehe Homepage und https://www.ipcl-rieck.com/impressum Kaum wird es wärmer, kommen die Sommerlöcher. Das Gesetz selbst gibt es seit zwei Jahren.

Ich werde demnächst beim Tierschutz anrufen, wie mir unser Hund sein Einverständnis als Fotomodell geben sollte.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
[quote][quote] ...oder alle Personen unkenntlich machen.[/quote]
Das wird nicht reichen, denn es geht hier nicht um die Veröffentlichung, sondern um das Knipsen an sich. Also schon das Bild auf der Speicherkarte ist dann Illegal, selbst wenn es gar nicht veröffentlicht wird.
[/quote]

Und wie kommst Du darauf?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
[quote]...
Ich werde demnächst beim Tierschutz anrufen, wie mir unser Hund sein Einverständnis als Fotomodell geben sollte.
73 Peter[/quote] ROFL ROFL ROFL ROFL You made my Day :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
[quote]Ich werde demnächst beim Tierschutz anrufen, wie mir unser Hund sein Einverständnis als Fotomodell geben sollte.[/quote]Das mit den Fotos war die amerikanische PETA, und das ist keine Tierschutz- sondern eine Geldscheffel-Organisation. 90% aller von ihnen angenommenen Hunde werden innerhalb weniger Monate eingeschläfert (laut amtlichen Informationen, denn die Vereine müssen jährlich den Behörden melden, was aus den Tieren geworden ist).

Ist zwar alles sehr OT, aber trotzdem ...

73 Werner


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
Ich finds alles total unausgegoren und total überzogen..vor allem das man sein OK jederzeit widerrufen kann. Was passiert dann mit gedruckten Zeitungen ? Muss die der Abonent dann wieder an den Verlag zurück schicken damit die das Leser-Foto vom Fieldday ausschneiden ?

Fragen über Fragen...

Und die echten Probleme ( Rente, Industrie 4.0, Arbeitslosigkeit... ) bleiben liegen..

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
Hallo Uwe,
ich habe mal in einer TV-Sendung von hochwissenschaftlicher Seite das Statement gehört, daß wir nicht alle soooo krank sind, sondern nur rechts und links eines Durchsschnittswertes liegen. Den müssen wir dann mit Pillen erreichen. Psychologen definieren, wie wir uns verhalten müssen und bieten für Abweichler Therapie gegen eine kleine Schutzgebühr an. Alles was nicht Durchschnitt ist, ist ........... (krank ??)

Die Definitionen von gesund und krank ändern sich ständig. Die halbe Welt zieht sich im Internet aus und muß davor geschützt werden, daß jemand hin schaut. Millionen Facebook user haben alles dem Netz anvertraut und ....... Hilfe, jetzt haben die falschen Leute die Daten.

Jetzt dürfen wir wohl auch via Funk einem Freund nicht mehr zum Geburtstag gratulieren, ohne ihm vorher eine Genehmigung ab zu luchsen, daß ich seinen Geburtstag in einer Datei gespeichert habe und die schriftliche Zustimmung habe, ihm öffentlich zu gratulieren. Unser OV macht übrigens nur Landschaftsaufnahmen und Innenaufnahmen von sehenswerten Gasthäusern, wo oft zufällig Funkamateure in das Bild gekommen sind. Selbstverständlich bleiben die anonym ........... Unser Staat darf für unsere eigene Sicherheit alles filmen, aber wehe ich mache das zu meiner Sicherheit auch.

Aber wir haben ja Rechtanwälte und Lebensberater, die uns auf den richtigen Weg führen.

Ich muß mal wieder was ernsthafteres machen, GN und 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
[quote]Ich werde demnächst beim Tierschutz anrufen, wie mir unser Hund sein Einverständnis als Fotomodell geben sollte.[/quote]
:mrgreen: :lol: LMAO :D


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
[quote]Wir machen seit einigen Wochen / Monaten schon am OV-Abend mit der Anwesenheitsliste gleich den Haken, ob derjenige damit einverstanden ist, bei einem eventuellen Foto der Veröffentlichung zuzustimmen.
[/quote]

Mal ganz überspitzt gefragt: Ist die Anwesenheitsliste nicht bereits auch eine genehmigungspflichtige Datenerhebung i. s. d. V.? ;-)

Im nächsten Leben studiere ich Jura. Oder nein, besser doch nicht.

73 de Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
Peter, du bringst mich auf einen Gedanken! Darf ich überhaupt meine Gegenstation mit Rufzeichen rufen, weil ich da ja in nicht kontrollierbare Weiten "fremde" Daten verbreite, deren Zielort ich ja nicht abschätzen kann... :mrgreen:

Naja, das mit der Anwesenheitsliste wird dann ein Problem, denn wie will man dann sonst dokumentieren, wer da war, wenn jemand einen Wegeunfall hat oder was auch immer, das dann unter Versicherungsleistung fällt?

Gruß Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
[quote]Und der Unterschied digital und analog aufgenommen, so als könne jede einfache Digitalkamera auch irgendwelche weitere Informationen erkennen und speichern ...[/quote]
...z.B. Datum/Uhrzeit, das man mit der Person und dem erkannten Ort verknüpfen kann.... ;-)
Es soll übrigens auch analoge APS-Cams geben, die einen Zeitstempel mit aufnehmen.

[quote]
Wir machen seit einigen Wochen / Monaten schon am OV-Abend mit der Anwesenheitsliste gleich den Haken, ob derjenige damit einverstanden ist, bei einem eventuellen Foto der Veröffentlichung zuzustimmen. So muss es auch bei allen anderen Aktivitäten dann gehandhabt werden.
[/quote]
Stefan, du hast doch im Bericht gelesen, Einwilligungen können auch widerufen werden...

[quote]Peter, du bringst mich auf einen Gedanken! Darf ich überhaupt meine Gegenstation mit Rufzeichen rufen, weil ich da ja in nicht kontrollierbare Weiten "fremde" Daten verbreite, deren Zielort ich ja nicht abschätzen kann... :mrgreen:
[/quote]
Sind das nicht "öffentlich zugängliche Daten" ?

Ich fotografiere seit 35 Jahren und lass das erst mal auf mich "zukommen"...
Mal sehen, was in den Foto-Foren so dikutier wird.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DSGVO und Fotos...bie Fieldday und Flohmarkt aufpassen
[quote].... Naja, das mit der Anwesenheitsliste wird dann ein Problem, denn wie will man dann sonst dokumentieren, wer da war, wenn jemand einen Wegeunfall hat oder was auch immer, das dann unter Versicherungsleistung fällt? .... [/quote]Ich will kein neues Faß aufmachen, aber .... ob zum OV-Abend Wegeunfälle gelten ??? Vielleicht für den OVV und "Funktionäre" als Pflichtteilnehmer, aber OM Waldheini bei seiner Freizeitgestaltung ?? Müßte bei allen Vereinen gleich geregelt sein, aber ich habe keinen Bock zum Fragen.

Zur Anwesenheitsliste: sooooo harmlos ist die Frage nun auch wieder nicht. Wir hatten mal OV-Krach und prompt hielt mir der OVV unter die Nase, daß ich soundso oft überhaupt nur beim OV-Abend war (laut Liste) und deshalb zu dem Thema nicht mit zu reden hätte. Außer einer passenden Erwiderung ....(paßt hier nicht her :-) ) ...... trage ich mich seitdem einfach nicht mehr in die Anwesenheitsliste ein. Ausgenommen OV-HV mit Wahlen, ansonsten kann mich die Anwesenheitsliste bei Mondschein usw.

Wir haben im Forum ja auch Korinthen....sortierer, die mangels besserer Argumente damit ankommen, daß man in der Contestliste xyz-dx nicht drinsteht, bei qrz.com Null QSO hat, in keinem DX-Cluster sthet ( :-) ), und ähnliches. Einige recherchieren recht fleißig, wenn die Argumente ausgehen.

Wie schon mehrfach geschrieben, wenn mir eine Datenabgabe nicht paßt, mach ich die einfach nicht. Beispiel Anwesenheitsliste: ob die unter irgendwelchen Naturschutz oder sonstwas fällt, geht mir dann voll am Rücken vorbei :-) .

73 Peter

ps wir hatten im OV mal eine "Fleißpunktordnung", Teilnahme hier und dort (OV-Abend, Fuchsjagden, Clubräume putzen, ....... ). Nach einer Sonderaktion mit Sonderfleißpunkten wurde die m.W. abgeschafft, weil es fast zu Handgreiflichkeiten geführt hätte. Ich bin mir allerdings nicht 100pro sicher ....... , falls, dann ist die sehr sehr gekürzt worden. Ich mag mich gar nicht weiter dazu äußern, aber wenn ich da das Wort Datenschutz in dem Zusammenhang auch nur laut gedacht hätte, wäre ich vermutlich vom OV exkommuniziert worden. Es gibt im Amateurfunk noch genug Leute, die wie bei der täglichen guten Tat der Pfadfinder ein tägliches EU- oder DX-QSO für die Pflicht eines anständigen Funkamateurs ansehen (und am liebsten auch darüber Buch führen möchten). Ist etwas boshaft übertrieben, aber ..... ein kleines Körnchen ......


  
 

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