Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 184 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Schon lustig zu sehen, wie die 'Interessenverbände' immer wieder diese Geschichte aufwärmen und mit den Hufen scharren. Irgendwie werde ich bei der Geschichte langsam den Eindruck nicht los, dass die Behördenseite wesentlich mehr im Interesse der Afu handelt als die cluborganisierte Afu-Lobby.[/quote]

[quote]
Schon lustig, DL3MBG will harmonisieren und strebt nach dem 3-stufigen Modell a la USA und derweil tanzt man dort den Lizenz-Limbo und will eine ELL unterhalb der ELL nach dem Vorbild Australiens oder Englands. Man stellt dazu fest:

"[i:d786w22x]We looked long and hard at the Foundation license implemented in Australia and the United Kingdom a decade or more ago. Basically, they allow for all band access but are limited to low power (10w) and have had modest success with it.[/i:d786w22x]"

Wenn eine Gruppe mit dem Ziel einer weiteren ELL konstatiert, dass man in England einen "moderaten Erfolg" damit hatte, heißt das im Klartext: Die Sache war ein Schuss in den Ofen (was sie ja auch war/ist). Die Prüfung in England ist dabei so leicht, dass selbst unsere alte Klasse 3 dagegen als unlösbar schwer gelten würde.

Die FCC steht zu dem Vorhaben offenbar genauso wie unsere BNetzA:

"[i:d786w22x]Though the Committee is very supportive of this change, the FCC has previously indicated that adding a new license class is not something they are likely to do, so this option may not be viable at all. [/i:d786w22x]"

[b:d786w22x]Also auch in den USA erweist sich die Behörde als Beschützer des Funkdienstes gegen den Versuch den Amateurfunk zu einer Funkanwendung zu degradieren. Gut so![/b:d786w22x][/quote]

So sieht es aus!

Die Funkamateure jammern - in den USA, sobald nur das Wachstum der Gemeinde eine kurze Zeit in die Stagnation geht, wie in dem Paper zu sehen....

[quote][quote]Jedenfalls braucht der Afu sicherlich keine Javaprogrammierer, die die schicksten Apps für Android programmieren können, aber von Transistorschaltung null Ahnung haben - das ist überflüssig wie ein Kropf für diesen vielgepriesenen Erhalt des Afu.[/quote][/quote]

Ich meine: wenn sie von Transistorschaltungen keine Ahnung haben ist das irrelevant im laufenden Betrieb. Vergessen ist ja auch menschlich. Nur wenn Funkamateure *potenziell* nicht in der Lage sind, soetwas in Problemfällen oder zur Prüfung der Geräte in seinen Grundzügen nachzuschlagen oder eben nicht bereit sind, diese Fähigkeit nach kurzem Lernen in einer kleinen Prüfung unter Beweis zu stellen - dann haben sie meiner Meinung nach das falsche Hobby!

[quote][quote]
[b:d786w22x][u:d786w22x]Eine reine Vereinfachung des Betriebstechnikteils wäre m.E. hilfreicher als die Einführung einer neuen Lizenz.[/u:d786w22x][/b:d786w22x]
[/quote]
Noch mehr Leute, (..) NATO-Alphabet (...)[/quote]

Ich dachte primär an Q-Codes und Prefixe. Aber Du hast schon Recht. Wobei aber viele Funkamateure ja z.B. beim Buchstabieren korrekt mit dem NATO-Alphabet anfangen und sich dann von anderen Funkern mit deren Germanys, Zanzibars/Sansibars anstecken lassen... Und so buchstabieren ja nicht nur Amis....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Schon lustig zu sehen, wie die 'Interessenverbände' immer wieder diese Geschichte aufwärmen und mit den Hufen scharren. Irgendwie werde ich bei der Geschichte langsam den Eindruck nicht los, dass die Behördenseite wesentlich mehr im Interesse der Afu handelt als die cluborganisierte Afu-Lobby.[/quote]

Naja, die "Interessenverbände" haben natürlich auch ein "Interesse" daran am leben zu bleiben und dazu gehört
natürlich auch Kohle in Form von Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge. Wird aber mit einer "K" in DL genausowenig
funktionieren wie bei einer "ELL" woanders. Einen Zugewinn an Mitgliedern wird es unter dem Strich nicht geben
sondern eher wird der umgekehrte Fall eintreten. Man wird eher Mitglieder verlieren.

Offenbar hat man sich im RTA aber trotz allem noch nicht von Klasse K verabschiedet denn sonst wäre diese ganze
Diskussion, hier und jetzt, schon lange hinfällig.

Leider hat Christian noch nicht auf meinen Vorschlag zu einer 3-stufigen Lizenz reagiert aber in Anbetracht der
Tatsache das man sich jetzt erstmal auf die bevorstehende MV mit Vorstandswahlen vorbereiten muss auch eher
verständlich.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Schon lustig zu sehen, wie die 'Interessenverbände' immer wieder diese Geschichte aufwärmen und mit den Hufen scharren. Irgendwie werde ich bei der Geschichte langsam den Eindruck nicht los, dass die Behördenseite wesentlich mehr im Interesse der Afu handelt als die cluborganisierte Afu-Lobby.[/quote]

Mit ein Grund, warum ich dem DARC nicht mehr angehöre. Werde nie vergessen, wie DJ3WE (damals im Vorstand des DARC) eine 86%ige Zustimmung zur ELL konstruierte, indem er so tat als ob ein Distrikt mit 100% seiner Mitglieder der ELL zustimmen würde, auch wenn "nur" 51% seiner Mitglieder pro ELL votierten. Aber was man nicht alles tut, wenn die Behörde eine [u:2csdheao]deutliche Mehrheit[/u:2csdheao] der Funkamateure (nicht nur die der DARC Mitglieder) sehen will. Eine echte basisdemokratische Abstimmung hat es freilich nie gegeben.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
Naja, ein ganz ähnliches Demokratieverständnis offenbarte seinerzeit die USKA, wenn auch in einem anderen Kontext. Das geht dort offenbar schon ganz so zu und her wie in der grossen Politik - wichtig ist, sich die passenden, lukrativen Pöstchen zu sichern; was kümmert schon die Allgemeinheit, Hauptsache, man ist selbst gut versorgt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote] Wobei aber viele Funkamateure ja z.B. beim Buchstabieren korrekt mit dem NATO-Alphabet anfangen (...)[/quote]Das geht "korrekt" eigentlich garnicht. Als ich vor Jahrzehnten meinen Zwangswehrdienst bei der Bundeswehr (Luftwaffe), also NATO, ableistete, wurde uns von den Offizieren immer wieder gesagt, das es nicht "NATO-Alphabet" hiesse, sondern "ICAO-Alphabet". Es stammt nämlich nicht von den Militärs, sondern von der Zivilluftfahrt, und die Militärs haben es dann nur übernommen, weil es so gut war (und sie es im Luftverkeht ja sowiese benutzen mussten).

73 Werner


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
Hi Werrner,

deshalb heisst es ja auch bei den Prüfungsfragen "Internationales Buchstabier Alphabet" ....

:wink: :wink:

Gut das man in CW nicht extra Buchstabieren muss und bei Digi´s auch nicht. Bei SSB wüsste
ich nicht ob mir da denn doch mal ein America rausrutscht anstelle des Alpha ..

:mrgreen: :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]So. Wir fassen mal zusammen:
Wir haben festgestellt, dass der Amateurfunk mit dem Rückgang der Funk- und Fernsehtechniker abnahm.
Wir haben festgestellt, dass es stattdessen heute viele Ausbildungsberufe im EDV-Umfeld gibt, und gerade jüngere Leute viel Zeit am Computer verbringen und sich mit Netzwerken befassen und daher im Elektronikumfeld nicht mehr so firm sind.
Wir haben festgestellt, dass digitale Techniken im Amateurfunk immer mehr Anwendung findet.
Wir haben festgestellt, dass Selbstbau gerade im 70cm/2m Bereich kaum mehr eine Rolle spielt.

Und dann haben wir noch festgestellt, dass sich gerade die jüngere Generation die Einführung einer Einstiegsklasse wünscht, die den Schwerpunkt nicht mehr so stark auf die Technik legt, und diese Korrelation ist dann doch auch ganz folgerichtig.
Also muss Klasse K, mit minimalem Technikteil und ohne Selbstbau, kommen. Wer selber ein Relais betreiben möchte kann ja aufstocken, wer aber nur erstmal z.B. Hamnet via 2,4 Ghz oder 70 cm und ein bisschen DMR nutzen möchte kann ja erstmal mit K rumdaddeln.[/quote]
a. Die Radio- und Fernsehtechniker waren nur beispielhaft. Damit war gemeint, dass die damals attraktiven Ausbildungsberufe in der Elektronik massiv zurückgingen genauso wie die Funkamateure!
b. Junge Leute sind heute tatsächlich im Elektronikumfeld nicht mehr so firm wie noch vor 30-40 Jahren, da wurde viel mehr mit Elektronik "gebastelt". Das ist heute doch gar nicht mehr nötig, kann doch jeder alles fertig kaufen.
c. digitale Technik findet tatsächlich immer mehr Anwendung, da muss man ansetzen!
d. Selbstbau ist doch nicht immer nur der Selbstbau von Funkgeräten mit Röhren und für QRO! Selbstbau ist doch so viel mehr. Das kann doch auch Programmierung sein, das ist doch auch "Selbstbau"!
e. Doch, die jüngere Generation legt noch Wert auf Technik, aber Technik des 21. Jahrhunderts und nicht von 1948! Damals .... heute gilt!
f. Die Klasse K (ELL) muss natürlich mit Selbstbau kommen sonst mach sie absolut keinen Sinn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Klasse K Funkamateur eine PA für QRO selbst entwickelt und baut. Mal klein anfangen mit Antennen, Zusatzgeräten, Bausätzen usw.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]
d. Selbstbau ist doch nicht immer nur der Selbstbau von Funkgeräten mit Röhren und für QRO! Selbstbau ist doch so viel mehr. Das kann doch auch Programmierung sein, das ist doch auch "Selbstbau"!
e. Doch, die jüngere Generation legt noch Wert auf Technik, aber Technik des 21. Jahrhunderts und nicht von 1948! Damals .... heute gilt!
f. Die Klasse K (ELL) muss natürlich mit Selbstbau kommen sonst mach sie absolut keinen Sinn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Klasse K Funkamateur eine PA für QRO selbst entwickelt und baut. Mal klein anfangen mit Antennen, Zusatzgeräten, usw.[/quote]

zu d) Für "Selbstbau" und Programmierung braucht man keine Amateurfunklizenz. In diesem Zusammenhang geht es um Sender! Bau, Änderung und Betrieb von Sendern ist im Privatbereich eben nur Funkamateuren gestattet und das "Wesen" vom AmateurFUNK. Digimodes sind auch nichts anderes als Modulation und benötigen Sender und Antennen.

zu e) Ich sehe das Problem nicht. Kann doch jeder machen wie er will. Der eine spielt mit SDR der andere möbelt sein SEM35 auf. Was hat das nun mit einer Klasse K zu tun? Beides gehört nun mal zum Amateurfunk. Ich verstehe wirklich nicht, was für ein Problem Du mit der "alten" Technik hast. Die physikalischen Grundlagen sind ohnehin die gleichen.

zu f) Selbstbau und Modifikation von Sendern(!) ist unser Privileg. Ohne den Nachweis ausreichender Kenntnisse können wir Privilegien verlieren, wie auch die Selbsterklärung oder den Betrieb von Geräten ohne CE-Zertifizierung. Es mag sein, dass das (zunächst) nur die ELL trifft wie in OE, aber bisher ist der Senderselbstbau ein im Gesetz verankertes Recht für ALLE Funkamateure. Wollte man es für eine Klasse einschränken, müsste man das Gesetz in diesem Punkt ändern und in die nachgeordnete Verordnung verschieben. In einer Verordnung ist es jedoch viel einfacher dieses Privileg auch den anderen Klassen zu nehmen und wir sollten keine "Verteidigungslinie" ohne Not von alleine aufgeben. Das hat auch der DARC/RTA verstanden und den Erhalt dieses Punktes im Gesetz, auch mit einer neuen Lizenzklasse unterhalb der E, beschlossen. Entsprechend wäre eine ELL zu gestalten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Selbstbau und Modifikation von Sendern(!) ist unser Privileg.[/quote] Genau, dann führ die Menschen doch erst mal dahin, dass sie das lernen können! Mir scheint, Du bist einer der wenigen Ausnahmeathleten, die mit dem gesamten und benötigtem Fachwissen für den Amateurfunk auf die Welt kamen. Das, was Du da schreibst, wirkt auf den Außenseiter ziemlich "abgehoben" und überheblich. Das kann sich der Amateurfunk heute nicht mehr leisten. Aber ganz sicher hast Du dafür auch wieder das passende "Totschlagargument". Dafür bist Du ja bekannt. :D

[quote].. eine im Handel erhältliche oder selbstgefertigte Amateurfunkstelle sowie Sendeanlagen, die zu Amateurfunkstellen umgebaut sind, zu betreiben.[/quote] Selbstbau ist im AFuG kein muss, sondern ein kann, ja, ein Privileg!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Genau, dann führ die Menschen doch erst mal dahin, dass sie das lernen können!
[color=#0000FF:m8y8qdk6]
Das Problem ist eher sie dazu zu bekommen, dass sie es lernen möchten![/color:m8y8qdk6]

Mir scheint, Du bist einer der wenigen Ausnahmeathleten, die mit dem gesamten und benötigtem Fachwissen für den Amateurfunk auf die Welt kamen. Das, was Du da schreibst, wirkt auf den Außenseiter ziemlich "abgehoben" und überheblich. Das kann sich der Amateurfunk heute nicht mehr leisten. Aber ganz sicher hast Du dafür auch wieder das passende "Totschlagargument". Dafür bist Du ja bekannt. :D
[color=#0000FF:m8y8qdk6]
Sehr schön, wenn man keine Sachargumente hat wird man eben persönlich. [/color:m8y8qdk6]

Selbstbau ist im AFuG kein muss, sondern ein kann, ja, ein Privileg![/quote]

Ja, es ist kein MUSS. Es ist ein DARFST.

Und da Du schon persönlich wirst: Nein, ich bin kein "Ausnahmeathlet", ich jammer aber auch nicht rum, wenn jemand mehr drauf hat als ich. Entweder spornt es mich an oder es interessiert mich nicht. Wenn es mich nicht interessiert, dann lasse ich es. Da hilft es auch nichts mir die Sache anzubiedern. Interessiert es mich, dann lasse ich mich auch nicht vom "Schwarzgurt" einschüchtern. Und ich habe überhaupt kein Problem damit einzugestehen, dass ich von vielen Dingen, auch im Amateurfunk, überhaupt keine Ahnung habe!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Das Problem ist eher sie dazu zu bekommen, dass sie es lernen möchten![/quote] Richtig! Deshalb, klein anfangen!

[quote]Und da Du schon persönlich wirst:[/quote] Ich wollte Dich mal aus der Reserve locken, hat funktioniert! :D

Mit dem "geballten Wissen" verschreckt man Newcomer mehr als man sie motiviert. Ich finde, langsam und moderat anfangen und dann weiter ausbauen. Warum denn nicht mit Hilfe einer Klasse K.

Ich mache mir im Moment Gedanken, wie OVs Ausbildung machen könne, obwohl dafür so gut wie niemand Zeit und Muße hat. In der Großstadt mag das vielleicht noch gehen, hier auf dem flachen Land eher schwierig. Wenn ich fertig bin, stelle ich die Ideen hier mal vor.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
Allerdings ist es ein Problem, sie dazu zu kriegen, etwas davon lernen zu wollen.
Als ich mich damals wieder mit Funk zu beschäftigen begann, lag es auf den ersten Blick nahe, eine CB-Kiste ins Haus zu holen; beim genaueren Hinsehen sah ich jedoch den entscheidenden Unterschied zum Afu - und das war der Selbstbau. Zwar habe ich dann nach abgelegter Prüfung auch ne fertige Kiste besorgt und viel Betrieb auf den QRG gemacht, aber der Selbstbau trat immer mehr in den Vordergrund; heute ist es fast ausschliesslich Selbstbau, nicht nur von Funktechnik, aber zu einem erheblichen Prozenzsatz; Fertiges kaufen interessiert mich überhaupt nicht mehr, ebenso wenig interessiert mich der aktive Funkbetrieb - das finde ich mit Ausnahme von Contests >=144MHz sehr uninteressant; jetzt kommen sicher dann gleich die ganz Cleveren um die Ecke, die meinen, ich so unter diesen Voraussetzungen sowieso kein FA, das ist mir aber reichlich egal - ich will meine eigenen Sender und Empfänger bauen; nur das interessiert mich; und sollte infolge von irgendwelchen Schlaumeiern, die immer alles immer einfacher haben wollen, dereinst das Selbstbaurecht wegfallen, werd ich meine Zulassung zurückgeben - die hat dann nämlich für mich keinen Zweck mehr.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]Mit dem "geballten Wissen" verschreckt man Newcomer mehr als man sie motiviert. Ich finde, langsam und moderat anfangen und dann weiter ausbauen. Warum denn nicht mit Hilfe einer Klasse K.[/quote]

So ein Blödsinn! Das mag vielleicht für dich gelten, aber es gibt auch diejenigen, die komplexe Dinge als Herausforderung ansehen und sie verstehen wollen - da gehöre ich z.B.hin. Es gibt immer Leute, die das intrinsische Bestreben haben, die Welt verstehen zu wollen; und die Welt der Technik hat immer ein Riesenpotential, völlig egal, ob Röhren oder modernste Halbleitertechnik. Warum wird hier immer so getan, als wäre die ganze Welt lernresistent und niemand habe noch ein Bestreben, etwas zu lernen und zu verstehen. Diese Leute gab es und wird es immer geben - man kann sie aber nicht erschaffen, es ist eine individuelle Veranlagung - und genau die sind es, die ganz von selbst ihren Weg finden, ohne Klasse K, ohne Lobbying und weiss ich was alles.
Aber die Schreihälse, die immer gleich den Untergang der Welt herbeischreien, werden wohl nie verstummen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
[quote]So ein Blödsinn! Das mag vielleicht für dich gelten, aber es gibt auch diejenigen, die komplexe Dinge als Herausforderung ansehen und sie verstehen wollen - da gehöre ich z.B.hin.[/quote] Ok, Du gehörst da hin, ich auch sonst hätte ich keine Klasse A! :D Und trotzdem erlaube ich mir eine andere Sichtweise!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Ist die Klasse K wieder im Gespräch?
Du versuchst aber ständig zu suggerieren, dass da draussen eine riesen Horde potentieller Funkamateure wartet, die einzig an den technischen Anforderungen scheitern würde; das ist doch aber ganz offensichtlich nicht der Fall, wie ja bereits die Vereinfachung der Prüfung, das Aussetzen des CW-Obligatorium und viele andere Schritte der Regulierungsbehörde in Richtung einer einfacheren Zulassung zu Afu beweisen.


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum