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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 46 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
Jetzt muss man aber auch feststellen, dass es nicht immer nur die "dicken Stationen" sind, die zum Erfolg kommen. Gerade bei FT8 ist eine gewitzte Betriebstechnik das A und O. Es geht eben nicht darum mit dem Mauszeiger irgendetwas anzuklicken sondern genau zu wissen, wann, was, in welchem Moment und in welcher Reihenfolge angeklickt werden sollte! Und da viele OMs das offensichtlich noch nicht richtig verinnerlicht haben (Zusammenspiel zwischen Auto Seq, Call 1st, Txeven/1st, Lock TX/RX usw.) wird mal eben die Leistung drastisch erhöht um diesen Mangel auszugleichen. Das Ergebnis sind Signale jenseits von gut und böse. 15 -25 W reichen allemal für interkontinentale Verbindungen selbst wenn man auf Antennen mit schlechtem Wirkungsgrad (wie bei mir) zurückgreifen muss.

Split Betrieb ist z.B. auch so ein Thema, wird zzt. immer mehr gemacht ohne das darauf hingewiesen werden könnte. Manchmal kommt ein einsames "UP", da muss man dann einfach mal ausprobieren.

Ein Beispiel für schlechte Betriebstechnik.
[attachment=0:3428v7xm]Betriebstechnik.jpg[/attachment:3428v7xm]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
[quote][quote]
Kann ich eigentlich auch nicht so bestätigen, dass man mit 100 Watt regelmäßig überfahren wird.
[/quote][/quote]

Kann ich eher doch bestätigen. Wenn man mit QRP (eigentlich sind die Digimodes dafür entwickelt
worden) und zudem noch mit Indoor arbeiten muss wird man von den 50 - 100 W Stationen
regelmässig überfahren. Da Mehrfachdekodierungen in der gleichen Frequenz (ich meine dabei
die Frequenz die aus Dial plus NF Ablage besteht) bei WSJT-X quasi kaum möglich sind bin ich
wieder zurück zu JTDX und mache JT65 mit den entsprechenden Verbesserungen (bis -32dB habe
ich hier schon dekodieren können bei gleichzeitig 3 Anrufern die wesentlich lauter waren) für HF DX.

... Ich bin zu JT9 zurück. Ich arbeite auch QRP Indoor und bei FT8 habe ich keine DX-Chance. Es ist einfach zu voll. Mit JT9 kann ich wenigstens noch TX-DX machen, d. h. mich hört jemand DX-mäßig. Für ein QSO ist es bei JT9 einfach zu leer, obwohl diese Betriebsart super effizient ist. Also bleibe ich auch bei JT65.

Übrigens übe ich mein Hobby nicht aus, um es schnell hinter mich zu bringen und ein großes Pensum zum machen. Dan kann ich gleich arbeiten gehen ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
[quote]Klasse, was alles geht! Dann dauert es nicht mehr lange, bis der PC mit dem Funk ganz alleine das DXCC abarbeitet, während ich auf dem Balkon die CQDL lese oder auf DMR ein angenehmes QSO habe.

Kombiniert mit Rotorsteuerung, Endstufe für 400 Watt, Logbuchprogramm mit integrierter QSL-Erstellung und Versandt.... einfach perfekt![/quote]

... Wieder eine neue Zeitsparmaschine. Seit Anbeginn der Technik erarbeiten die Menschen neue Zeitsparmaschinen und wundern sich, dass sie immer weniger Zeit haben. Warum? Weil sie immer das Pensum mit erhöhen und Glauben mehr Output mehr Glück. Funktioniert aber langfristig nicht, weil der Mensch ständig adaptiert. Also muss es noch schneller gehn. Manche nennen es dann "Hobby". So manche Langsamkeit hat auch ihren Sinn ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
[quote]

... Wieder eine neue Zeitsparmaschine. Seit Anbeginn der Technik erarbeiten die Menschen neue Zeitsparmaschinen und wundern sich, dass sie immer weniger Zeit haben. Warum? Weil sie immer das Pensum mit erhöhen und Glauben mehr Output mehr Glück. Funktioniert aber langfristig nicht, weil der Mensch ständig adaptiert. Also muss es noch schneller gehn. Manche nennen es dann "Hobby". So manche Langsamkeit hat auch ihren Sinn ...[/quote]

Ist eigentlich falsch was Du da sagst. Wenn Du Dir das Schema von FT8 anschaust und
die Premisse siehst welche die Entwickler im Auge hatten ist der Mode garnicht so falsch.

Die Entwickler wollten einen digitalen Mode bei dem man bei SporadicE Öffnungen oberhalb
von 28 MHz effizient arbeiten kann und das ist auch eigentlich gelungen. Was da wieder
Quer läuft sind die HF Fanatiker die nur einen neuen Mode sehen und auch nicht davor
zurückschrecken auch überhöhte Leistung zu fahren. Es geht mittlerweile sogar soweit das
sich FT8 Stationen in den 2 KHz von JT65 breitmachen obwohl sie selbst 2 KHz zur Verfügung
haben und mit der kleineren Bandbreite wesentlich mehr Möglichkeiten haben als JT65 mit
etwa 180 Hz pro Signal ....

Auf der KW hat FT8 m.A. nach nichts zu suchen solange es unter 28 MHz abläuft, deshalb
hab ich meine Versuche dort auch wieder eingestellt.

:? :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
[quote][quote]


Es geht mittlerweile sogar soweit das sich FT8 Stationen in den 2 KHz von JT65 breitmachen obwohl sie selbst 2 KHz zur Verfügung haben und mit der kleineren Bandbreite wesentlich mehr Möglichkeiten haben als JT65 mit
etwa 180 Hz pro Signal ....

Tja, da hat dann wohl auch das Wirtschaftssystem Einfluss auf das Verhalten der Menschen. Wir leben in einer Wettbewerbsgesellschaft und in einem Steigerungssystem. Der Schnelle und Starke wird sozial belohnt. Back to Nature ...

:? :wink:[/quote][/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
@ Zimbardo

Versuche doch mal, wenn Du schon etwas quotest, das Quoting seperat zu setzen
und Deine Antwort drunter. Man kann allerdings auch direkt im Quoting antworten
aber man sollte dann farblich absetzen.

Macht es leichter für alle Leser ... :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
[quote][quote][quote]
Kann ich eigentlich auch nicht so bestätigen, dass man mit 100 Watt regelmäßig überfahren wird.
[/quote][/quote]

Kann ich eher doch bestätigen. Wenn man mit QRP (eigentlich sind die Digimodes dafür entwickelt
worden) [/quote]

Nicht ganz richtig, diese wurden von K1JT für EME entwickelt, aber nicht für qrp.
Im Grunde haben diese Modi bei anderem Betrieb als MS oder EME und auf Kurzwelle nichts verloren.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
Ich finde diese Betriebsarten interessant, das sie sehr gut offenbaren, dass die Bedingungen besser sind als man es ohne die digitalen Betriebsarten vermuten würde. Besonders FT8 hat eine Menge OM aufs Band gebracht. Es scheint auch Bedingungen "unter" den Bedingungen zu geben. Besonders auf 10m ist mit aufgefallen, dass nach dem scheinbaren Ende der Bedingungen das Band noch sehr lange für leise, eben nur für JT65 oder FT8 hörbare Signale, aufbleibt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
[quote]Im Grunde haben diese Modi bei anderem Betrieb als MS oder EME und auf Kurzwelle nichts verloren.[/quote] Und warum nicht?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
[quote]...........

Nicht ganz richtig, diese wurden von K1JT für EME entwickelt, aber nicht für qrp.
[color=#BF0000:1jpxpi5e]Dann hieße der Mode sicher EME-JT, heißt aber [b:1jpxpi5e]W[/b:1jpxpi5e]eak [b:1jpxpi5e]S[/b:1jpxpi5e]ignal JT[/color:1jpxpi5e]
Im Grunde haben diese Modi bei anderem Betrieb als MS oder EME und auf Kurzwelle nichts verloren.[/quote]
Ob K1JT bei der Entwicklung ausschließlich an EME dachte oder generell an einen Mode für extrem schwache Signale, läßt sich wahrscheinlich nur im persönlichen Gespräch mit Rückblick auf die Motivation klären.
Resultat ist sicher, das sich die Modes von K1JT vorzüglich für MS und/oder EME eignen, was ja nicht zwangsläufig ausschließt, dass man diese auch in anderen Bereichen mit Signalen unterhalb des hörbaren Bereiches verwenden kann..... wenn es dabei bliebe!

Wir werden wohl weiterhin in unserem technischen Hobby damit leben müssen, dass es innovative Pionierarbeit in Richtung Datenübertragung auch unterhalb der Hörbarkeitsschwelle geben und auch stattfinden wird. Ob sich diese Methoden dann JT65, FT8 oder in Zukunft vielleicht sonstwie nennen werden, ist ja im Prinzip nicht verwerflich. Und ob man das dann noch Kommunikation im Sinne von Amateurfunk nennen kann, mag jeder für sich entscheiden.

Völlig absurd finde ich zumindest in diesem Zusammenhang, und das habe ich ja schon mehrfach betont, wenn hier mit brüllend lautstarken und dicken Signalen völlig sinnleere Verbindungen innerhalb der Nachbarschaft (und dazu zähle ich von uns aus gesehen nun mal mindestens innerhalb Europas) getätigt und nur noch so die Logbücher zahlenmäßig prall gefüllt werden. Das hat dann mit WSJT und technischem Fortschritt nur noch wenig zu tun. Dafür bietet uns unser Hobby andere efektivere Möglichkeiten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
[quote]Und ob man das dann noch Kommunikation im Sinne von Amateurfunk nennen kann, mag jeder für sich entscheiden.[/quote] Und warum sollte das keine Kommunikation im Sinne von Amateurfunk sein? Kommunikation und auch der Amateurfunk haben sich schon immer verändert und werden es auch in der Zukunft tun. JT65 war gestern.... heute ist FT8, morgen XYZ5 und übermorgen ABC3!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
FT8 weiter auf dem Vormarsch

Nachdem FT8 bereits die Gemeinde der Kleinleistungsfunker begeisterte, verbreitet sich FT8 immer mehr und hat bereits zahlreiche normale Funkamatateure angesteckt. Der Kurze Betrieb eines Rufes von ca. 15 sec. ermöglicht es nun auch Besitzer von weniger robusten Endstufen sich in dieses neue Metier vorzuwagen. Die Signalstärken steigen rapide an, ein sicheres Zeichen, das FT8 auch seine Akzeptanz bei den QRO Funkern gefunden hat.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
[quote]Die Signalstärken steigen rapide an, ein sicheres Zeichen, das FT8 auch seine Akzeptanz bei den QRO Funkern gefunden hat.[/quote] :lol:

Es sollte eigentlich jeder Funkamateur wissen, dass die Signalstärke am Empfangsort von sehr vielen Faktoren abhängig ist. Wie man im folgenden Bild sehr schön sehen kann, ist von +3 bis -24 dB alles dabei, bei gleicher Antenne und gleicher Sendeleistung von ungefähr 25W auf dem 30m Band und schlechter Antenne (W312 WARC Dipol) unter dem Dach!

[attachment=0:jqm3jrjq]30m.jpg[/attachment:jqm3jrjq]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
[quote]

Es sollte eigentlich jeder Funkamateur wissen, dass die Signalstärke am Empfangsort von sehr vielen Faktoren abhängig ist. Wie man im folgenden Bild sehr schön sehen kann, ist von +3 bis -24 dB alles dabei[/quote]

Das sind allerdings keine Signalstärken.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: JT65 war gestern.... heute ist FT8
wsjtx-1.8.0-rc3 ist verfügbar!

[url:3beu3tfa]http://www.physics.princeton.edu/pulsar/K1JT/wsjtx-1.8.0-rc3-win32.exe[/url:3beu3tfa]


  
 

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