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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 62 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Openspot unbemannt betreiben
Hallo,
ich habe hier einen openspot unter meinem DK**** am laufen.
Leider muss ich den ja abschalten wenn ich nicht zuhause bin.
Da mein Nachbar den aber mitnutzen möchte/soll und darf würde ich den gerne unbemannt betreiben.

Kann ich für einen openspot ein eigenes Rufzeichen beantragen?
Wie ist das vorgehen bei der BnetzA?
ISt es möglich den openspot dann irgendwann durch ein echtes Relais (evtl. Selbstbau mit MMDVM) zu ersetzen?
Soll ich dann bei der BnatzA gleich ein richtiges Multimode-Relais beantragen und dann das im Moment nur Simplex nutzen?

Wie sind denn die Kosten für den Spass?

Was muss ich denn beachten?

Vielen Dank


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Du musst zunächst eine Rufzeichenzuteilung beantragen. Hier das Formular: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=5

Kosten einmalig 200€. Darin müssen u.a. auch die gewünschten Frequenzen angegeben werden. Man kann später auch Änderungen machen (z.B. von Simplex-Frequenz auf Duplex-Frequenz). Änderungsanträge sind derzeit kostenlos.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Dein erster Beitrag ;-) Erstmal Willkommen...

Oh ist das dein ernst? Ich glaube nicht dass sich das allein aus finanzieller Sicht lohnt.
Da es ist einfacher dein Nachbar kauft sich einen eigenen Hotspot...

Ansonsten hab ich keine Ahnung wie man eine Relaisfunkstelle beantragt.
Dazu gibt es hier aber sicher Profis ;-)


[quote]Darin müssen u.a. auch die gewünschten Frequenzen angegeben werden. Man kann später auch Änderungen machen (z.B. von Simplex-Frequenz auf Duplex-Frequenz). Änderungsanträge sind derzeit kostenlos.[/quote]
Wie ist das kann man sich da irgendeine Frequenz rauspicken?
Was ist wenn die schon vergeben ist - bekomme ich dann von der BnetzA einen Alternativvorschlag?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote]Wie ist das kann man sich da irgendeine Frequenz rauspicken? Was ist wenn die schon vergeben ist - bekomme ich dann von der BnetzA einen Alternativvorschlag?[/quote]Du musst vorher selbst prüfen ob Deine im Antrag eingetragene Frequenz geeignet ist (Bandplan) und ob sie nicht schon in Deinem Bereich vergeben ist.

Nein, Alternativvorschläge gehören nicht zur Aufgabe der BNetzA. Sie prüfen nur Deine angegeben Daten. Wenn diese nicht passen (z.B. bereits vergeben) wird der Antrag abgelehnt. Man muss sich also selbst schlau machen. Manchmal hilft aber auch ein freundliches Vorab-Telefonat.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Ich weiss nicht, wie das in Deutschland ist. In der Schweiz würde ich den OpenSpot nach Absprache unter dem Rufzeichen meiner Sektion (OV) betreiben, welche schon ein Rufzeichen hat für andere Repeater, Hamnet etc. besitzt. Dann gibt es keine Zusatzkosten. Andernfalls müsste ich zuerst einen Verein gründen, denn unbemannte Funkanlagen dürfen ausschliesslich nur von Vereinen und nicht von Eizelpersonen betrieben werden. Ausgenommen Remotestationen.

73, Peter - HB9PJT


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Auch [u:1p8iydaw]am Standort und mit Rufzeichen[/u:1p8iydaw] einer eventuell schon vorhandenen Relaisfunkstelle kann man das natürlich machen. Dann müssen aber auch dort die verwendeten Frequenzen beantragt und eingetragen werden. In diesem Fall handelt es sich um einen Erweiterungsantrag einer vorhandenen Relaisfunkstelle. Dieser ist derzeit ebenfalls kostenlos.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote][quote]Nein, Alternativvorschläge gehören nicht zur Aufgabe der BNetzA. Sie prüfen nur Deine angegeben Daten. Wenn diese nicht passen (z.B. bereits vergeben) wird der Antrag abgelehnt.[/quote][/quote]
Ablehnen kostet dann auch 200€?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Unsere Sektion (OV) betreibt 3 Standorte. Da fallen pro Standort und auch für einen weiteren Standort keine Zusatzkosten an.

73, Peter - HB9PJT


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote]Unsere Sektion (OV) betreibt 3 Standorte. Da fallen pro Standort und auch für einen weiteren Standort keine Zusatzkosten an.
[/quote]

Vielleicht will der OM das gar nicht in der Schweiz betreiben?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote][quote][quote]Nein, Alternativvorschläge gehören nicht zur Aufgabe der BNetzA. Sie prüfen nur Deine angegeben Daten. Wenn diese nicht passen (z.B. bereits vergeben) wird der Antrag abgelehnt.[/quote][/quote]
Ablehnen kostet dann auch 200€?[/quote]

Warum sollte denn die Rufzeichenzuteilung abgelehnt werden?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote]Hallo,
ich habe hier einen openspot unter meinem DK**** am laufen.
Leider muss ich den ja abschalten wenn ich nicht zuhause bin.
Da mein Nachbar den aber mitnutzen möchte/soll und darf würde ich den gerne unbemannt betreiben.

Kann ich für einen openspot ein eigenes Rufzeichen beantragen?
Wie ist das vorgehen bei der BnetzA?
ISt es möglich den openspot dann irgendwann durch ein echtes Relais (evtl. Selbstbau mit MMDVM) zu ersetzen?
Soll ich dann bei der BnatzA gleich ein richtiges Multimode-Relais beantragen und dann das im Moment nur Simplex nutzen?

Wie sind denn die Kosten für den Spass?

Was muss ich denn beachten?

Vielen Dank[/quote]

Moin OM DK????,
ein Openspot ist doch kein Repeater in diesem Sinn. Ich glaube nicht, das man 2 User/2DMR-IDs eintragen kann. Nur das eigene und und das Ziel, das über das internet verbunden wird. Wenn Du DSL-Flatrate hast, könntest Du im DSL-Router eine feste IP-Adresse für den Nachbarn vergeben und er verbindet sich mit seinem eigenen Openspot mit seinem Rufzeichen/DMR-ID über Deinen DSL-Router per WLAN oder mit einem RASPI-3 mit WLAN.

Wenn Du nicht zu Hause bist, schaltest Du das Netzteil ab und gut ist. Mein Spot kann mit maximal 20mW senden, was man konfigurieren kann, auch, um z.B. alle 10 Minuten in CW das eigene Rufzeichen zu senden... .

Ich habe dieses Modell: https://www.sharkrf.com/products/openspot/manual/

Dort kann man alles lesen, was das Gerät kann und meine Version ist: Model "SRF-OSP-1.1 433 EU" .

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote]Wenn Du nicht zu Hause bist, schaltest Du das Netzteil ab und gut ist.[/quote]Genau das wollte der OM doch nicht. Siehe:
[quote] Leider muss ich den ja abschalten wenn ich nicht zuhause bin. Da mein Nachbar den aber mitnutzen möchte/soll und darf würde ich den gerne unbemannt betreiben.[/quote][quote]ein Openspot ist doch kein Repeater in diesem Sinn[/quote]Auch ein HotSpot muss, wenn er unbeaufsichtigt betrieben werden soll, eine Rufzeichenzuteilung (siehe Formular oben) bekommen. Ansonsten darf der nur beaufsichtigt und unter eigenem Rufzeichen betrieben werden.

Wenn der HotSpot dann z.B. das Rufzeichen DB0OSP zugeteilt bekommen hat dürfen auch andere Stationen unter Verwendung ihres eigenen Rufzeichen darüber arbeiten.

Einzige Alternative die keiner besonderen Rufzeichnzuteilung bedarf: Der Nachbar betreibt einen eigenen HotSpot. Und schaltet diesen auch immer wieder ab wenn er nicht zuhause ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
Ein Hotspot darf erst nicht vom Nachbarn mitgenutzt werden wenn der nicht bei Dir auf dem Grundstück steht.

Dein Hotspot darf lediglich, wenn Du zu Hause bist bis zur Grundstückgrenze gehen, das hat schon Sinn das
die maximal 10mW haben und die dann auch noch runtergeregelt werden kann.

Wenn Du nicht daheim bist, das Dingen aus.

Der Antrag auf eine Rufzeichenzuteilung mit Sondercall für eine automatische Station kostet 200€, auch im
wenn der Antrag abgelehnt wird.

In der Schweiz ist einiges anders, der OM muss sich an deutsches Recht halten was so ist, wie oben beschrieben.

Hinweise, was in der Schweiz erlaubt ist, sind da eher kontrapodruktiv und verwirren nur.

Ist in der Nähe kein nutzbares Relais um den ganzen Aufwand nicht zu minimieren ? Kann ich mir kaum
vorstellen das es in DL noch total unterversorgte Dörfer gibt.

Antennenaufwand muss man schon betreiben wenn man QRV sein möchte, von nix kommt nix.

Also mal eine vertikale Richtantenne auf das nächste Relais ausrichten und los gehts.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote]Ein Hotspot darf erst nicht vom Nachbarn mitgenutzt werden wenn der nicht bei Dir auf dem Grundstück steht. Dein Hotspot darf lediglich, wenn Du zu Hause bist bis zur Grundstückgrenze gehen, das hat schon Sinn das die maximal 10mW haben und die dann auch noch runtergeregelt werden kann.[/quote]Bist Du Dir da so sicher? Solange der HoSpot im beaufsichtigten Betrieb und unter meinem eigenen Rufzeichen läuft darf der so viel Leistung machen wie es meine Lizenzklasse erlaubt. Und es dürfen natürlich auch andere Stationen darüber arbeiten. Auch wenn sich diese nicht auf meinem Grundstück befinden.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Openspot unbemannt betreiben
[quote]
Ist in der Nähe kein nutzbares Relais um den ganzen Aufwand nicht zu minimieren ? Kann ich mir kaum
vorstellen das es in DL noch total unterversorgte Dörfer gibt.

Antennenaufwand muss man schon betreiben wenn man QRV sein möchte, von nix kommt nix.

Also mal eine vertikale Richtantenne auf das nächste Relais ausrichten und los gehts.[/quote]

So sieht´s aus. Hatte mir, vor dem Einstieg in DMR, auch ein DV4mini zugelegt bevor das RT-3 hier
anlandete und musste dann feststellen das ich das Dingelchen garnicht brauchte. Meine beiden Einstiege
in Mayen sind zwar einige km weg von hier aber das klappt mit den 5 Watt und der etwas grösseren
Aufsteckantenne auch aus dem Shack. Mittlerweile ist dann auch noch Neuwied dazu gekommen.

Ansonsten ´ne kleine Yagi auf den nächsten Einstieg und gut.

Es gibt aber auch i.d. Tat noch "Unterversorgte" Gegenden, da muss man schon auf solche Hilfsmittelchen
zurückgreifen. Kann man aber halt nur nutzen wenn bemannt betrieben wird oder es ist wie oben bereits
beschrieben (Rufzeichenzuteilung für unbemannt arbeitende Stationen).

:wink: :wink:


  
 

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