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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 43 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Blitzschutz... Ich weiß das das Thema schon öfter hier behandelt worden ist und habe die Beiträge dazu gelesen, doch weiß ich in meinem konkreten Fall nicht wie ich die geforderten Vorgaben umsetzen kann.
Das was ich als Antenne bezeichne, wird die meisten hier schmunzeln lassen, denn konkret sieht sie so aus: Eine 6m lange GFK-Angelrute um die 8m Draht gewickelt sind. Meine Wohnsituation läßt leider keine andere Antenne zu, aber das soll ja hier auch nicht das Thema sein...
Die Antenne ist dauerhaft "ausgefahren", nur bei längerer Abwesendheit und Gewitter trenne ich das Koaxkabel ab - sofern ich den Zuhause bin. Die "Antenne" steht 2,5m von der Hauswand entfernt und überragt die Dachrinne um ca. 0,5m. Laut VDE wäre ich somit "blitzschutzpflichtig".
Doch was soll ich an einer GFK-Angelrute groß erden...? Macht ja keinen Sinn eine 16mm² Kuper-Erdungsleitung an einer Plastikangel anzuschließen... Ich könnte höchstens die Abschirmung des Koaxkabels erden, doch wären damit schon die VDE-Vorgaben erfüllt...?

73,
Michael


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Da gibt es nur zwei Dinge die du erden kannst:

Den Außenleiter/Abschirmung. Verhindert aber keinen Schaden bei Einschlag.
Den Innenleiter: Naja, eine geerdeter Langdraht. macht wenig Sinn.
Einen Mast gibt es ja nicht zu erden.

Es gibt aber diese Zwischenstecker mit Blitzschutzpatrone. Wenn da eine Hohe Spannung drüber geht, platzen die Patronen und der Innenleiter ist nicht mehr angeschlossen. Das soll angeblich helfen.
Aber ehrlich gesagt bezweifle ich dass der Blitz sich von einer kleinen Blitzschutzpatrone abhalten lässt Schaden zu verursachen.

So und jetzt mal ganz ehrlich. Ich würde es sein lassen. Das bringt nichts. Halber Meter über Dachrinne? Lachhaft...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Ein doppeltes galvanisches Trennglied kann zudem nicht schaden! Ob es dieses Teil auch für 50 Ohm gibt, weiß ich allerdings nicht...

73 Walter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]Ein doppeltes galvanisches Trennglied kann zudem nicht schaden! Ob es dieses Teil auch für 50 Ohm gibt, weiß ich allerdings nicht...
[/quote]

Hier geht es um eine Sendeantenne.

Da kann man den Aussenleiter des Koaxkabels erden bevor es ins Haus gelangt.
Zwischen Innen- und Aussenleiter dann noch eine Drossel um Statik abzuleiten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Hallo Michael,

den Mast selbst kannst du ja nicht erden, das hast du ja selbst schon festgestellt. Deine Antenn ehat ja sicher am Fußpunkt ein UnUn mit einem Anschluss für eine Erde. Wenn nicht, kannst du den Außenleiter deines Koaxialkabels erden.
Hierfür entweder ein Erdungskit für dein Kabel kaufen, oder einen Überspannungsableiter einsetzen. Den gibts z.B. von Dehn und nennt sich Dehngate. Hier auf den Frequenzbereich und die Leistung achten.
In diesen Ableitern sind kleine Funkenstrecken verbaut. Über diese wird dann der Strom vom Innenleiter auf den Mantel deines Kabel übertragen und dann in deine Erdung abgeführt. Man sollte dies auf jeden Fall außen machen und ggf. noch einmal nach Hauseintritt.
Außern wird die Erdung und der Ableiter an den äußeren Blitzschutz geklemmt. Innen auf den Potentialausgleich des Hauses. Dann bist du sicher gegen Überspannung welche auf deine Antenne einwirken. Statische Aufladungen werden durch den UnUn eigentlich an die Erde abgeführt. Im professionellen Bereich sind Antennen, die statische Ladungen nicht abführen, gar nicht mehr erlaubt. Bei einem Blitzeinschlag ist meist ohnehin für die angeschlossene Technik alles zu spät. Es gibt hier auch leider keine Faustformel der Berechnung, will man es richtig machen.
Hier muss immer das Kugelmodell herangezogen werden, um die Abstände richtig zu berechnen. Im Professionellen Funk, ist heute fast immer ein Überbau mit Fangstangen gefordert.

Tino


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]..... Laut VDE wäre ich somit "blitzschutzpflichtig". ..... [/quote]Vielleicht äußert sich Dipol auch noch, aber erstmal zurück auf "Start": Wo steht das denn ?? Blitzschutzpflichtig ist evtl. Dein Haus, d.h. wenn dort kein Blitzschutz angebracht ist, dann vergiß das ganze. Dein Mast ist GFK - nichtleitend, der Rest ist Antenne. Klär erst einmal, woher Deine "Blitzschutzpflicht" kommt, bzw. schreib mal, auf was Du Dich da beziehst.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Ich würde einfach ein Scharnier am Fusspunkt anbringen, dann kann man den ganzen "Mast" einfach an der Hauswand runter klappen wenn man den nicht braucht.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
@ db6zh:
Gefunden habe ich das ganze hier: http://www.blitzschutz.de/infos/downloa ... nlagen.pdf
Da steht u.a. "Nach der DIN VDE 0855 T1 (03-94),Abschnitt 10, sind für Außenantennen, die sich mehr als 2 m unterhalb der Dachkante und weniger als 1,5 m vom Gebäude oderAntennenanlagen, die sich innerhalb von Gebäuden befinden, keine Schutzmaßnahmen erforderlich. In allen anderen Fällen müssen Antennenanlagen nach Abschnitt 10.2 geerdet werden.

Ich bin Euch schon mal sehr dankbar für die Erdungsvorschläge die Ihr hier eingebracht hat, aber mich würde interessieren welche der Maßnahmen wirklich VDE-gerecht wäre.
Der VDE wird sich ja sicherlich nicht damit zufrieden geben das irgendwie geerdet ist, sondern wird da ja konkrete Forderungen verfaß haben. VDE reicht es ja auch nicht das eine Aderendhülse irgendwie auf einen Leiter gequetscht wurde, neuerdings wird eine gasdichte Vercrimpung gefordert :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
VDE verlangt grundsätzlich Potentialausgleich bei elektrischen Geräten (inkl. Funkgeräte) mit EVU-Netzanschluß im Haus und bei "Hausantennen" ebenfalls ein Verbindung zum Potentialausgleich. Bei mir ist der Mast auf dem Dach und mit dem Potentialausgleich verbunden. Allerdings Metallmast, bei Gfk würde das wenig bringen ...... Was nötig wäre, wenn Koax in's Haus kommt, den Mantel ebenfalls an den Potentialausgleich hängen. Dann evtl. noch Überspannungsschutz (habe ich nicht gemacht).

Nur wenn das Haus bereits eine Blitzschutzanlage hat, mußt Du etwas tiefer einsteigen. Ansonsten muß VDE 0100 und 0855 (für Antennen) reichen. Das sind die alten Bezeichnungen, ich glaube 0866 (für TX) gehört noch dazu. Die waren früher mal in der VO alle aufgeführt. Den aktuellen Stand - da haben wir einen Spezialisten im Forum an der Quelle sitzen: @Dipol: vielleicht kannst Du dem TO eine aktuelle Literaturliste aufzählen (würde mich übrigens auch interessierern). Die AfuV verlangt "Stand der Technik", und da gehören ~ ein halbes Dutzende Normen dazu, die man für alle Selbstbauaktivitäten "eigentlich" kennen/haben sollte (auf aktuellem Stand).

Ich habe gerade mal schnell in den Bücherschrank "gegoogelt", geht bei mir schneller wie das Internet. Die letzte aufgehobene Papierversion bei mir: [i:36aki3k3]Verwaltungsanweisung zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (VwAnw DV-AFuG)[/i:36aki3k3]. Wurde 1985 noch vom FTZ Darmstadt bearbeitet/gedruckt - etwas aufgehobene Nostalgie. Ich lade die entspr. Seite mal hoch, sicher gibt es dazu eine moderne Fassung im Internet, aber ich mag nicht suchen ........ Zu der Zeit war ist noch stellv. OVV und fühlte mich verpflichtet, so etwas zu wissen *duck* .

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
was machen denn die Mieter, die oben auf dem Hausdach einen GFK-Mast installieren oder gar den GFK-Mast mit Draht einfach vom Fenster des 13. Stockwerkes aus dem Fenster emporragen lassen. Es sei angenommen am Haus ist kein Blitzschutz vorhanden und auch keine Potentialausgleichsschiene oder Erder in der Nähe (wie auch, wird schwer im 13.OG). Macht es einen Unterschied ob der OM statt einem endgespeisten 10m Draht eine geschlossene Schleife verwenden würde? Welche Möglichkeiten hätte hier ein Funkamateur um eine permanente Installation zu ermöglichen? Er könnte nichtmal sein Koaxkabel erden, das in das Zimmer führen würde. :?:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote] Laut VDE wäre [size=150:2p4pfcli]ich[/size:2p4pfcli] somit "blitzschutzpflichtig".[/quote] Weder du noch die Antenne. :wink:

In früheren Nomenausgaben war noch ausdrücklich erwähnt, dass geerdete Antennen kein Ersatz für baurechtlich vorgeschriebene Blitzschutzsysteme sind und wegen [i:2p4pfcli]erdungspflichtiger[/i:2p4pfcli] Dach- oder Fassadenaantennen muss selbstverständlich kein Äußerer Blitzschutz erstellt werden.
[quote]Doch was soll ich an einer GFK-Angelrute groß erden...? Macht ja keinen Sinn eine 16mm² Kuper-Erdungsleitung an einer Plastikangel anzuschließen... Ich könnte höchstens die Abschirmung des Koaxkabels erden, doch wären damit schon die VDE-Vorgaben erfüllt...?[/quote]
Bei Antennen, die sich einschließlich der Koaxleitungen in als sicher definierten Fassadenbereichen befinden, genügt ein nicht blitzstromtragfägiger PA an eine Haupterdungsschiene [u:2p4pfcli]ohne[/u:2p4pfcli] eigene Erdungsanlage. Nach DIN VDE 0855-300 darf der Kabelschirm dann sogar an einen PE (nicht PEN!) angeschlossen werden. Ich halte das jedenfalls in einem Mehrfamilienhaus für viel zu gefährlich, diese Normenstelle gehört m. E. ebenso gestrichen wie die Befreiung Koaxschirme von Langdrahtantennen nicht in den PA einbeziehen zu müssen.

Diese "Liberalisierung" ist mit der Normenreihe DIN VDE 0100 und dem Schutz gegen elektrischen Schlag unvereinbar. Peter hat bereits auf den Unterschied zwischen Gebäuden mit und ohne Blitzschutzsystem hingewiesen. Mit LPS ist die Normenreihe IEC 62305 zu beachten, ohne LPS immer noch DIN VDE 0855-300 und IEC 62305-1. Seit nunmehr exakt 18 (!) Jahren sind die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 und deren abgelöste Vorgängerausgaben nur noch für Haushaltsantennen zuständig. Reichlich Zeit um sich zu jedem OM herumzusprechen und Zitate aus der Normenmottenkiste zu unterlassen.

[quote]was machen denn die Mieter, die oben auf dem Hausdach einen GFK-Mast installieren oder gar den GFK-Mast mit Draht einfach vom Fenster des 13. Stockwerkes aus dem Fenster emporragen lassen. Es sei angenommen am Haus ist kein Blitzschutz vorhanden und auch keine Potentialausgleichsschiene oder Erder in der Nähe (wie auch, wird schwer im 13.OG).[/quote]
[list=1:2p4pfcli] [*:2p4pfcli]Es gibt für CB-Funk und Afu keine Sonderrechte um in Mehrfamilienwohnhäusern andere Mieter wegen dieser Hobbys zu gefährden.[/*:m:2p4pfcli]
[*:2p4pfcli]Jeder ist für seine Handlungen verantwortlich, weder mangelnde Normen- oder Fachkunde gibt es keinen Bonus. [/*:m:2p4pfcli][/list:o:2p4pfcli]

Normativ gibt es keine "Notbehelfsantennen", der Ausdruck lässt den Wunsch nach Afu-Sonderkonditionen erkennen. Gebäude über 8 Stockwerke müssen über Blitzschutzanlagen verfügen, wenn die von einer dafür qualifizierten Blitzschutzfachkraft als intakt und normkonform geprüft wurde, ist das Erdungsproblem lösbar. Das Problem, einen nach Norm geforderten PA nicht ausführen zu dürfen oder zu wollen, betrifft auch die Montage von Terrestrik- oder Sat.-Antennen.

Im für Antennensicherheit zuständigen DKE/K 735 ist bereits beantragt, dass

[list:2p4pfcli][*:2p4pfcli]CB-Funk und AFU-Antennen auch nach den weniger strengen Anforderungen der IEC 60728-11 ausgeführt und [/*:m:2p4pfcli]
[*:2p4pfcli]bei Mobilbetrieb kürzere Erdspieße erlaubt werden.[/*:m:2p4pfcli][/list:u:2p4pfcli]

So blauäugig zu erwarten, dass für DVB-T-/UKW- oder Satellitenantennen strengere Normanforderungen als für CB-Funk- oder gar Afu-Antennen gelten, kann man eigentlich nicht sein, oder?

73 Roland


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Meinem Vorbeitrag ist teilweise die späte Stunde der Erstellung anzusehen. :(
[quote] Den aktuellen Stand - da haben wir einen Spezialisten im Forum an der Quelle sitzen: @Dipol: vielleicht kannst Du dem TO eine aktuelle Literaturliste aufzählen (würde mich übrigens auch interessierern). Die AfuV verlangt "Stand der Technik", und da gehören ~ ein halbes Dutzende Normen dazu, die man für alle Selbstbauaktivitäten "eigentlich" kennen/haben sollte (auf aktuellem Stand). [/quote]
Kann ich, aber es macht m. E. keinen Sinn. Schon in deiner Liste ist das halbe Dutzend ohne die vielen Unterteilungen überschritten. Man kommt auch als IT-/Antennenprofi nicht umhin sich zu beschränken. Ich kenne keinen Fachmann der beispielsweise alle Unternormen der Reihe [url=https://de.wikipedia.org/wiki/DIN-VDE-Normen_Teil_8:3pa54qsb]DIN VDE 08xx[/url:3pa54qsb] im Kopf hat.

[quote] Zu der Zeit war ist noch stellv. OVV und fühlte mich verpflichtet, so etwas zu wissen *duck* .[/quote]
Wenn alle OMs deinen Ehrgeiz hätten, müsste man nicht so oft physikalisch unhaltbaren Thesen und normwidrigen Behauptungen widersprechen.

Man muss es schon als Erfolg werten, wenn für Erdungen nicht mehr nur Banderdungsschellen und HES/PAS verwendet werden, welche nicht der [url=https://www.beuth.de/de/norm/din-en-62561-1/165879042:3pa54qsb]Prüfnorm[/url:3pa54qsb] entsprechen und der Voodoo-Nonsens mit vermeintlichen Schutzmethoden über getrennte Erder, unterlassenen PA und ähnlichen fachwidrigen Quatsch endet. Wenn die Erdungsleiter auch noch ohne gefährliche Näherungen verlegt werden, ist die Erdung mustergültig und m. E. dann auch Verstöße gegen [url=https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html:3pa54qsb]NAV § 13[/url:3pa54qsb] tolerierbar.

Noch ein Hinweis auf den neuen DEHN Blitzplaner, Ausgabe 4, und die Schutzvorschläge dieses Herstellers, welche zumeist fehlerfrei und normaktuell sind. DEHN wird im Herbst eine Schelle für unterirdischen Anschluss von 16 mm² Kupferdraht an NIRO-Erdspieße anbieten, womit dafür erstmals (!) ein normkonformer unterirdischer Anschluss mit 100 kA Blitzstromtragfähigkeit möglich wird.

73 Roland


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Danke Roland. Ich habe gerade mal wieder nach der "verlorenen Zeichnung" zur Potentialanhebung gesucht (@Roland, Du weißt, was ich meine) und dabei einen kompakten, aber guten Artikel gefunden.
http://www.brieselang.net/blitzschutz-nach-vde.php
Bild 5 dort skizziert Die Potentialanhebung durch Blitz(ein)schlag, die auch bei einem Blitzschlag in der Nachbarschaft auftritt. Deshalb Potentialausgleich als eine Grundbedingung, oft banal als (Schutz-)Erdung bezeichnet, aber es steckt eben mehr dahinter.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]Danke Roland. Ich habe gerade mal wieder nach der "verlorenen Zeichnung" zur Potentialanhebung gesucht (@Roland, Du weißt, was ich meine) und dabei einen kompakten, aber guten Artikel gefunden. [/quote]
Wegen dem nachstehenden Bild hatte ich vor Jahren erfolglos interveniert. Finde den/die Fehler:

[attachment=0:1br19zzw]Brieselang_Antenne-ohne-LPS.jpg[/attachment:1br19zzw]

Als Nachtrg noch der letzte [url=https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwj5kvWc6tLaAhUFORQKHW_VDVAQFggnMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.dehn.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fuploads%2Fdehn%2Fpdf%2Fpraxis-bsp%2Fpotentialausgleich_erdung_antennenanlagen.pdf&usg=AOvVaw2o_dAoqG7V2bWlVy65oqwf:1br19zzw]DEHN Schutzvorschlag[/url:1br19zzw], für den das noch erforderliche Feintuning reklamiert wurde.

73 Roland


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Die Einhaltung aller von Roloand erwaehnten Vorschriften ist auch mEn. extrem wichtig! Dennoch sollte man [u:32unxlwo]zusaetzlich[/u:32unxlwo] vor jedem im Anzug befindlichen Gewitter, und auf jeden Fall vor jedem Urlaub (im Sommer viell. sogar jeden Tag) moeglichst nah am Haus/Wohnungseintritt, den Antennenstecker ziehen.

Auch der VDE kann keine 100%e Garantie abgeben! ;)

73 Walter


  
 

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