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 [ 43 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote] Auch der VDE kann keine 100%e Garantie abgeben! ;)[/quote]
Das tut der VDE auch nicht. Wer die Blitzschutznormenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) liest, wird feststellen, dass in Blitzschutzklassen abgestufte Restrisiken aufgeführt werden.

Blitzschutz ist primär Brandschutz und hat das Ziel unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit Schäden zu mindern. Bei Gewitter alle Stecker zu ziehen ist allenthalben eine gute Zusatzmaßnahme. Bei unterlassenem Potenzialausgleich und fehlender Erdungsanlage werden sich auch Durchschnittsblitze um 25 kA von ausgesteckten Kabeln einen Weg gegen Erde bahnen.

Auch in diesem Thread steht das Risko von objektiv seltenen Direkttreffern im Vordergrund, die viel schadensträchtigeren indirekten Blitz- und Überspannungsschäden über die Versorgungs- und TK-Leitungen kommen dabei zu kurz.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Hallo Roland, ...... das Bild habe ich einfach übersprungen, ist irgendwie ...... exotisch. Mir kam es auf die Potentialanhebung an. D.h. viele übersehen, daß bei Bodenblitzen in der näheren Umgebung alle geerdeten Teile des Hauses u.U. auf ein paar kV angehoben werden. Wenn dann ein paar Erdungen vergessen wurden, .......................... (wird es spannend).

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Hallo Roland, versteh! Ist bei einem Blitzeinschlag nicht die Spannung (wegen des Ueberschlags) das groessere Problem, als die Stromstaerke!? Bei z. B. einem Mega V genuegen doch ein paar mA um einen mords Schaden anzurichen?

73 Walter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]Hallo Roland, versteh! Ist bei einem Blitzeinschlag nicht die Spannung (wegen des Ueberschlags) das groessere Problem, als die Stromstaerke!?[/quote] Blitzströme werden als Konstantströme eingestuft.

Durch die steile Anstiegsflanke, Stirnzeit genannt, verhalten sie sich nicht wie Gleichstrom sondern wie HF. Und somit ergeben sich die Spannungen nach dem Ohmschen Gesetz aus dem Produkt von Blitzstromstärke und insbesondere induktiven Leitungs- und Erdwiderständen. Die sog. Stoßerdungswiderstände sind höher als die bei Erdungsmessung mit Niederfrquenz aufgemessenen Erdausbreitungswiderstände.

FAZIT: Je höher der Strom und je hochohmiger die Impedanz, umso höher auch die Spannung und das Überschlags- und Zerstörungsrisiko. Eigentlich leicht nachvollziehbar. :wink:

Traut sich denn keiner das Bild von Brieselang zu kommentieren? Immerhin der kapitalste Fehler sollte doch einigen ins Auge stechen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
kein Blitzschutz vorhanden :?: :P


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]kein Blitzschutz vorhanden :?: :P[/quote]

Der gravierende Verstoß betrifft ausschließlich die IEC 60728-11, deutsche Klassifikation DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1). Die Blitzschutznormenreihe IEC 62305 ist nur insoweit tangiert, als ein [i:27m1k9uk]freiwillig[/i:27m1k9uk] eingebauter Überspannungsableiter (AFU-Jargon: Blitzschutzpatrone) kein Grobschutz und mit Direkteinschlägen energetisch überfordert ist.

Warten wir mal den nächsten Erklärungsversuch ab.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote][quote]kein Blitzschutz vorhanden :?: :P[/quote]

Der gravierende Verstoß betrifft ausschließlich die IEC 60728-11, deutsche Klassifikation DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1). Die Blitzschutznormenreihe IEC 62305 ist nur insoweit tangiert, als ein [i:19zt9596]freiwillig[/i:19zt9596] eingebauter Überspannungsableiter (AFU-Jargon: Blitzschutzpatrone) kein Grobschutz und mit Direkteinschlägen energetisch überfordert ist.

Warten wir mal den nächsten Erklärungsversuch ab.[/quote]

Die verwendeten Kupferquerschnitte sind viel zu gering.
Für den äusseren Blitzschutz ist mindestens 50mm² zu verwenden.
Die innere Leitung für den Potenzialausgleich muss mindesten 6mm² stark sein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Mal ganz einfach definiert:

Wäre es eine ECHTE "Notbehelfsantenne" wäre der Blitzschutz egal :!:

SO, wie Du deine "Notbehelfsantenne" betreibst, ist es KEINE "Notbehelfsantenne" :!:

[b:34gwsf4k]ODER: [/b:34gwsf4k]

Suchst Du nur ein "Argument", deine "Notbehelfsantenne mit Blitzschutz" deiner Versicherung im Schadensfall zu als "OK" zu verkaufen, daß alles legal ist :?:

Auch ich nutze "Notbehelfsantennen" mit einer Angelrute.....ABER NUR stundenweise im Urlaub oder im Portabelbetrieb :!: (immer mit der Sicht auf Gewitter :) )


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote] Die verwendeten Kupferquerschnitte sind viel zu gering.
Für den äusseren Blitzschutz ist mindestens 50mm² zu verwenden.[/quote]
Dann schauen wir doch mal in der aktuellen Normausgabe nach ob das stimmt:

[quote]
[b:3ldmb8c2]11.3.2 Erdungsleiter[/b:3ldmb8c2]

Klemmen und Drähte müssen nach EN 50164-1 und EN 50164-2 für Blitzströme ausgelegt sein.
...
Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Draht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank, 25 mm² Aluminium, isoliert, oder 50 mm² Stahl.[/quote]
16 mm² Cu ist somit als Erdungsleiter für Antennen normkonform und wie vorher geschildert vorbehaltlich dafür ausgelegter Verbinder sogar zur Ableitung von Monsterblitzen mit 200 kA geeignet.

[quote] Die innere Leitung für den Potenzialausgleich muss mindesten 6mm² stark sein.[/quote]
6 mm² Cu ist der Mindestquerschnitt für [i:3ldmb8c2]Schutzpotenzialausgleich[/i:3ldmb8c2] und [i:3ldmb8c2]Funktionspotenzialausgleich[/i:3ldmb8c2]. Seit alten VDE 0855-1 ist ein PA-Querschnitt von 4 mm² Cu gültig und seit der Normausgabe von 2011-06 ist auch der Querschnitt für [i:3ldmb8c2]Zusätzlichem Potenzialausgleich[/i:3ldmb8c2] von 2,5 mm2 Cu bei geschützter Verlegung zulässig, obwohl es gegen den im zuständigen nationalen deutschen Normengremium DKE/K 735 erhebliche Vorbehalte gibt. Die PA-Querschnitte in der Grafik sind somit auch nicht zu beanstanden.

Einfach mal bei nomkonformen Quellen wie DEHN Blitzplaner oder [url=http://kleiske-it.de/files/vde0855_310108--1-.pdf:3ldmb8c2]Kleiske Info[/url:3ldmb8c2] (Bild auf Seite 12) reinsehen, dann muss es doch [i:3ldmb8c2]Klick![/i:3ldmb8c2] machen.

73 Roland


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote]

Einfach mal bei nomkonformen Quellen wie DEHN Blitzplaner oder [url=http://kleiske-it.de/files/vde0855_310108--1-.pdf:9q543vv3]Kleiske Info[/url:9q543vv3] (Bild auf Seite 12) reinsehen, dann muss es doch [i:9q543vv3]Klick![/i:9q543vv3] machen.
[/quote]

Genau da hatte ich das mit dem aussen verlaufenden Kupferdraht 50mm² gelesen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Hallo Roland,
ich muß passen, trotz Kleiske. Ich habe mich immer nur um die Normteile gekümmert, die ich installiert habe, bzw. für mich geplant hatte. Ich habe zwar keinen Außenleiter für meine beiden Antennenmasten, aber eine zweite Pot.-Schiene auf dem Dachboden, an der beide Masten hängen (der ex-Oberleitungsmast natürlich erst nachdem er frei wurde und die Sat-Schüssel hin kam). Auf diese (zweite) Schiene laufen auch alle Koaxmäntel. Die zweite Schiene geht mit 16 oder 25qmm als eigene Leitung (vergessen, mag die Unterlagen nicht herholen) zur Haupt-Schiene im Kellergeschoß mit Fundamenterder.

Ich hätte in der Situation des Brieselang-Bildes nur mit zweiter Potentialschiene auf dem Dachboden installiert, wobei der Koaxmantel dann automatisch auch auf kurzem Weg am Mast hing. Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob Du in diese Richtung willst und habe auch nicht in den alten Normen geblättert. Die Querschnittgeschichte war mir bekannt, aber unter 10qmm ...... nee, da bin ich altmodisch geblieben. Ob eine zweite Schiene sein muß ..... da passe ich, aber ohne Zusatzschien ist es aus dem Bauch heraus eigentlich Krampf -- das meinte ich mit exotisch in meiner ersten Antwort auf das Bild.

Du wirst es ja sicher gelegentlich aufdröseln. Danke für Deine Beiträge, 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Mal ne Frage :
Funkt Ihr auch noch mal ?
Ich sehe Euch nur hier, höre Euch aber nie auf den Bändern .


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
Frage (auch zu Kleiske): wenn ich den Masten innen über die Erdungsblöcke zum HES führe und gleichzeitig außen rum, baue ich mir da nicht eine Erdschleife ?? Es müßte doch reichen, die Koaxmäntel auf dem Dachboden direkt und nur an den Masten zu führen, bzw. an die Außenleitung.

Ist jetzt spontan ohne groß nach zu denken gefragt, zu spät geworden. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
[quote] Ich hätte in der Situation des Brieselang-Bildes nur mit zweiter Potentialschiene auf dem Dachboden installiert, [b:1yfekkrw][color=#FF0000:1yfekkrw]wobei der Koaxmantel dann automatisch auch auf kurzem Weg am Mast hing[/color:1yfekkrw][/b:1yfekkrw]. Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob Du in diese Richtung willst und habe auch nicht in den alten Normen geblättert. [/quote]
B I N G O Peter!

Für deine AFU-Antenne ist (noch) allein die DIN VDE 0855-300 zuständig. Das Brieselang-Bild bezieht sich auf eine Sat.-Antenne für welche die DIN EN 60728-11 gilt, die Lösung steht aber schon da. :busch:

Bei konventioneller Direkterdung von Dachantennen müssen die Kabelschirme und evtl. eingebaute ÜSE an der Schnittstelle LPZ 0[size=85:1yfekkrw]A[/size:1yfekkrw]/LPZ 1 [u:1yfekkrw]immer[/u:1yfekkrw] am geerdeten Antennenträger angeschlossen sein. In der Brieselang-Grafik ist der PA-Leiter mit 2,5/4 mm² Cu aber nur an der HES angeschlossen und das war und ist normativ unzulässig. Bis zum Inkrafttreten der aktuellen Normausgabe 2017-10 durfte der PA der gesamten Antennenanlage - auch bei einem Multischalter im UG neben der HES - ausschließlich "schleifenfrei" am geerdeten Antennenträger angeschlossen werden.

[b:1yfekkrw]VORTEIL:[/b:1yfekkrw] Bei Einschlägen in die Nachbarschaft werden keine Blitzströme induktiv eingekoppelt, vorausgesetzt die Schleife wird nicht insbesondere durch Endgeräte mit Schukostecker über PE oder PEN geschlossen.
[b:1yfekkrw]NACHTEIL:[/b:1yfekkrw] Über Erdungsleiter, die mit Blitzschutzverstand außen verlegt und korrosionsanfällig sind, kann der PA-Durchgangswiderstand kritisch hochohmig werden.

Wegen der Korrosionsauswirkungen auf den PA war bei Direkterdung an Blitzschutzanlagen bereits in der abgelösten Normausgabe von 2011-06 der PA am Antennenträger [u:1yfekkrw]und[/u:1yfekkrw] der HES zu vermaschen. Bei Blitzschutzanlagen kommt noch das Problem hinzu, dass bei Revisionen die Ableitungen vom Erder getrennt werden. Alte Antennenanlagen sind dann ohne PA und die Blitzschutzmonteure können durch verschleppte Netzspannungen gefährdert werden.

Die DIN VDE 0855-300 orientiert sich primär an den Bedürfnissen von Mobilfunkantennen, deren Leitungen zumeist durch LPZ 0[size=85:1yfekkrw]A[/size:1yfekkrw] über Dach und Fassade niedergeführt werden, wofür eine "eingedoste" Leiterführung und enge Vermaschung die bessere Lösung ist.

Nachdem bei Gewitter kaum jemand noch seine Endgeräte aussteckt, hatte sich das Schutzprinzip überlebt. Hinzu kommt, dass die Medien zusammenwachsen und bei Kombination erdungspflichtiger Sat.-Antennen mit BK- oder TELEKOM-Netzen die Schleifenfreiheit nicht mehr umsetzbar war. Daher ist es nunmehr normkonform wenn der PA-Leiter wie zuvor schon bei Blitzschutzanlagen am geerdeten Antennenträger und [u:1yfekkrw]zusätzlich[/u:1yfekkrw] auch an der HES vermascht wird.

73 Roland


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzschutz bei "Notbehelfsantennen"
So müsste die fachgerechte Installation mit PAS aussehen.

MfG


  
 

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