Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
Ich schaffe die das AF-Zeugnis nicht mehr (zu alt), hab' aber das alte "Allgemeine Betriebszeugnis für Funker". Da ich heuer auf einen längeren Segeltörn gehen will, brauche ich Funkverbindung über den UKW-Bereich hinaus.
Laut PALSTEK sind Seefunkanlagen ca. 5x so teuer wie AF-Anlagen.
Frage: Läßt sich ein AF-Transceiver so umbauen, daß er die Zulassung als Seefunkanlage erhalten kann? Weiß wer da was?
Schelly


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
Zu alt? Wenn schon 12-Jährige die Lizenzprüfung bestehen, ist Alter sicher kein Argument.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
[quote]
Frage: Läßt sich ein AF-Transceiver so umbauen, daß er die Zulassung als Seefunkanlage erhalten kann? Weiß wer da was?
Schelly[/quote]
Das würde mich wundern. Die Zulassung ist an eine entsprechende Prüfung des Gerätes gebunden. Selbst wenn Du das Gerät umbauen kannst, ist diese Typprüfung so teuer, daß Du davon ganze Wagenladungen schon fertig zugelassener Seefunkgeräte kaufen könntest.
Die Amateurfunkprüfung ist nicht schwer, zu Alt sehe ich nicht als Argument, außer Du bist so alt, daß Du nur noch in der Ecke sitzt, und nichts mehr um Dich rum mitbekommst, aber dann würdest Du nicht auf einen längeren Segeltörn gehen.
Glaub mir: Der Segeltörn selbst wird Dich geistig (und körperlich erst Recht) weitaus mehr herausfordern als die Afu-Prüfung. Wenn Du die Afu Prüfung aufgrund des hohen Alters nicht schaffst (was genau ist beim Alter eigentlich ein Hinderungsgrund, solange der Kopf mitspielt?), dann lass den Segeltörn ganz, der wird nämlich mit Sicherheit schwerer.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
Hi,
heutzutage würde ich eher über ein satelitengestütztes System nachdenken...
Norddeich Radio gibts ja nicht mehr.
Je nach Bootsgröße bist du eh ausrüstungspflichtig mit was halbwegs modernem.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
Hallo,

im körperlichen Zweifel und Alter wäre eine echte Vergewisserung angebracht:
http://www.deutsche-flagge.de/de/medizi ... uglichkeit


peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
Hallo Schelly,

auf der Website https://www.pmrcom.de/seefunk-marine-funkgeraete gibt es preiswerte Seefunk-UKW-Geräte
(PMRCOM ist die neue Thiecom-Seite).

So nebenbei, hat dein Allgemeines Betriebszeugnis noch Gültigkeit, und wenn ja für den privaten Bereich wie sieht es mit einer Auffrischung deiner SRC-Kenntnisse aus (Infos gibt es bekannterweise auf: www.pa-bremen.de / www.funk-an-bord.de und www.frey-software.de ).
Seefunk und Amateurfunk sind übrigens zwei unabhängige Funkdienste, d.h. die Küstenkstelle interessiert sich ganz sicher nur für den UKW-Kanal 16 und daher ist die AFu-Prüfung für diesen Zweck uninteressant.

Zum Umbau eines AFu-Gerätes: vorher die BNetzA fragen, möglicherweise akzeptieren diese keine "Bastlergeräte" auch wenn diese offiziell geprüft wurden, unabhängig von den Kosten.

Viel Spaß beim Seefunk wünscht
Harald
DL7BLN
SRC-Anwärter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
Hallo Harald, wieder da, :-) hoffentlich bei bester Gesundheit.
Ist ja nett, dass Du die Infos für "Schelly" hast und Deinem Tipp, erst zu fragen, bevor umgebaut wird, hatte schon den richtigen Hinweis. Zulassung gibt es garantiert nicht!
Wie wir wissen, ist es kein Geheimnis, dass viele Segler auch ohne AFU Lizenz Amateurfunkgeräte an Bord haben und diese im Ausland auch betreiben. Das Motto lautet: Im Notfall benutze ich alles -auch illegal- und wenn ich überlebe, nehme ich gerne die Konsequenzen des "Schwarzfunkens" in Kauf.
Wenn Schelly, wie er schreibt, auf einen längeren Segeltörn geht, nehme ich an, dass er ein erfahrener Segler ist, und und er das alles kennen müsste.
Peter -DL6LAT hat das eigentliche Problem, schon richtig benannt, weshalb ich auch glaube, dass der Post vielleicht besser mit Patrick Soelle unterschrieben werden sollte :roll:
Sorry, wenn ich falsch liege, ansonsten allen Seglern viel Spaß beim Aufklaren, bald geht es ja wieder los.
[img:9uveoqfs]https://lh3.googleusercontent.com/-qFUN7oMsfcw/V3WFtyJL5cI/AAAAAAAAAOE/1BFaieO2x3I137huwXvhfEkKSS-JYvU0QCCo/s300/73%2BMario.gif[/img:9uveoqfs]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
[quote]Das Motto lautet: Im Notfall benutze ich alles -auch illegal- und wenn ich überlebe, nehme ich gerne die Konsequenzen des "Schwarzfunkens" in Kauf.[/quote]
Ich bin nun überhaupt kein Seefahrer, aber darf man in der Hinsicht außerhalb von Hoheitsgewässern nicht ohnehin tun und lassen, was man will?

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
[quote]
Ich bin nun überhaupt kein Seefahrer, aber darf man in der Hinsicht außerhalb von Hoheitsgewässern nicht ohnehin tun und lassen, was man will?

73
Hans[/quote]

Hallo Hans,

wenn man mit einem Baumstamm irgendwo auf See rumpaddelt mag das sicherlich sein. Aber an Bord eines Schiffes oder einer Jacht gilt, ausserhalb der Hoheitsgewässer anderer Staateb, immer das Gesetz des Landes in dem es/sie zugelassen ist bzw. unter dessen Flagge es/sie fährt.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
Danke der Nachfrage zu meiner Person, das SRC ist für demnächst vorgesehen, meine Lauscher werden immer besser.

Zum Thema:
[b:9yzgkfyo]AFu:[/b:9yzgkfyo] die Sportfreunde der "Hausfrequenz" 14313 kHz sind sicher nicht begeistert wenn plötzlich ein unlis auftaucht. AFu auf fremden Schiffen darf nur mit der Zustimmung des Bootsführers durchgeführt werden.

[b:9yzgkfyo]Seefunk[/b:9yzgkfyo]: wer die Seefunkgeräte seines "Dampfers" bei der zuständigen Behörde (BnetzA) anmeldet erhält ein Rufzeichen und eine See-Mobil-Funknummer. Diese sind nicht nur im Notfall hilfreich. DSC funktioniert fast so ähnlich wie eine Simse beim Mobilfunk.
Die Behörden kontrollieren auch öfter mal hinsichtlich der Seefunkscheine, wenn Geräte an Bord sind.

[b:9yzgkfyo]Auffrischung der Kenntnisse-Funk:[/b:9yzgkfyo] es gibt auf den genannten WebSeiten alles notwendige Wissen, einschließlich PC-Simulationsgeräte für UKW/DSC. PC-Simulations-Geräte gibt es auch für KW/Sat. Und nicht vergessen die Englischkenntnisse, die sich mit der Zeit verdünnisieren.

73
Harald
DL7BLN
SRC-Anwärter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
Also ich habe ja selbst auf einem SRC Lehrgang des öfteren den Spruch "Not kennt kein Gebot" zu hören bekommen.
Der bezog sich dort allerdings eher auf die Form der Funksprüche im Notfall und die "richtige" Nutzung der dementsprechenden Geräte und Frequenzen. :roll: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: KW-Seefunkgeräte - Bau, Umbau von AF-Transceivern
[quote]"Not kennt kein Gebot" [/quote]In einem echten Seenotfall gilt oben genanntes, dann darf man auch mit einem Amateurfunkgerät oder ohne Zulassung an einer Seefunkstelle einen Notruf absetzen. Aus diesem Grund sind Amateurfunkgeräte bei Seglern immer noch attraktiv.


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum